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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Julia12345 am 31.08.2023 11:45

Titel: Stellenplan anfechten
Beitrag von: Julia12345 am 31.08.2023 11:45
Hallo,

ich bin in einer kleinen Gemeinde mit knapp 2500 Einwohnern als SB Ordnungsamt/Gewerbe mit 30 Wochenstunden Arbeitszeit angestellt. Seit Dezember 2022 übernehme ich zusätzlich alle Aufgaben des EMA/Standesamtes (26 Wochenstunden), da sich meine Kollegin noch bis Oktober 2024 in Elternzeit befindet. Meine schriftliche Überlastungsanzeige beim BM wurde ignoriert. Gespräche führen nicht zu Änderungen. Derzeit lasse ich mir meine Aufgaben priorisieren, da ich die Verantwortung für nicht erledigte Arbeiten nicht mehr tragen möchte.

Derzeit liegt der Haushaltsplan mit Stellenplan zur Einsicht aus. "Meine" beiden Stellen werden zusammengefasst auf 32 Wochenstunden.
Auch in der Kasse werden 2 Stellen zu einer zusammengefasst (natürlich auch mit Einsparung der Wochenarbeitszeit). Eine Kollegin wird auf Grund dessen gekündigt und das obwohl eine nicht besetzte Elternzeitstelle vorhanden ist und hier auch noch eine 71-jährige Mitarbeiterin auf 520 € - Basis beschäftigt wird...

Arbeitsüberlastungen und nicht erledigte Vorgänge gibt es bereits jetzt auf jedem Arbeitsplatz zu genüge. Der Einsparzwang ist extrem und alle leiden darunter.

Können wir Mitarbeiter uns gegen den Stellenplan wehren?

Vielen Dank für Tipps!

VG Julia   
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Unknown am 31.08.2023 12:13
Klar könnt ihr euch wehren. Nur die auszuübenden Tätigkeiten machen und pünktlich nach Beendigung der Arbeitszeit den Griffel fallen lassen. Wurden dir alle Tätigkeiten die du ausübt auch wirksam übertragen? Ist das nicht der Fall, dann melde es deinem Vorgesetzten, ich kann die Tätigkeit nicht ausüben, weil sie mir nicht wirksam übertragen worden ist.
Immer wieder den Vorgesetzten nerven, welche Priorisierung du vornehmen sollst. Immer schriftlich mitteilen, welche Tätigkeiten nicht durchgeführt werden konnten. Dazu immer auflisten, welcher finanzieller Rahmen dahinter steckt.
Die Führung wird erst reagieren, wenn es denen Geld kostet. Mach dir nicht deren Organisationsversagen zu eigen. Wenn die Einstellung von mehr Personal oder die Aufstockung von Stunden nicht gewollt ist, dann hat der Arbeitgeber halt Pech gehabt.
Versuch Abstand von dem Chaos zu halten. Du kannst nichts für dass Versagen des Arbeitgebers. Mache deine Arbeit und gehen dann pünktlich nach Hause.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Julia12345 am 31.08.2023 12:19
Wirksam übertragen wurden mir die Aufgaben natürlich nicht... Ich bin am überlegen den Arbeitsschutz bei der Landesdirektion zu involvieren.

Ich finde es schändlichst, dass meine Kollegin aus dem Stellenplan erfährt, dass ihr Arbeitsplatz wegrationalisiert wird und ihr der BM trotz direkter Nachfragen nicht ehrlich antworten kann! Der AG lässt es auf eine Kündigungsschutzklage ankommen und zahlt höchstwahrscheinlich lieber eine Abfindung als die Kollegin weiterzubeschäftigen. Wie gesagt, Arbeit ist genug da und die Elternzeitstelle ist ebenfalls unbesetzt. Unfassbar!
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: MoinMoin am 31.08.2023 12:22
Meine schriftliche Überlastungsanzeige beim BM wurde ignoriert. Gespräche führen nicht zu Änderungen. Derzeit lasse ich mir meine Aufgaben priorisieren, da ich die Verantwortung für nicht erledigte Arbeiten nicht mehr tragen möchte.
Ich hoffe du arbeitest auch nur 30h in der Woche und lässt die Arbeit dann liegen.
Denn dann brauchst du dich (ihr euch) auch gegen nichts wehren.

