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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: thomasha am 02.09.2023 12:27

Titel: [BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: thomasha am 02.09.2023 12:27
Hallo Zusammen,

ich bin Thomas, bin 39 Jahre alt und arbeite schon seit langem im öffentlichen Dienst. Ich habe von meiner Diensstelle die Möglichkeit zu einer Verbeamtung angeboten bekommen und habe diese angenommen.

Ein wenig bereure ich die Entscheidung aber inzwischen, weil ich eigentlich nicht in die PKV gehen möchte.

Zum Glück gibt es inzwischen aber die Möglichkeit das man auch als Beamter eine Beihilfe in der GKV bekommt. Allerdings mache ich mir auch große Sorgen was wäre, wenn die nächste Landesregierung die pauschale Beihilfe für die GKV wieder abschafft oder wenn an den Verfassungsrechtlichenbedenken, die die PKV gerne anführt, was dran ist und man dann ohne Beihilfe da steht.

Wie sieht ihr das? Sind das unberechtigte Bedenken oder kann das passieren?

Gibt es Beamte unter euch, die den Schritt in die GKV gemacht haben und zufrieden sind?

Danke für euere Meinung dazu.

Viele Grüße
Thomas
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: clarion am 02.09.2023 20:55
Selbst wenn die pauschale  Beihilfe  verfassungswidrig sein sollte, was ich nicht glaube, wird man dem Fürsorgegedanken folgend, die Beamten in der pauschale Beihilfe belassen, und nur Neuverträge untersagen. Die PKVen werden nämlich auch die mit pauschale Beihilfe Versicherten nicht haben wollen.

Ich selbst bin trotz Öffnungsaktion in die PKV gegangen. Die pauschale Beihilfe gibt es aber bei meinem Dienstherrn bis heute nicht.
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: BeamtinBW am 04.09.2023 09:02
Hallo Thomas,
ich wäre damals auch lieber in der GKV geblieben aber es war deutlich teurer als der PKV-Beitrag, trotz Risikozuschlag in der PKV. Damals gab es die Option mit der pauschalen Beihilfe allerdings noch nicht. Ich bin mit ziemlich hohen Risikozuschlägen gestartet, konnte später durch ärztliche Diagnosen aber nachweisen, dass sich zumindest eines der Risiken nachträglich erledigt hatte und bin einen Teil des Risikozuschlags wieder losgeworden.
Hol dir doch ein Angebot von einer PKV und vergleiche dann, was es dich jeweils konkret kostet.
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Family am 05.09.2023 07:10
Hallo,
Wir sind in der gesetzlichen geblieben und bereuen es nicht. Jetzt durch die pauschale Beihilfe ist es für uns natürlich super, da wir einen Teil wieder bekommen. Mein Mann ist verbeamtet, wir haben 3 Kinder, 2 sind davon behindert. Ich habe damals vor 15 Jahren sehr viel recherchiert. Die Leistungen unserer Behinderten Kinder waren deutlich weniger. Bei Hilfsmittel soll die gesetzliche auch besser sein, oder bei Kuren. Bis jetzt haben wir es nicht bereut und so entschieden zu haben. Haben bis jetzt alles bei der KK bezahlt bekommen. Viel Erfolg bei der Entscheidung lg Steffi
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Saxum am 05.09.2023 09:07
Ja hier ist noch ergänzend dazu zu sagen, dass vor 15 Jahren die Tarifbedingungen komplett andere waren als die heutigen, da gab es beispielsweise nur geschlossene aufgelistete Hilfsmittelkataloge, gemischte Anstalten nur nach Genehmigung, Meldepflicht bei KH Aufenthalt, keine In-, Onlays oder Implantate, keine Anschlussheilbehandlung, keine Kuren/Rehas etc. und die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen waren auch ganz andere als heute.

Die neueren Tarife sind derzeit hier definitiv besser in diesen Beispiel-Punkten besser aufgestellt. Das soll jetzt nicht gegen die GKV gerichtet sein, es ist aber ein Unterschied ob man Tarife von vor 15 Jahren oder von jetzt vergleicht.

Es gibt auch nichts zu bereuen wenn man in der GKV verbleibt oder sich doch für die PKV entscheidet. Die medizinische Qualität bleibt die gleiche. Die Unterschiede sind halt das eine ist nach SGB V, Leistungskatalogen, Budgets/Fallpauschalen und den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses das andere ist nach Tarifbedingungen i.V.m. AVB und spielt im Raum des VVG.

Vereinfacht gesagt geht es um gesetzliche Leistungen versus vertragliche Leistungen, bei den GKV "kämpft" man vorher um die Bewilligung bei dem anderen "kämpft" man hinterher (zumindest wenn man sich Behandlungen nicht vorher bewilligen lässt). Bei beidem erhält man nur die Leistungen wie Sie verfasst sind, bei der GKV variabel je nach Ausgestaltung der Gesetzte und dem Gemeinsamen Bundesausschuss (unterschiedliche Leistungsverschlechterungen oder Leistungsverbesserungen die theoretisch jährlich/jederzeit aufkommen könnten) und bei der PKV wie sie vertraglich (garantiert) vereinbart worden sind. Das schließt auch schlechtere Leistungen ein die unter aktuellem GKV Niveau sein können oder eben plötzlich auch darüber liegen kann wenn die GKV ihre verschlechtert.

Es ist großartig, dass bei deinen Kindern alles gut geklappt hat. Alles gute Ihnen von Herzen.

Es gibt aber auch andere Fälle wo die Krankenkassen es partout ablehnen oder man ellenlange Begründungen, Gutachten, etc. hinterhertragen muss oder in Eigenleistung geht weil es die Festbeträge übersteigt. Das gleiche gibt es auch bei der PKV bei manchen erstatten die problemlos alles bei anderen muss man Begründen und Hinweisen oder Kürzungen hinnehmen weil es über den Vertrag hinausgeht. Daher nicht pauschalisierbar.

Jedoch ist das zusammen mit der Beilhilfe nochmals etwas anderes, hier ist im Grundtarif bei den vernünftigen Versicherern so gestaltet, dass dieser zumindest weitgehend der Beihilfe nach heutigem Stand übereinander stimmt damit man zusammen auf 100% Versicherungsschutz im Sinne der Beihilferegelungen kommt.

Für die PKV in den älteren Tarifen: Wenn die Möglichkeit besteht und der eigene Gesundheitszustand zulässt, kann man ja § 204 VVG in Erwägung ziehen und Angebote einholen. Die neuerlichen Gesundheitsfragen beziehen sich dabei dann nicht auf den ganzen Tarif an sich, sondern nur auf die "Mehrleistungen" die im Vergleich zum bisherigen Tarif dann beanspruchen könnte. Dann fallen für die Mehrleistungen ein Risikozuschlag ein oder man kann diese teilweise oder ganz ausschließen lassen. Jedoch können, auch trotz Ausschlusses, einige Leistungen besser sein etwa beispielsweise vielleicht ein offener Hilfsmittelkatalog oder Anschlussheilbehandlungen. Einfach mal vergleichen.

