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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: NonnaMaria am 30.08.2023 10:30

Titel: Überstungen / Höhergruppierung
Beitrag von: NonnaMaria am 30.08.2023 10:30
Hallo zusammen,

ich bin 2001 als Quereinsteiger in mein jetziges Büro gekommen.

Wir waren bisher 4 Vollzeitkräfte. Wir hatten immer gut zu tun, aber man kam einigermassen *normal* aus dem Büro.

Jetzt haben wir ein wesentliches Mehr an Arbeit. Aber nur noch 3 Teilzeitkräfte und mich, die Vollzeitstelle.

Die anderen sind verbeamtet, ich bin Beschäftigte. Ich mache genau dieselben Aufgaben wie meine verbeamteten Kollegen, habe einiges an Zusatzaufgaben und mache das, was sonst keiner machen möchte.

Angeblich gibt es keinen Grund für eine Höherstufung, da ich nicht selbständig arbeite (und wohl auch denke...).

Eine Teilzeitkraft, zugleich Referatsleiterin, hat einen Tag die Woche frei. Wenn sie Urlaub hat, bin ich gezwungen, täglich von 06:00 bis 16:30 zu arbeiten, weil ich die Arbeit sonst überhaupt nicht schaffe. Freitags von 06:00 bis 14:00. Arzttermine ect, mache ich schon gar nicht mehr aus, weil ich sie eh nie einhalten kann. Für die Plusstunden mache ich dann gerne mal Freitags frei - wenn genug Leute da sind.

Im letzten Jahr waren wir nur zu weit, ich bekam eine Erschwerniszulage. Die fiel anfangs des Jahres weg, obwohl ich immer noch dasselbe mache.

Wir haben eine Verfügung, dass ein Mitarbeiter bis 15:30 da sein muß. Wenn die anderen beiden in Teilzeit um 12 oder 14 Uhr wegen den Kindern gehen und die Leiterin nicht da ist, bin das ich.

Kann man eigentlich wirklich verlangen, dass EIN Mitarbeiter die fehlenden 60 Prozent auffängt? Mir schlägt das mitlerweile auf die Gesundheit, ich bin nicht mehr die Jüngste.

Höhergruppierung scheint wohl ein Traum zu bleiben.

gibt es ähnliche Fälle (bestimmt!) und was habt Ihr unternommen?

Grüsse
Grossmütterchen Maria
Titel: Antw:Überstungen / Höhergruppierung
Beitrag von: Zeussowitz am 30.08.2023 10:43
Und warum lässt du das mit dir machen?

Sobald die Wochenarbeitszeit voll ist, ab nach Hause. Sind Überstunden angeordnet?
Titel: Antw:Überstungen / Höhergruppierung
Beitrag von: NonnaMaria am 30.08.2023 10:56
Das Problem ist, dass ich um 6 anfange. Ich meine, Gleitzeit gilt ja für alle, also fange ich um 6 an, da ich eh schon jeden Tag mit Grausem um halb fünf aufwache. Das allerdings schon seit 15 Jahren.

Überstunden sind nicht angeordnet, aber es gibt eine Verfügung, dass das Büro von einer Person bis 16 Uhr besetzt sein muss. Und wenn sonst niemand da ist, bin ich das.

Später anfangen kommt für mich nicht in Frage, zumal das Arbeitspensum nicht weniger wird, dann fange ich um 8 an (Frage ist, was mache ich morgens von 5 bis acht) und bin halt bis 18 Uhr da.

Ich habe echt keine Ahnung, was ich noch machen soll, habe auch schon mit dem Personalleiter gesprochen, aber das wird halt so abgewiegelt. Aber so schaffe ich das keine 9 Jahre bis zur Rente mehr. Ich bin fertig.

Grüsse
Titel: Antw:Überstungen / Höhergruppierung
Beitrag von: Maggus am 30.08.2023 11:21
Überstunden sind nicht angeordnet, aber es gibt eine Verfügung, dass das Büro von einer Person bis 16 Uhr besetzt sein muss. Und wenn sonst niemand da ist, bin ich das.

Wenn der Arbeitgeber so eine Verfügung erlässt, muss er auch für entsprechend Personal sorgen.
Was passiert eigentlich wenn Du Urlaub hast oder mal krankheitsbedingt ausfällst? Wer übernimmt dann die Besetzung bis 15.30 Uhr oder 16 Uhr?
Niemand? Dann ist es doch kein Problem pünktlich zu gehen.
Nicht fertig mit der Arbeit? Regelmäßige Info an den Vorgesetzten, dass das Pensum der Aufgaben nicht in der normalen Arbeitszeit zu bearbeiten ist, denn Vorgesetzten um Priorisierung bitten und dann der Reihe nach arbeiten. Was in der normalen Arbeitszeit nicht fertig wurde bleibt dann liegen.

