Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Nutzer12345 am 19.09.2023 10:19
-
Guten Morgen wertes Forum,
sonst habe ich nur mitgelesen, aber diese Nachricht erreichte mich gerade und möchte diese hier teilen:
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-MV-Landesregierung-legt-Gesetzesentwurf-zur-Besoldung-und-Versorgung-vor?open&ccm=000 (https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-MV-Landesregierung-legt-Gesetzesentwurf-zur-Besoldung-und-Versorgung-vor?open&ccm=000)
Inhalt:
- Die jeweils ersten Erfahrungsstufen der A-Besoldung sowie der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 werden um 3 % erhöht, die jeweils zweiten Erfahrungsstufen um 2 %, alle anderen Erfahrungsstufen steigen um 1 % („3,2,1-Modell“). Dies wirkt sich auch entsprechend auf die Versorgung aus. Nach dem Willen der Landesregierung wird dies nicht für die höheren Ämter der R-Besoldung und nicht für die B-Besoldung gelten.
- Die Prozentsätze der jährlichen Sonderzahlung werden von 38,001 %, 33,300 % und 29,382 % auf 40 % in A 1 bis A 9, 35 % in A 10 bis A 12 und 30 % ab A 13 erhöht („Glättung der Sonderzahlung“). Dies wirkt als soziale Komponente und gilt auch für die Versorgung.
- Der Kinderzuschlag wird von 124,06 Euro auf 175 Euro je Kind erhöht (zuzüglich 60 Euro in A 4, 55 Euro in A 5 und 40 Euro in A 6).
- Es wird ein einheitlicher Betrag für dritte und weitere Kinder geschaffen (bisher abhängig von der Besoldungsstufe, die bisherige Erlassregelung wird abgelöst).
- Der Sonderbetrag der Sonderzahlung wird von 25,56 Euro je Kind auf 300 Euro je Kind erhöht.
- Es wird künftig bei der Prüfung der amtsangemessenen Alimentation von einem mitverdienenden Ehepartner (6.240 Euro/ Jahr) ausgegangen und ein „Familienergänzungszuschlag eingeführt werden („Wechsel zur Mehrverdienerfamilie“).
- Der nächste Tarifabschluss soll zeit- und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden.
Ich bin Laie, daher meine Frage ob das durch kompetentere Foristen hier bewertet werden kann?
Danke
-
Schade, habe wirklich gehofft, man orientiert sich an den Zahlen an Thüringen Mitte des Jahres.
Da liegen Welten zwischen.
-
Unser verkappter Forenjurist ST wird sich sicher bald wieder mit ellenlangen Ausführungen melden, die kurz runtergebrochen so zusammengefasst werden können: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.
Allen Betroffenen empfehle ich „love it, change it or leave it“. Es gab selten einen krasseren Arbeitnehmermarkt. Wenn mir die Besoldung nicht gefällt, kann ich jammern, widersprechen oder klagen - es ändert sich zumindest in naher Zukunft nichts. Dann lieber in die freie Wirtschaft und das Gehalt frei verhandeln.
Ausnahmslos jeder, der hier seit Jahren rumjammert und erbost darüber ist, wie schrecklich einen die Dienstherren doch behandeln und wie verfassungswidrig man alimentiert wird, hat wohl noch nicht einen so hohen Leidensdruck, dass man gehen würde. Deswegen ist dieses ganze blablabla auch nicht ernst zu nehmen. Denn wenn es so schlimm wäre, dann würde man einfach gehen und mit den Füßen abstimmen. Dafür fühlt man sich im warmen und engen Mantel des Dienstherren aber wohl doch zu wohl.
Schreibt euch weiterhin die Finger wund und träumt von verfassungsmäßiger Besoldung. Mich amüsiert einerseits, wie naiv das Gros ist und erschreckt andererseits, wie viel Zeit manche haben, permanent Sachen festzustellen, die nicht zu ändern sind.
-
Unser verkappter Forenjurist ST wird sich sicher bald wieder mit ellenlangen Ausführungen melden, die kurz runtergebrochen so zusammengefasst werden können: Es kann nicht sein, was nicht sein darf.
Allen Betroffenen empfehle ich „love it, change it or leave it“. Es gab selten einen krasseren Arbeitnehmermarkt. Wenn mir die Besoldung nicht gefällt, kann ich jammern, widersprechen oder klagen - es ändert sich zumindest in naher Zukunft nichts. Dann lieber in die freie Wirtschaft und das Gehalt frei verhandeln.