Bei einem Wechsel von einem Bisex in den Unisex Tarif fiele jedoch die Option des Standardtarifes weg, dieser würde aber meines Erachtens nach bei Beihilfeberechtigten eher eine untergeordnete Rolle spielen.
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: thomasha am 06.09.2023 18:57
Hey,

ich bin euch echt dankbar, dass ihr eure Erfahrungen und Wissen zu dem Thema teilt!

Bei mir ist es so, dass die PKV zwar günstiger wäre, aber die GKV finde ich sozialer und Ärger glaube ich hat man eher mit der PKV statt mit der GKV. Auf der anderen Seite kann die PKV sicher auch eine gute Wahl sein, wenn alles gut läuft.

Vielleicht hat ja jemand noch ergänzende Tipps oder Erfahrungen mit der einen oder anderen Wahl gemacht, dann würde ich mich freuen davon zu hören.

Vielen Dank euch!

PS: @Steffi, ich danke dir für deine Erfahrungen und es freut mich zu hören, das ihr mit eurer Wahl zufrieden seid und für euch auch im Nachhinein die beste Wahl getroffen habt.

Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: clarion am 06.09.2023 21:42
Ich war die längste Zeit meines Lebens in der GKV und bin seit ein paar Jahren in der PKV. Ich habe eine seit Geburt bestehende  Behinderung,  welche auch  der Grund war, dass ich die Öffnungsaktion in Anspruch nehmen musste.

Beim ersten Mal, als ich etwas einreichte, hat die PKV die Hilfsmittel, die ich für die Behinderung brauchte, abgelehnt, trotz Risikozuschlag.  Die mussten aber schnell lernen,  dass ich mich nicht  für dumm verkaufen lasse. Seitdem klappt aber alles so wie ich es mir vorgestellt habe. Die Beihilfe ist ähnlich doof/ großzügig wie die GKV, mit denen ich mich hin und wieder auseinandersetzen musste.

Seitdem man Leistungsanträge per App bei Beihilfe und PKV einreichen kann, hält sich der Verwaltungsaufwand auch in Grenzen. Wenn ich eine Rechnung  bezahle, fotografiere ich sie sofort mit  den beiden Apps und reiche ein, wenn sich genug zusammen habe.
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Saxum am 07.09.2023 09:21
Fairerweise muss man aber auch sagen, bei der GKV hangelt es auch wenn man was beantragt gerne immer gleich Ablehnungen, die man dann entsprechend Begründen muss. Manchmal ist das schnell mit einem Widerspruch erledigt, manchmal muss man richtig durchkämpfen.

Da hilft nur standhaft sein und zumindest eine PKV zu nehmen, die zumindest einen vernünftigen Tarif hat. Freue mich dass es für dich ganz gut geklappt hat danach.
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Layra am 11.09.2023 16:20
Hallo,

ich habe mich für den Verbleib in der GKV entschieden mit pauschaler Beihilfe.
Ich denke deine Bedenken bzgl. der Verfassungswidrigkeit sind unbegründet, da immer mehr Bundesländer sich anschließen und die pauschale Beihilfe anbieten. Und wie Clarion schon sagt, würde dann sicherlich die Fürsorgepflicht Beachtung finden. Aber das ist natürlich nur meine Einschätzung. Ich bekomme auch mit, dass zunehmend angehende Lehrkräfte die pauschale Beihilfe beantragen. Es sind immer noch viele, die sich für die private Krankenversicherung entscheiden, aber eben auch junge Lehrkräfte, die sich dagegen entscheiden, egal, ob gesund oder mit Vorerkrankungen. Bei einigen ist die Begründung der Sicherheitsaspekt, den die GKV bietet, dann der Solidargedanke oder eben auch Vorerkrankungen, die den Alltag evtl. ohnehin schon erschweren und eben keine zusätzliche Belastung mit Abrechnung und dann evtl. Diskussionen usw. anstehen. Und dann auch die steigenden Kosten im Alter, von denen auch einige Beamte im Pensionsalter berichten.
Aus meiner Seminargruppe vom Referendariat sind wir von 15 Lehrkräften schon 4, die sich für die pauschale Beihilfe entschieden haben (von denen ich weiß). Von Kollegen aus Berlin habe ich auch gehört, dass sich Lehrkräfte sowohl für den einen als auch für den anderen Weg entscheiden.

Meine Gründe waren vielfältig. Einerseits ist mir die Sicherheit auch wichtig, dass Rechnungen einfach bezahlt werden bzw. ich nicht im Nachhinein evtl. Stress habe und mich kümmern muss. Wenn viele Arzttermine oder Behandlungen anfallen, wäre das sicherlich ein zusätzlicher Stressfaktor. Und ich möchte dann zusätzlich zu einer Erkrankung nicht noch Sorge um Bezahlung und Rechnungen haben müssen. Dann die Unsicherheit wie das dann mit einer Versicherung des Kindes wäre, wenn es zur Geburt auch krank sein sollte und dann kein Beihilfeergänzungstarif möglich ist, vielleicht angewiesen ist auf Kuren ohne vorherigem stationären Auffenthalt usw. Was in der PKV erhebliche Kosten verursachen könnte. Und ein großer Punkt waren für mich die Höchstsätze der Beihilfe bei Heilmitteln. Wenn man jung ist, kann man das sicherlich alles regeln und sich Praxen suchen, die zu diesen Preisen abrechnen bzw. "verhandeln". Aber im Alter wäre das vielleicht wieder etwas anderes, wenn man nicht mehr mobil ist. Wobei das natürlich auch sehr weit vorausgedacht ist. Aber im Ruhestand wird die Beihilfelücke eben auch "größer" durch die prozentuale Erhöhung der Beihilfe. Dann eben mit 30% Risikozuschlag ist die Option auf Teilzeit eher weniger attraktiv. Und wie sich der Gesundheitszustand bzw. die Familienkonstellation bei jedem ändern wird, weiß man eben im jungen Alter noch nicht.
Und dann muss ich dazu sagen, dass ich bisher von noch keinem gehört habe, dass er es bereut in der GKV zu sein. Aber von vielen in der PKV, dass sie sich nicht nochmal dafür entscheiden würden - und das aus ganz unterschiedlichen Gründen.
Natürlich hat die Absicherung mit PKV und Beihilfe seine Vorteile, vor allem, wenn man die Möglichkeit hat Zusatzbausteine absichern zu können wie wahlärztliche Leistungen usw. Diese Möglichkeit ist Personen, die über die Öffnung kommen, leider verwehrt, wenn das Bundesland das nicht anbietet. Was ich davon halte, brauche ich, denke ich, hier nicht ausführen (Stichwort: Diskriminierung z.B. aufgrund von angeborenen Erkrankungen). Aber das bin ich schon gewohnt im Rahmen der Versuche irgendwelche Versicherungen egal welcher Art abzuschließen.
Ich habe auch wirklich lange Zeit mit dieser Entscheidung gehadert und mir umfangreiches Wissen angeeignet und viele Erfahrungen hören können. Letzten Endes war es bei mir nicht nur eine Entscheidung aufgrund der oben genannten Aspekte, die ich noch weiter ausführen könnte, sondern auch eine Bauchentscheidung. Ich kenne aber die andere Perspektive auch aus eignenen Erfahrungen nicht privat versichert zu sein mit Beihilfe. Der Gedanke, dass mich das dann evtl. überfordern könnte oder unglücklich mit der Versicherung zu sein, die man dann nie mehr wechseln kann, hat mich auch gestresst.

