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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Ibins am 03.09.2023 06:59
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Guten Tag. Ich wollte mal nachfragen, ob jemand hier über weiterbildungsmöglichkeiten Bescheid weiß? Ich bin in der 5 eingruppiert und arbeite auf einem Bauhof. Gibt es Möglichkeiten, auf die Arbeiter und Angestellte Recht haben, diese in Anspruch zunehmen? Für Tipps wäre ich sehr dankbar.
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Nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts gibt es einen Anspruch auf Bildungsfreistellung, im Volksmund häufig auch "Bildungsurlaub" genannt.
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Der TVöD sieht eine Weiterbildung zur Höherqualifizierung lediglich für Mitarbeiter der Verwaltung vor. Das wäre dann der Angestelltenlehrgang 1 (der Name variert je nach Bundesland manchmal).
Für Mitarbeiter des Betreibshofes werden höchsten Aufgabenbezogen Lehrgänge angeboten. Zum Beispiel Lehrgänge für die Prüfung von Spielplätzen. Selbst ein AdA-Schein würde keinen Anspruch auf eine Höhergruppierung begründen. Ohne das man weitere Funktionen wie Stellvertretenden Leitungen oder ähnliches schriftlich übertragen bekommt ist im Normalfall bei E5 Schluss.