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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: RsQ am 12.09.2023 18:30
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Spielt es eine Rolle, wann man sich im Rahmen einer Bewerbungsfrist bewirbt?
Klar, formell werden die Bewerbungen alle erst nach Ablauf der Frist gesichtet. Aber mal an die Personaler-Praktiker: Sieht man vorher schonmal durch? Mit der Chance/Gefahr, dass schon manche "frühe" Bewerbungen im Kopf bleiben und später eingehende es dann schon schwerer haben?
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Spielt keine Rolle, sofern es sich um ein objektives, nicht gefaketes Stellenbestzungsverfahren handelt.
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Bei uns erhält das Auswahlgremium die Bewerbungsunterlagen samt Synopse in einem Rutsch.
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Bei uns erhält das Auswahlgremium die Bewerbungsunterlagen samt Synopse in einem Rutsch.
Bei dieser Gelegenheit: Was wird da formuliert? Und worauf dabei geachtet? Formale Dinge, Qualifikation, ...?
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Die Erfahrung lehrt, dass ein vorheriges positives Telefonat nie verkehrt ist - wenn man Gesprächsstoff hat.
Ansonsten werden halt die Anforderungen der Stellenausschreibung abgeglichen mit den Angaben in den Bewerbungen.
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Die Erfahrung lehrt, dass ein vorheriges positives Telefonat nie verkehrt ist - wenn man Gesprächsstoff hat.
Ich habe das ein paar Mal gemacht. Aber wenn man nicht wirklich Fragen hat, die es zu klären gibt, finde ich solche Anrufe für beide Seiten nur mäßig spannend. Anrufen nur den Anrufens wegen ... nicht mein Ding.
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Die Erfahrung lehrt, dass ein vorheriges positives Telefonat nie verkehrt ist - wenn man Gesprächsstoff hat.
Ich habe das ein paar Mal gemacht. Aber wenn man nicht wirklich Fragen hat, die es zu klären gibt, finde ich solche Anrufe für beide Seiten nur mäßig spannend. Anrufen nur den Anrufens wegen ... nicht mein Ding.
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Macht 0 Sinn! Bringt einem keine Vorteil, weil nicht darf!
Und wenn man bei einem potentiellem Vorgesetzten anruft, um z. B. zu sagen, fragen:
- Hallo, ich bins. Wir sehen uns hoffentlich im Vorstellungsgespräch.
- Vollzeit oder Teilzeit
- Eingruppierung
- Arbeitszeiten
- Ab wann Start?
...
RAUS!
Ich frage mich noch immer, welche Frage es geben könnte, die einen wirklich dazu berechtigen, beim Personaler und/oder potentiellem Vorgesetzten anzurufen. Alles, wirklich alles Relevante steht in der Anzeige. Sollte zumindest so sein. Wenn nicht, erst gar nicht in der Behörde bewerben. Arbeit man bereits dort, entweder Glück oder Pech gehabt. xD
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In der Synopse sind die wesentlichen Stationen in den Lebensläufe kurz zusammengefasst. Dann gibt es eine Tabelle, die die Anforderungen aus der Stellenausschreibung nach den geforderten harten Muss-Kriterien und die weichen wünschenswerten Kriterien als Spaltenüberschrift und dann wird vermerkt ob die Bewerber diese Kriterien erfüllen. Alle die die harten Kriterien erfüllen, bekommen eine Einladung. Und wenn es keine Bewerber mit den harten Kriterien gibt, wird das Verfahren abgebrochen. Man überlegt allenfalls, ob man bei der nächsten Ausschreibung die Kriterien anders setzt,
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Vielen Dank für diesen Einblick.
Ich plane gerade, mich zu bewerben, obwohl ich formell wohl überqualifiziert bin. Nun muss ich wohl darauf hoffen, dass die Personaler nicht ganz präzise arbeiten ... Hörte aber von manch anderen Kommunen zu diesem Szenario (zumal die Stellenausschreibung die gewünschte Qualifikation nach Meinung Dritter eher überfordert): "Wir würden auf jeden Fall einladen." Na mal sehen.
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Irgendwann schaffst auch du es in den öD ;)
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...habe ich auch gerade gedacht...das läuft ja schon Jahre 8)
zum Thema:
in unseren Stellenausschreibungen wird immer ein Ansprechpartner aus dem jeweiligen Sachgebieten (meist der potentielle Vorgesetzte) genannt, der weitere Auskünfte zur Stelle geben kann. In den Vorstellungsgesprächen wird durchaus positiv gewertet, wenn man diese Auskunftsmöglichkeit wahrgenommen hat und damit ein gesteigertes Interesse an der Tätigkeit gezeigt hat. Ausserdem kann ein solches "Aufklärungsgespräch" hilfreich sein, wenn es im VSG um die Sachfragen geht.
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Irgendwann schaffst auch du es in den öD ;)
...habe ich auch gerade gedacht...das läuft ja schon Jahre
Keine Häme, bitte. Mir geht's nicht primär um den öD (ich habe eine ausreichend passende Stelle in der pW, verdiene da sogar mehr), aber um beruflich attraktive Aufgaben, die in dieser Form nunmal (fast) nur Kommunen bieten können. Ich probier's einfach - wenn es klappt, is'ses schön. Wenn nicht, geht die Welt auch nicht unter.
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Ich frage mich noch immer, welche Frage es geben könnte, die einen wirklich dazu berechtigen, beim Personaler und/oder potentiellem Vorgesetzten anzurufen.
Beim 08/15-Verwaltungsjob ist ein vorheriger Anruf vermutlich nicht sonderlich hilfreich.