Ich hoffe, ich konnte dir mit meinem Text ein wenig weiterhelfen.

Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Layra am 11.09.2023 16:24
Als Ergänzung dazu hoffe ich, dass sich die Bedingungen für Beamte in der GKV vielleicht wieder "verbessern" werden und nicht alle Einkommensarten verbeitragt werden. Denn das sehe ich als großen Kritikpunkt, den man bedenken sollte.
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Kingrakadabra am 11.09.2023 18:44
Welche Einkommen sollten denn beitragsfrei sein?
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Sleyana am 12.09.2023 09:50
Welche Einkommen sollten denn beitragsfrei sein?

Alle außer deine Besoldung.

Als Ergänzung dazu hoffe ich, dass sich die Bedingungen für Beamte in der GKV vielleicht wieder "verbessern" werden und nicht alle Einkommensarten verbeitragt werden. Denn das sehe ich als großen Kritikpunkt, den man bedenken sollte.

Aus dem Grund gehe ich trotz Öffnungsaktion in die PKV. Als Freiwilliges Mitglied ist man gesetzliches Mitglied dritter Klasse. Man zahlt nicht nur den vollen Beitrag, sondern auch auf alles bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Man muss jährlich nachweisen wie hoch das Einkommen war, da ansonsten automatisch der Höchstsatz angerechnet wird. Selbst mit Zusatzversicherung steht man schlechter da als die Angestellten, da diese Geld anlegen können, ohne das dies zum Verhängnis wird. Als Freiwilliges Mitglied wird man defacto gestraft dafür das man vorsorgt.
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Ozymandias am 12.09.2023 10:58
Evtl. lohnt es sich 60 Monate freiwillig in die GRV einzuzahlen um später in der KVdR zu landen. Besonders Frauen schaffen selten den Höchstsatz in der Pension. Wobei man das auch noch kurz vor Pensionsbeginn machen kann und sich die dann geltende Rechtslage anschauen kann.

https://www.berater24.tv/magazine/berufsstaendisches-versorgungswerk
https://www.vzhh.de/themen/gesundheit-patientenschutz/krankenversicherung/ruhestaendler-koennen-bei-krankenversicherung-sparen

Abgesehen davon, dass die medizinische Versorgung durch die GKV immer schlechter wird, gibt es auch immer wieder Überlegungen die Beitragsbemessungsgrenze abzuschaffen oder enorm zu erhöhen.

Auch die Anrechnung der anderen Einkunftsarten wie Mieten und Dividenden wird immer wieder für Pflichtversicherte ins Spiel gebracht. Die Sozialkassen sind komplett geplündert. Ich denke in spätestens 10-15 Jahren werden alle Einkünfte für die Krankenkasse herangezogen und nicht nur Erwerbseinkommen oder Renten/Versorgungsbezüge. Dann sind alle in der GKV Dritte Klasse und nicht nur wie bisher die freiwillig Versicherten.
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Saxum am 13.09.2023 08:41
Beamt*innen kommen nicht in die KVdR, aus dem Ausschlussgrund "Versicherungsfreiheit".
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Sleyana am 13.09.2023 10:34
Beamt*innen kommen nicht in die KVdR, aus dem Ausschlussgrund "Versicherungsfreiheit".

Nicht ganz richtig. Wenn Beamter Rente zzgl. seiner Pension bekommt, dann schon.
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Ozymandias am 13.09.2023 10:57
Beamt*innen kommen nicht in die KVdR, aus dem Ausschlussgrund "Versicherungsfreiheit".

Dürfen aber freiwillige Rentenbeiträge zahlen. Ebenso wie Freiberufler, die dann in der Pension alle in der KVdR landen, was je nach Situation jede Menge Geld sparen kann.
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Saxum am 13.09.2023 11:23
Natürlich kann man freiwillige Rentenbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen, das bestreite ich auch nicht. Jedoch den Umstand, dass man in die KVdR aufgenommen wird, zumindest solange Versicherungsfreiheit besteht.

Selbstverständlich wäre man weiterhin "freiwillig gesetzlich versichert" aber keineswegs pflichtversichert in der KVdR. Ich verweise hierbei auf das Merkblatt der gesetzlichen Rentenversicherung, auch wenn hierfür originär die Krankenkassen zuständig sind.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0815.pdf

EDIT:
Ich glaube wir missverstehen evtl. in der interpretation, meinen aber das gleiche. Ich verstehe unter KVdR die pflichtmitgliedschaft in derselben du sprichst vermutlich wie ich aber auf die freiwillige mitgliedschaft / versicherung an? Dann passt das.

Es fallen aber freiwillig versicherte, mehr Einkommensarten an, welche in der Beitragszahlung zu berücksichtigen sind.
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Sleyana am 13.09.2023 12:57
Nach deiner Theorie dürften Selbstständige und Angestellte über der JAEG auch nicht in die KVdR rein, da Versicherungsfrei. Tun sie aber. Und ich habe meine Information von den KK direkt.
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Saxum am 13.09.2023 13:18
Vermutlich weil bei Beamten der Status der Versicherungsfreiheit nie endet, solange diese nicht Entlassen sind und weiterhin Bezüge und Beihilfe erhalten. Ich verweise hierzu, für meinen Kenntnisstand, nochmals auf das Merkblatt der Deutschen Rentenversicherung, Nr. 5 dort. Bei Ruhestandsbeamten sind Pensionen Bezüge.

Selbstständige oder Angestellte über der JAEG können sich "befreien lassen" müssen aber nicht. Ist man also Ruhestandsbeamter oder hat sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wird man -> freiwillig versichert.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0815.pdf

Ich verweise auf meinen vorherigen Post, dass ich bei der Bezeichnung "KVdR" von der Pflichtmitgliedschaft ausgehe, welche auf die gesetzliche Rente 7%, Versorgungsbezüge 14,6 % und Arbeitseinkommen 14,6 % für den Beitrag herbeiziehen.

Für die freiwillige Mitgliedschaft (in der KVdR), wohin Ruhestandsbeamte mit einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung wohl sofort hinkämen, fallen neben oben genannten Einkünften noch darüber hinaus erweiternd Mieteinnahmen 14%, Zinsen/Dividenden 14% und private Renten 14% an.

Der Bezug von Pension fällt im übrigen unter "Versorgungsbezügen".

"Andi Theke" hatte sich hier auch dazu geäußert (LINK). (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,121303.msg309161.html#msg309161)
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: thomasha am 13.09.2023 19:07
Hallo zusammen,

danke für eure weiteren Infos.

Ich verstehe nicht ganz warum es eine Diskussion gibt, ob man jetzt in die KVdR als Pensionär ist oder nicht, da man ja die pauschale Beihilfe vom Land erhält und man vom Land die Hälfte des Krankenkassenbeitrag erhält. Das wären dann die aktuell ~7%, die man sonst von der KVdR als Rentner bekommen würde.

