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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Liz am 08.09.2023 11:58
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Hallo zusammen,
ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellen, fünf Jahre Berufserfahrung im öD und eine Fachhochschulreife, die ich damals parallel zur Ausbildung gemacht habe.
Aktuell bin ich in EG8 eingruppiert. Nun wollte ich mich bei euch erkundigen, bis zu welcher EG ich es mit meinem Bildungsstand schaffen könnte, in dem ich mich ganz klassisch "Hocharbeite" (also ohne ALG II, ...)?
Ich hoffe, ihr könnt mir mit meiner Frage weiterhelfen. :)
Liebe Grüße :)
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E 14
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Wieso nicht E15?
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Das ALG II beträgt 502 EUR. Also ohne ALG 2 bekommst Du 0 Euro.
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Wieso nicht E15?
E15 ist ebenso locker möglich durch Fg2
Genau genommen hat man für EG15 Fg2 ja überhaupt keine (Aus)Bildungsvoraussetzung, oder?
Also kann auch als Schulabbrecher diese EG bekommen.
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Wieso nicht E15?
E15 ist ebenso locker möglich durch Fg2
Genau genommen hat man für EG15 Fg2 ja überhaupt keine (Aus)Bildungsvoraussetzung, oder?
Also kann auch als Schulabbrecher diese EG bekommen.
E 15 baut (wie E 14) auf E13 auf und dort ist eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung gefordert.
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E 15 baut (wie E 14) auf E13 auf und dort ist eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung gefordert.
In E13 FG 2 (Allgemeiner Teil - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale) ist keine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung gefordert. Gleiches gilt für E14 FG 2 und E15 FG2
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E 15 baut (wie E 14) auf E13 auf und dort ist eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung gefordert.
In E13 FG 2 (Allgemeiner Teil - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale) ist keine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung gefordert. Gleiches gilt für E14 FG 2 und E15 FG2
Also meine EntgO hat nur eine Fallgruppe für die E13. Ist das beim Bund ggf. anders als bei den Kommunen?
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Ja, Seite 66:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D_V_%C3%84V_15-17_Lesefassung_Stand_01_01_2023(1).pdf
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Ja, Seite 66:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D_V_%C3%84V_15-17_Lesefassung_Stand_01_01_2023(1).pdf
Danke, auch für den Link!
Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. MM und folgende hatten mit der E15 recht.
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Ja, Seite 66:
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifvertr%C3%A4ge/TV%C3%B6D_V_%C3%84V_15-17_Lesefassung_Stand_01_01_2023(1).pdf
Danke, auch für den Link!
Dann nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil. MM und folgende hatten mit der E15 recht.
Hab ich auch erst heute realisiert, dass es da bei den Kommunen dieses Loch gibt.
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Als VFA hattet ihr in Personalrecht sicher den Tarifvertrag. Über diesen wirst du irgendwann zur EGO (der Link wurde ja gepostet) kommen und da werden deine Fragen beantwortet.
Aber wie schon geschrieben würde es theoretisch bis zur E15 gehen.
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Die Fallgruppe 2 ist aber auf kommunale Einrichtungen und Betriebe begrenzt. Daraus folgere ich, das die FG 2 nicht für die allgemeine Verwaltung zutrifft. Lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
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Hallo zusammen,
ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellen, fünf Jahre Berufserfahrung im öD und eine Fachhochschulreife, die ich damals parallel zur Ausbildung gemacht habe.
Aktuell bin ich in EG8 eingruppiert. Nun wollte ich mich bei euch erkundigen, bis zu welcher EG ich es mit meinem Bildungsstand schaffen könnte, in dem ich mich ganz klassisch "Hocharbeite" (also ohne ALG II, ...)?
Ich hoffe, ihr könnt mir mit meiner Frage weiterhelfen. :)
Liebe Grüße :)
Die Theorie haben die Kollegen schon erläutert. In der Praxis dürfte mit E8 ziemlich Ende der Fahnenstange sein.
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Hallo zusammen,
ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellen, fünf Jahre Berufserfahrung im öD und eine Fachhochschulreife, die ich damals parallel zur Ausbildung gemacht habe.
