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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Carla am 16.09.2023 17:04
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Hallo zusammen,
wenn die Tätigkeiten einer Stelle neu bewertet und im Ergebnis eine Entgeltgruppe höher eingruppiert werden, beginnt dann die Stufenlaufzeit auch von vorn oder wird in diesem Fall die bereits absolvierte Zeit in der Stufe mit übernommen?
Vielen Dank vorab für die Antworten.
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Bei einer Höhergruppierung fängt die Laufzeit stets von vorne an.
Und zwar ab dem Zeitpunkt der Übertragung der höherwertigen Tätigkeiten und nicht ab dem Zeitpunkt, wo der AG sich eine neue Meinung über die korrekte EG gemacht hat.
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Vielen Dank für die Antwort, aber scheinbar stehe ich auf dem Schlauch. Die Tätigkeiten wurden schon lange übertragen. An denen hat sich ab Einstellung und demzufolge Übertragung (im Jahr 2020) nichts geändert. Nur werden sie jetzt auf Antrag neu und nun höher bewertet.
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Die Stufenlaufzeit auch in der korrigierten EG läuft ab dem Zeitpunkt der Übertragung der Aufgaben, also ab dem Moment in 2020. Du bist also seit damals in der höheren EG. Bezüglich des höheren Gehaltes beachte aber § 37.
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Vielen Dank für die Antwort, aber scheinbar stehe ich auf dem Schlauch. Die Tätigkeiten wurden schon lange übertragen. An denen hat sich ab Einstellung und demzufolge Übertragung (im Jahr 2020) nichts geändert. Nur werden sie jetzt auf Antrag neu und nun höher bewertet.
Dir wurde also Jahrelang das dir zustehende Entgelt vorenthalten, weil ihr (also der AG und du) euch nicht bewusst ward, wie du tariflich eingruppiert bist.
Du bekommst zwar nur die letzten 6 Monate nachgezahlt (ab Geltendmachung §37), aber die Stufenlaufzeit läuft ab Übertragung (2020).