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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: ArminFuchs am 17.08.2023 07:28

Titel: Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: ArminFuchs am 17.08.2023 07:28
Hallo,
Ich habe ein Jobangebot einer Universität erhalten. Gleichzeitig habe ich ein weiteres Jobangebot, welches ähnliche Grundbedingungen aufweist.

Ein Bekannter, der ebenfalls an dieser Uni arbeitet, sagte mir nun jedoch, dass ich mit dem Wirtschaftsjob besser fahre, da die Uni ungefragt eine Rentenzusatzversicherung (VBL) für mich anschließen würde.
Diese wird mir dann zweistellig (in seinem Fall über 150€) von meinem Brutto abgezogen und ich kann mich nicht dagegen wehren.

Ist das wirklich so? Zwingt dich die Uni zu solch einem Vertrag, oder übertreibt der Kollege hier?

Meine kurze Recherche hat ergeben, dass man sich das Geld bei Renteneintritt nicht auszahlen lassen kann, was wiederum bedeutet, dass ich nicht einmal die eingezahlten Beiträge zurück erhalte, wenn ich nicht ein gewisses Alter erreiche.

Außerdem sagte mein Freund, dass seit einiger Zeit der Arbeitgeber seinen Anteil dazu nicht mehr bezahlt.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da dies schon ein K.O. Kriterium für mich wäre.

Grüße
Armin
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: RadWirdKommen am 17.08.2023 07:53
Tatsächlich gibt es den "Zwang" zur VBL. Diesen kann man schwer umgehen. Aber man erhält natürlich damit auch einen späteren zusätzlichen Rentenanspruch. Die Bedingung ist meines Wissen eine Einzahlung von mindestens 60 Monaten.

Der VBL Beitrag wird vom Nettogehalt abgezogen und beträgt in Westdeutschland 1,81% vom Brutto. Bei einen Abzug von 150€ wäre das also ein Monatsbrutto von knapp 8300€ den dann dein Freund wohl verdient.

Bei jedem Zwangs-VBL gibt es auch einen Zwanganteil vom Arbeitgeber. Das ein Arbeitgeber seinen Anteil also nicht zahlt kann nicht sein.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: ArminFuchs am 17.08.2023 09:57
...Der VBL Beitrag wird vom Nettogehalt abgezogen und beträgt in Westdeutschland 1,81% vom Brutto. Bei einen Abzug von 150€ wäre das also ein Monatsbrutto von knapp 8300€ den dann dein Freund wohl verdient.

Bei jedem Zwangs-VBL gibt es auch einen Zwanganteil vom Arbeitgeber. Das ein Arbeitgeber seinen Anteil also nicht zahlt kann nicht sein.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe meinen Freund gleich mal angerufen und er hat mir ein Foto seines Gehaltszettels geschickt:
(https://i.postimg.cc/hjmwqYV6/gehalt.jpg) (https://postimg.cc/bDzLx3C9)

Wenn es vom Netto abgezogen wird, muss ich bei Renteneintritt also keine Steuern mehr darauf zahlen?
Wo kann ich denn sehen, welchen Anteil der Arbeitgeber bezahlt?
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: cyrix42 am 17.08.2023 09:58
Hier stimmen mehrere Sachen nicht. Drum mal etwas Aufklärung:

*) Prinzipiell besteht im Öffentlichen Dienst eine Verpflichtung zur Zusatzversicherung bei der VBL. Das ist nichts weiter als eine betriebliche Altersvorsorge. Im Abrechnungsverband West beträgt der Arbeitnehmer-Anteil 1,81% des zusatzversorgungsplichtigen Bruttos und hinzu kommt der Arbeitgeber-Anteil in Höhe von 5,49%. Im Abrechnungsverband Ost sind es 4,25% vs. 3,06%. Natürlich sind beide Seiten verpflichtet, die sich jeweils ergebenden Summen zu zahlen. (Das wird direkt von der Lohnbuchhaltung gemacht -- damit hat man auch gar nichts zu tun.)

*) Hat man mindestens 36 Monate hier eingezahlt, ist die Anwartschaft auf die dadurch erwirtschaftete Betriebsrente unverfallbar. (Im Abrechnungsverband Ost ist dies durch das dort angewandte Kapitaldeckungsverfahren direkt ab dem ersten Monat der Fall.) Mit Zeitablauf von insgesamt 60 Monaten hat man dann die Wartezeit erfüllt, sodass es auch zur Rentenauszahlung im Leistungsfall kommt. Hat man diese Zeit nicht erreicht, kann man sich den selbst gezahlten Arbeitnehmer-Anteil auch wieder erstatten lassen.

*) Für Wissenschaftler_innen an Hochschulen und Universitäten gibt es allerdings aufgrund der häufig befristeten Arbeitsverhältnisse eine Ausnahme zur Pflichtversicherung: Sie können, sofern ihre befristeten Verträge in Summe nicht 36 Monate erreichen, von der Pflicht zur Zusatzversicherung zurücktreten. Dann werden sie nicht in der VBLklassik versichert und zahlen dafür auch keinen Eigenanteil. Der AG versichert diese Angestellten dann in der freiwilligen Zusatzversicherung VBLextra und zahlt dort seinen AG-Anteil ein. Dadruch entstehen den Angestellten auch sofort unverfallbare Rentenansprüche, wobei die Konditionen jedoch etwas schlechter sind als in der Pflichtversicherung. Wichtig ist: Sobald man die 36 Monate durch Vertragsverlängerungen oder neue Arbeitsverträge erreicht bzw. überschreitet, landet man dann in der Pflichtversicherung, deren Laufzeit jedoch dann wieder bei Null beginnt.

*) Generell lässt sich durchrechnen, dass die VBL durch den recht hohen AG-Anteil im Erwartungswert entsprechende Angebote der betrieblichen Altersvorsorge in der "freien Wirtschaft" mindestens erreicht, aber deutlich sicherer und weniger schwankungsanfällig ist. Sie sollte ehemals die Lücke zwischen Rente der Arbeitnehmer und Pension der Beamten schließen, was ihr nicht mehr gelingt. Dennoch ist man darüber trotz fallendem Rentenniveaus zumindest bisher vergleichsweise vernünftig abgesichert. (Dies schließt etwa auch Zahlungen im fall einer Erwerbsminderungsrente sowie Hinterbliebenenschutz mit ein.)
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: cyrix42 am 17.08.2023 10:05
...Der VBL Beitrag wird vom Nettogehalt

Wenn es vom Netto abgezogen wird, muss ich bei Renteneintritt also keine Steuern mehr darauf zahlen?

Der VBL-Beitrag wird vom zusatzversorgungspflichtigen Entgelt berechnet. Also dem (AN-)Brutto-Gehalt. Davon werden dann die entsprechenden Prozentsätze gebildet und abgeführt.

Mittlerweile sind Ausgaben für die Altersvorsorge steuerfrei, sodass diese erst nachrangig -- bei Auszahlung in der Rentenphase -- mit der Einkommensteuer belegt werden.

Anders sieht es mit der Sozialversicherungspflicht aus. Diese, inkl. dem AG-Anteil [!], sind auch in der Einzahlungsphase sozialversicherungspflichtig, sodass darauf (bis zu den jeweiligen Beitragsbemessungsgrenzen) Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge, sowie bei Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgeführt werden. (Darum ist das sozialversicherungspflichtige Brutto dann auch höher als das Steuer-Brutto.) In der Auszahlungsphase gibt es dann einen Freibetrag in der Betriebsrente (derzeit knapp 180€/Monat) und bei allem, was darüber liegt, sind dann auch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu zahlen.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: ArminFuchs am 17.08.2023 10:12
...Im Abrechnungsverband West beträgt der Arbeitnehmer-Anteil 1,81% des zusatzversorgungsplichtigen Bruttos und hinzu kommt der Arbeitgeber-Anteil in Höhe von 5,49%. Im Abrechnungsverband Ost sind es 4,25% vs. 3,06%...