Der AG hat eine Meinung darüber, mit wieviel Personal die Arbeit zu schaffen ist. Ihr habt eine andere Meinung.
Also macht ihr eure Arbeit und der Ag bekommt die geplante Arbeit nicht mit dem personalstamm erledigt und muss Entscheiden, was liegen bleibt.

Habt ihr einen PR?
Falls ja, dann muss jede angeordnet Mehrarbeit von diesem genehmigt werden.

Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Julia12345 am 31.08.2023 12:24
Nein, wir haben leider keinen Personalrat und ich bin mittlerweile wirklich an dem Punkt nach 30 Stunden Feierabend zu machen, auch wenn mir das sehr schwer fällt.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: MoinMoin am 31.08.2023 12:28
Wirksam übertragen wurden mir die Aufgaben natürlich nicht... Ich bin am überlegen den Arbeitsschutz bei der Landesdirektion zu involvieren.

Ich finde es schändlichst, dass meine Kollegin aus dem Stellenplan erfährt, dass ihr Arbeitsplatz wegrationalisiert wird und ihr der BM trotz direkter Nachfragen nicht ehrlich antworten kann! Der AG lässt es auf eine Kündigungsschutzklage ankommen und zahlt höchstwahrscheinlich lieber eine Abfindung als die Kollegin weiterzubeschäftigen. Wie gesagt, Arbeit ist genug da und die Elternzeitstelle ist ebenfalls unbesetzt. Unfassbar!
Stellen sind irrelevant und betreffen nicht das Arbeitsverhältnis.
Die Kollegin hat einen gültigen Arbeitsvertrag und wenn der AG einen betriebsbedingte Kündigung machen will, dann dürfte er da durchaus wenig Chancen haben.
Insbesondere wenn es da schon Überlastungsanzeigen gibt, die man vor Gericht vortragen kann um nachzuweisen, dass es nicht an Arbeit mangelt.

Und du solltest nur noch das ausüben, was dir auch schriftlich vom AG übertragen wurde.

Was da der Arbeitsschutz der Landesdirektion für euch erledigen soll ist mir schleierhaft.

macht ihr einfach euren Job, der euch übertragen wurde in der Zeit die vereinbart wurde und zeigt dem Gutsherren BM den Mittelfinger.

Und im Zweifel würde ich da für euch eine Rechtsschutzversicherung lohnen.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: MoinMoin am 31.08.2023 12:29
Nein, wir haben leider keinen Personalrat und ich bin mittlerweile wirklich an dem Punkt nach 30 Stunden Feierabend zu machen, auch wenn mir das sehr schwer fällt.

merkst du eigentlich, dass du durch dieses Verhalten einen maßgeblichen Anteil an dem Problem hast.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Julia12345 am 31.08.2023 12:35
MoinMoin: du meinst, weil ich Mehrarbeit geleistet habe? Am Anfang wurde mir ja auch noch versprochen, dass nach Lösungen gesucht wird. Da verhält man sich seinem AG gegenüber erst einmal loyal...
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: MoinMoin am 31.08.2023 12:42
MoinMoin: du meinst, weil ich Mehrarbeit geleistet habe? Am Anfang wurde mir ja auch noch versprochen, dass nach Lösungen gesucht wird. Da verhält man sich seinem AG gegenüber erst einmal loyal...
Ja, weil du (so sieht es für mich zu mindestens aus) über einen längeren Zeitraum nicht angeordnete Mehrarbeit geleistet hast und so das Problem des AGs zu deinem Problem hast werden lassen.