Aktuell bin ich in EG8 eingruppiert. Nun wollte ich mich bei euch erkundigen, bis zu welcher EG ich es mit meinem Bildungsstand schaffen könnte, in dem ich mich ganz klassisch "Hocharbeite" (also ohne ALG II, ...)?
Ich hoffe, ihr könnt mir mit meiner Frage weiterhelfen. :)
Liebe Grüße :)
Die Theorie haben die Kollegen schon erläutert. In der Praxis dürfte mit E8 ziemlich Ende der Fahnenstange sein.
Die E9a ist das Ende der Fahnenstange.
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Hallo zusammen,
ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellen, fünf Jahre Berufserfahrung im öD und eine Fachhochschulreife, die ich damals parallel zur Ausbildung gemacht habe.
Aktuell bin ich in EG8 eingruppiert. Nun wollte ich mich bei euch erkundigen, bis zu welcher EG ich es mit meinem Bildungsstand schaffen könnte, in dem ich mich ganz klassisch "Hocharbeite" (also ohne ALG II, ...)?
Ich hoffe, ihr könnt mir mit meiner Frage weiterhelfen. :)
Liebe Grüße :)
Die Theorie haben die Kollegen schon erläutert. In der Praxis dürfte mit E8 ziemlich Ende der Fahnenstange sein.
Die E9a ist das Ende der Fahnenstange.
Nein, bei uns nicht.
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Da auf tarifrechtliche Arbeitsverhältnisse zumeist beamtenähnliche Denk- und Handlungsweisen von verbeamtetem Personal angewendet werden, wird das meistens zutreffen.
MoinMoin ist es in seinem persönlichen Umfeld nur gelungen, diese verkrusteten Strukturen zu durchbrechen. Das dürfte auf 99% aller anderen Behörden aber nicht ohne viel Aufwand, gepaart mit etwas Glück und Wohlwollen anwendbar sein. Es spielen dabei ja nicht selten auch Missgunst und die Angst ein jahrzehntelang gewachsenes System zu durchbrechen und das Gehaltsgefüge der ganzen Behörde ins "Ungleichgewicht" zu bringen, eine gewichtige Rolle.
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Da auf tarifrechtliche Arbeitsverhältnisse zumeist beamtenähnliche Denk- und Handlungsweisen von verbeamtetem Personal angewendet werden, wird das meistens zutreffen.
MoinMoin ist es in seinem persönlichen Umfeld nur gelungen, diese verkrusteten Strukturen zu durchbrechen. Das dürfte auf 99% aller anderen Behörden aber nicht ohne viel Aufwand, gepaart mit etwas Glück und Wohlwollen anwendbar sein. Es spielen dabei ja nicht selten auch Missgunst und die Angst ein jahrzehntelang gewachsenes System zu durchbrechen und das Gehaltsgefüge der ganzen Behörde ins "Ungleichgewicht" zu bringen, eine gewichtige Rolle.
Häufig spielt aber auch eine Rolle, dass bestimmte Bildungsvoraussetungen seitens des AG für erforderlich gehalten werden, obwohl sie tariflich ggf. gar nicht notwendig wären.
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Hallo zusammen,
ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellen, fünf Jahre Berufserfahrung im öD und eine Fachhochschulreife, die ich damals parallel zur Ausbildung gemacht habe.
Aktuell bin ich in EG8 eingruppiert. Nun wollte ich mich bei euch erkundigen, bis zu welcher EG ich es mit meinem Bildungsstand schaffen könnte, in dem ich mich ganz klassisch "Hocharbeite" (also ohne ALG II, ...)?
Ich hoffe, ihr könnt mir mit meiner Frage weiterhelfen. :)
Liebe Grüße :)
Die Theorie haben die Kollegen schon erläutert. In der Praxis dürfte mit E8 ziemlich Ende der Fahnenstange sein.
Die E9a ist das Ende der Fahnenstange.
Nein, bei uns nicht.
Nur aus Interesse, wo ist das so und weshalb? Greift die EGO VKA nicht?
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Hallo zusammen,
ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellen, fünf Jahre Berufserfahrung im öD und eine Fachhochschulreife, die ich damals parallel zur Ausbildung gemacht habe.