Ausnahmslos jeder, der hier seit Jahren rumjammert und erbost darüber ist, wie schrecklich einen die Dienstherren doch behandeln und wie verfassungswidrig man alimentiert wird, hat wohl noch nicht einen so hohen Leidensdruck, dass man gehen würde. Deswegen ist dieses ganze blablabla auch nicht ernst zu nehmen. Denn wenn es so schlimm wäre, dann würde man einfach gehen und mit den Füßen abstimmen. Dafür fühlt man sich im warmen und engen Mantel des Dienstherren aber wohl doch zu wohl.
Schreibt euch weiterhin die Finger wund und träumt von verfassungsmäßiger Besoldung. Mich amüsiert einerseits, wie naiv das Gros ist und erschreckt andererseits, wie viel Zeit manche haben, permanent Sachen festzustellen, die nicht zu ändern sind.
Zweitaccount Seppelmeier???
-
Am lustigsten ist wieder die Ehepartner-Einkommensgrenze von 6400 €. Natürlich verfassungswidrig.
Der Ehepartner sorgt selbst für die Amtsangemessenheit der Besoldung des Beamten, nicht mehr der Dienstherr. Einfach herrlich und erfrischend anders der Norden unserer Republik.
Wird dann bei der Versetzung des Beamten der Ehepartner auch versetzt? Was passiert wenn der Ehegatte aber Arbeiten muss im schönen Gadebusch und der Beamte nach Heringsdorf versetzt wird? Na gut für 6400 € pro Jahr darf man sicher dem Ehegatten auch zumuten die einfachen 246Km zu pendeln (592 Km pro Tag)......
-
Schade, habe wirklich gehofft, man orientiert sich an den Zahlen an Thüringen Mitte des Jahres.
Da liegen Welten zwischen.
Hatte mal jetzt Zeit, um zu vergleichen...vielleicht lese ich das auch nur falsch ::)
Beispiel A12, Stufe 10, verh., 2 Kinder:
Besoldung:
Thüringen: 5008€ vs. etwa 4740€ für MV nach Erhöhung von 1% gemäß Entwurf;
Th. zahlt für das erste Kind 304€, für das zweite 494€ vs. 175€ pro Kind für MV
Th. zahlt 80€ pro Erwachsenem im Haushalt, wenn Partner nicht im öD, sowie 40€ pro Kind vs. MV = 0
Wenn jetzt die Thüringer gefühlt so viel Geld in die Hand nehmen, um eine amtsangemessene Alimentation zu schaffen, versteh ich das Papier aus dem Norden nicht wirklich.
Am o.g. Beispiel hat der Thüringer Beamte gute 1000€ mehr auf der Brutto-Seite, wenn man alles zusammengerechnet hat?
Ich bin gespannt, was die vielen anderen Bundesländer aus der Schublade zaubern werden.
-
Es wird künftig bei der Prüfung der amtsangemessenen Alimentation von einem mitverdienenden Ehepartner (6.240 Euro/ Jahr) ausgegangen und ein „Familienergänzungszuschlag eingeführt werden („Wechsel zur Mehrverdienerfamilie“).
Wunderbar, jetzt legt Landesregierung einfach die Prüfkriterien des BVerfG fest.
-
Ich bin überrascht über die Bewertung der Gewerkschaften "Der DGB und seine Gewerkschaften rufen nach dem aktuellen Stand im Jahr 2023 nicht zu Anträgen auf amtsangemessene Alimentation in Mecklenburg-Vorpommern auf."
Ist man tatsächlich, vorab der erwähnten Prüfung, der Überzeugung eine amtsangemessene Alimentation ab 2023 mit diesem Entwurf herzustellen??
-
Ich bin überrascht über die Bewertung der Gewerkschaften "Der DGB und seine Gewerkschaften rufen nach dem aktuellen Stand im Jahr 2023 nicht zu Anträgen auf amtsangemessene Alimentation in Mecklenburg-Vorpommern auf."
Ist man tatsächlich, vorab der erwähnten Prüfung, der Überzeugung eine amtsangemessene Alimentation ab 2023 mit diesem Entwurf herzustellen??