Wenn der AG kein Konzept dafür hat, dass jemand mit 26 Stunden längerfristig ausfällt und da auch keine Änderung herbeiführt, dann ist das nicht dein Problem und hat mit Loyalität nicht zu tun.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Julia12345 am 31.08.2023 13:08
Stimmt, aber da hatte ich auch noch nicht damit gerechnet, dass sich die Situation so zuspitzt. Und erschwerend kommt hinzu, dass der AG gar kein Konzept haben will. Es zählt einzig und allein die Kosteneinsparung.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Unknown am 31.08.2023 13:16
Stimmt, aber da hatte ich auch noch nicht damit gerechnet, dass sich die Situation so zuspitzt. Und erschwerend kommt hinzu, dass der AG gar kein Konzept haben will. Es zählt einzig und allein die Kosteneinsparung.
Das kann dir als Arbeitnehmer total egal sein.
Verwaltung schlägt man mit Verwaltung. Deshalb nur deine auszuübenden Tätigkeiten machen und pünktlich nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit nach Hause gehen. Spart man Kosten ein, wenn die Arbeit nicht pünktlich erledigt wird? Entstehen Kosten, wenn du deine derzeitigen Tätigkeiten nicht pünktlich durchführst?
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Julia12345 am 31.08.2023 13:22
Also sollte ich das Meldeamt/Standesamt (was jetzt natürlich durch den Bürgerverkehr vom zeitlichen Anteil her massiv überwiegt) unberücksichtigt lassen und mich wieder auf das Ordnungsamt fokussieren? Das wird dem BM nicht schmecken. Muss er mir die Aufgabenerledigung dann schriftlich übertragen? Er hat ja das Direktionsrecht.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: MoinMoin am 31.08.2023 13:33
Stimmt, aber da hatte ich auch noch nicht damit gerechnet, dass sich die Situation so zuspitzt. Und erschwerend kommt hinzu, dass der AG gar kein Konzept haben will. Es zählt einzig und allein die Kosteneinsparung.
Du hast ja nichts falsch gemacht, wenn du in einer Übergangsphase diesen Einsatz zeigst.
Die Übergangsphase ist aber längst vorbei nd nun ist es nicht mehr Loyalität oder Arbeitseinsatz dieses Versagen des Ags zu unterstützen, sondern man wird da zum Teil des Problems, weil der Vorgesetzte da sitzen kann und sagen kann: Läuft!
 
Deswegen ist es auch richtig, dass du jetzt dich auf deine vertraglichen Pflichten zurückziehst und den Ag mit seinem Versagen alleine lässt.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Unknown am 31.08.2023 13:33
Also sollte ich das Meldeamt/Standesamt (was jetzt natürlich durch den Bürgerverkehr vom zeitlichen Anteil her massiv überwiegt) unberücksichtigt lassen und mich wieder auf das Ordnungsamt fokussieren?
Das wird dem BM nicht schmecken. Muss er mir die Aufgabenerledigung dann schriftlich übertragen? Er hat ja das Direktionsrecht.
Es andersherum zu sehen, da wird ein Schuh draus. Du übst derzeit nicht übertragene Tätigkeiten aus, welche theoretisch abgemahnt werden können. In der Praxis wird das nicht passieren, aber juristisch wäre es möglich.
Schaue dir deine Tätigkeitsdarstellung an und vergleiche diese mit deinen ausgeübten Tätigkeiten. Gibt es da keine Übereinstimmungen, so wirst du melden, dass du die anfallenden Tätigkeiten aus diesen Gründen nicht ausführen kannst und wenn die Tätigkeitsdarstellung die Tätigkeiten im Meldeamt/Standesamt nicht umfassen, dann kannst du sie nicht ausführen und lässt diese liegen. Natürlich zeigst du dieses anschliessend schriftlich an. Sollten sie dir trotzdem schriftlich zugewiesen werden, so könnte eventuell eine Änderung der Entgeltgruppe notwendig sein. Dazu kennen sich andere hier im Forum jedoch deutlich besser aus.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Julia12345 am 31.08.2023 13:37
Und da wäre ein weiteres Problem... wenn in der Folge der Übertragung meine zugewiesene überwiegende Tätigkeit das Meldeamt/Standesamt wäre, dann würde eine Heruntergruppierung erfolgen können  :'(
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Unknown am 31.08.2023 13:41
Und da wäre ein weiteres Problem... wenn in der Folge der Übertragung meine zugewiesene überwiegende Tätigkeit das Meldeamt/Standesamt wäre, dann würde eine Heruntergruppierung erfolgen können  :'(
Aber nur mit deiner Zustimmung und deine eigentlichen Tätigkeiten würdest du mit Sicherheit weiterausüben.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: brian am 31.08.2023 13:49
Der Stellenplan ist für Tarifbeschäftigte völlig irrelevant. Es gilt, was Dir/ Euch übertragen wurde.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Julia12345 am 31.08.2023 14:08
Alles recht kompliziert. Ich werde mir weiterhin meine Arbeit priorisieren lassen und meine Kollegin bei der Kündigungsschutzklage unterstützen. Schade, dass es erst soweit kommen muss und wir keine Handhabe haben. Natürlich suche ich nebenbei nach einer anderen Arbeit, denn spätestens wenn meine Kollegin aus der Elternzeit wiederkommt besitzt meine Ordnungsamtsstelle den nächsten k.w. Vermerk.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: MoinMoin am 31.08.2023 14:11
Und da wäre ein weiteres Problem... wenn in der Folge der Übertragung meine zugewiesene überwiegende Tätigkeit das Meldeamt/Standesamt wäre, dann würde eine Heruntergruppierung erfolgen können  :'(
Nein, eine Änderung der Eingruppierung (nach oben oder nach unten) durch eine Änderung der auszuübenden Tätigkeiten ist eine Arbeitsvertragsänderung und dieses kann nicht einseitig erfolgen.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Julia12345 am 31.08.2023 14:18
Danke, gut zu wissen. Meine Stellenbeschreibung sieht nicht einmal die (krankheits- und urlaubsbedingte) Vertretung Meldeamt/Standesamt vor, obwohl ich diese bereits seit Anfang an mit mache
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Unknown am 31.08.2023 14:34
Alles recht kompliziert. Ich werde mir weiterhin meine Arbeit priorisieren lassen und meine Kollegin bei der Kündigungsschutzklage unterstützen. Schade, dass es erst soweit kommen muss und wir keine Handhabe haben. Natürlich suche ich nebenbei nach einer anderen Arbeit, denn spätestens wenn meine Kollegin aus der Elternzeit wiederkommt besitzt meine Ordnungsamtsstelle den nächsten k.w. Vermerk.
Nein, das ist nicht kompliziert. Du musst nur deine Rechte kennen und diese konsequent wahrnehmen. Nach deinen Schilderungen bist du nicht bereit, den harten Weg zu kennen, um dein Arbeitgeber mit seinen eigenen Waffen zu schlagen.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Schokobon am 31.08.2023 14:38
Das wichtigste ist, soviel Zeit wie möglich in die "die Wahrnehmung deiner Rechte" und "Mails an den Vorgesetzten" und "Recherche zum Stellenplan" aufzuwenden wie möglich anstatt einfach deiner Arbeit nachzugehen.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Julia12345 am 31.08.2023 14:47
Ich habe Gespräche geführt, eine Überlastungsanzeige gemacht, diese nochmals konkretisiert, meine Arbeit 4 Wochen lang mit Zeitangaben aufgezeichnet, den Gemeinderat (bis EG 8 nicht zuständig) und die Rechtsaufsichtsbehörde (für Privatrecht nicht zuständig) involviert. Auserdem lasse ich die Arbeit mittlerweile priorisieren und mache keine Mehrarbeit. Ich glaube ich habe vieles versucht. Es interessiert nicht... Selbst wenn mir der AG die Aufgaben wirksam überträgt verschwindet die Arbeit trotzdem nicht vom Tisch...
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Organisator am 31.08.2023 15:11
Es interessiert nicht... Selbst wenn mir der AG die Aufgaben wirksam überträgt verschwindet die Arbeit trotzdem nicht vom Tisch...

