Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Galard0 am 17.08.2023 18:43

Titel: Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)
Beitrag von: Galard0 am 17.08.2023 18:43
Guten Abend,

gibt es im TVöD eine Reglung bezüglich der Urlaubsvergabe?
Kollege/Kollegin hat Kinder und möchte IMMER in den Ferien Urlaub nehmen
Eine andere/r Kollege/in ist kinderlos oder kann keine Kinder bekommen, der/die Partnerin von dieser Kollegin/Kollegen arbeitet im städtischen Kindergarten, und hat in den Ferienzeit meistens zu.

Nun geht es darum, wer hat nun eine Bevorzugung?


Titel: Antw:Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)
Beitrag von: flip am 17.08.2023 19:17
Das ist im TVÖD nicht geregelt. Es gilt de das BUrlG: 
Zitat
§7 (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. Der Urlaub ist zu gewähren, wenn der Arbeitnehmer dies im Anschluß an eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation verlangt.
unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen - das wäre abzuwägen und bedeutet nicht, dass Kinder hier Prio 1 sind.
Was wäre denn, wenn beide zeitgleich in Urlaub sind? Eine Ablehnung des Urlaubs hat recht hohe Hürden, unter anderem sind dringende betriebliche Belange darzulegen, ebenso ist der Personalrat zu beteiligen.
Eine längere Bearbeitungsdauer von irgendwelchen Vorgängen oder andere Notwendigkeiten sind hier nicht zwingend als dringend zu verstehen. Dringend ist keinen Aufschub duldend.
Titel: Antw:Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)
Beitrag von: SchrödingersKatze am 17.08.2023 20:41
*Möchte* die Person mit Kindern immer in den Ferien immer Urlaub oder ist sie zur Kinderbetreuung *darauf angewiesen*?
Titel: Antw:Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)
Beitrag von: Opa am 17.08.2023 22:04
Abgesehen davon gibt es im Jahr ungefähr 13 Wochen Ferien und ein Arbeitnehmer hat nur maximal 7 Wochen bzw. regelmäßig 6 Wochen Urlaub. Konkurrierende persönliche Belange wie Kinder oder auf Ferienzeit festgelegte Partner lassen sich also ganz prima durch Aufteilung der Ferienzeiten lösen.
Und da nur Deppen in den Ferien Urlaub nehmen, wenn sie nicht müssen (teure Preise, überall nervige Eltern vs. relativ ruhige Zeit auf der Arbeit) sollten immer genügend Leute da sein, die in den Ferienzeiten sehr gern ins Büro kommen.
Titel: Antw:Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)
Beitrag von: BAT am 18.08.2023 14:52
Absolute Zustimmung zur Aussage von Opa!

Man sollte aber auch bei der Personalplanung, wenn möglich, gleich auf eine heterogene Gruppe achten, auch wegen der Urlaubsthematik. Wir hatten das quasi umgekehrt, sechs Sachbearbeiter, die sich gegenseitig vertreten, die so einige Jahre ALLE im September Urlaub haben wollten.
Titel: Antw:Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)
Beitrag von: brian am 24.08.2023 09:35
Also ich habe mich geweigert, für eine Mutti Vertretung zu machen. Geht ja nicht nur um den Urlaub. Ich muss die ja wohl auch noch 5 kindkrank Tage vertreten (während corona sogar noch mehr) das sollen die Mutter mal schön unter sich ausmachen.
Titel: Antw:Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)
Beitrag von: Organisator am 24.08.2023 10:04
Also ich habe mich geweigert, für eine Mutti Vertretung zu machen. Geht ja nicht nur um den Urlaub. Ich muss die ja wohl auch noch 5 kindkrank Tage vertreten (während corona sogar noch mehr) das sollen die Mutter mal schön unter sich ausmachen.