Aktuell bin ich in EG8 eingruppiert. Nun wollte ich mich bei euch erkundigen, bis zu welcher EG ich es mit meinem Bildungsstand schaffen könnte, in dem ich mich ganz klassisch "Hocharbeite" (also ohne ALG II, ...)?
Ich hoffe, ihr könnt mir mit meiner Frage weiterhelfen. :)
Liebe Grüße :)
Die Theorie haben die Kollegen schon erläutert. In der Praxis dürfte mit E8 ziemlich Ende der Fahnenstange sein.
Die E9a ist das Ende der Fahnenstange.
Nein, bei uns nicht.
Nur aus Interesse, wo ist das so und weshalb? Greift die EGO VKA nicht?
Überall, die EntgO setzt diese Grenze nicht.
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Hallo zusammen,
ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellen, fünf Jahre Berufserfahrung im öD und eine Fachhochschulreife, die ich damals parallel zur Ausbildung gemacht habe.
Aktuell bin ich in EG8 eingruppiert. Nun wollte ich mich bei euch erkundigen, bis zu welcher EG ich es mit meinem Bildungsstand schaffen könnte, in dem ich mich ganz klassisch "Hocharbeite" (also ohne ALG II, ...)?
Ich hoffe, ihr könnt mir mit meiner Frage weiterhelfen. :)
Liebe Grüße :)
Die Theorie haben die Kollegen schon erläutert. In der Praxis dürfte mit E8 ziemlich Ende der Fahnenstange sein.
Die E9a ist das Ende der Fahnenstange.
Nein, bei uns nicht.
Nur aus Interesse, wo ist das so und weshalb? Greift die EGO VKA nicht?
Überall, die EntgO setzt diese Grenze nicht.
Ich bin von ausgegangen das die folgende Regelung aus der Ausbildungs- und Prüfungspflicht im Regelfall greift.
"Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 5 bis 9a ist eine Erste
Prüfung abzulegen. Für die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen 9b
bis 12 ist eine Zweite Prüfung abzulegen. "
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Häufig spielt aber auch eine Rolle, dass bestimmte Bildungsvoraussetungen seitens des AG für erforderlich gehalten werden, obwohl sie tariflich ggf. gar nicht notwendig wären.
Das deckt sich ja mit meiner Aussage und ist eine gerne aus dem Beamtenbereich 1 zu 1 übernommene Vorgehensweise (von gelegentlich ermöglichten Laufbahnaufstiegen abgesehen). Ohne mindestens FH-Studium/Bachelor kein Zugang zum gD bzw. zu den damit assoziierten Entgeltgruppen. Allesamt Selbstbeschränkungen, die aus dem Beamtensystem herrühren und so von verbeamteten Personalern angewendet werden. Im Beamtenverhältnis gibt es keine Möglichkeit dem Pförtner EG15-Tätigkeiten zu übertragen und diesen dann mit EG14 zu bezahlen. Da ist ohne Studium zu 99% bei A9 (Z) Schluss, daher darf ein Angestellter mit gleicher Qualifikation keinesfalls in E10 + kommen.
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Häufig spielt aber auch eine Rolle, dass bestimmte Bildungsvoraussetungen seitens des AG für erforderlich gehalten werden, obwohl sie tariflich ggf. gar nicht notwendig wären.
Das deckt sich ja mit meiner Aussage und ist eine gerne aus dem Beamtenbereich 1 zu 1 übernommene Vorgehensweise (von gelegentlich ermöglichten Laufbahnaufstiegen abgesehen). Ohne mindestens FH-Studium/Bachelor kein Zugang zum gD bzw. zu den damit assoziierten Entgeltgruppen. Allesamt Selbstbeschränkungen, die aus dem Beamtensystem herrühren und so von verbeamteten Personalern angewendet werden. Im Beamtenverhältnis gibt es keine Möglichkeit dem Pförtner EG15-Tätigkeiten zu übertragen und diesen dann mit EG14 zu bezahlen. Da ist ohne Studium zu 99% bei A9 (Z) Schluss, daher darf ein Angestellter mit gleicher Qualifikation keinesfalls in E10 + kommen.
Es sind Selbstbeschränkungen, die aber aus eigener Erfahrung nicht aus dem Beamtenbereich hervorgehen, sondern weil es in vielen Bereichen einfach sinnvoll ist.
