Forum Öffentlicher Dienst

Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: ersti am 22.08.2023 07:53

Titel: Zwischenheugnis gefaltet und getackert (noch) schlimm?
Beitrag von: ersti am 22.08.2023 07:53
Hallo,

nach der Ausbildung bin ich nun für ein halbes Jahr befristet angestellt. Ich hatte ein Zwischenzeugnis angefordert und es jetzt während meines Urlaubs erhalten. Allerdings in einem kleinen Fensterumschlag entsprechend gefaltet und getackert. Meine Eltern meinten, dass man das nicht macht.

Stimmt das? Falls ja, warum?

Ich habe es eingescannt und man sieht nichts von den Knickfalten und dem Getackerten.

Dankeschön.

Viele Grüße
Titel: Antw:Zwischenheugnis gefaltet und getackert (noch) schlimm?
Beitrag von: bettelmusikant am 22.08.2023 08:00
Natürlich ist es nicht schön, aber "schlimm" ist es auch nicht. Solltest Du das Zeugnis für Bewerbungen nutzen wollen, würdest du ja ohnehin den Scan oder ein Ausdruck/Kopie verwenden. Also mir würde es nichts ausmachen. Solange es keine Urkunde in der Art einer Ernennung oder eines Studienabschlusses/Promotion ist, wäre es mir egal.
Titel: Antw:Zwischenheugnis gefaltet und getackert (noch) schlimm?
Beitrag von: E15TVL am 22.08.2023 13:32
Allerdings in einem kleinen Fensterumschlag entsprechend gefaltet und getackert.
Solange keine Kaffeeflecken drauf sind  8)
Titel: Antw:Zwischenheugnis gefaltet und getackert (noch) schlimm?
Beitrag von: was_guckst_du am 22.08.2023 13:54
Hauptsache der Inhalt stimmt!
Titel: Antw:Zwischenheugnis gefaltet und getackert (noch) schlimm?
Beitrag von: xap am 22.08.2023 14:41
Irish Coffee?
Titel: Antw:Zwischenheugnis gefaltet und getackert (noch) schlimm?
Beitrag von: Schmitti am 23.08.2023 08:50
Allerdings in einem kleinen Fensterumschlag entsprechend gefaltet und getackert. Meine Eltern meinten, dass man das nicht macht.
Stimmt das? Falls ja, warum?
Weil: Fensterlose Umschläge sind deutlich billliger.
Titel: Antw:Zwischenheugnis gefaltet und getackert (noch) schlimm?
Beitrag von: JC83 am 28.08.2023 14:42
Zitat

Allerdings in einem kleinen Fensterumschlag entsprechend gefaltet und getackert. Meine Eltern meinten, dass man das nicht macht.


Da haben sie auch recht, da hier ggf. der Eindruck entsteht, das Zeugnis sei infolge eines Rechtsstreits per Post zugesandt worden.