Im Bereich der IT sind Stellenangebote jedoch oft "schwammig" formuliert, weil der Personalsachbearbeiter keine Große Ahnung von dem hat, was die Fachabteilung eigentlich braucht und dementsprechend "unglücklich" sind manchmal die dabei verwendeten Formulierungen. Da wird teilweise noch auf Formulierungen aus dem letzten Jahrhundert zurückgegriffen, weil der Textbaustein in der Personalabteilung zufällig noch vorhanden war.
Ich selbst hatte damals den Fachvorgesetzten angerufen, was am Ende dazu geführt hat, dass er mich sogar noch vor dem eigentlichen Vorstellungsgespräch zu sich in die Abteilung eingeladen hat um mir zu zeigen, was hier wie gemacht wird. Wir saßen zwei Stunden zusammen und haben uns darüber unterhalten, wie ich helfen könnte. Drei mal darfst Du raten, wer den Job am Ende bekommen hat, nachdem die Personalabteilung noch einen ganzen weiteren Monat gebraucht hat (wegen Urlaubszeit) um die Einladungen zu den Vorstellungsgesprächen überhaupt erst zu versenden.
Also, was ich sagen will, nur weil Du es nicht verstehst, welchen Sinn es machen könnte, den Vorgesetzten vorher anzurufen, muss es nicht unbedingt völlig sinnlos sein. Es kommt halt, wie immer, darauf an.
Die direkten Vorgesetzten sind in der Regel auch umgänglicher (da sie den dringenden Bedarf an Mitarbeitern decken müssen) und sind oft ziemlich "redselig" am Telefon - als der Personalsachbearbeiter an anderer Stelle, dem es prinzipiell völlig Wurst ist, ob die Fachabteilung in Arbeit versinkt, da er die direkten Auswirkungen nicht selbst spürt.
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Im Bereich der IT sind Stellenangebote jedoch oft "schwammig" formuliert, weil der Personalsachbearbeiter keine Große Ahnung von dem hat, was die Fachabteilung eigentlich braucht und dementsprechend "unglücklich" sind manchmal die dabei verwendeten Formulierungen. Da wird teilweise noch auf Formulierungen aus dem letzten Jahrhundert zurückgegriffen, weil der Textbaustein in der Personalabteilung zufällig noch vorhanden war.
...bei uns werden die Stellenprofile/Ausschreibungen immer von den Fachabteilungen entworfen und von der Personalabteilung "lediglich" veröffentlicht..
...oft müssen die Entwürfe aber korrigiert werden, wenn es z.B. um zwingende Voraussetzungen und Sklills, die wünschenswert sind, geht...da müssen die Fachabteilungen von der Personalstelle oder spätestens vom Personalrat manchmal auf den Boden der rechtlichen Möglichkeiten zurück geholt werden... 8)
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Nun, der Personalrat hat an dieser Stelle nichts zu bestimmen. Tatsächlich packen die Fachbereiche oft mehr rein als benötigt wird. Die Bewerbung sollte aber trotzdem auf alle Punkte der Ausschreibung eingehen, da der Personalbereich meist nur stumpf abhakt.
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...habe ich auch gerade gedacht...das läuft ja schon Jahre 8)
zum Thema:
in unseren Stellenausschreibungen wird immer ein Ansprechpartner aus dem jeweiligen Sachgebieten (meist der potentielle Vorgesetzte) genannt, der weitere Auskünfte zur Stelle geben kann. In den Vorstellungsgesprächen wird durchaus positiv gewertet, wenn man diese Auskunftsmöglichkeit wahrgenommen hat und damit ein gesteigertes Interesse an der Tätigkeit gezeigt hat. Ausserdem kann ein solches "Aufklärungsgespräch" hilfreich sein, wenn es im VSG um die Sachfragen geht.
Dieser Anruf darf doch gar nicht in die Bewertung der Bestenauslese einfließen. Oder?
Und ein potentiell Vorgesetzter darf niemanden ein Vorab-Aufklärungsgespräch liefern und am besten auch noch die Antworten der Sachfragen im VSG auf dem silbernen Tablett liefern.
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...bei uns werden die Stellenprofile/Ausschreibungen immer von den Fachabteilungen entworfen und von der Personalabteilung "lediglich" veröffentlicht..
...oft müssen die Entwürfe aber korrigiert werden, wenn es z.B. um zwingende Voraussetzungen und Sklills, die wünschenswert sind, geht.
Und da beginnt (bei uns) das Dilemma.
Die PA streicht für die Fachabteilung wichtige Skills (Beispiel: Haskell) und ersetzt diese mit Formulierungen, die aus Textbausteinen von Stellenangeboten aus den 1990'ern übriggeblieben sind und die damals gut funktioniert haben (Beispiel: PHP).
Grundlage dieser willkürlichen Änderungen sind "Studienpläne, die ja frei zugänglich sind, aus denen man sich die Informationen geholt hat".
Ja, ich merke mal wieder, hier läuft Einiges anders ...
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@aronzo
...der PR ist z.B. in NRW bei Stellenausschreibungen in der Anhörung und kann seine Bedenken geltend machen...
@carriegross
...natürlich ist ein solcher Anruf nicht Bestandteil der Bestenauslese...aber gerade bei gleich guten Bewerbern kann das Pendel dadurch in die richtige Richtung schwingen..
...und auch natürlich wird im Zusammenhang mit diesem Anruf nur über die Stelle und die Tätigkeit gesprochen und ggfls über Rahmenbedingungen und nicht über das VSG selbst...
@GolfX
..und Skills können die Fachabteilungen nennen, soviel sie wollen...sie müssen aber an der richtigen Stelle stehen...oft wird wünschenswertes mit zwingenden Voraussetzungen verwechselt...
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...der PR ist z.B. in NRW bei Stellenausschreibungen in der Anhörung und kann seine Bedenken geltend machen...
Alles klar, anderes Bundesland!