Verstehe ich das richtig, dass im Westen der Arbeitgeber 5,49% bezahlt und im Osten nur 3,06%, wogegen der Arbeitnehmer im Osten 5,49% zahlen muss und im Westen nur 1,81%?
Solch eine riesige Differenz?
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: cyrix42 am 17.08.2023 10:15
Im Abrechnungsverband Ost beträgt der AN-Anteil 4,25%. Und ja, dies sind die Unterschiede. (Das hat wohl auch was mit den unterschiedlichen Finanzierungsverfahren Kapitaldeckung vs. Umlage zu tun.)
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: ArminFuchs am 17.08.2023 10:35
Wow, das ist in der heutigen Zeit schon heftig.

Vielen Dank für die Antworten.
Dann werde ich den Job an der Universität wohl ablehnen.

So wie ich den Gehaltszettel verstehe, werden ihm tatsächlich 150€ abgezogen. Ich glaube, dass man mit dieser Sparrate im normalen Finanzmarkt bessere Ergebnisse erzielen kann, zumal das nicht verbrauchte Geld bei Ableben dann meine Kinder erhalten und nicht die Versicherung.

Vielen Dank nochmal, ihr habt mir wirklich sehr geholfen.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: cyrix42 am 17.08.2023 11:03
Korrekt ist, 4,25% von 3520€ sind eben 150€. Hier könnte man übrigens die Riester-Förderung mit einfließen lassen.

Für diesen Beitrag erhält man derzeit als z.B. 30-Jähriger von der VBL einen Rentenanspruch (in 37 Jahren) in Höhe von ca. 2,35€/Monat bzw. etwas über 150€ monatliche Rente je 10.000€ eingezahltem Eigenanteil.

Bei aktuellen Rentenversicherungen liegt der Rentenfaktor bei 25, d.h., bei einem Vermögen von 10.000€ bei Auszahlungsbeginn werden 25€ monatliche Rente lebenslang ausgeschüttet. Um auf eine monatliche Rente von 150€ zu kommen, sind dafür also 60.000€ Vermögen notwendig. Um also eine vergleichbare Auszahlung aus dem Eigenanteil wie aus der VBL (inkl. AG-Anteil) zu kommen, müsste das Kapital in den verbleibenden 37 Jahren also etwa versechsfacht werden. Dies entspricht einer durchschnittlichen Wertsteigerung von 5% pro Jahr.

Das kann besser laufen, das kann auch schlechter laufen. Garantiert ist die Wertentwicklung jedenfalls nicht. Jedenfalls ist das Angebot der VBL im Vergleich zu Angeboten der privaten Altersvorsorge nicht schlecht -- zumindest, wenn man den vergleichsweise hohen AG-Anteil mit einbezieht, den man so in der Privatwirtschaft nur selten bekommt...
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: ArminFuchs am 17.08.2023 11:22
Danke für die Übersicht.
Im Allgemeinen wird bei einem MCSI-World von einer jährlichen Rendite von 7% ausgegangen, so dass man die 5% locker übertrifft.
Hinzu kommt dann auch noch der Erben-Faktor und die Tatsache, dass ich im Osten angestellt wäre und somit der Arbeitnehmeranteil nicht so hoch ist.

In dem Fall werde ich mich gegen den Job im öffentlichen Dienst entscheiden.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: cyrix42 am 17.08.2023 11:31
Du kannst dich entscheiden, wie du willst. Nur sind deine Arugmente keine, die ich nachvollziehen könnte. Klar, wenn du dich für deine zukünftige Rente meinst auf die Schwankungen des Kapitalmarkts verlassen zu wollen, kannst du das machen. Aber wir reden hier über 4% vom Gehalt. Die anderen 96% scheinst du nicht zu thematisieren... Möglicherweise findest du einen anderen Job, wo dir mehr gezahlt wird und der dich besser ausfüllt, dir ein besseres Gesamtpaket (inkl. Jobsicherheit o.Ä.) gibt als bei dem Angebot, das die vorliegt. Dann nimm diese Alternative! Aber wegen dieses einen Aspekts (der auch in sich nicht einmal ein klares Argument beinhaltet) eine solche Entscheidung zu treffen?

Nun, das musst du wissen...
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: ArminFuchs am 17.08.2023 11:48
Da ich noch länger als 15 Jahre zur Rente habe, muss ich mir keine Sorgen um die Schwankungen am Kapitalmarkt machen.
Im Prinzip sind beide Jobs vergleichbar, bis auf die fehlenden Benefits bei der Universität. Hinzu kommt das bereits unwesentlich geringere Gehalt der Uni, welches aber mit Aussicht auf Arbeitsplatzsicherheit durchaus zu verkraften wäre.
Wenn sich das Gehalt aber nun um weitere 150€ verringert, wird die Uni einfach zu unattraktiv.

Ich hoffe ich konnte meine Entscheidung nun verständlicher erklären.

Viele Grüße und Danke nochmal.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: cyrix42 am 17.08.2023 11:50
Na dann alles Gute.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: 2strong am 17.08.2023 12:17
Ohne Details zu kennen, lässt sich hier schwer was raten, aber solche Aspekte wie regelmäßige Tariferhöhungen, Krankengeldzuschuss (gerade im letzten Berufsdrittel) und überhaupt die gelebten Beschäftigungsbedingungen insbesondere an einer Uni sind nicht zu vernachlässigen.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: MoinMoin am 17.08.2023 12:54
Da ich noch länger als 15 Jahre zur Rente habe, muss ich mir keine Sorgen um die Schwankungen am Kapitalmarkt machen.
Im Prinzip sind beide Jobs vergleichbar, bis auf die fehlenden Benefits bei der Universität. Hinzu kommt das bereits unwesentlich geringere Gehalt der Uni, welches aber mit Aussicht auf Arbeitsplatzsicherheit durchaus zu verkraften wäre.
Wenn sich das Gehalt aber nun um weitere 150€ verringert, wird die Uni einfach zu unattraktiv.

Ich hoffe ich konnte meine Entscheidung nun verständlicher erklären.

Viele Grüße und Danke nochmal.
Naja von deiner Rechnung ausgehend, wird es ja nicht 150€ weniger, sondern nur rund 40€, da du für Rentenleistung die Leistung die du für die 150€ bekommst, nach deiner Rechnung nur 110€ am Kapitalmarkt benötigst.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: ArminFuchs am 17.08.2023 13:08
Ich fürchte ich verstehe Sie nicht ganz.

Ich meinte die 150€, welche ich zwangsweise abgezogen bekomme, könnte ich auch als monatliche Sparrate in ein Finanzprodukt investieren und habe schlussendlich mehr als 3,06% Rendite (AG-Anteil Ost), mit dem Zusatzeffekt, dass bei vorzeitigem Ableben meinerseits, meine Familie das angesparte Geld bekommt und nicht die VBL-Versicherung.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: cyrix42 am 17.08.2023 13:09
Kleiner Korrekturhinweis: In der VBLklassik ist auch ein der deutschen Rentenversicherung analoger Hinterbliebenenschutz (also Witwen-/Witwer- und [Halb-]Waisenrente) enthalten.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: MoinMoin am 17.08.2023 13:48
Ich fürchte ich verstehe Sie nicht ganz.

Ich meinte die 150€, welche ich zwangsweise abgezogen bekomme, könnte ich auch als monatliche Sparrate in ein Finanzprodukt investieren und habe schlussendlich mehr als 3,06% Rendite (AG-Anteil Ost), mit dem Zusatzeffekt, dass bei vorzeitigem Ableben meinerseits, meine Familie das angesparte Geld bekommt und nicht die VBL-Versicherung.
Dir wird 150€ zwangsweise abgezogen und du bekommst dafür etwas. Eine krisensicher Rente in höhe von X €!!

Du bist der Meinung, dass du mit weniger Geld, dass gleiche Ergebnis erreichen kannst.
Also müsstest du (nach deiner Rechnung) ~110€ monatlich von deinem Geld abziehen und investieren um diese Rente von X zu bekommen.