Das mach ja nichts, morgen liegt sie weiterhin da. Wenn dein AG kein besonderes Interesse an der Verbesserung der Situation hat, warum solltest du? Insofern vereinbarte Arbeitszeit erbringen und dann Feierabend.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Julia12345 am 31.08.2023 15:14
Stimmt auf alle Fälle! Nur leider gelingt mir das "abschalten" zu Hause noch nicht so gut...
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: FearOfTheDuck am 31.08.2023 15:50
Sieh es ganz pragmatisch: Wieviele Stunden hast du vertraglich vereinbart und für wieviele Stunden wirst du bezahlt? Und wieviele Stunden leistest du im Moment und wer profitiert alleine davon?

Wenn du dir diese Fragen beantwortest, fällt das Abschalten vielleicht etwas leichter.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Unknown am 31.08.2023 15:56
Bisher ist ja noch nichts passiert was dem Arbeitgeber wirklich richtig "schadet". So lange dieses nicht passiert und weiterhin der Laden läuft wird sich vom Arbeitgeber auch nichts ändern. Taten ankündigen und danach im rechtlichen Rahmen ausführen. Es gibt genug Möglichkeiten schuldlos einen riesen Knall zu provozieren, sei es öffentlichkeitswirksam oder in Verbindung mit Haushaltsmittel. Beim ersten und zweiten Mal passiert vielleicht nichts, aber spätestens beim dritten oder vierten Mal. Soll der Arbeitgeber doch mit offenen Augen auf den Abgrund zu rennen. Du musst dich schützen und den Sprung in die Tiefe abwenden. Wehre dich und werde unbequem in deinem rechtlichen Rahmen.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Julia12345 am 31.08.2023 16:10
Das mache ich jetzt auch, obwohl es mir viel lieber wäre, wenn ich meine Arbeit ordentlich und zeitnah erledigen könnte.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Opa am 31.08.2023 16:57
In Prinzip machst du alles richtig: Überlastung anzeigen, Aufgaben priorisieren lassen und nach der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit Feierabend machen. Den Hinweis der Kollegen, die wirksame Übertragung der Aufgaben zu prüfen und dementsprechend zu handeln, würde ich ebenfalls befolgen.