Wenn Du nichts veränderst, weshalb soll es Dein AG tun? Es läuft doch aus seiner Sicht auch mit weniger Personal.

Und was würde eine höhere Bezahlung an der Überlastungssituation ändern?
Titel: Antw:Überstungen / Höhergruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 30.08.2023 11:26
Das Problem ist, dass ich um 6 anfange. Ich meine, Gleitzeit gilt ja für alle, also fange ich um 6 an, da ich eh schon jeden Tag mit Grausem um halb fünf aufwache. Das allerdings schon seit 15 Jahren.
Du solltest dir überlegen, warum du das machst und dir professionelle Hilfe suchen, die dir aus dieser Lebenshilfe raushilft, bevor du ganz kaputt gehst.
Zitat
Überstunden sind nicht angeordnet, aber es gibt eine Verfügung, dass das Büro von einer Person bis 16 Uhr besetzt sein muss. Und wenn sonst niemand da ist, bin ich das.
Wenn Gleitzeit bei euch um 15:30 aufhört und der AG will, dass du da bist muss er diese (Über)stunden anordnen oder du gehst.
Es ist dann alleinig das Problem des Vorgestzten dieses zu organsisieren.

Zitat
Später anfangen kommt für mich nicht in Frage, zumal das Arbeitspensum nicht weniger wird, dann fange ich um 8 an
Sorry, aber das ist in der Tat alleinig dein persönliches Problem.
Es gibt eine Gleitzeitregelung.
Da steht drin, wann du da sein musst und die restlichen Zeiten kannst du dir frei einteilen.

In der Regelung wird auch stehen, wie mit plus Stunden umgegangen werden kann, ob man also ganze Tage frei nehmen kann oder oder ...


Zitat
(Frage ist, was mache ich morgens von 5 bis acht) und bin halt bis 18 Uhr da.
Im Ernst? Am besten Dinge die dich runterholen:
Pilattes, Yoga....

Zitat
Ich habe echt keine Ahnung, was ich noch machen soll, habe auch schon mit dem Personalleiter gesprochen, aber das wird halt so abgewiegelt. Aber so schaffe ich das keine 9 Jahre bis zur Rente mehr. Ich bin fertig.
Nimm dein Leben selbst in die Hand.
Lasse AG Problem AG Probleme sein.

Titel: Antw:Überstungen / Höhergruppierung
Beitrag von: E15TVL am 30.08.2023 12:12
Außer dass in der Überschrift "Höhergruppierung" steht, sehe ich hier eigentlich kaum tarifrechtliche Regelungsbestände, sondern allenfalls arbeitsrechtliche und/oder organisatorische Probleme.

Zum Thema "Höhergruppierung": Man ist entsprechend seiner nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert. Wenn höherwertigere Tätigkeiten wirksam übertragen wurden, die tatsächlich zu einer höheren EG führen, bist du entsprechend eingruppiert.
Titel: Antw:Überstungen / Höhergruppierung
Beitrag von: sebbo83 am 30.08.2023 14:06
Wenn es nicht mehr geht, ganz normal die 40 Stunden in der Woche abarbeiten. Wenn selbst das nicht mehr geht dann: Überlastungsanzeige stellen. Wenn die Überlastungsanzeige ins leere läuft, 2 Wochen krank schreiben lassen auf Depressionen oder Belastungsstörung. Dann zurück auf Arbeit, wenn es keine Besserung gibt, wieder eine Überlastungsanzeige stellen. Gibt es weiterhin keine Besserung, wieder krank schreiben lassen - am besten 6 Wochen und eventuell bei der Gewerkschaft melden, falls du organisiert bist. Nach den 6 Wochen muss eine Wiedereingliederung erfolgen. Dies beginnt meistens mit einem Wiedereingliederungsgespräch. In diesem Gespräch auf alle Missstände hinweisen. Parallel mit der Gewerkschaft im Kontakt bleiben.

Wie es meine Vorredner geschildert haben, du musst aktiv werden und nicht auf Besserung oder Höhergruppierung hoffen.
Titel: Antw:Überstungen / Höhergruppierung
Beitrag von: Thomber am 30.08.2023 14:29
Das Problem ist, dass ich um 6 anfange. Ich meine, Gleitzeit gilt ja für alle, also fange ich um 6 an, da ich eh schon jeden Tag mit Grausem um halb fünf aufwache. Das allerdings schon seit 15 Jahren.