Davon unabhängig ist die Frage ob man pflicht- oder freiwillig versichert ist. Hier gilt ganz einfach, ist man 90% seines zweiten Berufslebens in der GKV gewesen, dann ist man pflichtversichert, ansonsten freiwillig:
https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/versichert-rentner/rente-neu/als-rentner-pflichtversichert-2007430

Soweit mein Wissenstands hierzu.

Danke für eure Rückmeldungen & Viele Grüße
Thomas
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Saxum am 14.09.2023 13:27
Die Fragestellung ist halt von Bedeutung, dass dass bei pflichtversicherten eine abgeschlossene Aufzählung der Einkünfte für die Beitragsberechnung berücksichtigt werden und bei freiwillig versicherten die "gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit" zu berücksichtigen ist.

Daher kann, je nach Ausgestaltung ob weitere relevante Einkünfte vorhanden sind, dann eben immer der Fall sein, dass der Höchstbetrag (exkl. Pflegeversicherung der nicht von der pauschalen Beihilfe gedeckt wird) immer erreicht wird.

In diesem Zusammenhang könnte also es darauf hinauslaufen, dass die gesetzliche freiwillige Versicherung mit Höchstbeitrag + gesetzliche Pflegeversicherung + ggf. Zusatzversicherungen teurerer ausfallen würde als etwa eine private Krankenversicherung mit 30% Absicherung.

Das spricht nicht "gegen" die gesetzliche Versicherung, jedoch wenn die Thematik monetärer Natur ist, sollte man diesen Aspekt berücksichtigen falls man weitere Einkommensarten hat die etwa hier aufgeführt sind und daher den Höchstbetrag rausholen. Sofern man nicht bereits mit seiner Pension die Höchstgrenze erreicht, natürlich.

https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/grundprinzipien_1/finanzierung/beitragsbemessung/2020-03-20_Einnahmekatalog_240SGBV_final.pdf

Vereinfacht würde ich sagen, je höher die eigene Pension ausfällt, dass die Höchstgrenze eher wahrscheinlicher schon alleine dadurch erreicht wird, desto irrelevanter ist vielleicht die Frage ob man pflicht- oder freiwillig in Verbindung mit der pauschalen Beihilfe versichert ist. Man muss hier aber noch zusätzlich die ermäßigte Pflegeversicherung mit oben drauf legen, die die pauschale Beihilfe nicht trägt.

Das wäre meines Wissens nach dann etwa am Beispiel der TK mit 15,8 % (inkl. Zusatzbeitrag) (https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-berufliche-situation/freiwillige-krankenversicherung-tk/haeufige-fragen-zu-beitraegen-fuer-freiwillig-versicherte/ich-bin-freiwillig-versicherter-beamter-beitrag-2069332) dann 788,03 €, wovon man die Hälfte zahlen würde also 394,01 € und hier käme noch die Pflegeversicherung (ohne Kinder) (https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/pflege/beitraege-pflegeversicherung/wie-hoch-beitrag-pflegeversicherung-beihilfeberechtigter-2008662) zu 2,3 % mit 114,71 dazu. Hier rechne ich mit der Beitragsbemessungsgrenze 2023 von monatlich 4.987,50 €.

Der Beitrag für die TK wäre somit meines Erachtens nach 508,72 € / Monat.

Es kann also unter umständen, wenn man die monetären Aspekte betrachtet und unter Berücksichtigung dass die Beitragsbemessungsgrenze auch weiter steigt, gegebenenfalls gleich hoch oder teurer ausfallen als eine PKV mit 30% Absicherung.

Darum ging es mir bei meinem Hinweis.
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: clarion am 14.09.2023 21:03
Bei 5000 Euro/Monat Pension ist man mit.E. schon in der B Besoldung gewesen und sollte sich eine KV jedweder Couleur leisten können.

In aktiven Dienstjahren erreicht man die Beitragsbemessungsgrenze schon eher. Sollte diese stark angehoben werden,  wird bei höheren Diensten in der GKV gleich die KV deutlich teurer.
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: totoughtotame am 18.09.2023 21:28
Bei 5000 Euro/Monat Pension ist man mit.E. schon in der B Besoldung gewesen und sollte sich eine KV jedweder Couleur leisten können.

In aktiven Dienstjahren erreicht man die Beitragsbemessungsgrenze schon eher. Sollte diese stark angehoben werden,  wird bei höheren Diensten in der GKV gleich die KV deutlich teurer.

Und ich glaube, die Diskussion, die man hier ablesen kann, macht deutlich, dass es letztlich so oder so ein Blick in die Kristallkugel ist. Die Beitragsstabilität, die jetzt die gesetzliche Krankenversicherung noch verspricht, Kann dann natürlich dahin sein, wenn es zu erheblichen Erhöhungen der Beitragsbemessungsgrenze kommt. Letzteres wurde ja schon von linken Parteien gefordert. Umgekehrt kann natürlich niemand sagen, ob die PKV nicht auch noch erheblich steigen könnte, wenn es zu irgendwelchen finanziellen Schieflagen kommt. Ich habe mich trotz höheren Dienstes, aber mit Vorerkrankungen für die GKV entschieden (mit pauschaler Beihilfe), kann aber bis heute nicht sagen, ob das letztendlich die richtige Entscheidung war.
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Aloha am 19.09.2023 12:02
Vermutlich weil bei Beamten der Status der Versicherungsfreiheit nie endet, solange diese nicht Entlassen sind und weiterhin Bezüge und Beihilfe erhalten. Ich verweise hierzu, für meinen Kenntnisstand, nochmals auf das Merkblatt der Deutschen Rentenversicherung, Nr. 5 dort. Bei Ruhestandsbeamten sind Pensionen Bezüge.

Selbstständige oder Angestellte über der JAEG können sich "befreien lassen" müssen aber nicht. Ist man also Ruhestandsbeamter oder hat sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, wird man -> freiwillig versichert.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/R0815.pdf

Somit wäre dann für Beamte trotz Erfüllung von Vorversicherungszeiten nur eine freiwillige Mitgliedschaft in der KVdR möglich mit der Folge, dass von von der KVdR nicht einmal ein Zuschuss auf den auf die Rentenanteil der Krankenversicherungskosten gezahlt würde (relevant in Bundesländern ohne pauschale Behilfe)?
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: BTH am 22.09.2023 10:07
Hey,

Bei mir ist es so, dass die PKV zwar günstiger wäre, aber die GKV finde ich sozialer und Ärger glaube ich hat man eher mit der PKV statt mit der GKV. Auf der anderen Seite kann die PKV sicher auch eine gute Wahl sein, wenn alles gut läuft.