Also bleibt bei dieser gleicher Betrachtung: Dir wird 40€ zuviel bei gleicher Leistung abgezogen.
Darauf wollte ich hinaus.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: tv-landschaft am 21.08.2023 10:01
Falls man mal aufgrund ünglücklicher Umstände zum Sozialfall werden würde, wären alle Einzahlungen in die VBL sicher, Vermögen in ETF müsste man dann aber bis zu bestimmten Grenzwerten aufbrauchen um Leistungen zu erhalten. Allein deshalb lohnt sich die VBL. Man kann ja nebenher noch zusätzlich in ETF sparen. Mehr verschiedene Standbeine zu haben ist aber sowieso besser.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: ca2510fl am 21.08.2023 11:17
Hallo,

mal eine andere Frage zur VBL:

Gibt es irgendwo eine Möglichkeit zu berechnen, wie viel ich durch VBL in meiner Rente dazu bekomme?

Also ein Rechner, wo ich meine Daten (Entgeltgruppe, Anzahl der Jahre die ich einzahle, usw.) eingebe, und mir das dann berechnet wird?
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: Bibliothekar am 21.08.2023 11:46
Hallo,

mal eine andere Frage zur VBL:

Gibt es irgendwo eine Möglichkeit zu berechnen, wie viel ich durch VBL in meiner Rente dazu bekomme?

Also ein Rechner, wo ich meine Daten (Entgeltgruppe, Anzahl der Jahre die ich einzahle, usw.) eingebe, und mir das dann berechnet wird?

Das weiß ich nicht, aber ich erhalte regelmäßig Briefe, in denen mir mitgeteilt wird welchen Anspruch ich momentan habe und welche Beträge sich bei bestimmten Prognosen ergeben. Das sollte bei dir auch der Fall sein?!
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: Organisator am 21.08.2023 12:41
Hallo,

mal eine andere Frage zur VBL:

Gibt es irgendwo eine Möglichkeit zu berechnen, wie viel ich durch VBL in meiner Rente dazu bekomme?

Also ein Rechner, wo ich meine Daten (Entgeltgruppe, Anzahl der Jahre die ich einzahle, usw.) eingebe, und mir das dann berechnet wird?

Ja, den Rechner gibts. Naheliegenderweise auf vbl.de.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: cyrix42 am 21.08.2023 12:45
Der ist aber nicht unbedingt gut. Zum Einen werden Stufenaufstiege nicht berücksichtigt, zum Anderen fehlen Vergleichswerte zur Entwicklung der Kaufkraft.

Wenn ich mal Zeit und Lust habe, bastle ich da mal was. Aber Webanwendungen sind nicht so das, was ich gern mache. Falls da also jemand Interesse hat, das entsprechend umzusetzen, darf sich gern melden...
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: Warnstreik am 22.08.2023 15:17
Schon merkwürdig dieser Thread. Eigentlich sollte eine Betriebsrente ja ein Benefit sein und kein Malus. Zugegebenermaßen sind die Eigenbeiträge für AN im Osten recht hoch - aber wenn man das als Riester gestalten kann kommt über die Laufzeit auch ein ganz guter Bonus raus. Am Ende sinds doch eher Kleinigkeiten und man streut "kostenlos". Wie schon geschrieben ist eine Witwen- Waisen- und Sterbeversorgung mit drin. Dazu deckt die VBL eine Sache ab, die ein Finanzmarktinstrument eher nicht kann: Das Langlebigkeitsrisiko :-)    Auch Juppi Hesters hätte bis zum letzten Atemzug seine Bezüge erhalten.

Armin, falls du hier noch liest: Es steht in jedem Finanzblog-Artikel im Impressum, bei jedem Produkt unterschreibst du es: Du kannst die  Erträge von Finanzprodukten nicht uneingeschränkt auf die Zukunft übertragen. Ja, die 7% stimmten in der Vergangenheit. Auch, dass man in jedem gemessenen 15-Jahres-Zeitraum keinen Verlust eingefahren hat. Aber das als Naturgesetz hinzustellen finde ich zumindest gewagt. Ich würde hier die VBL hinnehmen als eine Möglichkeit der Diversifikation - die Renditen wurden dir ja vorgerechnet. In ETF oder allgemein in Aktien zu investieren ist aber natürlich trotzdem eine gut Idee :-)
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: öfföff am 22.08.2023 22:26
Da ich noch länger als 15 Jahre zur Rente habe, muss ich mir keine Sorgen um die Schwankungen am Kapitalmarkt machen.
Im Prinzip sind beide Jobs vergleichbar, bis auf die fehlenden Benefits bei der Universität. Hinzu kommt das bereits unwesentlich geringere Gehalt der Uni, welches aber mit Aussicht auf Arbeitsplatzsicherheit durchaus zu verkraften wäre.
Wenn sich das Gehalt aber nun um weitere 150€ verringert, wird die Uni einfach zu unattraktiv.

Ich hoffe ich konnte meine Entscheidung nun verständlicher erklären.

Viele Grüße und Danke nochmal.

Nö. Völlig unverständliche Entscheidung, nachdem alle Fakten nun auf dem Tisch liegen.
Die VBL Klassik ist äußerst lukrativ als betriebliche Altersvorsorge. Auf dem freien Markt kaum so sicher und entspannt zu bekommen. Das als Minus-Punkt zu  sehen ist schon mysteriös...
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: ArminFuchs am 28.08.2023 09:09
Nun, die Mitarbeiter der Universität konnten das durchaus nachvollziehen "...das ist eigentlich wie bei der GEZ, da hat man keine Wahl...". Ich sollte doch noch einmal darüber nachdenken, ob ich nicht über dieses Manko hinwegsehen kann.

Im Westen mag sich das vielleicht für den einen oder anderen lohnen, vor allem unter dem Gesichtspunkt der Bequemlichkeit, aber der Osten ist hier mal wieder schlechter gestellt.

Die Hinterbliebenenrente würde ich jetzt vernachlässigen, weil sie nur einen Bruchteil bekommt, der wird auf die gesetzliche angerechnet, und wenn ich sterbe, bevor ich in Rente gehe, bekommt sie gar nichts.
Bei den Kindern sind die Chancen noch viel geringer, dass sie etwas von meinem Geld bekommen.

Aber lasst uns da mal konkret durchrechnen:
Mein Kumpel hat jetzt noch 21 Jahre bis zur Rente. Wie viel würde er dann monatlich (im Osten) von der VBL bekommen, wenn er jetzt 150€ im Monat einzahlt?

Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: Organisator am 28.08.2023 09:47
Nun, die Mitarbeiter der Universität konnten das durchaus nachvollziehen "...das ist eigentlich wie bei der GEZ, da hat man keine Wahl...". Ich sollte doch noch einmal darüber nachdenken, ob ich nicht über dieses Manko hinwegsehen kann.

Im Westen mag sich das vielleicht für den einen oder anderen lohnen, vor allem unter dem Gesichtspunkt der Bequemlichkeit, aber der Osten ist hier mal wieder schlechter gestellt.

Die Hinterbliebenenrente würde ich jetzt vernachlässigen, weil sie nur einen Bruchteil bekommt, der wird auf die gesetzliche angerechnet, und wenn ich sterbe, bevor ich in Rente gehe, bekommt sie gar nichts.
Bei den Kindern sind die Chancen noch viel geringer, dass sie etwas von meinem Geld bekommen.

Aber lasst uns da mal konkret durchrechnen:
Mein Kumpel hat jetzt noch 21 Jahre bis zur Rente. Wie viel würde er dann monatlich (im Osten) von der VBL bekommen, wenn er jetzt 150€ im Monat einzahlt?

schaust du auf vbl.de, da gibts nen Rechner.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: MoinMoin am 28.08.2023 10:43
Nun, die Mitarbeiter der Universität konnten das durchaus nachvollziehen "...das ist eigentlich wie bei der GEZ, da hat man keine Wahl...". Ich sollte doch noch einmal darüber nachdenken, ob ich nicht über dieses Manko hinwegsehen kann.