Wichtig ist in der Situation, sich nicht anderweitig angreifbar zu machen. Insbesondere während der erfassten Arbeitszeit tatsächlich zu arbeiten. Sobald ich eine Überlastungsanzeige geschrieben habe, muss das private Handy während der Arbeitszeit in der Tasche bleiben, das Schwätzchen mit den Kollegen in der Kaffeeküche entfallen, die Raucherpause -soweit zutreffend- gestempelt werden usw. Klingt banal, ist aber essentiell für die Glaubwürdigkeit sowie den Schutz der eigenen Rechte insbesondere, wenn gerade nach Möglichkeiten gesucht wird, Personalkosten einzusparen.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: MoinMoin am 31.08.2023 17:23
Das mache ich jetzt auch, obwohl es mir viel lieber wäre, wenn ich meine Arbeit ordentlich und zeitnah erledigen könnte.
Du erledigst deine Arbeit zeitnah und ordentlich.
Aber der AG fordert dich auf mehr zu erledigen, als du zeitnah und ordentlich erledigen kannst.
Also wo ist das Problem?

Oder meinst du ein Feuerwehr man kann gleichzeitig zwei Brände an zwei Orten gleichzeitig löschen?

Also weiter so, wie Opa richtig sagt:
Dokumentieren, den Vorgesetzten in die Pflicht nehmen, das er entscheidet, was eben nicht zeitnah erledigt wird (das ist sein und nicht deine Aufgabe).

Also halt sauber den Ar* an der Wand bringen und zu gucken wie das Boot mit Ansage gegen die Kaimauer kracht.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Schmitti am 01.09.2023 08:08
Wichtig ist in der Situation, sich nicht anderweitig angreifbar zu machen.
...
Klingt banal, ist aber essentiell für die Glaubwürdigkeit sowie den Schutz der eigenen Rechte insbesondere, wenn gerade nach Möglichkeiten gesucht wird, Personalkosten einzusparen.
Richtig, aber da könnten auch schon Negativpunkte angefallen sein. Die genannten Aufgabengebiete haben wohl allesamt etwas mit Rechtsanwendung zu tun. Der Arbeitgeber weiß, dass da derzeit jemand sitzt, der erstmal zu, Zitat, "Gemeinderat (bis EG 8 nicht zuständig) und die Rechtsaufsichtsbehörde (für Privatrecht nicht zuständig)" läuft, wenn er Probleme mit dem Arbeitspensum in seinem privatrechtlichen AV sieht. Das kann er so nicht in eine Abmahnung oder Kündigungsbegründung schreiben, aber um einen negativen Eindruck zu erwecken, könnte es ausreichen.

Wobei, ganz ehrlich: Ne eigenständige Kommunalverwaltung für 2.500 Einwohner, da sind die Chancen, dass der Bürgermeister Ahnung von sowas (oder irgendwas) hat auch nicht größer als die, dass einer der Mitarbeiter solche Kenntnis hätte. Das, was die Themenerstellerin als ihre Aufgabengebiete in 30 Wochenstunden beschreibt, teilt sich in der kleinsten Klitsche, die ich hier so kenne, auch schon auf sechs Mitarbeiter auf, nur Ordnungs- und Gewerbeamt sind da zusammen. Wie will man da richtig Einblicke gewinnen, auch wenn mal "untypischere" Fallgestaltungen auftreten rechtssicher agieren, wie will man da überhaupt vernünftig arbeiten.
Von daher ernstgemeinter Tipp an Julia: Lass den Bürgermeister dort weiter mit seiner 520Euro-Seniorin so spielen, als würde man irgendwas eigenständig verwalten, und geh in eine vernünftig strukturierte Behörde. Da steigen dann auch die Chancen, dass man AG-seitig rudimentäre Kenntnisse des Personalrechts hat. Unter 5stelliger Einwohnerzahl macht ne Kommunalverwaltung eigentlich keinen Sinn, erst wenn da ne 2 oder 3 am Anfang steht, sind das halbwegs brauchbare Behördenformate.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Julia12345 am 01.09.2023 10:28
Schmitti, du sprichst mir aus der Seele, vielen lieben Dank! Ich bin dem AG seit Anfang an unbequem, da ich durch das Verwaltungsstudium und meiner bisherigen Tätigkeit nicht ganz so blauäugig an die Sache herangehe und zu allem Ja und Amen sage... Und die eigentliche Chefin hier (Hauptamtsleiterin/Kämmerin) hat schon immer Ihre Spielchen mit dem Personal gespielt. Ich will mir das aber nicht gefallen lassen!