So ist es aus meiner Sicht in den wenigsten Fällen zweckmäßig, dem Pförtner E15-Tätigkeiten zu übertragen, weil er meistens nicht die dafür erforderlichen Fähigkeiten und Qualifikationen hat.
Wenn ich z.B. eine Tätigkeit übertragen möchte, die einen akademischen Zuschnitt hat, wäre eine Besetzung mit einem Akademiker zweckmäßig.
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Es sind Selbstbeschränkungen, die aber aus eigener Erfahrung nicht aus dem Beamtenbereich hervorgehen, sondern weil es in vielen Bereichen einfach sinnvoll ist.
Jaein, es geht aus dem Gedanken der gD/hD hervor und der natürlich vorhanden Sinnhaftigkeit, dass unterschiedliche Ausbildungen einem unterschiedlich gut für Aufgaben vorbereiten.
Es ist jedoch schon länger nicht mehr in den EGOs vorhanden 8bzw. es gab schon immer den weg über den sB), wird aber von dem Beamtenbereich - aufgrund deren starren Regularien - weiterhin als zwingend gegeben angesehen.
Wenn ich z.B. eine Tätigkeit übertragen möchte, die einen akademischen Zuschnitt hat, wäre eine Besetzung mit einem Akademiker zweckmäßig.
Korrekt, zweckmäßig, aber nicht zwingend notwendig, beim akademischen Zuschnitt stimme ich dir auch eher zu, als beim Bereich Ausbildung vs. BSc Studium. Dort erlebe ich doch sehr häufig geeignete (ältere) Menschen gibt, die nur mit einer Ausbildung sehr geeignet sind für die "gD" Aufgaben.
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Es sind Selbstbeschränkungen, die aber aus eigener Erfahrung nicht aus dem Beamtenbereich hervorgehen, sondern weil es in vielen Bereichen einfach sinnvoll ist.
Jaein, es geht aus dem Gedanken der gD/hD hervor und der natürlich vorhanden Sinnhaftigkeit, dass unterschiedliche Ausbildungen einem unterschiedlich gut für Aufgaben vorbereiten.
Es ist jedoch schon länger nicht mehr in den EGOs vorhanden 8bzw. es gab schon immer den weg über den sB), wird aber von dem Beamtenbereich - aufgrund deren starren Regularien - weiterhin als zwingend gegeben angesehen.
Wenn ich z.B. eine Tätigkeit übertragen möchte, die einen akademischen Zuschnitt hat, wäre eine Besetzung mit einem Akademiker zweckmäßig.
Korrekt, zweckmäßig, aber nicht zwingend notwendig, beim akademischen Zuschnitt stimme ich dir auch eher zu, als beim Bereich Ausbildung vs. BSc Studium. Dort erlebe ich doch sehr häufig geeignete (ältere) Menschen gibt, die nur mit einer Ausbildung sehr geeignet sind für die "gD" Aufgaben.
Ich teile deine Einschätzungen, kann aber aus eigener Beobachtung aus einer Behörde (inkl. Personalbereich) ohne viele Beamte sagen, dass die Sinnhaftigkeit des Voraussetzen einer bestimmten Ausbildung (grundsätzlich) zweckmäßig sein kann und nicht aus Laufbahndenke stammt.
Auch wenn die Entgeltordnungen nicht in allen Bereichen eine bestimmte Ausbildung vorsehen, ist sie jedoch häufig sinnig. In Einzelfällen gibt es jedoch wie von dir treffend beschrieben Personen, die auch ohne höhere Bildung für höhere Aufgaben geeignet sind und in solchen Fällen sollte man auch die tariflichen Möglichkeiten dazu nutzen.
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Ich teile deine Einschätzungen, kann aber aus eigener Beobachtung aus einer Behörde (inkl. Personalbereich) ohne viele Beamte sagen, dass die Sinnhaftigkeit des Voraussetzen einer bestimmten Ausbildung (grundsätzlich) zweckmäßig sein kann und nicht aus Laufbahndenke stammt.