Im Westen mag sich das vielleicht für den einen oder anderen lohnen, vor allem unter dem Gesichtspunkt der Bequemlichkeit, aber der Osten ist hier mal wieder schlechter gestellt.

Die Hinterbliebenenrente würde ich jetzt vernachlässigen, weil sie nur einen Bruchteil bekommt, der wird auf die gesetzliche angerechnet, und wenn ich sterbe, bevor ich in Rente gehe, bekommt sie gar nichts.
Bei den Kindern sind die Chancen noch viel geringer, dass sie etwas von meinem Geld bekommen.

Aber lasst uns da mal konkret durchrechnen:
Mein Kumpel hat jetzt noch 21 Jahre bis zur Rente. Wie viel würde er dann monatlich (im Osten) von der VBL bekommen, wenn er jetzt 150€ im Monat einzahlt?
Wieso ist man im Osten schlechter gestellt, dort zahlt man doch wegen der VBL weniger Steuern.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: ArminFuchs am 28.08.2023 14:18
Wieso ist man im Osten schlechter gestellt, dort zahlt man doch wegen der VBL weniger Steuern.

Würden Sie das bitte etwas näher erklären?
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: cyrix42 am 28.08.2023 17:28
In der VBL-Ost wird durch die Kapitalanlage in der Auszahlungsphase nur der Ertragsanteil versteuert. Bei Rentenbeginn mit 65 oder 66 Jahren müssen z.B. nur noch 18% des Auszahlungsbetrags versteuert werden.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: Britta2 am 29.08.2023 07:10
Nicht-lustig obendrein, dass man zwar seit kurzen die VBL-Zahlungen der AN steuerlich absetzen darf - und dafür bei Renteneintritt künftig dafür E-STEUERN ZAHLEN "DARF" ---- aber die Jahrzehnte zuvor konnte man alle abkassierten AN-Beiträge NICHT steuerlich berücksichtigen lassen. Jährlich kam die übliche pauschale Formulierung von wegen blablabla "Pauschale bereits durch andere Zahlungen ausgeschöpft". Da freut sich doch die Finanzbehörde zum zweiten Mal ...
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: Zinc am 29.08.2023 07:58
Nicht-lustig obendrein, dass man zwar seit kurzen die VBL-Zahlungen der AN steuerlich absetzen darf - und dafür bei Renteneintritt künftig dafür E-STEUERN ZAHLEN "DARF" ---- aber die Jahrzehnte zuvor konnte man alle abkassierten AN-Beiträge NICHT steuerlich berücksichtigen lassen. Jährlich kam die übliche pauschale Formulierung von wegen blablabla "Pauschale bereits durch andere Zahlungen ausgeschöpft". Da freut sich doch die Finanzbehörde zum zweiten Mal ...

Wie kann ich die denn steuerlich absetzen? Ich hatte zuletzt die Info, dass das bei der VBL klassik nicht geht bzw. wurde das in der Steuererklärung nicht akzeptiert. Wo trägst du das denn ein?
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: MoinMoin am 29.08.2023 07:59
Wieso ist man im Osten schlechter gestellt, dort zahlt man doch wegen der VBL weniger Steuern.

Würden Sie das bitte etwas näher erklären?
Guck dir einfach an was der EGx im ostend Netto bekommt und in die VBL Einzahl und was der gleiche im Westen bekommt.
Die Rechner dazu gibt es hier und bei der VBL.

Wer also darüber jammert, dass er aktuell im VBL Ost mehr % abgeben muss, sollte das gesamte Packet betrachten.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: Organisator am 29.08.2023 08:00
Nicht-lustig obendrein, dass man zwar seit kurzen die VBL-Zahlungen der AN steuerlich absetzen darf - und dafür bei Renteneintritt künftig dafür E-STEUERN ZAHLEN "DARF" ---- aber die Jahrzehnte zuvor konnte man alle abkassierten AN-Beiträge NICHT steuerlich berücksichtigen lassen. Jährlich kam die übliche pauschale Formulierung von wegen blablabla "Pauschale bereits durch andere Zahlungen ausgeschöpft". Da freut sich doch die Finanzbehörde zum zweiten Mal ...

Durch die nachgelagerte Versteuerung sinkt in der Regel die Steuerlast, da freut sich die Finanzbehörde nicht unbedingt doppelt.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: ArminFuchs am 29.08.2023 09:58
Guck dir einfach an was der EGx im ostend Netto bekommt und in die VBL Einzahl und was der gleiche im Westen bekommt.
Die Rechner dazu gibt es hier und bei der VBL.

Wer also darüber jammert, dass er aktuell im VBL Ost mehr % abgeben muss, sollte das gesamte Packet betrachten.
Leider habe ich nur folgenden Rechner gefunden:
https://www.vbl.de/de/betriebsrentenrechner#/
Und da wird nicht zwischen Ost und West unterschieden. Außerdem weiß ich nicht, wie sich die Versorgungspunkte errechnen.

Und was ist ein EGx?  ???
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: Organisator am 29.08.2023 10:32
Guck dir einfach an was der EGx im ostend Netto bekommt und in die VBL Einzahl und was der gleiche im Westen bekommt.
Die Rechner dazu gibt es hier und bei der VBL.

Wer also darüber jammert, dass er aktuell im VBL Ost mehr % abgeben muss, sollte das gesamte Packet betrachten.
Leider habe ich nur folgenden Rechner gefunden:
https://www.vbl.de/de/betriebsrentenrechner#/
Und da wird nicht zwischen Ost und West unterschieden. Außerdem weiß ich nicht, wie sich die Versorgungspunkte errechnen.

Und was ist ein EGx?  ???

Die Betriebsrentenhöhe ist deutschlandweit gleich, daher gibt es auch keine Unterscheidung. Die Berechnungsgrundlage für die Versorgungspunkte findest du auf vbl.de
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: hugodehippo am 29.08.2023 13:55
Ich hoffe das ist nicht die wirtschaftswissenschaftliche Fakultät.....

Bei Jobangeboten ist immer das Gesamtpaket zu bewerten. Bei uns im TVL heißt es immer "Friß oder stirb", solange Du ein Tabellenentgelt erhälst Die VBL gehört immer dazu.

Gerade bei der Renditebetrachtung der VBL spielt der Zeitpunkt des Todeseintritts DIE entscheidende Rolle. Wenn Du nach Renteneintritt abtrittst- Pech gehabt, wenn Du 105 wirst ist die VBL sicherlich gegenüber den meisten Kapitalanlagen im Vorteil.

Der große Nachteil an irgendwelchen ETF´s ist für die Altersplanung der, dass Du nicht weißt, wo das Papier steht wenn Du das Geld benötigst.....
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: ArminFuchs am 29.08.2023 14:32
Gerade bei der Renditebetrachtung der VBL spielt der Zeitpunkt des Todeseintritts DIE entscheidende Rolle. Wenn Du nach Renteneintritt abtrittst- Pech gehabt, wenn Du 105 wirst ist die VBL sicherlich gegenüber den meisten Kapitalanlagen im Vorteil.

Der große Nachteil an irgendwelchen ETF´s ist für die Altersplanung der, dass Du nicht weißt, wo das Papier steht wenn Du das Geld benötigst.....
Genau das sagte ich ja.
Sterbe ich gleich nach Renteneintritt, oder bereits kurz davor, ist das doppelt schlecht für mich  ;D
Das bisschen, was die Hinterbliebenen bekommen würden (Angerechnet auf die eigene Rente, bzw nichts bei eigenem Gehalt) wiegt den jahrelangen Verlust nicht auf.

Ich würde mir das ja gefallen lassen, wenn ich mir das Geld bei Renteneintritt einmalig auszahlen lassen kann. Auch wenn mir nach 6-7 Jahren einfällt, dass der Job im öffentlichen Dienst nichts für mich ist, bekomme ich mein Geld nicht wieder.
Und ist das Geld überhaupt Inflationsgeschützt?