Die fehlende Kenntnis sieht man ja schon an dem ganzen Konstrukt. Jeder Personaler weiß, dass eine betriebsbedingte Kündigung mit unbesetzter Elternzeitstelle zumindest bis zur Rückkehr der Stelleninhaberin ins Leere läuft. Aber hier zählen halt nicht die Gesetzlichkeiten, sondern die persönlichen Befindlichkeiten.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: MoinMoin am 01.09.2023 10:57
Also halt sauber den Ar* an der Wand bringen und zu gucken wie das Boot mit Ansage gegen die Kaimauer kracht.
Und natürlich dabei grinsend den depperten BGM und der verpeilten Hauptamtsleiterin/Kämmerin das Messer in den Rücken stecken.
Wer nicht hören kann muss fühlen und die Tagespresse lesen....
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: MeinerEiner am 04.09.2023 08:14
Reagiert der Arbeitgeber nicht auf die Überlastungsanzeige, so wie es geschildert wird, kann dieses bei der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt werden (z.B. Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht). Hier liegt dann eine grobe Verletzung der Fürsorgepflicht mit eventuell gesundheitlichen Folgen für den Arbeitnehmer vor.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: FGL am 04.09.2023 13:22
Reagiert der Arbeitgeber nicht auf die Überlastungsanzeige, so wie es geschildert wird, kann dieses bei der zuständigen Aufsichtsbehörde angezeigt werden (z.B. Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht).
Und dann?

Hier liegt dann eine grobe Verletzung der Fürsorgepflicht mit eventuell gesundheitlichen Folgen für den Arbeitnehmer vor.
Inwiefern? Ich kann mir hier nur das Szenario vorstellen, dass der Arbeitnehmer die Probleme seines Arbeitgebers zu den eigenen macht anstatt das einzig Richtige zu tun: Nach Ableistung der vereinbarten Arbeitszeit alles was nicht erledigt werden konnte liegen zu lassen.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Schmitti am 06.09.2023 09:50
Ich bin dem AG seit Anfang an unbequem, da ich durch das Verwaltungsstudium und meiner bisherigen Tätigkeit nicht ganz so blauäugig an die Sache herangehe
Ähm, doch? Zumindest wirkt die ganze "Fallgestaltung" bislang so. Was war das denn für ein "Verwaltungsstudium", mit dem man sich dann auf eine (max.) E8er Stelle setzt und irrelevante Stellen mit Fragestellungen zum Arbeitsverhältnis beschäftigt, gleichzeitig aber ne Kollegin bei einem Klageverfahren "unterstützen" möchte?
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: FearOfTheDuck am 06.09.2023 13:32
Um im Bild der Überschrift zu bleiben: Touché!
Ich denke, Schmitti trifft da so ziemlich ins Schwarze.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Julia12345 am 06.09.2023 14:54
Oh, jetzt wird es persönlich... Hätte ich nicht gedacht, aber um die Frage zu beantworten: ich bin studierte Verwaltungswirtin und habe mich auf Grund der Wohnortnähe auf eine Stelle mit der E8 beworben, um mich intensiver um meine Kindern kümmern zu können.
Keine Ahnung was das mit meiner Fragestellung zu tun hat.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Julia12345 am 06.09.2023 15:32
Und mit blauäugig wollte ich nur sagen, dass meine liebenKollegen, welche allesamt verwaltungsfremde Berufe gelernt haben, nie etwas hinterfragt haben...
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Organisator am 06.09.2023 16:20
Keine Ahnung was das mit meiner Fragestellung zu tun hat.

