Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Sehrgerne am 13.09.2023 10:45
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Hallo,
leider hab ich nichts gefunden was.meine Frage beantwortet.
Darum jetzt hier. Angenommen ich habe drei Kinder für welche ich den Familienzuschlag erhalte.
Durch Wegfall des Kindergeldes von Kind 1 fällt auch der daraus resultierende Familiezuschlag weg. Bekommt der oder diejenige dass weiterhin für das dritte Kind den erhöhten Zuschlag oder rücken Kind 2 und 3 auf Kind 1 und 2 auf? Und erhalten bedeutet damit den geringeren Zuschlag?
Vielen Dank im Voraus.
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Hallo,
aus eigener Erfahrung (Bayern): Letzteres
VG