Was soll an all dem bitte wirtschaftlich besser sein?
Grüße von der wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

P.S.: Bei einem ETF kann ich übrigens selbst entscheiden, ob ich mir das Geld auszahlen lasse und eine Weltreise mache, oder nur entnehme, was ich gerade benötige, da vllt sogar die Kurse schlecht stehen sollten.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: ArminFuchs am 29.08.2023 14:51
Die Betriebsrentenhöhe ist deutschlandweit gleich, daher gibt es auch keine Unterscheidung. Die Berechnungsgrundlage für die Versorgungspunkte findest du auf vbl.de
Ist das dann nicht noch viel ungerechter, wenn "die Ossis" mehr bezahlen als ihre Kollegen im Westen und trotzdem am Ende das gleiche Geld rausbekommen?
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: Fäncy am 30.08.2023 14:40
Nach 60 Kalendermonaten besteht Anpspruch auf die Betriebsrente der VBL. Das heißt auch wenn nach 6 Jahren wieder die freie Wirtschaft lockt hätten Sie bereits die Rente der VBL sicher...
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: MoinMoin am 30.08.2023 14:57
Die Betriebsrentenhöhe ist deutschlandweit gleich, daher gibt es auch keine Unterscheidung. Die Berechnungsgrundlage für die Versorgungspunkte findest du auf vbl.de
Ist das dann nicht noch viel ungerechter, wenn "die Ossis" mehr bezahlen als ihre Kollegen im Westen und trotzdem am Ende das gleiche Geld rausbekommen?
Ist es nicht ungerecht, dass die "Ossis" mehr Netto vom Brutto haben als die "Wessis"?


Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: Michael12345 am 31.08.2023 10:59
Hallo,
Ich habe ein Jobangebot einer Universität erhalten. Gleichzeitig habe ich ein weiteres Jobangebot, welches ähnliche Grundbedingungen aufweist.

Ein Bekannter, der ebenfalls an dieser Uni arbeitet, sagte mir nun jedoch, dass ich mit dem Wirtschaftsjob besser fahre, da die Uni ungefragt eine Rentenzusatzversicherung (VBL) für mich anschließen würde.
Diese wird mir dann zweistellig (in seinem Fall über 150€) von meinem Brutto abgezogen und ich kann mich nicht dagegen wehren.

Ist das wirklich so? Zwingt dich die Uni zu solch einem Vertrag, oder übertreibt der Kollege hier?

Meine kurze Recherche hat ergeben, dass man sich das Geld bei Renteneintritt nicht auszahlen lassen kann, was wiederum bedeutet, dass ich nicht einmal die eingezahlten Beiträge zurück erhalte, wenn ich nicht ein gewisses Alter erreiche.

Außerdem sagte mein Freund, dass seit einiger Zeit der Arbeitgeber seinen Anteil dazu nicht mehr bezahlt.

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, da dies schon ein K.O. Kriterium für mich wäre.

Grüße
Armin
Wenn dein Arbeitsvertrag (auch mit Verlängerung) kleiner gleich 60 Monate läuft kannst du in die VBL extra gehen. Ist bei mir auch so. Wenn du bei der VBL anrufst für Auskunft werden die dir nur sagen das du Einzahlen musst (ist halt eine Versicherung). Du musst dich an dein Zuständiges Landesamt für Finanzen wenden.

Erster Vertrag lief 2,5 Jahre ich konnte ich in VBL extra. Nach der Verlängerung um 2,5 Jahre (60Monate in Summe) wollten Sie mich in die VBL Klassik schieben. Ich habe beim Landesamt für Finanzen angerufen und mich auf den Tarifvertrag in Bayern berufen in denen die 60 Monate festgelegt sind. (Es gibt ein Urteil, das die Anwartschaft der Rente auf 3 Jahre gesenkt wurde, seitdem wollen die Landesämter alle in die VBL Klassik drängen. Im Tarifvertrag stehen jedoch noch die 60 Monate).
Der Mitarbeiter wusste aber gleich was Sache ist und hat mich mit dem Urteil aufgeklärt und gesagt ich müsste nicht Klagen sondern soll mich explizit auf den Tarifvertrag berufen mit einem Schreiben. Ich bin nun weiterhin in der VBL Extra.
Ein Arbeitskollege hatte zum Start einen 3 Jahres Vertrag. Er wurde gleich in die VBL Klassik geschoben und hat nur bei der VBL nachgefragt, die ihn natürlich gesagt haben, dass das halt so ist.

Siehe den Thread:
Wissenschaftlicher Mitarbeiter. Zwangswechsel VBLextra zu VBLklassik

Viele Grüße
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: ArminFuchs am 31.08.2023 11:18
Die Betriebsrentenhöhe ist deutschlandweit gleich, daher gibt es auch keine Unterscheidung. Die Berechnungsgrundlage für die Versorgungspunkte findest du auf vbl.de
Ist das dann nicht noch viel ungerechter, wenn "die Ossis" mehr bezahlen als ihre Kollegen im Westen und trotzdem am Ende das gleiche Geld rausbekommen?
Ist es nicht ungerecht, dass die "Ossis" mehr Netto vom Brutto haben als die "Wessis"?
1. Weiß ich noch immer nicht, was ein EGx ist
2. Bezahlt der Osten, wie mir erklärt wurde, einen höheren Eigenanteil und bekommt weniger Zuschuss als im Westen.
3. So wie ich die Gehaltsabrechnung verstehe, wird die VBL erst nach den Steuern abgezogen.
4. Nutzt es mir nicht viel, wenn die Auszahlung geringer besteuert wird, wenn ich vor Renteneintritt versterbe
5. Machen die VBL-Rechner keine steuerlichen Unterschiede
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: ArminFuchs am 31.08.2023 11:23
Nach 60 Kalendermonaten besteht Anpspruch auf die Betriebsrente der VBL. Das heißt auch wenn nach 6 Jahren wieder die freie Wirtschaft lockt hätten Sie bereits die Rente der VBL sicher...
Das ist schon richtig, aber du kommst trotzdem vor Renteneintritt nicht an dein Geld und es ist genauso weg, wenn du vorher verstirbst.
Also obwohl du nicht mehr dort arbeitest, blockieren sie dein Kapital.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: ArminFuchs am 31.08.2023 11:26
Wenn dein Arbeitsvertrag (auch mit Verlängerung) kleiner gleich 60 Monate läuft kannst du in die VBL extra gehen. Ist bei mir auch so. Wenn du bei der VBL anrufst für Auskunft werden die dir nur sagen das du Einzahlen musst (ist halt eine Versicherung). Du musst dich an dein Zuständiges Landesamt für Finanzen wenden.

Erster Vertrag lief 2,5 Jahre ich konnte ich in VBL extra. Nach der Verlängerung um 2,5 Jahre (60Monate in Summe) wollten Sie mich in die VBL Klassik schieben. Ich habe beim Landesamt für Finanzen angerufen und mich auf den Tarifvertrag in Bayern berufen in denen die 60 Monate festgelegt sind. (Es gibt ein Urteil, das die Anwartschaft der Rente auf 3 Jahre gesenkt wurde, seitdem wollen die Landesämter alle in die VBL Klassik drängen. Im Tarifvertrag stehen jedoch noch die 60 Monate).
Der Mitarbeiter wusste aber gleich was Sache ist und hat mich mit dem Urteil aufgeklärt und gesagt ich müsste nicht Klagen sondern soll mich explizit auf den Tarifvertrag berufen mit einem Schreiben. Ich bin nun weiterhin in der VBL Extra.
Ein Arbeitskollege hatte zum Start einen 3 Jahres Vertrag. Er wurde gleich in die VBL Klassik geschoben und hat nur bei der VBL nachgefragt, die ihn natürlich gesagt haben, dass das halt so ist.

