Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Opa am 15.09.2023 12:21

Titel: [Allg] Reform der familienbezogenen Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Opa am 15.09.2023 12:21
Aufgrund der inflationären Anhebung der Kinderzuschläge frage ich mich: Ist eigentlich politisch schon einmal diskutiert worden, ob man Familienzuschläge auch für Beamte zahlen sollte, die pflegebedürftige Angehörige in ihren Haushalt aufgenommen haben?

Da die bisherigen Zuschläge ja letztendlich auf dem Alimentationsprinzip in Verbindung mit Art. 6 GG fußen, der den Familienbegriff auf Rechte und Pflichten von Eltern und ihren minderjährigen Kindern sowie Ehepartnern gegeneinander fokussiert, ist der Gedanke sicher nicht ganz naheliegend. Andererseits ist die häusliche Pflege von Eltern und anderen nahen Verwandten ein Thema von hohem gesellschaftlichen Interesse, nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Entwicklung von Pflegekosten und Personalknappheit im dem Bereich.

Wie sehen die Foristen das? Sollten pflegebedürftige Angehörige zukünftig mit den selben Familienzuschlägen berücksichtigt werden, wie Kinder?
Titel: Antw:Reform der familienbezogenen Besoldungsbestandteile
Beitrag von: SchrödingersKatze am 15.09.2023 12:56
Hallo Opa, in Bayern ist das seit der Reform der Fall.
Titel: Antw:[Allg] Reform der familienbezogenen Besoldungsbestandteile
Beitrag von: Geoman am 18.09.2023 20:58
Ich stimme Ihrer Anregung zu und finde den Gedanken, Familienzuschläge für Beamte zu gewähren, die pflegebedürftige Angehörige in ihren Haushalt aufgenommen haben, durchaus berechtigt und sinnvoll. Der gesellschaftliche und finanzielle Aufwand, der mit der Pflege von Angehörigen verbunden ist, wird oft unterschätzt und sollte anerkannt werden, gerade in der heutigen Zeit, in der die Pflegekosten steigen und es an Fachpersonal fehlt.

Die Basis für die Zahlung von Kinderzuschlägen basiert, wie Sie richtig erwähnten, auf dem Alimentationsprinzip und dem Art. 6 GG. Dieser Artikel fokussiert sich in erster Linie auf die Beziehungen zwischen Eltern und ihren minderjährigen Kindern sowie Ehepartnern. Dennoch sollten wir als Gesellschaft unsere Definition von Familie und Verantwortung weiterentwickeln, insbesondere im Kontext der Pflege von Angehörigen.

Eine solche Änderung würde allerdings zusätzliche finanzielle Mittel erfordern, und die politische Bereitschaft dazu könnte begrenzt sein. Trotzdem denke ich, dass es wichtig ist, solche Themen in den Diskurs zu bringen und auf die Bedeutung der Pflege in Familien hinzuweisen. Es wäre wünschenswert, wenn unsere Politiker die langfristigen Vorteile solcher Maßnahmen in Betracht ziehen würden, nicht nur die kurzfristigen Kosten.