Ich denke, niemand glaubt an eine verfassungskonforme Lösung hier, aber es spart einfach erstmal Geld! Allein das Einbeziehen des Partnereinkommens heißt doch im Klartext: "Uns ist klar, dass die Besoldung um mindestens 6000€ zu niedrig ist, wir sparen aber erstmal mit diesem Taschenspielertrick und verschieben die Lösung bis zu einem Gerichtsurteil in der Zukunft, wenn wir lange nicht mehr verantwortlich sind."
Die Gewerkschaftsdiskussion hatten wir ja schon vielfach, aber außer von drb und dbb-thüringen ist da im Allgemeinen nicht viel zu erwarten. Dieses Beispiel ist hier natürlich besonders krass und hat schon fast bayerische Züge.
-
Pünktlich zu dieser Frechheit von Regierungsvorhaben eine neue Meldung von der Umfragefront:
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/afd-jetzt-auch-in-mecklenburg-vorpommern-vorn-viertes-bundesland-19184419.html
Aber Frau Schwesig wird die demokratische Grundordnung sowie die Werte und Normen des Grundgesetzes mit allen Mitteln des Rechtsstaates verteidigen!
Also na ja ...ääääähm .... die meisten Normen.
Und hinsichtlich der Mittel na ja ... äääähm ... also alle Mittel außer Haushaltsmittel.
Einige Bestandteile des Verfassung sind ja auch Regierungsperspektive offenkundig eher (ausschließlich einseitig) dispositiv. Es scheint sich immer noch nicht bis in höchste Regierungskreise rumgesprochen zu haben, dass es das Grundgesetz nur als Gesamtpaket gibt und man nicht bestimmte Teile ignorieren kann, wenn die gerade nicht in den Kram passen.
-
https://www.dbb-mv.de/aktuelles/news/knecht-zunaechst-eine-verfassungsgemaesse-alimentation-dann-die-einkommensrunde-mit-der-tarifgemeinschaft-der-laender-tdl/
„Nach fast einjährigen Verhandlungen im sogenannten Besoldungsdialog zur Umsetzung der jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus Karlsruhe konnten wir uns mit dem Finanzministerium und in Teilen auch mit der Staatskanzlei auf den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf verständigen“, sagte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht heute in Schwerin..."
einfach nur traurig! :(
-
Spannend wird es ja, wie mit Widersprüchen aus 2022 und vorher umgegangen werden soll. Das das Gesetz
nur rückwirkend bis 01.01.23 heilen soll, steht ja so geschrieben. Ebenfalls wundert mich, das zur Höhe der Zuschläge für dritte und weitere Kinder nichts konkretes zu finden ist. Die letzte Aktualisierung der Zuschlagsbeträge
https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Inhalte_LBA/Besoldung/_Dokumentenliste/Anpassung%20der%20Zuschlagsbetr%C3%A4ge%20nach%20%C2%A7%2073%20LBesG%20M-V%20ab%20dem%2001.01.2022.pdf (https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Inhalte_LBA/Besoldung/_Dokumentenliste/Anpassung%20der%20Zuschlagsbetr%C3%A4ge%20nach%20%C2%A7%2073%20LBesG%20M-V%20ab%20dem%2001.01.2022.pdf)
sieht ja erhebliche Spreizungen zwischen den Besoldungsgruppen vor, die ja nun wegfallen soll. Interessant wäre es daher, zu wissen auf, welchen einheitlichen Betrag man sich hier einigen wird und wie dieser fortgeschrieben wird. Es wird in jedem Fall ratsam sein, weiterhin Wiederspruch einzulegen.
-
https://www.dbb-mv.de/aktuelles/news/knecht-zunaechst-eine-verfassungsgemaesse-alimentation-dann-die-einkommensrunde-mit-der-tarifgemeinschaft-der-laender-tdl/
„Nach fast einjährigen Verhandlungen im sogenannten Besoldungsdialog zur Umsetzung der jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus Karlsruhe konnten wir uns mit dem Finanzministerium und in Teilen auch mit der Staatskanzlei auf den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf verständigen“, sagte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht heute in Schwerin..."
einfach nur traurig! :(
Ja, vor allem, da hier ja vom dbb-mv der Eindruck erweckt wird, dass z.B. mit einer 1%-igen Erhöhung der Besoldung von Ledigen eine verfassungsmäßige Alimentation erreicht sei.
