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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: SWB am 13.09.2023 11:20
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Hallo,
ich bin seit 2 Jahren im öD angestellt und habe keinen AII Lehrgang abgeschlossen. Als ich anfing, gab es weder eine Arbeitsplatzbeschreibung noch Bewertung. Die Eingruppierung war erstmal vorläufig. Nun, nach ca. 2 Jahren wurde aufgrund meiner frisch eingereichten Arbeitsplatzbeschreibung meine Tätigkeiten auf E10 eingruppiert. Allerdings will man mir nur E9c geben, da der AII fehlt.
Dürfen die das, und wo ist das genau geregelt?
Vielen Dank
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? :)
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ja, dürfen sie. Geregelt ist das im Tarifvertrag bzw. der Entgeltordnung dazu.
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Dürfen sie das? - Kommt drauf*) an.
Wo steht das? - In der Entgeltordnung.
*) auf die konkreten Umstände des Einzelfalles (Tätigkeit, Erstausbildung, andere Weiterbildung etc. pp.)
Es kann durchaus sein, dass der Einzelfall in die Konstellation passt, nach der mangels persönlicher Eignung (hier: "fehlender" A-II) die Eingruppierung eine Entgeltgruppe (EG) niedriger erfolgt als regulär.
Einige "Sparten"-EGOs haben aber aber in den EGs eine zweite Fallgruppe (FG), in der es nicht unbedingt auf einen Abschluss ankommt.