Mein Eindruck ist, dass die PKV bei Einstieg mit Ende 30 preislich am Anfang nur günstiger ist als die GKV, wenn man gehaltstechnisch an oder über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, kerngesund ist, 70% Beihilfe bekommt, keine Angehörigen mitversichern muss und vor hat, bis zur Pension ohne Unterbrechung Vollzeit zu arbeiten. Je nach Tarif und Versicherer liegt man aber auch dann selbst bei den 30%-Restabsicherungen schon bei 230-350 Euro. Ich würde im Übrigen davon ausgehen, dass die PKV-Beiträge schneller steigen als die GKV-Bemessungsgrenze in Kombination mit dem Beitragssatz, sodass der Preisvorteil der PKV über die Jahre schmilzt bzw. zu einem Nachteil wird. Zu Bedenken ist auch, dass man als "Spätberufene/r" höchstens noch auf ca. 50% Pensionsansprüche kommt, die durch eventuelle Ansprüche aus der gesetzlichen Rente wohl nur leicht aufgebessert werden. Insofern erhält man in der GKV mit Pensionierung einen erheblichen Nachlass, während man in der PKV ab 60 nur 10-15% Senkung durch Entfall von Altersrückstellungen und ggfs. Krankenhaustagegeld bekommt. Ansonsten geht es da munter weiter mit den Steigerungen. Dank 70% Zuschuss des Dienstherren als Pensionär wird einen das wahrscheinlich auch nicht in den Ruin treiben, aber bei langer Lebensdauer die Pension ggfs. deutlich beschneiden.
Interessant ist folgende Studie von 2013 (also zugegebenerweise etwas veraltet): https://www.wido.de/fileadmin/Dateien/Dokumente/Publikationsdatenbank/wido_ges_kv_der_zukunft_0818.pdf
Angestellte/Rentner sind demnach etwa genauso happy mit ihrer GKV wie Beamte/Pensionäre mit ihrer PKV (S. 17).
Unter dem Strich würde ich daher sagen: Ob man bei Vorliegen von pauschaler Beihilfe und einer hohen Besoldungsstufe PKV oder GKV wählt, sollte man vermutlich auch von seinen persönlichen Werten/Prioritäten abhängig machen: Leisten kann man sich beides, ausreichend versorgt ist man in beiden Systemen, bei der GKV darf man im Rentenalter mit erheblichen finanziellen Erleichterungen rechnen (so man nicht weiterhin über der BBG bleibt), muss aber ggfs. bestimmte Gesundheitsleistungen nachversichern/selbst tragen.
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: clarion am 22.09.2023 17:10
Nun ja, ich kann Dir nicht ganz folgen:

Zum Einen kostet meine 50%ige Restabsicherung sogar mit Risikozuschlage ca. 350€, von daher denke ich, dass einen 30%ige Restkostenversicherung billiger ist als von Dir angeben.

Spätberufenen sind häufig im höheren Dienst. Und wenn man als Spätberufener ergänzende Rentenansprüche hat, muss man sowohl auf die Pension wie auch auf die Rente GKV Beiträge bezahlen.

Nehmen wir mal an, man geht mit A14 in Pension und bekommt 3200 Euro und 800 Euro Rente, d.h. man bekommt 4.000 Euro ausgezahlt. Mit Zusatzbeitrag haben viele GKVen einen Beitragssatz von 16% und mehr. Das wären dann ohne pauschale Beihilfe mindestens 640 Euro, mit dann etwas mehr als die Hälfte.

Inwieweit die Beiträge bei der GKV und der PKV steigen werden, wird man zu gegebener Zeit sehen. Ich glaube aber, dass Preissteigerungen bei PKV und GKV in Etwa im Gleichschritt erfolgen werden. Wenn Medizin teurer wird, dann halt auch für alle.
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: BTH am 22.09.2023 17:50
Das kommt schon hin, 50%-Absicherungstarife sind nicht so viel teurer als 30%-Tarife. Da geht es dann in meinem Beispielszenario bei etwa 300€ in den Ländern los, beim Bund auch schon bei 280€. Wenn man auf Zusatzbausteine verzichtet vielleicht auch noch etwas günstiger, aber dann bleibt auch nicht viel Mehrwert zur GKV.
In Deinem Beispiel wärst Du ja mit pauschaler Beihilfe in der Pension bei 320 Euro, also unter dem Wert, den Du jetzt zahlst. Selbst wenn der Beitragssatz dann schon bei 20% läge, würdest Du nur bei 400 Euro landen.
Zu den Kostensteigerungen bei GKV und PKV tragen viel mehr Faktoren bei als nur die Preise der Medizin. Aber ich gebe Dir Recht, das zu prognostizieren, ist schwierig und hängt u.a. auch von politischen Entscheidungen ab.

 
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: clarion am 22.09.2023 21:33
Das stimmt nicht.

Ich habe gerade nachgeguckt. Wenn ich 70% Beihilfe bekäme, müsste ich 218 Euro für 30% Restkostenversicherung bezahlen. Die 20% Unterschied in der Beihilfe machten bei mir 109 Euro im Monat aus. Zusammen zahle ich bei meiner Beihilfeberechtigung von 50% (ohne meine kleine Beihilfeergänzung) 328 Euro. Darin ist auch ein Risikozuschlag von 30% enthalten und ich bin spät berufen mit entsprechen hohen Altersrückstellungen! Für die meisten, die ohne Öffnungsaktion in die PKV kommen oder früh verbeamtet werden, dürfte die PKV sogar noch einmal billiger sein.

Soweit ich weiß, ist die Pflegeversicherung nicht von der Pauschalen Beihilfe abgedeckt. Die zahlt man allein, d.h. man zahlt bei obigen Rechenbeispiel mehr als 320 Euro.

Quintessenz, auch für Spätberufene höheren Dienste lohnt die GKV in der Pension nur selten.
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Beitrag von: Ozymandias am 22.09.2023 21:47
Dazu kommen noch schlechtere Leistungen in der GKV, die man mal in einen Euro-Betrag umrechnen sollte. Dürfte sicherlich 50-100 Euro monatlich ausmachen, wenn nicht sogar noch mehr.

Die Beihilfe hat teilweise auch noch bessere Leistungen für stationäre Pflege. Hängt sehr vom Bundesland und Ehepartner ab. Kann monatlich fast einen Tausender ausmachen.

In der Pension oder sogar schon früher, darf man auch für Mieten und Kapitalerträge zahlen. Ich denke es dürfte in den nächsten 5-10 Jahren für alle GKV-Versicherten kommen, auch für die bisher Pflichtversicherten.
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Beitrag von: BTH am 23.09.2023 00:07
Laut Stiftung Warentest sollte man damit rechnen, dass sich die PKV-Beiträge nach Abschluss bis zum Renteneintritt mindestens verdreifachen (https://www.test.de/Private-Krankenversicherung-Alles-was-Sie-wissen-muessen-5353750-0/). Wenn man später loslegt, vielleicht nicht ganz, aber trotzdem sollte man grob mit 800-1.000 Euro oder mehr monatlichen Beiträgen zur Pension ausgehen, wenn man mit 350 Euro loslegt. 400-600 Euro monatlich mehr als im sehr großzügig gerechneten GKV-Szenario.
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Beitrag von: BTH am 23.09.2023 07:34
Laut Stiftung Warentest sollte man damit rechnen, dass sich die PKV-Beiträge nach Abschluss bis zum Renteneintritt mindestens verdreifachen (https://www.test.de/Private-Krankenversicherung-Alles-was-Sie-wissen-muessen-5353750-0/). Wenn man später loslegt, vielleicht nicht ganz, aber trotzdem sollte man grob mit 800-1.000 Euro oder mehr monatlichen Beiträgen zur Pension ausgehen, wenn man mit 350 Euro loslegt. 400-600 Euro monatlich mehr als im sehr großzügig gerechneten GKV-Szenario.
PS: Ich hatte vergessen, den Wechsel von 50 auf 30% zur Pension einzuberechnen, vermutlich liegt man da also eher bei 500-600€. Aber die Beiträge steigen wie gesagt weiter, in der GKV nicht. Es geht mir aber auch nicht darum, jemandem seine PKV madig zu treffen, sondern darum, zu zeigen, dass in bestimmten Szenarien auch bei hohem Sold die pauschale Beihilfe rein finanziell betrachtet attraktiv sein kann.
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Beitrag von: clarion am 23.09.2023 08:28
Du hast nicht nur die Steigerung des Beihilfeanspruchs bei der Pensionierung nicht einkalkuliert sondern du hast die Beihilfeberechtigung insgesamt nicht beachtet! Die Aussage von Stiftung  Warentest bezieht sich auf private Krankenvollversicherungen! Der Artikel beschreibt auch die besondere Situation der Beamten! Deine Zahlung sind durch nichts belegt!