Auch wenn die Entgeltordnungen nicht in allen Bereichen eine bestimmte Ausbildung vorsehen, ist sie jedoch häufig sinnig. In Einzelfällen gibt es jedoch wie von dir treffend beschrieben Personen, die auch ohne höhere Bildung für höhere Aufgaben geeignet sind und in solchen Fällen sollte man auch die tariflichen Möglichkeiten dazu nutzen.
Die Sinnhaftigkeit stelle ich absolut nicht in Frage, aber aus meinen Erfahrungen mit verbeamteten Personaler (in 3 unterschiedlichen BLs und Ebenen) kann ich aber nicht bestätigen, dass es bei deren Aussagen um die Sinnhaftigkeit ging, sondern sie aus Dummheit oder Unwissenheit, die Ausschreibungstexte nicht von "Voraussetzung ist" zu "wünschenswert ist" ändern wollten, weil diese Personaler behaupteten wir können doch nur Bsc, Master, .. einstellen (und nicht wir wollen nur solche Bewerber!).
bei meinem derzeitigen sieht es anderes aus, da wird wünschenswert geschrieben und dann schaut man sich halt auch die anderen an, die man sonst nicht hätte anschauen dürfen.
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bei meinem derzeitigen sieht es anderes aus, da wird wünschenswert geschrieben und dann schaut man sich halt auch die anderen an, die man sonst nicht hätte anschauen dürfen.
Und genau diese Beratungsleistung in Richtung der Bedarfsträger erwarte ich von jeder Perso.
Klar machen, wo Bildungsvoraussetzungen tariflich gegeben sind (z.B. ab E 5 oder E13 allgem. Verwaltungsdienst, oder IT, jeweils beim Bund) und wo man diese auch nur als wünschenswert deklarieren kann.
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Hallo zusammen,
ich habe eine abgeschlossene Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellen, fünf Jahre Berufserfahrung im öD und eine Fachhochschulreife, die ich damals parallel zur Ausbildung gemacht habe.
Aktuell bin ich in EG8 eingruppiert. Nun wollte ich mich bei euch erkundigen, bis zu welcher EG ich es mit meinem Bildungsstand schaffen könnte, in dem ich mich ganz klassisch "Hocharbeite" (also ohne ALG II, ...)?
Ich hoffe, ihr könnt mir mit meiner Frage weiterhelfen. :)
Liebe Grüße :)
Die Theorie haben die Kollegen schon erläutert. In der Praxis dürfte mit E8 ziemlich Ende der Fahnenstange sein.
Die E9a ist das Ende der Fahnenstange.
Nein ist es nicht. Bin selbst kompletter Quereinsteiger, habe AI nachgemacht und bin bei 9c angelang (aktuell mit Zulage zu E10) Es geht auch mehr, mindestens mach 20 Jahren:
Verfügen Beschäftigte über eine mindestens zwanzigjährige Berufserfahrung bei einem vom Geltungsbereich des TVöD (oder eines vergleichbaren Tarifvertrages) erfassten Arbeitgeber oder bei einem anderen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber sind sie von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht befreit (§ 29a TVÜ-VKA).
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bei meinem derzeitigen sieht es anderes aus, da wird wünschenswert geschrieben und dann schaut man sich halt auch die anderen an, die man sonst nicht hätte anschauen dürfen.
Und genau diese Beratungsleistung in Richtung der Bedarfsträger erwarte ich von jeder Perso.
Klar machen, wo Bildungsvoraussetzungen tariflich gegeben sind (z.B. ab E 5 oder E13 allgem. Verwaltungsdienst, oder IT, jeweils beim Bund) und wo man diese auch nur als wünschenswert deklarieren kann.
Tja, leider zu oft Fehlanzeige, was die Personaler angeht.
Erst nachdem ich die Realitäten des TV Systems unseren Hausspitzen in tabellarisch in einfacher Sprache und mit Bildchen vorgelegt hatte, wurden die Personaler angewiesen es zu ändern.
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Wofür haben wir die Vorbemerkung 7 mit der Ausbildungs- und Prüfungspflicht denn dann eigentlich?
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Wofür haben wir die Vorbemerkung 7 mit der Ausbildungs- und Prüfungspflicht denn dann eigentlich?
Damit im Bereich Verwaltung idR die Leute die Ausbildung machen und geprüft werden.
Das hat aber relativ wenig mit der EntgO als ganzes zu tun.