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		Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: Sehrgerne am 13.09.2023 10:45
		
			
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				Hallo, 
 
 leider hab ich nichts gefunden was.meine Frage beantwortet.
 
 Darum jetzt hier. Angenommen ich habe drei Kinder für welche ich den Familienzuschlag erhalte.
 
 Durch Wegfall des Kindergeldes von Kind 1 fällt auch der daraus resultierende Familiezuschlag weg. Bekommt der oder diejenige dass weiterhin für das dritte Kind den erhöhten Zuschlag oder rücken Kind 2 und 3 auf Kind 1 und 2 auf? Und erhalten bedeutet damit den geringeren Zuschlag?
 
 Vielen Dank im Voraus.
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				Hallo,
 
 aus eigener Erfahrung (Bayern): Letzteres
 
 VG