Dass man als studierte Verwaltungswirtin wissen sollte, wie man sich im öffentlichen- und im Arbeitsrecht bewegt und dass eine Anfechtung eines Stellenplans weder zielführend noch möglich ist.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Julia12345 am 06.09.2023 19:39
Wirklich vielen Dank für alle nett gemeinten Beiträge!
Da ich eben nicht allwissend bin und mir das durchaus bewusst ist, habe ich einfach nur nach anderen Lösungsansätzen gesucht. Ich dachte, dass das Forum genau dafür da ist... Das ich persönlich keine direkte Handhabe gegen den Stellenplan habe war mir bewusst. Die Überschrift des Treads ist also wirklich etwas irreführend. Tut mir leid.
Für mich ist das Thema nun auch durch...
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: FearOfTheDuck am 06.09.2023 21:53
Du musst das gar nicht persönlich nehmen. Und du musst dich nicht rechtfertigen. Allerdings lässt der Sachverhalt eine gewisse Naivität erkennen und dabei betonst du noch, du seist nicht blauäugig.

Ich hoffe, du nimmst dir das Hilfreiche aus den Beiträgen an und machst das Beste aus deiner Situation. Alles Gute dafür.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Julia12345 am 07.09.2023 08:52
Mein AG hat mir gerade ein nettes Schreiben vorgelegt, dass ich die Aufforderung zur Priorisierung sein lassen soll. Ansonsten bekomme ich eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung. Nett...
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Organisator am 07.09.2023 09:07
Mein AG hat mir gerade ein nettes Schreiben vorgelegt, dass ich die Aufforderung zur Priorisierung sein lassen soll. Ansonsten bekomme ich eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung. Nett...

Na um so besser - kannst du nach eigenem Gutdünken festlegen, was du in der vereinbarten Arbeitszeit machst und was du liegen lässt. Dann würde ich allerdings weiterhin deine Führungskraft darüber informieren, was denn alles so liegen bleibt.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Schmitti am 07.09.2023 09:19
Von daher ernstgemeinter Tipp an Julia: Lass den Bürgermeister dort weiter mit seiner 520Euro-Seniorin so spielen, als würde man irgendwas eigenständig verwalten, und geh in eine vernünftig strukturierte Behörde. Da steigen dann auch die Chancen, dass man AG-seitig rudimentäre Kenntnisse des Personalrechts hat.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: OrganisationsGuy am 07.09.2023 10:23
Mein AG hat mir gerade ein nettes Schreiben vorgelegt, dass ich die Aufforderung zur Priorisierung sein lassen soll. Ansonsten bekomme ich eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung. Nett...

Die inkompetenteste Rückmeldung eines Arbeitgebers die ich hier in den letzten Monaten lesen durfte. Wenn in der Gewerkschaft - vorsprachig werden. Wenn Rechtsschutzversicherung vorhanden - Anwalt schon mal vorab über bisherigen Werdegang informieren.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: Unknown am 07.09.2023 10:31
Mein AG hat mir gerade ein nettes Schreiben vorgelegt, dass ich die Aufforderung zur Priorisierung sein lassen soll. Ansonsten bekomme ich eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung. Nett...
Priorisierst du falsch, bekommst du auch eine Abmahnung, weil ja immer in dem Moment der andere Vorgang wichtiger ist. Aus meiner Sicht entledigt sich der Arbeitgeber seiner Verantwortung. Ich würde sagen Nerv getroffen. Eine Grund mehr sich einen neuen Arbeitgeber zu suchen.
Titel: Antw:Stellenplan anfechten
Beitrag von: DoB am 07.09.2023 10:36
Mein AG hat mir gerade ein nettes Schreiben vorgelegt, dass ich die Aufforderung zur Priorisierung sein lassen soll. Ansonsten bekomme ich eine Abmahnung wegen Arbeitsverweigerung. Nett...

Ob eine solche Abmahnung bei einer Klage auf Entfernung der Abmahnung bestand hätte halte ich für unwahrscheinlich. Ich würde an deiner Stelle tun was du innerhalb deiner vertraglichen Arbeitszeit kannst und dann regelmäßig dem AG auskunft drüber geben was unerledigt ist.

Am besten ist es wirklich wenn du dich schon einmal umschaust. Mit den von dir angegebenen Qualifikationen dauert es nicht lange bis du einen neuen AG hast.