Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte Hessen => Thema gestartet von: Hessenbub am 22.08.2023 08:49

Titel: Duales Studium Diplom-Finanzwirt - Anwärtersonderzuschlag
Beitrag von: Hessenbub am 22.08.2023 08:49
Duales Studium Diplom-Finanzwirt FH (m/w/d)

Ich zitiere von der Internetseite (https://finanzverwaltung-mein-job.hessen.de/duales-studium/diplom-finanzwirt-fh-mwd)

"Darüber hinaus erhöhen wir für alle zum 01.08.2024 eingestellten Anwärter*innen gem. § 60 Abs. 1 HBesG den monatlichen Anwärtergrundbetrag um einen monatlichen Sonderzuschlag in Höhe von 10 %, d.h. in diesem Fall beträgt dein Anwärtergehalt (bestehnd aus Anwärtergrundgehalt, monatlicher Sonderzahlung und Sonderzuschlag) sogar ca. 1.650 € brutto!"

Betrifft aber nur die Anwärter des gehobenen Dienstes, die zum 01.08.2024 eingestellt werden sollen.

Titel: Antw:Duales Studium Diplom-Finanzwirt - Anwärtersonderzuschlag
Beitrag von: modesty am 27.08.2023 18:10
Super, das wird noch mehr Anwärter anlocken, die ihre Wartesemester gutbezahlt überbrücken wollen und von denen die Finanzverwaltung dadurch 0,0 Mehrwert hat
Titel: Antw:Duales Studium Diplom-Finanzwirt - Anwärtersonderzuschlag
Beitrag von: bettelmusikant am 28.08.2023 08:35
Was meinst du damit? Wird das duale Studium als Anwärter etwa nicht auf reguläre Wartesemester an Universitäten angerechnet? 
Titel: Antw:Duales Studium Diplom-Finanzwirt - Anwärtersonderzuschlag
Beitrag von: InternetistNeuland am 02.09.2023 09:32
Was meinst du damit? Wird das duale Studium als Anwärter etwa nicht auf reguläre Wartesemester an Universitäten angerechnet?

Immer mehr fallen absichtlich durch die Zwischenprüfung und machen nur Party um die 6 Monate Anwärterbezüge zu kassieren und dann an eine UNI zu wechseln.
Titel: Antw:Duales Studium Diplom-Finanzwirt - Anwärtersonderzuschlag
Beitrag von: modesty am 22.09.2023 09:21
Brauchen jetzt nicht mal mehr durchzufallen. Lt. Urteil des VG Gießen ist die Rückforderung von Anwärterbezügen ziemlich hinfällig. Begründet unter anderem damit, dass der Dienstherr (Zitat aus dem Urteil)

"Denn solange ein Dienstherr seine Beamtinnen und Beamten offensichtlich verfassungswidrig
besoldet, ist die Entlassung eines Beamten auf eigenen Antrag jedenfalls dann kein von
ihm zu vertretender Grund, wenn er alsbald ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
außerhalb des ihn so krass unteralimentierenden öffentlichen Dienstes
anstrebt; der Dienstherr selbst hat eine solche Entlassung auf eigenen Antrag insoweit
„vertretbar“ werden lassen."

selbst dran schuld ist :)
Titel: Antw:Duales Studium Diplom-Finanzwirt - Anwärtersonderzuschlag
Beitrag von: Finanzer am 22.09.2023 10:06
Brauchen jetzt nicht mal mehr durchzufallen. Lt. Urteil des VG Gießen ist die Rückforderung von Anwärterbezügen ziemlich hinfällig. Begründet unter anderem damit, dass der Dienstherr (Zitat aus dem Urteil)

"Denn solange ein Dienstherr seine Beamtinnen und Beamten offensichtlich verfassungswidrig
besoldet, ist die Entlassung eines Beamten auf eigenen Antrag jedenfalls dann kein von
ihm zu vertretender Grund, wenn er alsbald ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
außerhalb des ihn so krass unteralimentierenden öffentlichen Dienstes
anstrebt; der Dienstherr selbst hat eine solche Entlassung auf eigenen Antrag insoweit
„vertretbar“ werden lassen."

selbst dran schuld ist :)

Darf Satire echt alles? :-)