Ohne die pauschale  Beihilfe lohnt sich rein monetär betrachtet die GKV nie. Mit pauschale Beihilfe kann es sich lohnen, v.a. für den einfachen und mittleren Dienst, und wenn man viele Jahre Teilzeit arbeitet, jedoch weniger für die höheren Dienste und Leute, die wenig Teilzeit arbeiten.

Es ist ein Irrtum zu glauben, in der GKV würden die Beiträge nicht steigen!  Bei jeder Lohnerhöhung zahlt man mehr für die GKV. Die vielen Babyboomer werden demnächst noch richtig teuer, wie soll ein Solidargemeinschaft GKV ohne Beitragserhöhung auskommen?
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Beitrag von: Sleyana am 23.09.2023 12:16
Beihilfetarife steigen ca. nur mit der Hälfte der Volltarife. Die Leute die am Ende rumjammern, dass Sie ihre Beiträge nicht mehr zahlen können sind sehr oft Selbsständige ohne Rücklagen und mit nem schrecklichen Tarif, die sofort bei Schieflage in Rückstand geraten. Rentenphase noch düsterer.

Ich habe mich jetzt bewusst für Öffnungsaktion entscheiden, da ich das Konzept der freiwilligen GKV nicht gut finde und der Preis ungefähr gleich ist. Außerdem, was ich im Nachhinein zugebe, ist der Zustand KVdR doch noch unsicher. Einige Quellen sagen ja und die anderen nein. Sogar die AOK BW sagt ja, aber dann sagt die Rentenversicherung nein. Tja...
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Beitrag von: Pendler1 am 23.09.2023 13:47
Ich bin zwar Bundesbeamter a.D., kann aber auch meine PKV Erfahrungen mitteilen.

Also ich bin seit Jahrzehnten PKV versichert (Verheiratet, keine Kinder) und möchte um nichts in der Welt in die GKV.

Dazu kommt noch, dass 3 meiner Ärzte (anerkannte Top-Spezialisten) ihre Kassenzulassung zurückgegeben haben und nur noch als Privat-/Selbstzahlerpraxis arbeiten.

Sehr gemerkt habe ich das bei meiner Herzgeschichte. Im Ärztehaus ein Stockwerk GKV-Praxis, das nächste Stockwerk Privatpraxis.

In der GKV Praxis Andrang und Schlange ohne Ende, Termine erst in Monaten. In der Privatpraxis ... 😁

Meine persönliche Erfahrung. Hat natürlich keine Allgemeingültigkeit.



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Beitrag von: Karsten am 26.09.2023 14:27
Her mal ein paar Fakten:

Zum 1. Januar 2023 ist Baden-Württemberg dem Hamburger Modell gefolgt.

Zwischenstand BaWü:
Laut Finanzministerium haben bisher 2.115 Beamtinnen und Beamte die pauschale Beihilfe seit deren Einführung gewählt. 2098 von diesen seien zuvor freiwillig in der GKV gewesen, 17 seien von der privaten Krankenversicherung in die GKV gewechselt. 1696 von 2.115  derjenigen, die nun eine pauschale Beihilfe beziehen, sind laut einem Sprecher von Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) noch im aktiven Dienst.

Zukünftige Entwicklung:

Der stellvertretende DGB-Vorsitzende Maren Diebel-Ebers verweist auf die Erfahrungen Hamburgs. Bis zur Hälfte der neu eingestellten Beamtinnen und Beamten aus den unteren Besoldungsgruppen entschieden sich dort inzwischen für die pauschale Beihilfe. „Insofern erwarten wir, dass die pauschale Beihilfe auch in Baden-Württemberg noch deutlich an Zuspruch gewinnen wird.“ Diese bringe schließlich eine nennenswerte finanzielle Entlastung besonders für jene, die freiwillig in der GKV sind, die bei der Verbeamtung schon älter sind, die mehrere Kinder haben, oder schwerbehindert sind.
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Beitrag von: Sleyana am 26.09.2023 15:09

Der stellvertretende DGB-Vorsitzende Maren Diebel-Ebers verweist auf die Erfahrungen Hamburgs. Bis zur Hälfte der neu eingestellten Beamtinnen und Beamten aus den unteren Besoldungsgruppen entschieden sich dort inzwischen für die pauschale Beihilfe.

Ich konnte hierzu keine Quelle finden.

Bei meinem Amt hat nur eine Anwärterin mit dem Gedanken gespielt in die GKV zu gehen wegen einer Glutenallergie. 1 von 8.
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: BTH am 26.09.2023 15:21

Der stellvertretende DGB-Vorsitzende Maren Diebel-Ebers verweist auf die Erfahrungen Hamburgs. Bis zur Hälfte der neu eingestellten Beamtinnen und Beamten aus den unteren Besoldungsgruppen entschieden sich dort inzwischen für die pauschale Beihilfe.

Ich konnte hierzu keine Quelle finden.

Bei meinem Amt hat nur eine Anwärterin mit dem Gedanken gespielt in die GKV zu gehen wegen einer Glutenallergie. 1 von 8.

Es gab in Hamburg 2021 eine kleine Anfrage: https://storage.polit-x.de/media/Hamburg/pdf/2021-04/0392cda9aedc3c0b33f1f7c2ab4a20c1.pdf

Hier ist es nicht nach Besoldungsgruppen aufgeschlüsselt, aber auf S. 2 unten sieht man, dass in den meisten Bereichen ca. 20-25% der Beamten sich 2020 für die pauschale Beihilfe entschieden, übrigens auch im Bereich Bildung, sprich LehrerInnen, sprich höhere Besoldungsgruppen.

Interessant finde ich übrigens im von Karsten zitierten Bericht (https://www.schwaebische.de/regional/baden-wuerttemberg/baden-wuerttemberg-private-krankenversicherung-bleibt-fuer-beamte-standard-1929817) die Zitate von BBW-Chef Rosenberger, der stramm an der Seite der PKV steht. Seine Kollegen aus den anderen Bundesländern äußern sich regelmäßig ähnlich. Diese permanenten Lippenbekenntnisse zur individuellen Beihilfe, die in erster Linie hohen Beamten und der PKV hilft und für niedrigere Besoldungsstufen eine relative Benachteiligung darstellt, finde ich für Gewerkschafts(!)führer eine bemerkenswerte Haltung.