Überstunden sind nicht angeordnet, aber es gibt eine Verfügung, dass das Büro von einer Person bis 16 Uhr besetzt sein muss. Und wenn sonst niemand da ist, bin ich das.

Später anfangen kommt für mich nicht in Frage, zumal das Arbeitspensum nicht weniger wird, dann fange ich um 8 an (Frage ist, was mache ich morgens von 5 bis acht) und bin halt bis 18 Uhr da.

Ich habe echt keine Ahnung, was ich noch machen soll, habe auch schon mit dem Personalleiter gesprochen, aber das wird halt so abgewiegelt. Aber so schaffe ich das keine 9 Jahre bis zur Rente mehr. Ich bin fertig.

Grüsse


Faktisch beraubt man Dich der Möglichkeit, Deiner Arbeitszeit im Rahmen der Rahmenarbeitszeiten frei zu wählen.
Wenn das geht, warum macht man das nicht mal bei den Teilzeitkräften?   Dienstzeit 12-16 Uhr anordnen.....  ;)
Titel: Antw:Überstungen / Höhergruppierung
Beitrag von: tv-landschaft am 30.08.2023 14:36
geh doch auch auf Teilzeit ::)
Titel: Antw:Überstungen / Höhergruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 30.08.2023 15:00
Faktisch beraubt man Dich der Möglichkeit, Deiner Arbeitszeit im Rahmen der Rahmenarbeitszeiten frei zu wählen.
Das scheint aber nicht der Fall zu sein, da die Stunden nicht angeordnet werden, sondern NonnaMaria diese Stunden freiwillig leistet, so wie sie freiwillig um 6:00 auf der Matte steht um ihre Arbeit zu schaffen, obwohl es niemand von ihr verlangt.

Titel: Antw:Überstungen / Höhergruppierung
Beitrag von: NonnaMaria am 30.08.2023 15:24
Faktisch beraubt man Dich der Möglichkeit, Deiner Arbeitszeit im Rahmen der Rahmenarbeitszeiten frei zu wählen.
Das scheint aber nicht der Fall zu sein, da die Stunden nicht angeordnet werden, sondern NonnaMaria diese Stunden freiwillig leistet, so wie sie freiwillig um 6:00 auf der Matte steht um ihre Arbeit zu schaffen, obwohl es niemand von ihr verlangt.


Ich fange gerne um 6 Uhr an, weil ich einfach ein Frühaufsteher und Morgenmensch bin. Mir geht es darum, dass ich keine Lust habe, dann um 8 Uhr anzufangen - das Argument werden sie bringen - und dann letzendlich um 18:30 nachhause zu gehen. Ich brauche seit 10 Jahren keinen Wecker, weil ich jeden Tag (auch am Wochenende) um 04:30 aufwache. Dann wird es auch schwierig, zu sagen, ich komm um 8 Uhr, innere Uhr und so...

Grüsse
Titel: Antw:Überstungen / Höhergruppierung
Beitrag von: NonnaMaria am 30.08.2023 15:29
Das Problem ist, dass ich um 6 anfange. Ich meine, Gleitzeit gilt ja für alle, also fange ich um 6 an, da ich eh schon jeden Tag mit Grausem um halb fünf aufwache. Das allerdings schon seit 15 Jahren.

Überstunden sind nicht angeordnet, aber es gibt eine Verfügung, dass das Büro von einer Person bis 16 Uhr besetzt sein muss. Und wenn sonst niemand da ist, bin ich das.

Später anfangen kommt für mich nicht in Frage, zumal das Arbeitspensum nicht weniger wird, dann fange ich um 8 an (Frage ist, was mache ich morgens von 5 bis acht) und bin halt bis 18 Uhr da.

Ich habe echt keine Ahnung, was ich noch machen soll, habe auch schon mit dem Personalleiter gesprochen, aber das wird halt so abgewiegelt. Aber so schaffe ich das keine 9 Jahre bis zur Rente mehr. Ich bin fertig.