Siehe den Thread:
Wissenschaftlicher Mitarbeiter. Zwangswechsel VBLextra zu VBLklassik

Viele Grüße

Nur mal kurz überflogen: Was ist der Vorteil der VBLextra? Außer dass du Hinterbliebenenrente und Erwerbsminderung abwählen kannst, bleiben doch die Kritikpunkte bestehen, oder?
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: TV-Ler am 31.08.2023 11:29
1. Weiß ich noch immer nicht, was ein EGx ist
EG: Entgeltgruppe
x: setze eine EG von 1 bis 15 ein.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: Michael12345 am 31.08.2023 11:44
Wenn dein Arbeitsvertrag (auch mit Verlängerung) kleiner gleich 60 Monate läuft kannst du in die VBL extra gehen. Ist bei mir auch so. Wenn du bei der VBL anrufst für Auskunft werden die dir nur sagen das du Einzahlen musst (ist halt eine Versicherung). Du musst dich an dein Zuständiges Landesamt für Finanzen wenden.

Erster Vertrag lief 2,5 Jahre ich konnte ich in VBL extra. Nach der Verlängerung um 2,5 Jahre (60Monate in Summe) wollten Sie mich in die VBL Klassik schieben. Ich habe beim Landesamt für Finanzen angerufen und mich auf den Tarifvertrag in Bayern berufen in denen die 60 Monate festgelegt sind. (Es gibt ein Urteil, das die Anwartschaft der Rente auf 3 Jahre gesenkt wurde, seitdem wollen die Landesämter alle in die VBL Klassik drängen. Im Tarifvertrag stehen jedoch noch die 60 Monate).
Der Mitarbeiter wusste aber gleich was Sache ist und hat mich mit dem Urteil aufgeklärt und gesagt ich müsste nicht Klagen sondern soll mich explizit auf den Tarifvertrag berufen mit einem Schreiben. Ich bin nun weiterhin in der VBL Extra.
Ein Arbeitskollege hatte zum Start einen 3 Jahres Vertrag. Er wurde gleich in die VBL Klassik geschoben und hat nur bei der VBL nachgefragt, die ihn natürlich gesagt haben, dass das halt so ist.

Siehe den Thread:
Wissenschaftlicher Mitarbeiter. Zwangswechsel VBLextra zu VBLklassik

Viele Grüße

Nur mal kurz überflogen: Was ist der Vorteil der VBLextra? Außer dass du Hinterbliebenenrente und Erwerbsminderung abwählen kannst, bleiben doch die Kritikpunkte bestehen, oder?


VBL Klassik ist für wissenschaftliche Mitarbeiter die nur kurz im öffentlichen Dienst arbeiten ein Verlustgeschäft. Mit VBL Extra zahlt nur der Arbeitgeber ein und du hast du mehr Netto von Brutto und bist liquider.
Kannst die 130€ quasi anlegen.

Der Abzug von VBL Klassik setzt sich aus VBL + mehr Sozialversicherung zusammen da du mit VBL ein höheres sozialversicherungspflichtiges Brutto hast.
Bei E13 glaub ich 90€ VBL und 40 euro Sozialversichung. Bekommst damit bissl mehr Rentenpunkte was aber vernachlässigbar ist. Deine Einlage in die VBL Klassik wird nach Austritt aus dem Öffentlichendienst Beitragfreigestellt und ist bei Renteneintritt nichts mehr Wert (Inflation). Bei VBL Extra quasi das gleiche nur ist dein cashflow höher.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: MoinMoin am 31.08.2023 12:02
Die Betriebsrentenhöhe ist deutschlandweit gleich, daher gibt es auch keine Unterscheidung. Die Berechnungsgrundlage für die Versorgungspunkte findest du auf vbl.de
Ist das dann nicht noch viel ungerechter, wenn "die Ossis" mehr bezahlen als ihre Kollegen im Westen und trotzdem am Ende das gleiche Geld rausbekommen?
Ist es nicht ungerecht, dass die "Ossis" mehr Netto vom Brutto haben als die "Wessis"?
1. Weiß ich noch immer nicht, was ein EGx ist
2. Bezahlt der Osten, wie mir erklärt wurde, einen höheren Eigenanteil und bekommt weniger Zuschuss als im Westen.
3. So wie ich die Gehaltsabrechnung verstehe, wird die VBL erst nach den Steuern abgezogen.
4. Nutzt es mir nicht viel, wenn die Auszahlung geringer besteuert wird, wenn ich vor Renteneintritt versterbe
5. Machen die VBL-Rechner keine steuerlichen Unterschiede
1. Entgeltgruppe x
2. ja und diese Eigenanteile werden anders besteuert.
3. nein, sie wirken sich steuerlich aus und dadurch bekommt der Ossi mehr Netto als der Wessi
4. ja, deswegen ist der Ossi ja besser gestellt als der Wessi, weil er Netto bei gleicher Entgeltgruppe und Stufe hat, weil er VBL ost abgezogen bekommt
5. aber die Rechner die dein Nettogehalt ausrechnen so wie diese hier:
Wessie:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l&g=E_13&s=6&zv=VBL&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5

Ossie:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l&g=E_13&s=6&zv=VBL-Ost&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5

zu finden dort:
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: ArminFuchs am 31.08.2023 13:37
...
5. aber die Rechner die dein Nettogehalt ausrechnen so wie diese hier:
Wessie:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l&g=E_13&s=6&zv=VBL&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5

Ossie:
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l&g=E_13&s=6&zv=VBL-Ost&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5

zu finden dort:
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/

Sorry, verstehe ich noch immer nicht. Der Osten hat 3,51€ mehr raus als der Westen, oder?
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: ArminFuchs am 31.08.2023 13:43
VBL Klassik ist für wissenschaftliche Mitarbeiter die nur kurz im öffentlichen Dienst arbeiten ein Verlustgeschäft. Mit VBL Extra zahlt nur der Arbeitgeber ein und du hast du mehr Netto von Brutto und bist liquider.
Kannst die 130€ quasi anlegen.

Der Abzug von VBL Klassik setzt sich aus VBL + mehr Sozialversicherung zusammen da du mit VBL ein höheres sozialversicherungspflichtiges Brutto hast.
Bei E13 glaub ich 90€ VBL und 40 euro Sozialversichung. Bekommst damit bissl mehr Rentenpunkte was aber vernachlässigbar ist. Deine Einlage in die VBL Klassik wird nach Austritt aus dem Öffentlichendienst Beitragfreigestellt und ist bei Renteneintritt nichts mehr Wert (Inflation). Bei VBL Extra quasi das gleiche nur ist dein cashflow höher.
Ok danke. Schaue ich mir mal genauer an.
Die Beiträge sind aber gleich? Kann ich mir das auch in dem Rechner:
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/
Anzeigen lassen und wie heißt das dann?

Das ist ja das Merkwürdige, wenn ich nur kurze Zeit dabei bleibe, frisst die Inflation meine Auszahlung. Zu wie viel legen die das an? 0,25% p.a.?
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: Michael12345 am 31.08.2023 14:01
Meines Wissen wird während der Ansparphase die VBL Klassik zu 5,x Prozent verzinst, wenn sie Beitragsfrei ist dann zu 0%. VBL extra in der Ansparphase deutlich geringer als 5,x Prozent und wenn nichts eingezahlt wird dann auch mit 0%. Der Zinssatz in der Ansparphase ist irrelevant bei 40 Jahren Freistellung.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: cyrix42 am 31.08.2023 20:19
Die Wahlfreiheit, sich bei befristeten Verträgen mit Gesamtlaufzeit < 3 Jahren von der Versicherungspflicht in der VBLKlassik befreien zu lassen, gibt es so nur für Wissenschaftler_innen. (In dem Fall zahlt der AG seinen Anteil in die VBL-Extra. Allerdings gibt es dort auch weniger Rentenpunkte fürs gleiche Geld.)

Die Behauptung der VBL zur Höhe der Verzinsung in der Einzahlphase konnte ich noch nie nachvollziehen. Diese wird ja über die unterschiedlich hohen Altersfaktoren abgebildet. Setzt man die in der Tabelle stehenden Werte aber ein, kommt man aber nur auf etwas um die 3% pro Jahr.

