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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: LP am 07.09.2023 16:18
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Hallo zusammen,
ich möchte meinen Job wechseln zu einem Vorgesetzten, dessen Stellen noch nicht ausgeschrieben wurden. Wir wissen also noch nicht ob diese Stelle die gleiche Gehaltsgruppe haben wird, wie meine bisherige. Ich denke er kann die Stelle entsprechend ausschreiben, richtig?
Sollte die neue Stelle allerdings niedriger eingestuft werden als meine jetztige, würde ich dann meine Gehaltsgruppe trotzdem behalten?
Danke für eure Antworten.
Viele Grüße
LP
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Man wird entsprechend der auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert.
Also klar kann man die Stelle entsprechend der jetzigen auszuübenden Tätigkeiten ausschreiben.
und nein, du behältst nicht deine EG, die du jetzt hast, sondern bekommst die, die sich aus den dann auszuübenden Tätigkeiten ergibt.
Kann höher, gleich oder nicht niedriger sein.
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Hier gilt, wie so oft im Leben: In der Übertreibung liegt die Deutlichkeit. Wenn sich meinetwegen ein Abteilungsleiter aus seiner E-12-Stelle heraus - warum auch immer - auf die intern ausgeschriebene E-5-Hausmeisterstelle bewirbt und - warum auch immer - genommen wird, dann erhält er fortan E 5 und nicht E 12. Es zwingt ihn aber niemand zur Bewerbung und auch nicht zur Annahme des Angebots, beides ist jedoch auch weder ungesetzlich noch tarif- oder gar sittenwidrig.