Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Lotte am 12.09.2023 17:57
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Hallo zusammen,
Mitarbeiter ist im Moment in P13 Stufe 5 Pflegedienstleitung Tagespflege
Ab 01.10.2023 Pflegedienstleitung Tagespflege und Pflegedienstleitung für zwei ambulante Pflegeeinrichtungen.
Die Stelle soll mit P 15 vergütet werden. Wie ist den das mit der Stufenlaufzeit. Muss/kann die MA die erworbene Stufe 5 mitnehmen und in P 15 fängt die Stufe wieder bei null an.
Danke
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Stufenlaufzeit fängt neu an.
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Ok, hab es glaub nicht so klar geschrieben. Verstehe ich deine Antwort richtig. Es soll eine Stufengleiche Höhergruppierung sein. P15 Stufe 5 und bei der Stufe 5 beginnt es dann wieder mit Null Monaten Erfahrung?
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P15 Stufe 5 und bei der Stufe 5 beginnt es dann wieder mit Null Monaten Erfahrung?
Ja, das ist richtig. Die nächste Stufe erreicht man nach den jeweiligen Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe (siehe § 16 Abs. 3 TVöD).
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Guten Morgen,
und vielen Dank für die Antworten.