Die VBL ist in erster Linie durch den recht hohen Arbeitgeber-Anteil finanziell attrativ...
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: Michael12345 am 01.09.2023 14:01
Die Wahlfreiheit, sich bei befristeten Verträgen mit Gesamtlaufzeit < 3 Jahren von der Versicherungspflicht in der VBLKlassik befreien zu lassen, gibt es so nur für Wissenschaftler_innen. (In dem Fall zahlt der AG seinen Anteil in die VBL-Extra. Allerdings gibt es dort auch weniger Rentenpunkte fürs gleiche Geld.)

Die Behauptung der VBL zur Höhe der Verzinsung in der Einzahlphase konnte ich noch nie nachvollziehen. Diese wird ja über die unterschiedlich hohen Altersfaktoren abgebildet. Setzt man die in der Tabelle stehenden Werte aber ein, kommt man aber nur auf etwas um die 3% pro Jahr.

Die VBL ist in erster Linie durch den recht hohen Arbeitgeber-Anteil finanziell attrativ...

Laut Tarifvertrag gilt jedoch noch explizit 60 Monate, 3 Jahre wird nur aufgrund des Urteils vom Bundesverwaltungsgericht angewendet.

Fürs gleiche Brutto stimmt die Aussage sicherlich, dennoch wird wie gesagt das Netto geringer in der VBL Klassik. VBL Arbeitnehmer + mehr Sozialversicherungsbreiträge. Das mehr an Rentenpunkten sind für die Zeit bis zu 5 Jahren Beschäftigung im Öffentlichendienst vernachlässigbar.
Für WiMis ist VBL KLassik ein Verlustgeschäft da man weniger Netto hat und nach ausscheiden totes Kapital bei der VBL liegt, dass dann nicht mehr verzinst wird.

Hier eine Zusammenfassung der VBL. Die behaupteten 5.x Prozent in der Ansparphase sind falsch.
https://www.vbl.de/documents/20142/132998/VBLspezial+04+Wissenschaftler+West.pdf/dbc04ecc-8db7-cb4e-3e6d-bb4839b50bf7?t=1591264327352 (https://www.vbl.de/documents/20142/132998/VBLspezial+04+Wissenschaftler+West.pdf/dbc04ecc-8db7-cb4e-3e6d-bb4839b50bf7?t=1591264327352)

Siehe Punkt 4.2 zu VBL-Extra und VBL-Klassik
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: cyrix42 am 01.09.2023 20:31
Laut Tarifvertrag gilt jedoch noch explizit 60 Monate, 3 Jahre wird nur aufgrund des Urteils vom Bundesverwaltungsgericht angewendet.

Die VBL schreibt doch in dem von dir verlinkten Heft selbst:

Zitat von: VBL
Versicherte können ab dem 1. Januar 2018 aufgrund der gesetzlichen Regelung bereits nach drei Jahren
Versicherungszeit in der VBLklassik eine unverfallbare Anwartschaft erwerben und damit im Versicherungsfall
einen Anspruch auf Leistungen aus der VBLklassik haben, auch wenn die Wartezeit von 60 Umlage-/Beitrags-monaten nicht erfüllt wird.

Konkret heißt das, dass man zwar die Wartezeit von 60 Monaten erfüllen muss, um einen unverfallbaren Anspruch auf die Betriebsrente der VBL-West aus der VBLKlassik zu erhalten. Jedoch genügen 36 Beitragsmonate -- die übrige Wartezeit erfüllt man dann einfach durch Abwarten. D.h., auch dann, wenn nach 36 Beitragsmonaten (z.B. durch Ausscheiden aus dem öD) die Pflichtversicherung freigestellt wird, hat man nach weiteren 24 Monaten die Wartezeit erfüllt. (In der VBL-Ost ist aufgrund des Kapitaldeckungsverfahrens der Rentenanspruch ab dem 1. Beitragsmonat unverfallbar.)

Zitat
Fürs gleiche Brutto stimmt die Aussage sicherlich, dennoch wird wie gesagt das Netto geringer in der VBL Klassik. VBL Arbeitnehmer + mehr Sozialversicherungsbreiträge.

Klar, wenn man keine Arbeitnehmerbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge zahlt.

Zitat
Das mehr an Rentenpunkten sind für die Zeit bis zu 5 Jahren Beschäftigung im Öffentlichendienst vernachlässigbar.

Wie gesagt, die Grenze liegt mittlerweile bei 3 Jahren. Und, wenn man dann mit einer Vertragsverlängerung die 36 Monate überschreitet, gelangt man wieder in die Pflichtversicherung der VBLKlassik, wobei die Wartezeit dort aber eben erst mit Versicherungsbeginn -- und nicht mit Beginn der Beschäftigung als Wissenschaftler -- anfängt zu laufen. Will sagen: Die bis zu 3 Jahre, die man zuvor in der VBL-Extra versichert war, zählen hier bei der Wartezeit dann nicht mit. Das sollte man auf dem Schirm haben...

Aber wir können ja mal rechnen, was wirklich für Ansprüche herauskommen bei beiden Varianten. Da hier alles linear mit dem Gehalt skaliert, setzen wir einfach für die Einfachheit der Rechnung einen Jahresverdienst von 12k€ an -- wer doppelt oder drei mal so viel verdient, erhält auch doppelt oder dreifach so hohe Ansprüche. Auch ist es einfacher, sich auf ein konkretes Alter des Anspruchsberechtigten zu einigen, wobei da verschiedene Altersstufen nicht viel an der Rechnung ändern. Sagen wir also mal, unser Wissenschaftler wird im aktuellen Jahr 27 Jahr alt.
 
Zuerst zur VBL Extra:
Der AG führt 4% des Bruttolohns, also 480€ in unserem Beispiel, als Beitrag in die VB-Extra ab. Daraus entstehen dann 0,372 VBL-Punkte und damit ein Betriebsrentenanspruch von 1,49€ monatlicher Brutto-Betriebsrente in 40 Jahren. Gehen wir davon aus, dass die Beiträge in der Einzahlungsphase steuerlich gefördert wurden, so ist die Rente dann bei der Auszahlung voll zu besteuern.

Nun zur VBL Klassik (West):
Hier zahlen AG und AN gemeinsam insgesamt 7,3% des Bruttolohns ein. Dafür erhält der AN nun 2,2 VBL-Punkte bzw. einen Anspruch auf eine monatliche Brutto-Betriebsrente von 8,80€. Auch hier sind die Beiträge in der Einzahlungsphase steuerfrei und damit die Rente nachgelagert zu besteuern. Hinzu kommen Ansprüche aus der Gesetzlichen Rentenversicherung: AG- und AN-Beitrag zur VBL sind sozialversicherungspflichtig, sodass diese 876€ zu derzeit 0,02 Rentenpunkten führen. Die hätten derzeit einen Wert von 0,76€/Monat, wobei der Wert eines Rentenpunkts durch Rentenerhöhungen bis zum Beginn der Auszahlphase noch deutlich steigen wird. Geht man von einem Anstieg der Renten in etwa in Höhe des EZB-Ziels zur Inflationsrate von 2%/Jahr aus, werden daraus ca. 1,68€ Bruttomonatsrente (wohlgemerkt sind das nur die GRV-Rentenansprüche, die aus den VBL-Beiträgen entstehen, nicht aus dem Gehalt), zusammen mit der Betriebsrente also 10,48€. Der Anspruch, der sich aus den auf die VBL-Beiträgen gezahlten Rentenbeiträgen ergibt, wird also wohl wahrscheinlich schon selbst den Anspruch, der aus der Versicherung in der VBL-Extra entstehen würde, übersteigen...

Dagegen stehen jedoch die höheren Ausgaben in Höhe von 1,81% AN-Anteil sowie den Sozialversicherungsbeiträgen auf AN- und AG-Anteil. Da unser Jung-Wissenschaftler wahrscheinlich wohl noch nicht über der Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflege-Versicherung liegen wird, zahlt er als kinderloser Ü25 also insgesamt durchschnittlich 400€ mehr als die VBL Extra - Vergleichsperson.

