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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: bmwfd99 am 28.08.2023 08:59

Titel: Besitzstand Kinder (Wegfall)
Beitrag von: bmwfd99 am 28.08.2023 08:59
Hallo, mein Name ist Frank und habe eine Frage zu den kinderbezogenen Bestandteilen (nach Überleitung vom BAT in den TV-L). Ich bekomme seit Jahren schon für unsere älteste Tochter (geb. 2004) eine sog. Besitzstandszulage aus alten BAT-Zeiten. Jetzt hat unsere Tochter Abitur gemacht und wird ab September 2023 ein Duales Studium beim Finanzamt beginnen als Erstausbildung. Das LBV hat mir nun mit der letzten Bezügemitteilung eben diese Besitzstandszulage gestrichen. Habe ich ab sofort keinen Anspruch mehr drauf? Wir bekommen ununterbrochen für unserer Tochter nach wie vor Kindergeld ausgezahlt; auch für die Zeit des Dualen Studiums. Daher dachte ich, dass ich auch hierfür dann solange die Besitzstandszulage bekomme. Kann mich bitte jemand "aufklären", hat vielleicht jemand hier aus dem Forum eine ähnliche Situation... Beim LBV in Düsseldorf erreiche ich niemanden telefonisch, schriftliche habe ich diesen Sachverhalt auch schon mal im Juni dem LBV mitgeteilt aber nie eine Rückmeldung erhalten...Vielen Dank für die Antworten...Grüße Frank
Titel: Antw:Besitzstand Kinder (Wegfall)
Beitrag von: McOldie am 28.08.2023 09:16
Hat die Tochter ein eigenes Einkommen?
Titel: Antw:Besitzstand Kinder (Wegfall)
Beitrag von: bmwfd99 am 28.08.2023 10:44
Ja, erst ab dem 01.09.2023 ihre Anwärterbezüge; nebenbei gibt es noch weiterhin Kindergeld
Titel: Antw:Besitzstand Kinder (Wegfall)
Beitrag von: flip am 28.08.2023 13:15
Ja, erst ab dem 01.09.2023 ihre Anwärterbezüge; nebenbei gibt es noch weiterhin Kindergeld
Der kinderbezogene Anteil steht Dir zu, solange Du Kindergeld nach dem EStG oder nach dem BKGG zusteht oder ohne Berücksichtigung der §§ 64 oder 65 EStG oder der §§ 3 oder 8 BKGG zustehen würde.
Titel: Antw:Besitzstand Kinder (Wegfall)
Beitrag von: bmwfd99 am 28.08.2023 14:56
Vielen Dank...werde mein Glück nochmal versuchen beim LBV...VG Frank