-
https://www.dbb-mv.de/aktuelles/news/knecht-zunaechst-eine-verfassungsgemaesse-alimentation-dann-die-einkommensrunde-mit-der-tarifgemeinschaft-der-laender-tdl/
„Nach fast einjährigen Verhandlungen im sogenannten Besoldungsdialog zur Umsetzung der jüngsten Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus Karlsruhe konnten wir uns mit dem Finanzministerium und in Teilen auch mit der Staatskanzlei auf den jetzt vorliegenden Gesetzentwurf verständigen“, sagte der dbb Landesvorsitzende Dietmar Knecht heute in Schwerin..."
einfach nur traurig! :(
1 Jahr Verhandlungen, warum? Da sieht man mal wieder wie zäh es zugeht. Vor allem muss man Bedenken, der Beschluss ist mittlerweile über 3 Jahre alt. Also hat man mindestens 2 Jahre gar nichts gemacht.
Immerhin bekommt bei diesem Modell die ganze A-Besoldung Erhöhungen. Ob das Konzept insgesamt aber so stimmig ist, ist eher fraglich. Auch hohe R und B-Besoldungen müssen amtsangemessen besoldet werden.
-
"Spannend wird es ja, wie mit Widersprüchen aus 2022 und vorher umgegangen werden soll. Das das Gesetz
nur rückwirkend bis 01.01.23 heilen soll, steht ja so geschrieben. Ebenfalls wundert mich, das zur Höhe der Zuschläge für dritte und weitere Kinder nichts konkretes zu finden ist. Die letzte Aktualisierung der Zuschlagsbeträge
https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Inhalte_LBA/Besoldung/_Dokumentenliste/Anpassung%20der%20Zuschlagsbetr%C3%A4ge%20nach%20%C2%A7%2073%20LBesG%20M-V%20ab%20dem%2001.01.2022.pdf (https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Inhalte_LBA/Besoldung/_Dokumentenliste/Anpassung%20der%20Zuschlagsbetr%C3%A4ge%20nach%20%C2%A7%2073%20LBesG%20M-V%20ab%20dem%2001.01.2022.pdf)
sieht ja erhebliche Spreizungen zwischen den Besoldungsgruppen vor, die ja nun wegfallen soll. Interessant wäre es daher, zu wissen auf, welchen einheitlichen Betrag man sich hier einigen wird und wie dieser fortgeschrieben wird. Es wird in jedem Fall ratsam sein, weiterhin Wiederspruch einzulegen."
Gibt es denn Informationen darüber, wie mit Widersprüchen gegen die Besoldung in M-V generell umgegangen wird?
-
"Ja, vor allem, da hier ja vom dbb-mv der Eindruck erweckt wird, dass z.B. mit einer 1%-igen Erhöhung der Besoldung von Ledigen eine verfassungsmäßige Alimentation erreicht sei."
Es wird ja nur von einer 1-3%- igen Erhöhung der ersten und weiteren Erfahrungsstufen gesprochen, nicht von einer Erhöhung der Besoldung. Was diese Homöopathie an der Sache ändern soll, wissen wohl nur die Eingeweihten.
-
"Spannend wird es ja, wie mit Widersprüchen aus 2022 und vorher umgegangen werden soll. Das das Gesetz
nur rückwirkend bis 01.01.23 heilen soll, steht ja so geschrieben. Ebenfalls wundert mich, das zur Höhe der Zuschläge für dritte und weitere Kinder nichts konkretes zu finden ist. Die letzte Aktualisierung der Zuschlagsbeträge
https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Inhalte_LBA/Besoldung/_Dokumentenliste/Anpassung%20der%20Zuschlagsbetr%C3%A4ge%20nach%20%C2%A7%2073%20LBesG%20M-V%20ab%20dem%2001.01.2022.pdf (https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Inhalte_LBA/Besoldung/_Dokumentenliste/Anpassung%20der%20Zuschlagsbetr%C3%A4ge%20nach%20%C2%A7%2073%20LBesG%20M-V%20ab%20dem%2001.01.2022.pdf)
sieht ja erhebliche Spreizungen zwischen den Besoldungsgruppen vor, die ja nun wegfallen soll. Interessant wäre es daher, zu wissen auf, welchen einheitlichen Betrag man sich hier einigen wird und wie dieser fortgeschrieben wird. Es wird in jedem Fall ratsam sein, weiterhin Wiederspruch einzulegen."
Gibt es denn Informationen darüber, wie mit Widersprüchen gegen die Besoldung in M-V generell umgegangen wird?