Es ergibt sich also ein höherer Rentenanspruch in der VBLKlassik ggü. der VBL Extra von ca. 9€ Brutto-Monatsrente. Derzeit vertriebene Produkte zur privaten Altersvorsorge besitzen einen Rentenfaktor von 25. Das bedeutet, dass aus einem beim Versicherer vorliegenden Vermögen von 10k€ zu Rentenbeginn eine lebenslange Rente von 25€ monatlich ausgeschüttet wird. Setzt man diesen Wert hier auch an, müsste man also als VBL-Extra-Versicherter zur Finanzierung der Lücke 3600€ Vermögen zu Versicherungsbeginn vorhalten. Zum Aufbau dieses Vermögens stünden die 400€ weniger gezahlten (Sozialversicherungs-)Beiträge zur Verfügung. Um daraus in 40 Jahren den 9-fachen Betrag zu erhalten, bräuchte man eine Durchschnittsrendite von ca. 5,7%.

Das ist zwar auf diesen Zeitskalen durch Kapitalanlagen jenseits von Festgeld und deutschen Staatsanleihen durchaus realistisch zu erreichen. Jedoch ist dies offenbar weit weniger sicher als die umlagefinanzierten Zahlungen der VBL...

Zitat
Für WiMis ist VBL KLassik ein Verlustgeschäft da man weniger Netto hat und nach ausscheiden totes Kapital bei der VBL liegt, dass dann nicht mehr verzinst wird.

Wenn du weniger als 3 Jahre dabei bist, hast du Recht, denn dann kannst du dir nur deine gezahlten AN-Beiträge erstatten lassen, nicht aber die AG-Beiträge und auch nicht die gezahlten Sozialversicherungsbeiträge. Wenn du aber mehr als 3 Jahre dabei bist (und die durchschnittliche Promotionsdauer ist über 3 Jahren), stellt die Absicherung durch die VBL Klassik, in die du dann sowieso zwangsweise rutschst -- nur mit dem Unterschied, dass die Wartezeit erst dann anfängt zu laufen, wenn du die Vertragsverlängerung bekommst, die dich über die 3 Jahre hinaus beschäftigt -- durchaus eine gar nicht mal so schlechte Leistung dar.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: andreg am 03.09.2023 14:43
3. nein, sie wirken sich steuerlich aus und dadurch bekommt der Ossi mehr Netto als der Wessi

Wer netto mehr hat, hängt von den Umständen ab. Ich habe in EG 15 mit Steuerklasse III im Osten z.B. 25€ weniger netto als ich im Westen hätte. Richtig ist aber, dass der Unterschied netto deutlich geringer ist als brutto.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: ArminFuchs am 04.09.2023 07:08
Wer netto mehr hat, hängt von den Umständen ab. Ich habe in EG 15 mit Steuerklasse III im Osten z.B. 25€ weniger netto als ich im Westen hätte. Richtig ist aber, dass der Unterschied netto deutlich geringer ist als brutto.
Laut den hier verlinkten Gehaltsrechnern, gibt es keinen Unterschied zwischen Ost und West. Weder im Netto noch im Brutto
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: MoinMoin am 04.09.2023 09:16
Wer netto mehr hat, hängt von den Umständen ab. Ich habe in EG 15 mit Steuerklasse III im Osten z.B. 25€ weniger netto als ich im Westen hätte. Richtig ist aber, dass der Unterschied netto deutlich geringer ist als brutto.
Laut den hier verlinkten Gehaltsrechnern, gibt es keinen Unterschied zwischen Ost und West. Weder im Netto noch im Brutto
Dann solltest du bei dem Rechner entweder VBL oder VBL Ost bei der Zusatzversorgung auswählen, wenn du dein Netto ausrechnen lässt.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: ArminFuchs am 04.09.2023 11:22
Das habe ich getan.
West: 6037,38€ Brutto - 3532,98€ Netto
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l&g=E_13&s=6&zv=VBL&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5

Ost: 6037,38€ Brutto - 3536,49€ Netto
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l&g=E_13&s=6&zv=VBL-Ost&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: cyrix42 am 04.09.2023 11:36
Dann öffne doch mal beide Links, die du gepostet hast, in einem Browser und springe zwischen den Tabs hin und her. Du wirst die Unterschiede im u.A. Steuer-Brutto, sozialversicherungs-Brutto usw. feststellen.

Das Tabellenentgelt ist natürlich überall gleich, die Stuern und Abgaben aber sind es nicht.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: MoinMoin am 04.09.2023 11:43
Das habe ich getan.
West: 6037,38€ Brutto - 3532,98€ Netto
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l&g=E_13&s=6&zv=VBL&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5

Ost: 6037,38€ Brutto - 3536,49€ Netto
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l&g=E_13&s=6&zv=VBL-Ost&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5
Ok
habe verwstanden
3532,98€ Netto ist gleich
3536,49€ Netto
und
43862.49 ist identisch mit
43730.78

Da brauchen wir dann ja nicht weitere Erläuterungen folgen lassen.
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: ArminFuchs am 04.09.2023 12:41
Ok
habe verwstanden
3532,98€ Netto ist gleich
3536,49€ Netto
und
43862.49 ist identisch mit
43730.78

Da brauchen wir dann ja nicht weitere Erläuterungen folgen lassen.

Naja also, bei 3,50€ im Monat würde ich jetzt nun wirklich nicht von besser gestellt sprechen "4. ja, deswegen ist der Ossi ja besser gestellt als der Wessi, weil er Netto bei gleicher Entgeltgruppe und Stufe hat, weil er VBL ost abgezogen"  bekommt"
Dafür bekommst du nicht einmal ein kleines Bier im Biergarten.

Zumal das nur für die höchste Gehaltsstufe zählt. Mein Kumpel bekommt zum Beispiel 60cent weniger als sein Kollege im Westen. Inwiefern ist er jetzt genau besser gestellt?

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l&g=E_9a&s=1&zv=VBL-Ost&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l&g=E_9a&s=1&zv=VBL&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: ArminFuchs am 04.09.2023 12:47
Dann öffne doch mal beide Links, die du gepostet hast, in einem Browser und springe zwischen den Tabs hin und her. Du wirst die Unterschiede im u.A. Steuer-Brutto, sozialversicherungs-Brutto usw. feststellen.

Das Tabellenentgelt ist natürlich überall gleich, die Stuern und Abgaben aber sind es nicht.
Aber was nützt ihm das am Ende? Bekommt er dann eine höhere gesetzliche Rente, oder VBL, oder gibt es andere Vorteile?
Titel: Antw:Zwang zur Zusatzrente an Universität?
Beitrag von: MoinMoin am 04.09.2023 12:49
Ok
habe verwstanden
3532,98€ Netto ist gleich
3536,49€ Netto
und
43862.49 ist identisch mit
43730.78

Da brauchen wir dann ja nicht weitere Erläuterungen folgen lassen.

Naja also, bei 3,50€ im Monat würde ich jetzt nun wirklich nicht von besser gestellt sprechen "4. ja, deswegen ist der Ossi ja besser gestellt als der Wessi, weil er Netto bei gleicher Entgeltgruppe und Stufe hat, weil er VBL ost abgezogen"  bekommt"
Dafür bekommst du nicht einmal ein kleines Bier im Biergarten.

Zumal das nur für die höchste Gehaltsstufe zählt. Mein Kumpel bekommt zum Beispiel 60cent weniger als sein Kollege im Westen. Inwiefern ist er jetzt genau besser gestellt?

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l&g=E_9a&s=1&zv=VBL-Ost&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l&g=E_9a&s=1&zv=VBL&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5
Es geht doch darum, das man mit VBL West / Ost gleichgestellt ist und nicht wie dargestellt wurde:

Ost zahlt mehr in die VBL und das bei gleicher Leistung!!