Grüsse


Faktisch beraubt man Dich der Möglichkeit, Deiner Arbeitszeit im Rahmen der Rahmenarbeitszeiten frei zu wählen.
Wenn das geht, warum macht man das nicht mal bei den Teilzeitkräften?   Dienstzeit 12-16 Uhr anordnen.....  ;)

die haben Kinder...und das beantragt, und es wurde genehmigt...Ich habe selbst ein Kind aufgezogen, erziehe mein Enkelkind an den Wochenenden mit, und dachte jetzt eigentlich, wenn man auf die 60 zugeht, wird es mal ruhiger...Aber jetzt erziehe ich die Kinder meiner Kollegen mit. Nicht falsch verstehen, ich mag meine Kollegen sehr, alle. Aber nach 40 Arbeitsjahren wird man irgendwann weniger belastbar. Und ja, ich sollte mich wehren, aber wer kennt noch die gute alte Generation? Uns wurde schon in den Kinderschuhen eingebläut, dass der Chef immer recht hat und man kuschen muss. Und dieses Muster zu durchbrechen ist sehr schwer...

Grüsse
Titel: Antw:Überstungen / Höhergruppierung
Beitrag von: Maggus am 30.08.2023 15:51
Und ja, ich sollte mich wehren, aber wer kennt noch die gute alte Generation? Uns wurde schon in den Kinderschuhen eingebläut, dass der Chef immer recht hat und man kuschen muss. Und dieses Muster zu durchbrechen ist sehr schwer...

Tut mir leid, aber jetzt mit der Erziehung und "man muss kuschen" zu kommen finde ich lächerlich.
Willst Du denn wirklich etwas ändern, oder einfach nur Deine Situation beklagen?
Machst Du einfach alle Probleme zu Deinen, die gar nicht Deine sind und bei denen auch niemand eine Lösung von Dir erwartet?

Wie MoinMoin bereits geschrieben hat, solltest Du Dir unbedingt und dringend professionelle Hilfe suchen.
Titel: Antw:Überstungen / Höhergruppierung
Beitrag von: Organisator am 30.08.2023 16:25
die haben Kinder...und das beantragt, und es wurde genehmigt...Ich habe selbst ein Kind aufgezogen, erziehe mein Enkelkind an den Wochenenden mit, und dachte jetzt eigentlich, wenn man auf die 60 zugeht, wird es mal ruhiger...Aber jetzt erziehe ich die Kinder meiner Kollegen mit. Nicht falsch verstehen, ich mag meine Kollegen sehr, alle. Aber nach 40 Arbeitsjahren wird man irgendwann weniger belastbar. Und ja, ich sollte mich wehren, aber wer kennt noch die gute alte Generation? Uns wurde schon in den Kinderschuhen eingebläut, dass der Chef immer recht hat und man kuschen muss. Und dieses Muster zu durchbrechen ist sehr schwer...

Grüsse

Nein, wehren musst du dich nicht. Nur das machen, wozu du dich arbeitsvertraglich verpflichtet hast. Arbeit mittlerer Art und Güte innerhalb der veranbarten Arbeitszeit und der für alle geltenden gleitenden Arbeitszeit. Genau dies kannst du deinem Chef mitteilen.
Titel: Antw:Überstungen / Höhergruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 30.08.2023 17:13
Faktisch beraubt man Dich der Möglichkeit, Deiner Arbeitszeit im Rahmen der Rahmenarbeitszeiten frei zu wählen.
Das scheint aber nicht der Fall zu sein, da die Stunden nicht angeordnet werden, sondern NonnaMaria diese Stunden freiwillig leistet, so wie sie freiwillig um 6:00 auf der Matte steht um ihre Arbeit zu schaffen, obwohl es niemand von ihr verlangt.


Ich fange gerne um 6 Uhr an, weil ich einfach ein Frühaufsteher und Morgenmensch bin. Mir geht es darum, dass ich keine Lust habe, dann um 8 Uhr anzufangen - das Argument werden sie bringen - und dann letzendlich um 18:30 nachhause zu gehen. Ich brauche seit 10 Jahren keinen Wecker, weil ich jeden Tag (auch am Wochenende) um 04:30 aufwache. Dann wird es auch schwierig, zu sagen, ich komm um 8 Uhr, innere Uhr und so...

Grüsse
Ja, das darfst du ja auch ausdrücklich.
Aber es ist damit auch dein alleiniges Problem, dass du dann bis 15:30 halt ein wenig zu viel Zeit auf deinem Gleitzeitkonto hast, wenn du keine ausgiebigen Pausen machst.
Diese dann entsprechend abbauen musst du ebenso eigenverantwortlich im Rahmen der Gleitzeitvereinbarung erledigen, so wie du freiwillig, weil du es willst, um 6:00 da bist.

Wie sind denn die Regelungen bzgl. Gleitzeit bei euch?