Amüsant ist übrigens, dass im Artikel erst das Argument vom PKV-Verband genannt wird, dass die pauschale Beihilfe die Wahlfreiheit einschränkt. Halten die die Leute wirklich für so blöd?
Vorher: Individuelle Beihilfe + PKV oder Freiwillige GKV.
Nachher: Individuelle Beihilfe + PKV oder Pauschale Beihilfe + GKV oder Pauschale Behilfe + PKV oder Freiwillige GKV. Also nix gestrichen, zwei Optionen mehr. Krass, wie da die Wahlfreiheit eingeschränkt wird...
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Sleyana am 26.09.2023 15:33


Es gab in Hamburg 2021 eine kleine Anfrage: https://storage.polit-x.de/media/Hamburg/pdf/2021-04/0392cda9aedc3c0b33f1f7c2ab4a20c1.pdf

Hier ist es nicht nach Besoldungsgruppen aufgeschlüsselt, aber auf S. 2 unten sieht man, dass in den meisten Bereichen ca. 20-25% der Beamten sich 2020 für die pauschale Beihilfe entschieden, übrigens auch im Bereich Bildung, sprich LehrerInnen, sprich höhere Besoldungsgruppen.

Interessant finde ich übrigens im von Karsten zitierten Bericht (https://www.schwaebische.de/regional/baden-wuerttemberg/baden-wuerttemberg-private-krankenversicherung-bleibt-fuer-beamte-standard-1929817) die Zitate von BBW-Chef Rosenberger, der stramm an der Seite der PKV steht. Seine Kollegen aus den anderen Bundesländern äußern sich regelmäßig ähnlich. Diese permanenten Lippenbekenntnisse zur individuellen Beihilfe, die in erster Linie hohen Beamten und der PKV hilft und für niedrigere Besoldungsstufen eine relative Benachteiligung darstellt, finde ich für Gewerkschafts(!)führer eine bemerkenswerte Haltung.

Um fair zu sein: Er fordert das der Staat einspringt um den Beamten die Zuschläge durch Alter und Krankheiten bzw. Behinderungen aufzufangen.
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Pendler1 am 26.09.2023 17:04
Mal ne Frage.

Ich bin ,wie weiter oben schon geschrieben, schon immer PKV versichert (Bundesbeamter, jetzt Pensionär).

Der aktuelle Fall, mein Urologe, der mich seit Jahrzehnten behandelt und auch operiert hat, hat seine Kassenzulassung zurückgegeben, akzeptiert nur noch Privatpatienten oder Selbstzahler.

Wie sähe sowas  mit "pauschaler Beihilfe" aus?

Jetzt komme mir bitte Keiner mit dem Rat, neuen Arzt suchen. Mein Urologe ist ein absoluter Spitzenarzt (drum kann er ja auch die Kassenzulassung zurückgeben). Und den möchte ich wirklich nicht wechseln.
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Ozymandias am 26.09.2023 17:43
Muss man eben selber zahlen.
Ohne Kassenzulassung funktionieren die Kostenerstattungstarife der GKV nicht.
Bei diesen Tarifen kann man sich wie ein PKV-Versicherter behandeln lassen und kriegt anteilig etwas von der GKV.

Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Saxum am 26.09.2023 18:15
Mache Kostenerstattungstarife erstatten z.B. 40%-80% wenn die GKV nichts bezahlt, man muss aber bedenken das ist natürlich ein zusätzlicher Batzen Geld, der nach Eintrittsalter gestaffelt ist. Man zahlt also gut ab rund 150 € "zusätzlich" für die Ambulante Zusatzversicherung. Hierfür muss man natürlich auch die Gesundheitsfragen erstmal bestehen.

Man kann man auch bei einer der mir bisher bekannten GKV (TK, Knappschaft oder Securvita) den jeweiligen Wahltarifl Kostenerstattung wählen. Dieser würde dann die nach GKV Leistung verbleibenden privatärztlichen Leistungen nach GOÄ der Ärzt*innen dann zum jeweiligen Prozentsatz erstatten. Kostet auch einen geringeren Beitrag, ich glaube irgendsowas um die 40-70 € und hat keine Gesundheitsfragen. Jedoch wie erwähnt, nur die Leistungen des Arztes an sich, nicht veranlasste Leistungen, Arzneimittel, Heilmittel etc. und auch nur wenn er Kassen/Vertragssarzt ist und es um GKV Leistungen Handelt (keine IGEL Leistungen).

Wenn man es auf die spitze treiben möchte, kann man auch den GKV Kostenerstattung Wahltarif mit einer Privaten Kostenersatttungsversicherung kombinieren und so sehr viel Erstattung raus bekommen. Kostet aber auch entsprechend geld, was hier ja praktisch gut nochmals den AN Anteil zur GKV entsprechen würde.

Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Poincare am 27.09.2023 14:15
Sind denn Familienzuschläge in der freiwilligen GKV Beitragspflichtig? Der Höchstsatz GKV (2023: 778,05 € ohne Krankengeldabsicherung bei 14%, davon 389,02 € von der pauschalen Beihilfe bezahlt kriegen, zzgl. 144,63 € Pflegeversicherung (mit 3 Kindern, keine pauschale Beihilfe), macht insgesamt 533,66 € pro Monat. Das würde man in BW im höheren Dienst mit 3 Kindern beim Einstieg schon mit 80% erreichen, wenn die Familienzuschläge abgabenpflichtig sind.

Womöglich wäre es in der Pension weniger, wenn man da nicht die Bemessungsgrenze erreicht, aber auch als Späteinsteiger mit 3 Kindern, von denen eins über die Öffnungsaktion versichert ist, zahle ich nur ca. 370 € PKV Beitrag (385 € mit Kostendämpfungspauschale). D.h. ca. 38% Mehrkosten für die GKV. Wenn sich die Beiträge nicht ändern würden, reden wir von einer Ersparnis im mittleren fünfstelligen Bereich über das Erwerbsleben, mit einigen Unwägbarkeiten (Kinder fallen irgendwann weg, Beitragsbemessungsgrenze wird vielleicht nicht immer erreicht, ggf. erhöht sich die PKV schneller als die Beitragsbemessungsgrenze (ca. 2,9% jährlich über die letzten 20 Jahre).

Insgesamt wissen tut man es erst hinterher, aber eine Prognose über Kosten/Nutzen abgeben kann man in etwa, wenn man eine Idee hat wie das eigene Erwerbsleben aussehen könnte.
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: HalloU2454 am 27.09.2023 22:18
Hallo Zusammen,

ich bin Thomas, bin 39 Jahre alt und arbeite schon seit langem im öffentlichen Dienst. Ich habe von meiner Diensstelle die Möglichkeit zu einer Verbeamtung angeboten bekommen und habe diese angenommen.

Ein wenig bereure ich die Entscheidung aber inzwischen, weil ich eigentlich nicht in die PKV gehen möchte.