Falls kein Scherz, bitte Aktenzeichen
Titel: Antw:Duales Studium Diplom-Finanzwirt - Anwärtersonderzuschlag
Beitrag von: modesty am 22.09.2023 10:33
Ich neige nicht zu scherzen 5 K 384/22.GI
Titel: Antw:Duales Studium Diplom-Finanzwirt - Anwärtersonderzuschlag
Beitrag von: modesty am 22.09.2023 13:58
Meine Lieblingspassage:

"...dass die im vorliegenden Fall selbst beantragte Entlassung des Klägers, um alsbald andernorts sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu werden – womit der Kläger der so krass und offensichtlich verfassungswidrigen Besoldung entkommen konnte –, überdeutlich dem Verantwortungsbereich seines Dienstherrn zuzurechnen ist"
Titel: Antw:Duales Studium Diplom-Finanzwirt - Anwärtersonderzuschlag
Beitrag von: Bastel am 23.09.2023 20:41
Das ist echt der Knaller!
Titel: Antw:Duales Studium Diplom-Finanzwirt - Anwärtersonderzuschlag
Beitrag von: Finanzer am 24.09.2023 13:19
@modesty: Danke fürs reinstellen.  Das Urteil hat mir definitiv das Wochenende versüßt  ;D
Titel: Antw:Duales Studium Diplom-Finanzwirt - Anwärtersonderzuschlag
Beitrag von: gerzeb am 25.09.2023 06:29
@modesty: Danke fürs reinstellen.  Das Urteil hat mir definitiv das Wochenende versüßt  ;D

Falls noch nicht bekannt, kann ich auch folgendes Urteil empfehlen:

"Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muss derjenige, der sich darauf beruft, das Gericht sei wegen eines in der mündlichen Verhandlung eingeschlafenen Richters nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen, konkrete Tatsachen vortragen, welche eine Konzentration des Richters auf die wesentlichen Vorgänge in der Verhandlung ausschließen"

"Die Beklagtenvertreterin trägt insoweit vor: "Der ehrenamtliche Richter H. war unfähig der Verhandlung zu folgen, weil er über einen längeren Zeitraum ununterbrochen die Augen geschlossen hatte und - wie durch seine Körperhaltung, nämlich Senken des Kopfes auf die Brust und ruhiges tiefes Atmen sowie 'Hochschrecken' - zum Ausdruck kam, offensichtlich geschlafen hat."

"Aus diesen mitgeteilten Beobachtungen, die weder hinsichtlich der Dauer des behaupteten Einnickens bestimmt sind noch sich inhaltlich decken und die vom Klägervertreter, der ebenfalls an der mündlichen Verhandlung teilgenommen hat, nicht bestätigt werden, lässt sich aber, selbst wenn sie zuträfen, noch nicht sicher darauf schließen, dass der bezeichnete Richter tatsächlich über einen längeren Zeitraum geschlafen hat und der mündlichen Verhandlung nicht folgen konnte. Das Schließen der Augen über weite Strecken der Verhandlung und das Senken des Kopfes auf die Brust beweist allein nicht, dass der Richter schläft. Denn diese Haltung kann auch zur geistigen Entspannung oder zwecks besonderer Konzentration eingenommen werden . Deshalb kann erst dann davon ausgegangen werden, dass ein Richter schläft oder in anderer Weise "abwesend" ist, wenn andere sichere Anzeichen hinzukommen, wie beispielsweise tiefes, hörbares und gleichmäßiges Atmen oder gar Schnarchen oder ruckartiges Aufrichten mit Anzeichen von fehlender Orientierung."

"Ruhiges tiefes Atmen kann ebenfalls ein Anzeichen geistiger Entspannung oder Konzentration sein, insbesondere dann, wenn es für andere nicht hörbar erfolgt, denn gerade dies kann da-rauf schließen lassen, dass der Richter den Atmungsvorgang bewusst kontrolliert und nicht schläft. Auch das "Hochschrecken" des Richters hat die Beschwerde nicht näher geschildert, vor allem nicht dargelegt, dass er nach dem "Hochschrecken" einen geistig desorientierten Eindruck gemacht habe. "Hochschrecken" allein kann auch darauf schließen lassen, dass es sich lediglich um einen die geistige Aufnahme des wesentlichen Inhalts der mündlichen Verhandlung nicht beeinträchtigenden Sekundenschlaf gehandelt hat."