Da würde ich mich dann aber nicht wundern, wenn der AG mit der Abmahnung winkt.
Titel: Antw:Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)
Beitrag von: Warnstreik am 24.08.2023 13:35
Also ich habe mich geweigert, für eine Mutti Vertretung zu machen. Geht ja nicht nur um den Urlaub. Ich muss die ja wohl auch noch 5 kindkrank Tage vertreten (während corona sogar noch mehr) das sollen die Mutter mal schön unter sich ausmachen.

Da würde ich mich dann aber nicht wundern, wenn der AG mit der Abmahnung winkt.

Und auch die Kollegen nicht mehr mit ihm sprechen - aber das will er vielleicht garnicht ;-)
Titel: Antw:Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)
Beitrag von: Flying am 24.08.2023 15:23
Also ich habe mich geweigert, für eine Mutti Vertretung zu machen. Geht ja nicht nur um den Urlaub. Ich muss die ja wohl auch noch 5 kindkrank Tage vertreten (während corona sogar noch mehr) das sollen die Mutter mal schön unter sich ausmachen.

Solche Mitarbeiter hat doch jeder gern  :)
Titel: Antw:Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)
Beitrag von: Opa am 24.08.2023 21:07
Die Sicherstellung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist Pflicht des Arbeitgebers und Aufgabe der Mutti. Nicht jedoch der Kollegen.
Titel: Antw:Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)
Beitrag von: brian am 25.08.2023 07:09
Also ich habe mich geweigert, für eine Mutti Vertretung zu machen. Geht ja nicht nur um den Urlaub. Ich muss die ja wohl auch noch 5 kindkrank Tage vertreten (während corona sogar noch mehr) das sollen die Mutter mal schön unter sich ausmachen.

Da würde ich mich dann aber nicht wundern, wenn der AG mit der Abmahnung winkt.

Nö, die Vorgesetzte lässt eine Mutti die Mutti vertreten , so dass es gleichberechtigt ist.  Meine Kolleginnen machen da keinen Stress sondern wissen, dass es ungerecht wäre. Die Änderung der Vertretungsregel trat auch während der Coronazeit in Kraft, wo es ja noch mehr Kindkranktage gab als normalerweise.
Titel: Antw:Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)
Beitrag von: Organisator am 25.08.2023 08:20
Also ich habe mich geweigert, für eine Mutti Vertretung zu machen. Geht ja nicht nur um den Urlaub. Ich muss die ja wohl auch noch 5 kindkrank Tage vertreten (während corona sogar noch mehr) das sollen die Mutter mal schön unter sich ausmachen.

Da würde ich mich dann aber nicht wundern, wenn der AG mit der Abmahnung winkt.

Nö, die Vorgesetzte lässt eine Mutti die Mutti vertreten , so dass es gleichberechtigt ist.  Meine Kolleginnen machen da keinen Stress sondern wissen, dass es ungerecht wäre. Die Änderung der Vertretungsregel trat auch während der Coronazeit in Kraft, wo es ja noch mehr Kindkranktage gab als normalerweise.

Dann hast du Glück gehabt. Der AG wäre berechtigt, dir diese Vertretungsaufgaben zu übertragen und eine Weigerung hätte als Konsequenz eine Abmahnung bedeuten können. Allerdings ist das wohl nicht bis zum AG vorgedrungen sondern nur zum Vorgesetzten.
Titel: Antw:Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)
Beitrag von: BAT am 25.08.2023 08:59
Die Sicherstellung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist Pflicht des Arbeitgebers und Aufgabe der Mutti. Nicht jedoch der Kollegen.

Wo ist denn das normiert? Und was soll der Wortcontainer "Familie" in diesem Zusammenhang bedeuten?
Titel: Antw:Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)
Beitrag von: FearOfTheDuck am 25.08.2023 09:17
Würde mich auch interessieren. Je nach Auslegung könnte so eine Pflicht doch ganze Arbeitsverhältnisse/arbeitsmodelle sprengen, oder?
Titel: Antw:Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)
Beitrag von: BAT am 25.08.2023 09:19
Würde mich auch interessieren. Je nach Auslegung könnte so eine Pflicht doch ganze Arbeitsverhältnisse/arbeitsmodelle sprengen, oder?