Soweit ich weiß, rührt sich in Sachen Widersprüchen bislang gar nichts (Eingangsbestätigung und das wars dann auch). Dies wird man aber nicht ewig auf die lange Bank schieben können. Ich kann mir gut vorstellen das im nächsten Besoldungsgesetz Nachzahlungstabellen für Vorjahre zu finden sind, diese jedoch nur für offene Widersprüche zur Anwendung kommen. Ähnlich entledigen sich andere BL ja auch dieser Zahlungen.
-
"Spannend wird es ja, wie mit Widersprüchen aus 2022 und vorher umgegangen werden soll. Das das Gesetz
nur rückwirkend bis 01.01.23 heilen soll, steht ja so geschrieben. Ebenfalls wundert mich, das zur Höhe der Zuschläge für dritte und weitere Kinder nichts konkretes zu finden ist. Die letzte Aktualisierung der Zuschlagsbeträge
https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Inhalte_LBA/Besoldung/_Dokumentenliste/Anpassung%20der%20Zuschlagsbetr%C3%A4ge%20nach%20%C2%A7%2073%20LBesG%20M-V%20ab%20dem%2001.01.2022.pdf (https://www.laf-mv.de/static/LAF/Inhalte/Abteilung%20Bezuege/Inhalte_LBA/Besoldung/_Dokumentenliste/Anpassung%20der%20Zuschlagsbetr%C3%A4ge%20nach%20%C2%A7%2073%20LBesG%20M-V%20ab%20dem%2001.01.2022.pdf)
sieht ja erhebliche Spreizungen zwischen den Besoldungsgruppen vor, die ja nun wegfallen soll. Interessant wäre es daher, zu wissen auf, welchen einheitlichen Betrag man sich hier einigen wird und wie dieser fortgeschrieben wird. Es wird in jedem Fall ratsam sein, weiterhin Wiederspruch einzulegen."
Gibt es denn Informationen darüber, wie mit Widersprüchen gegen die Besoldung in M-V generell umgegangen wird?
Soweit ich weiß, rührt sich in Sachen Widersprüchen bislang gar nichts (Eingangsbestätigung und das wars dann auch). Dies wird man aber nicht ewig auf die lange Bank schieben können. Ich kann mir gut vorstellen das im nächsten Besoldungsgesetz Nachzahlungstabellen für Vorjahre zu finden sind, diese jedoch nur für offene Widersprüche zur Anwendung kommen. Ähnlich entledigen sich andere BL ja auch dieser Zahlungen.
Danke für die Information. ;)
-
Der Rechner zum aktuellen Gesetzentwurf ist nun online:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/mv/
ebenso die Vergleichsrechnung (inkl. Jahressonderzahlung) zur derzeit gültigen Tabelle:
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/mv/a/2023b/a/vergleich.beamte-mv-2023.m.html
-
Hallo und vielen Dank für die schnelle Aktualisierung. Die Kinderzuschläge werden allerdings in alter Höhe angezeigt.
-
Gibt es hier schon neue Erkenntnisse?
Bis zum 26.10. sollte ja die Prüfung durch die Gewerkschaften erfolgen.
-
Gibt es hier schon neue Erkenntnisse?
Bis zum 26.10. sollte ja die Prüfung durch die Gewerkschaften erfolgen.
Dieses Jahr wird da nichts mehr passieren, so hört man aus Kreisen des Landesamtes für Finanzen. Wird vermutlich im Zuge der Übernahme des Tarifergebnisses mitentschlossen. Ich gehe da so von Februar/März 2024 aus. Ärgerlich in der Hinsicht natürlich, dass die rückwirkenden Nachzahlungen überjährig versteuert werden.
-
Hmm, schade.
Hatte gehofft, dass die Gewerkschaften zumindest relativ schnell feststellen/zum Ausdruck bringen, dass eine Erhöhung von 1% nicht zu einer amtsangemessenen Alimentierung führt.
Zumal MV im Ländervergleich mit ganz hinten dabei ist.
-
hier die Stellungnahme des DGB
https://www.gdp.de/gdp/gdpmp.nsf/id/459C0AC631084B03C1258A540033132F/$file/2023%2010%2026%20Stellungnahme%20des%20DGB%20zum%20Besoldungsstrukturgesetz%20Mecklenburg-Vorpommern.pdf?open
Der Betrag für 3. und weitere Kinder beträgt laut Gesetzentwurf übrigens jeweils 715,00 EUR.