BVerwG, Beschluss vom 13.06.2001 - 5 B 105.00
Titel: Antw:Duales Studium Diplom-Finanzwirt - Anwärtersonderzuschlag
Beitrag von: Solitair am 12.11.2023 00:21
Was meinst du damit? Wird das duale Studium als Anwärter etwa nicht auf reguläre Wartesemester an Universitäten angerechnet?

Immer mehr fallen absichtlich durch die Zwischenprüfung und machen nur Party um die 6 Monate Anwärterbezüge zu kassieren und dann an eine UNI zu wechseln.

Das ist bei uns längst Usus und die Anwärter geben das auch offen zu, tw. sogar in Vorstellungsgesprächen. Gibt wohl irgendwelche Vorgaben, dass Ausbildungsplätze auf jeden Fall zu besetzen sind und da wird dann halt im Zweifelsfall alles eingestellt. Anders kann ich mir das nicht erklären.
Nach einem Jahr ist dann nicht mal mehr die Hälfte eines Lehrgangs da und der Rest kann sich kaum ohne fremde Hilfe die Schuhe binden, weil das ist eher nicht die clevere Hälfte, die übrig bleibt. Gerade letzte Woche wieder mit so einer künftigen Spitzenkraft zu tun gehabt, die im 3. Lj für den gD selbst von absoluten Basics keine Ahnung hatte.
Für die Qualität des ÖD in 10-15 Jahren sehe ich schwarz. Hoffentlich bekommen die es dann wenigstens hin meine Pension pünktlich auszuzahlen.
Titel: Antw:Duales Studium Diplom-Finanzwirt - Anwärtersonderzuschlag
Beitrag von: modesty am 27.11.2023 21:35
Was ist da eigentlich heute in der hessischen Finanzverwaltung los??? Habe es nur am Rande mitbekommen, klingt ja aber nach Hofrevolte  :D
Titel: Antw:Duales Studium Diplom-Finanzwirt - Anwärtersonderzuschlag
Beitrag von: CPT P am 28.11.2023 12:39
Es wurde endlich einmal ausgesprochen, was jeder schon seit Jahren weiß, sich aber bisher keiner getraut hat anzusprechen. Diese Selbstbeweihräucherung der obersten Führungsebene hat einen Punkt erreicht, an dem sie für einige nicht mehr zu ertragen zu seien scheint  ;D
Titel: Antw:Duales Studium Diplom-Finanzwirt - Anwärtersonderzuschlag
Beitrag von: InternetistNeuland am 28.11.2023 13:02
Im Finanzministerium, Oberfinanzdirektion und den Ämtern gehen im Minutentakt mehrere Beschwerden über die Zustände in der Verwaltung ein.

Es wurden Prämien in Höhe von 400€ für jeden Anwärter den man vorschlägt und zusätzliche 400€ für jedes Bestehen der Zwischenprüfung angeboten.

Das hat das Fass zum überlaufen gebracht und mittlerweile haben über 500 Kollegen mit Mail to All geantwortet, dass sie auf keinen Fall die Finanzverwaltung als Arbeitgeber empfehlen werden.
Titel: Antw:Duales Studium Diplom-Finanzwirt - Anwärtersonderzuschlag
Beitrag von: Finanzer am 29.11.2023 06:04
Was ist da eigentlich heute in der hessischen Finanzverwaltung los??? Habe es nur am Rande mitbekommen, klingt ja aber nach Hofrevolte  :D

Hofrevolte würde ich es nicht nennen. Da wo die maßgeblichen Leute sitzen, an der Oberfinanzdirektion und dem HCC kamen bisher nur eine Wortmeldung.

Eher eine Revolte im Schützengraben.
Titel: Antw:Duales Studium Diplom-Finanzwirt - Anwärtersonderzuschlag
Beitrag von: modesty am 15.12.2023 13:30
https://www.hessenschau.de/wirtschaft/initiative-boost-your-team-werbeaktion-fuer-neue-mitarbeiter-faellt-finanzamt-auf-die-fuesse-v1,finanzamt-nachwuchssorgen-100.html (https://www.hessenschau.de/wirtschaft/initiative-boost-your-team-werbeaktion-fuer-neue-mitarbeiter-faellt-finanzamt-auf-die-fuesse-v1,finanzamt-nachwuchssorgen-100.html)