Wenn die Tätigkeiten die dir überragen wurden EG11 sind, dann bist du EG10 sofern es Voraussetzung in der Person gibt und diese nicht erfüllt sind. Im Bereich IT gibt diese Voraussetzung z.B. nicht mehr (aber die Personaler sträuben sich noch, dass auch so zu sehen) und da wärest du EG11.
Die Frage ist also, welche Tätigkeiten wurden dir übertragen, und wie bewegst du dein AG dir höherwertige zu übertragen.
Die einfachste ist: Rede mit dem AG, mach im klar, das du nur noch zu gewissen Bedingungen (EG 11 Bezahlung) weiter arbeiten wirst und dir ansonsten einen lukrativeren AG suchst.
Ist in einem Tätigkeitsmerkmal des Teils I oder II eine Vorbildung oder Ausbildung als Anforderung bestimmt, sind Beschäftigte, die die geforderte Vorbildung oder Ausbildung nicht besitzen,
- wenn nicht auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst werden oder
- wenn auch „sonstige Beschäftigte“ von diesem Tätigkeitsmerkmal erfasst werden, diese Beschäftigten jedoch nicht die Voraussetzungen des „sonstigen Beschäftigten“ erfüllen,
bei Erfüllung der sonstigen Anforderungen dieses Tätigkeitsmerkmals in der nächst niedrigeren Entgeltgruppe eingruppiert. Satz 1 gilt entsprechend für Tätigkeitsmerkmale, die bei Erfüllung qualifizierter Anforderungen eine höhere Eingruppierung vorsehen
Wenn die Tätigkeiten die dir überragen wurden EG11 sind, dann bist du EG10 sofern es Voraussetzung in der Person gibt und diese nicht erfüllt sind. Im Bereich IT gibt diese Voraussetzung z.B. nicht mehr (aber die Personaler sträuben sich noch, dass auch so zu sehen) und da wärest du EG11.
Die Frage ist also, welche Tätigkeiten wurden dir übertragen, und wie bewegst du dein AG dir höherwertige zu übertragen.
Die einfachste ist: Rede mit dem AG, mach im klar, das du nur noch zu gewissen Bedingungen (EG 11 Bezahlung) weiter arbeiten wirst und dir ansonsten einen lukrativeren AG suchst.
Es ist halt aufwändiger die Arbeitsvorgänge anhand der Heraushebungsmerkmale von EG6 via 7,8,9a,9b zur 10 zu beurteilen, als bei EG10 einzusteigen mit der "saloppen" Feststellung, die Tätigkeiten sind Tätigkeiten für die eine BSC (in Informatik oder Studiengänge die ähnliche Inhalt vermitteln) notwendig sind.Wenn die Tätigkeiten die dir überragen wurden EG11 sind, dann bist du EG10 sofern es Voraussetzung in der Person gibt und diese nicht erfüllt sind. Im Bereich IT gibt diese Voraussetzung z.B. nicht mehr (aber die Personaler sträuben sich noch, dass auch so zu sehen) und da wärest du EG11.
Die Frage ist also, welche Tätigkeiten wurden dir übertragen, und wie bewegst du dein AG dir höherwertige zu übertragen.
Die einfachste ist: Rede mit dem AG, mach im klar, das du nur noch zu gewissen Bedingungen (EG 11 Bezahlung) weiter arbeiten wirst und dir ansonsten einen lukrativeren AG suchst.
Wie ist es möglich, dass sich Personaler da sträuben, es ist Tarifrecht? Machen die ihren Job falsch? Ist das fahrlässig? Kann das zur Abmahnung führen, wenn man es nachweist?
Wenn die Tätigkeiten die dir überragen wurden EG11 sind, dann bist du EG10 sofern es Voraussetzung in der Person gibt und diese nicht erfüllt sind. Im Bereich IT gibt diese Voraussetzung z.B. nicht mehr (aber die Personaler sträuben sich noch, dass auch so zu sehen) und da wärest du EG11.
Implizit in der EGO, Begründung steht im vorherigen Beitrag.Wenn die Tätigkeiten die dir überragen wurden EG11 sind, dann bist du EG10 sofern es Voraussetzung in der Person gibt und diese nicht erfüllt sind. Im Bereich IT gibt diese Voraussetzung z.B. nicht mehr (aber die Personaler sträuben sich noch, dass auch so zu sehen) und da wärest du EG11.
An welcher Stelle lässt sich diese Änderung finden? Unser Haus schreibt weiterhin alle IT Stellen mit der Bemerkung aus, dass möglicherweise die tarifrechtlich vorgesehene Absenkung um eine Entgeltgruppe bei fehlen eines Studienabschlusses stattfindet.
An welcher Stelle lässt sich diese Änderung finden?
Bei uns (It Bereich in Niedersachsen) werden viele IT Stellen als EG11 ausgeschrieben. Besondere persönliche Vorraussetzungen sind dann 1 Jahr Berufspraxis. Daher werden frische Studenten z.B. 1 Jahr auf eine EG11er Stelle mit einer EG 10 gesetzt. Nachdem das Jahr abgelaufen ist, wechseln sie automatisch in EG11.Das ist bekanntermaßen ein tarifwidriges vorgehen und habe ich in unserem Bereich unterbunden.
Tätigkeiten werden eingruppiert nicht Menschen.
Abschnitt III
Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
§ 12
Eingruppierung
Satz 3: Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert [...]
Tätigkeiten werden eingruppiert nicht Menschen.
Ich weiß, was Du meinst.Zitat von: TV-LAbschnitt III
Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
§ 12
Eingruppierung
Satz 3: Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert [...]
Unterm Strich hat's wohl jeder verstanden.
Die "besondere praktische Erfahrung" muss in dem übertragenden Aufgabengebiet oder einer auf die Aufgabe bezogenen entsprechenden Tätigkeit erworben worden sein. Die Erfahrung kann auch außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben worden sein. Berufsanfänger verfügen regelmäßig nicht über eine solche Erfahrung.Ich sehe das nicht so, dass die "besondere praktische Erfahrung" zwingend auf dem Niveau der entsprechenden Entgeltgruppe (hier E 11) gesammelt werden muss. Ansonsten ist die Argumentation der Personalstelle schlüssig.
Nein, zur Erfüllung der Voraussetzung gehört es, dass dem "Menschen" Tätigkeiten übertragen wurden, die gründliche und vielseitige Fachkenntnisse erfordern. Das ist zwar keine Voraussetzung in der Person, aber dennoch eine, die es für die EG 6 zu erfüllen gilt.Womit jeder Mensch diese Voraussetzung erfüllt, da es eben keine Voraussetzung in der Person für die EG6Fg2 gibt und er in der EG56 eingruppiert ist, wenn er diese Tätigkeiten übertragen bekommt.
Zeitlich gesehen wird die Erfahrung grundsätzlich nach Ausübung einer entsprechenden Tätigkeit von einem Jahr erlangtSie kann aber auch im Studium erlangt worden sein.