Titel: Antw:Überstungen / Höhergruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 30.08.2023 17:17
Und ja, ich sollte mich wehren, aber wer kennt noch die gute alte Generation? Uns wurde schon in den Kinderschuhen eingebläut, dass der Chef immer recht hat und man kuschen muss. Und dieses Muster zu durchbrechen ist sehr schwer...
Und dafür gibt es auf der persönlichen Seite professionelle Hilfe und im Betrieb einen PR.
Es ist durchaus traurig, wenn Vorgesetzte ihren Job nicht beherrschen und es ist schade, wenn Angestellte sich ihrer Rechte nicht bewusst sind.
Du solltest also anfangen zu lernen um 6:00 zu kommen und um 15:30 zu gehen, egal was da gerade los ist.

Es ist absolut nicht dein Problem, wenn dein Chef (AG) jemanden zwischen 15:30 und 16:00 im Büro haben will.
Wenn er das will, dann muss er
a) Überstunden anordnen.
oder
b) die DV bzgl. Gleitzeit ändern.

Beides geht nur über den Weg des PRs.
Titel: Antw:Überstungen / Höhergruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 30.08.2023 17:27
Wenn sie Urlaub hat, bin ich gezwungen, täglich von 06:00 bis 16:30 zu arbeiten

Wie hat der ag (die personalstelle) dieses dir mitgeteilt?
Oder ist es eine von dir Selber auferlegtes Pflichtgefühl?

Zitat
, weil ich die Arbeit sonst überhaupt nicht schaffe.
Da du bestimmt nicht Minderleistende bist, schaffst du stehts deine Arbeit.
Auch wenn du um 6:00 kommst und um 15:30 gehst.
Und dann 40% der Arbeit der Abteilung liegen bleibt.

Es ist das Problem des AGs, das sie liegen bleibt, weil er die Personaldecke so vorsieht.
er kann dann
a)
 Überstunden anordnen
oder
b) Personal einstellen
oder
c) entscheiden was nicht gemacht wird.


aber kann nicht von dir verlangen dass du freiwillig bis 16:00 arbeitest.

Zitat
Für die Plusstunden mache ich dann gerne mal Freitags frei - wenn genug Leute da sind.
Also bekommst du deine Gleitzeit nach deinem gutdünken wieder.
Wo ist das Problem?
Titel: Antw:Überstungen / Höhergruppierung
Beitrag von: FearOfTheDuck am 30.08.2023 18:20
Das Problem mit den Zeiten ist für mich nicht wirklich erkennbar:
Eingangs schreibst du, dass bis 15:30 Uhr jemand da sein muss. Wenn du um 6 Uhr anfängst, machst du also 1h+, freiwillig. Wieso musst du in der Urlaubsvertretung bis 16:30 Uhr machen?

Als nächstes wärest du gezwungen bis 18:00 Uhr zu arbeiten, wenn du um 8:00 Uhr anfängst, dann sogar bis 18:30 Uhr. Wieso?

Inwieweit erziehst du die Kinder deiner Kollegen mit?

Der Tipp selber Teilzeit zu beantragen ist ja nicht schlecht, sofern bei euch z.B. eine halbe Stunde weniger möglich ist und du so nicht mehr an die Endzeit gebunden wärst.

Ansonsten ist in deinem Fall viel selbstgewähltes Ungemach dabei. Alles was du als Mehrarbeit machst, machst du freiwillig. Alles was über das Maß an Arbeit mittlerer Art und Güte hinausgeht, ist Teil das Problems, besonders wenn das Übermaß an deine persönliche Leistungsgrenze heranreicht und darüber hinaus geht.

An der Arbeitszeitregelung ist erstmal nichts auszusetzen. Immerhin bist du Vollzeit und die Kollegen verzichten im Gegenzug auf Geld. Dein Bio-Rhythmus ist kein Regelungstatbestand deines AGs.

Titel: Antw:Überstungen / Höhergruppierung
Beitrag von: MoinMoin am 30.08.2023 18:31
Der Tipp selber Teilzeit zu beantragen ist ja nicht schlecht, sofern bei euch z.B. eine halbe Stunde weniger möglich ist und du so nicht mehr an die Endzeit gebunden wärst.
Du meinst mit einem TZ Antrag (wobei man da darauf achten muss, dass man nicht Mehrarbeit und Überstunden zustimmt) kann man die maximale Endzeit von 15:00 vereinbaren.
Man reduziert also um 30 min. arbeitet von 6:00 bis 15:00 Mo-Do hat dadurch 2 h plus und am Fr dann von 6- ca. 11:30 und der Ag kann dann dich nicht für Zeiten nach 15:00 einteilen.