Zum Glück gibt es inzwischen aber die Möglichkeit das man auch als Beamter eine Beihilfe in der GKV bekommt. Allerdings mache ich mir auch große Sorgen was wäre, wenn die nächste Landesregierung die pauschale Beihilfe für die GKV wieder abschafft oder wenn an den Verfassungsrechtlichenbedenken, die die PKV gerne anführt, was dran ist und man dann ohne Beihilfe da steht.

Wie sieht ihr das? Sind das unberechtigte Bedenken oder kann das passieren?

Gibt es Beamte unter euch, die den Schritt in die GKV gemacht haben und zufrieden sind?

Danke für euere Meinung dazu.

Viele Grüße
Thomas

Hallo Thomas,

wie hast du dich entschieden?
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Knucki am 28.09.2023 07:59
Sind denn Familienzuschläge in der freiwilligen GKV Beitragspflichtig? Der Höchstsatz GKV (2023: 778,05 € ohne Krankengeldabsicherung bei 14%, davon 389,02 € von der pauschalen Beihilfe bezahlt kriegen, zzgl. 144,63 € Pflegeversicherung (mit 3 Kindern, keine pauschale Beihilfe), macht insgesamt 533,66 € pro Monat. Das würde man in BW im höheren Dienst mit 3 Kindern beim Einstieg schon mit 80% erreichen, wenn die Familienzuschläge abgabenpflichtig sind.

Womöglich wäre es in der Pension weniger, wenn man da nicht die Bemessungsgrenze erreicht, aber auch als Späteinsteiger mit 3 Kindern, von denen eins über die Öffnungsaktion versichert ist, zahle ich nur ca. 370 € PKV Beitrag (385 € mit Kostendämpfungspauschale). D.h. ca. 38% Mehrkosten für die GKV. Wenn sich die Beiträge nicht ändern würden, reden wir von einer Ersparnis im mittleren fünfstelligen Bereich über das Erwerbsleben, mit einigen Unwägbarkeiten (Kinder fallen irgendwann weg, Beitragsbemessungsgrenze wird vielleicht nicht immer erreicht, ggf. erhöht sich die PKV schneller als die Beitragsbemessungsgrenze (ca. 2,9% jährlich über die letzten 20 Jahre).

Insgesamt wissen tut man es erst hinterher, aber eine Prognose über Kosten/Nutzen abgeben kann man in etwa, wenn man eine Idee hat wie das eigene Erwerbsleben aussehen könnte.

Ich bin mit A 13 ( NRW) freiwillig in der GkV. Die Familienzuschläge werden nicht berücksichtigt und dürfen dies auch nicht. Es zählt nur das Grundgehalt plus evt. Strukturzulage. Bei Stufe 9 liege ich aber über der Beitragsgrenze, so dass ich den erwähnten Höhstsatz zahle. Eine pauschalge Beihilfe in NRW wäre daher schon für mich interessant...
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: BTH am 28.09.2023 10:43
zzgl. 144,63 € Pflegeversicherung (mit 3 Kindern, keine pauschale Beihilfe)
Wie kommst Du denn auf 144,63€ Pflegeversicherung? In der GKV zahlst Du mit drei Kindern U25 in der Regel 1,2% (mit oder ohne pauschale Beihilfe), da müsstest Du Brutto bei 12.000 liegen, um auf diesen Betrag zu kommen.
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Pendler1 am 28.09.2023 11:25
Weil hier so viele Zahlen rumschwirren habe ich meine Unterlagen gewälzt, hier meine Zahlen:

Bundesbeamter, Pensionär, PKV, ü70, 70% Beihilfe, mit Beihilfeergänzung und KKH-Tagesgeld:

€ 302,00/Monat PKV

Keine berücksichtigungsfähigen Kinder, Ehefrau in GKV.
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Rechthaber am 28.09.2023 15:57
zzgl. 144,63 € Pflegeversicherung (mit 3 Kindern, keine pauschale Beihilfe)
Wie kommst Du denn auf 144,63€ Pflegeversicherung? In der GKV zahlst Du mit drei Kindern U25 in der Regel 1,2% (mit oder ohne pauschale Beihilfe), da müsstest Du Brutto bei 12.000 liegen, um auf diesen Betrag zu kommen.

Das ist (leider) korrekt. Als Beamter zahlt man den vollen Beitragssatz für die Pflegeversicherung (abzüglich ggf. Kinderabschlag) allein, da die pauschale Beihilfe für diese nicht gilt. Mir ist da jedenfalls kein Bundesland bekannt, welches dies nicht so handhabt. Oder wenn man viele Vorerkrankungen hat und nicht über eine Öffnungsaktion (max. 30 % Zuschlag) in die PKV kommt. Wobei dann Zusatzversicherungen für die GKV auch wieder oder nur schwer abschließbar sind.

Finanziell besteht daher nur ein Vorteil bei unteren Besoldungsgruppen und bei vielen Kindern und wenn diese in die GKV-Familienversicherung können.
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Sleyana am 28.09.2023 16:17
Das ist nicht korrekt. Du zahlst nur den halben Beitragssatz, der aber an sich schon hoch ist, und die andere Hälfte ist Beihilfe (nicht pauschale Beihilfe, sondern echte Beihilfe).
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: BTH am 28.09.2023 17:01
zzgl. 144,63 € Pflegeversicherung (mit 3 Kindern, keine pauschale Beihilfe)
Wie kommst Du denn auf 144,63€ Pflegeversicherung? In der GKV zahlst Du mit drei Kindern U25 in der Regel 1,2% (mit oder ohne pauschale Beihilfe), da müsstest Du Brutto bei 12.000 liegen, um auf diesen Betrag zu kommen.

Das ist (leider) korrekt. Als Beamter zahlt man den vollen Beitragssatz für die Pflegeversicherung (abzüglich ggf. Kinderabschlag) allein, da die pauschale Beihilfe für diese nicht gilt. Mir ist da jedenfalls kein Bundesland bekannt, welches dies nicht so handhabt. Oder wenn man viele Vorerkrankungen hat und nicht über eine Öffnungsaktion (max. 30 % Zuschlag) in die PKV kommt. Wobei dann Zusatzversicherungen für die GKV auch wieder oder nur schwer abschließbar sind.

Finanziell besteht daher nur ein Vorteil bei unteren Besoldungsgruppen und bei vielen Kindern und wenn diese in die GKV-Familienversicherung können.

In Ergänzung zu Sleyana: Der Beitragssatz für die PV hat mit dem Bundesland nüscht zu tun. Beamte zahlen nur die Hälfte vom Satz (je nach Anzahl der Kinder 2,0%, 1,7%, 1,4% oder 1,2%), weil sie im Pflegefall die Hälfte aus der Beihilfe bekommen. Siehe z.B. die Erläuterungen der Barmer, insbesondere den grünen Balken und den Absatz unter ***. -> https://www.barmer.de/resource/blob/1024066/0f4378d5f0bd9d164e51b13c490ad608/barmer-beitraege-fuer-freiwillige-mitglieder-barrierefrei-184-data.pdf
Titel: Antw:[BW] Pauschale Beihilfe (GKV) oder Individuelle Beihilfe (PKV)
Beitrag von: Rechthaber am 29.09.2023 09:47
Stimmt, § 55 Abs. 1 Satz 3 SGB XI. Mea culpa