Bis hin zu einer Zwangsteilzeit bzw. Stundendiktat.
Titel: Antw:Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)
Beitrag von: Opa am 25.08.2023 09:48
Arbeitgeber: „Sicherstellung“ war der falsche Begriff. Die gesetzliche Pflicht umfasst nur das „Fördern“ der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit, allerdings recht nachdrücklich formuliert. Und ja, das Gesetz sieht die Berücksichtigung dieses Themas bei allen arbeitsorganisatorischen Überlegungen, insbesondere zur Arbeitszeit, Vertretungsregelungen, Fortbildung etc. vor.
Rechtsgrundlage ist z.B. das Bundesgleichstellungsgesetz (ausgehend von § 1 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1) sowie die entsprechenden Gleichstellungsgesetze der Länder.

Mutti: § 1626 BGB.

Titel: Antw:Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)
Beitrag von: Flying am 25.08.2023 10:09
Die Sicherstellung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist Pflicht des Arbeitgebers und Aufgabe der Mutti. Nicht jedoch der Kollegen.

Klar, und der AG kann Vertretungsregeln anweisen.
Ich vertrete doch auch Kollegen, die einen anderen Lieblingsfußballverein haben als ich..
Titel: Antw:Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)
Beitrag von: Opa am 25.08.2023 10:31
Das kann und tut der Arbeitgeber. Im Rahmen seiner Organisationshoheit und innerhalb der gesetzlichen Grenzen, die ihm beispielsweise durch Gleichstellungsgesetze, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsschutzvorschriften und andere auferlegt sind.

Den Arbeitnehmer trifft jedoch lediglich die Pflicht, Vertretungsaufgaben im Rahmen seiner arbeitsvertraglich geschuldeten Leistungen wahrzunehmen. Es ist nicht seine Aufgabe, die Kinderbetreuung oder den Stadionbesuch des Kollegen sicherzustellen.
Titel: Antw:Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)
Beitrag von: BAT am 25.08.2023 10:36
Arbeitgeber: „Sicherstellung“ war der falsche Begriff. Die gesetzliche Pflicht umfasst nur das „Fördern“ der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit, allerdings recht nachdrücklich formuliert. Und ja, das Gesetz sieht die Berücksichtigung dieses Themas bei allen arbeitsorganisatorischen Überlegungen, insbesondere zur Arbeitszeit, Vertretungsregelungen, Fortbildung etc. vor.
Rechtsgrundlage ist z.B. das Bundesgleichstellungsgesetz (ausgehend von § 1 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1) sowie die entsprechenden Gleichstellungsgesetze der Länder.


Ist Familie irgendwo legal definiert? Juristisch kann man eigentlich nicht eine Familie haben. Von daher ist das weiterhin ein Wortcontainer...

Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren... ;)
Titel: Antw:Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)
Beitrag von: Opa am 25.08.2023 10:48
Frag doch direkt beim Gesetzgeber nach was er mit „Familie“ meint.
Titel: Antw:Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)
Beitrag von: BAT am 25.08.2023 10:51
Du hast ja diese These in den Raum gestellt, die scheinbar nichts wert ist.
Titel: Antw:Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)
Beitrag von: Opa am 25.08.2023 10:58
Keine These, sondern eine Rechtsgrundlage und zwar als wörtliches Zitat. Innerhalb des BGleiG wird der familienbezogene Teil in §3 Nr. 6 auf Kinder unter 18 eingeschränkt. Der pflegebezogene Teil ist in Nr. 7 definiert.
Titel: Antw:Gibt es im TVöD eine Reglung bzgl. Urlaubsvergabe (Kinderlos...)
Beitrag von: BAT am 25.08.2023 11:11
Danke, da ist man ja schon etwas weiter.

Fraglich wäre also, ob ein Arbeitgeber die Betreuung auch tatsächlich kontrolliert, ebenso wie das Alter der Kinder.