Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Max1993 am 31.08.2023 12:30
-
Moin!
Ich Arbeit in Bremen neben dem Studium seit 2020 als angestellte Lehrkraft mit 11 Stunden nach TVL E11. Bin seit Mai in Stufe 3 und werde zum Februar/März die MA abgeben. Danach werde ich bis Ende Juli noch weiterarbeiten (denke dann mit MA in E13). Danach Referendariat. Von E11 zu E13 werden die Stufen ja 1:1 übernommen. Aber wie sieht es von E13 Stufe 3, dann Referendariat und anschließend Verbeamtung mit A13 aus? Werden die Stufen angerechnet?
-
Die Stufen von TB und Beamten haben nichts miteinander zu tun. Daher gilt für Beamte eine fiktive Rückrechnung.
-
Würde was genau bedeutet?😅
-
Würde was genau bedeutet?😅
Moin
Dass Du erst nach dem Ref. die Voraussetzungen für einen Beamten in A13 erfüllst und dann quasi noch einmal beginnst. Ergo in der untersten Stufe, die es in Bremen gibt. Das wäre lt. Besoldungsrechner auf dieser Website Stufe 5.
-
Moin,
in BW werden die Erfahrungszeiten (so war es bei mir) die man als Angestellter erbracht hat 1:1 übernommen.
Nur sind die Stufen nicht 1:1 gleich zwischen Angestellter und Beamter (wie z.B. in deinem Beispiel gibt es bei A13 keine Stufe 1-4).
-
Moin,
in BW werden die Erfahrungszeiten (so war es bei mir) die man als Angestellter erbracht hat 1:1 übernommen.
Nur sind die Stufen nicht 1:1 gleich zwischen Angestellter und Beamter (wie z.B. in deinem Beispiel gibt es bei A13 keine Stufe 1-4).
Wenn die Zeiten anerkennungsfähig sind, ist das Möglich.
Ich glaube aber nicht, dass die Zeiten der E11 für eine A13 anerkannt werden können. Die Zeiten der E13 könnte ich mit vorstellen. Dabei werden Zeiträume fiktiv rückgerechnet.