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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Michelssohn am 09.09.2023 14:42

Titel: Vorgangsweise falsch, Vorgesetzte nicht einsichtig, wie vorgehen?
Beitrag von: Michelssohn am 09.09.2023 14:42
Hallo,

ich bin seit 7 Monaten in einer neuen Behörde tätig, in der ich dasselbe mache, wie in der Behörde davor, nur mehr Geld bekomme.

Jetzt weiß ich aus der alten Behörde, weil juristisch von der dortigen Abteilung geklärt, dass das, wie ich es jetzt mache und machen soll, falsch ist. Ich habe mal vorsichtig bei der neuen Vorgesetzten nach der Probeheit diesbzgl. angeklopft und ihr die Rechtsgrundlagen gezeigt, was sie aber nicht inferessiert hat. Wir würden das hier schon immer so machen und bisher gabs keine Probleme.

Mit bereitet das aber Kopfschmerzen, weil unter jedem VA mein Name steht.

Jetzt will ich sie aber auch nicht übergehen oder ihre Autorität infrage stellen, aber das geht wohl nicht, wenn ich das jemanden über ihr melde.

Wenn ich aber nun entweder namentlich oder anonym (wobei man dann eh sofort weiß, dass ich es war) ihrem Vorgsetzten oder gar wiederum dessen Vorgesetzten oder gar dem Behördenleiter oder gar dem Gremium melde, inwieweit bringt das was?

Oder vielleicht doch besser an die Aufsichtsbehörde unserer Behörde?

Oder einfach Klappe halten, Dienst nach Vorschrift und nicht mehr drüber nachdenken?

Vielen Dank.

Gruß
Titel: Antw:Vorgangsweise falsch, Vorgesetzte nicht einsichtig, wie vorgehen?
Beitrag von: MoinMoin am 09.09.2023 15:45
Warum nicht einfach einen Vermerk schreiben, vom VG abzeichnen lassen und du handelst nach Anweisung.
Wenn deine VG eine andere Rechtsmeinung hat, als du, bzw. dein alter AG, dann wäre das doch damit geklärt und du hast deinen POPO an der Wand, oder etwa nicht?
Titel: Antw:Vorgangsweise falsch, Vorgesetzte nicht einsichtig, wie vorgehen?
Beitrag von: Opa am 09.09.2023 18:58
Falls du Beamter bist, hast du das Recht und die Pflicht, zu remonstrieren. Falls du Angestellter bist, siehe MoinMoin.
Titel: Antw:Vorgangsweise falsch, Vorgesetzte nicht einsichtig, wie vorgehen?
Beitrag von: FearOfTheDuck am 09.09.2023 20:16
Und du bist dir sicher, dass es nur eine korrekte Rechtsmeinung/Vorgehensweise geben kann?
Titel: Antw:Vorgangsweise falsch, Vorgesetzte nicht einsichtig, wie vorgehen?
Beitrag von: Tyrion am 10.09.2023 01:01
Wenn die Rechtslage bei der alten Behörde juristisch geklärt worden ist, bedeutet das aber nicht sofort, dass die Behörde damit auch richtig liegt. Es wurde dann vielmehr die nach außen zu vertretende Rechtsansicht der Behörde vorgegeben, ohne dass eine Garantie dafür besteht, dass ein Gericht dies dann genauso sieht. Wenn dies nicht eindeutig ist, sollte man vorsichtig sein, bevor man hier ein Fass beim Behördenleiter oder der Aufsichtsbehörde aufmacht.
Titel: Antw:Vorgangsweise falsch, Vorgesetzte nicht einsichtig, wie vorgehen?
Beitrag von: Max am 10.09.2023 09:19
Tyrion hat den Nagel auf den Kopf getroffen.  Nur weil sich eine Behörde eine juristische Meinung bildet, heißt das längst nicht,  dass dies auch tatsächlichen so vor Gericht bestand hat. Das verschiedene Behörden unterschiedlich auslegen ist auch nicht neu. Der Wortlaut eines Gesetzes mag den Laien eindeutig erscheinen,  aber schon die Wichtigkeit der Kommentarliteratur zeigt wie viele Tücken hier lauern. Bis ein Gericht entschieden hat,  wäre ich vorsichtig die einzige Wahrheit für dich in Anspruch zu nehmen.
Wenn du der Übung deiner Behörde folgst,  sehe ich da auch keine Probleme auf dich persönlich zukommen.
Titel: Antw:Vorgangsweise falsch, Vorgesetzte nicht einsichtig, wie vorgehen?
Beitrag von: Tiffy am 10.09.2023 11:51
Wie könnt Ihr es denn bloß wagen, die Rechtsmeinung und Überzeugung des Threaderöffners in Zweifel zu ziehen? Er hat sich doch wirklich alle Mühe gegeben, seine Unfehlbarkeit deutlich herauszustellen...
Titel: Antw:Vorgangsweise falsch, Vorgesetzte nicht einsichtig, wie vorgehen?
Beitrag von: OrganisationsGuy am 11.09.2023 07:47
Wie könnt Ihr es denn bloß wagen, die Rechtsmeinung und Überzeugung des Threaderöffners in Zweifel zu ziehen? Er hat sich doch wirklich alle Mühe gegeben, seine Unfehlbarkeit deutlich herauszustellen...

Kann man so meiner Meinung nach nicht rauslesen aus dem Eröffnungsbeitrag und du willst hier grad sowieso nur Unfrieden verbreiten.

Die Antwort von MoinMoin ist das Zielführendste. Wenn sich die Vorgesetzte weigert den Aktenvermerk zu unterschreiben würd ich sie darauf hinweisen mit meinem Anliegen an die nächst höhere Instanz zu gehen um die Unterschrift zu erhalten da man selber der Meinung ist man arbeitet nicht Rechtskonform und man möchte sich schriftlich absichern.