-
Der Stellungsnahme Kern ist also: "Muss das BVerfG gucken obs geht"
-
Ja, ein extrem handzahmes Statement.
Man ist sich bewusst, dass das Land MV ohne Urteile des BVerfG sich kaum von alleine bewegen wird. Sparen auf Kosten der Beamten. Schade. So sieht Wertschätzung aus...
-
Dieses Jahr wird da nichts mehr passieren, so hört man aus Kreisen des Landesamtes für Finanzen. Wird vermutlich im Zuge der Übernahme des Tarifergebnisses mitentschlossen. Ich gehe da so von Februar/März 2024 aus. Ärgerlich in der Hinsicht natürlich, dass die rückwirkenden Nachzahlungen überjährig versteuert werden.
Ich gehe davon aus, dass das im November durch den Landtag geht und mit dem Dezember ausgezahlt wird...es wurde doch im Vorfeld bereits alles besprochen, der Entwurf ist fertig. Andererseits riskiert man die Bearbeitung von mehreren tausend Widersprüchen gegen die jetzige Alimentation....macht also wenig Sinn.
-
Dieses Jahr wird da nichts mehr passieren, so hört man aus Kreisen des Landesamtes für Finanzen. Wird vermutlich im Zuge der Übernahme des Tarifergebnisses mitentschlossen. Ich gehe da so von Februar/März 2024 aus. Ärgerlich in der Hinsicht natürlich, dass die rückwirkenden Nachzahlungen überjährig versteuert werden.
Ich gehe davon aus, dass das im November durch den Landtag geht und mit dem Dezember ausgezahlt wird...es wurde doch im Vorfeld bereits alles besprochen, der Entwurf ist fertig. Andererseits riskiert man die Bearbeitung von mehreren tausend Widersprüchen gegen die jetzige Alimentation....macht also wenig Sinn.
So einfach ist das leider nicht. Allein technisch wird das nicht klappen. Mitte November ist im Landesamt für Finanzen bereits Zahlungsstopp. Das bedeutet, dass dort alles für die Dezemberbezüge feststehen muss. Des Weiteren bezweifle ich das sowohl die erste, zweite und dritte Lesung alle im November stattfinden werden. Davor kommt es bestimmt noch in den Ausschuss, etc. Man darf also sehr sicher davon ausgehen, dass dieses Jahr nichts mehr passiert.
-
Inwiefern der eine Prozent die Widersprüche verhindert, wäre zu hinterfragen. Bei 30-40 Euro steigt das Bürgergeld zum Jahreswechsel ja mehr wie das.
-
die Zahlungen werden doch jedochmal vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen veranlasst...bei mir sind die Erhöhungen laut Gesetzetwurf, verh., 2 Kinder, 2300€ Brutto Nachzahlung für 2023...natürlich muss ich dann Widerspruch einlegen, wenn der Gestzgeber das schon vorschlägt
-
Der Zeitplan sah von Beginn an vor, dass das Gesetz nicht mehr in diesem Jahr in zweiter Lesung im Landtag beschlossen wird. Der Gesetzentwurf soll Ende November im Kabinett beschlossen werden. Erst dann erfolgt bei normalen Besoldungsanpassungen (Tarifübertragungen) idR. ein Erlass zur Zahlbarmachung unter Vorbehalt des Beschlusses des Landtages. Ob dieses Jahr noch ausgezahlt wird, erscheint deshalb fraglich.
-
hier die Stellungnahme des DGB
https://www.gdp.de/gdp/gdpmp.nsf/id/459C0AC631084B03C1258A540033132F/$file/2023%2010%2026%20Stellungnahme%20des%20DGB%20zum%20Besoldungsstrukturgesetz%20Mecklenburg-Vorpommern.pdf?open
Der Betrag für 3. und weitere Kinder beträgt laut Gesetzentwurf übrigens jeweils 715,00 EUR.
Womit begründet man eigentlich den Abstand zwischen dem 2.ten Kind mit 175€ und dem dritten mit 715€? Was macht Kind 3 und folgende so teuer ? Kind 3 und 4 hätten fast mehr brutto wie die Mutter in meinem Fall 😂
-
Der Dienstherr ist aufgrund des Alimentationsprinzips nach Art. 33 Abs. 5 GG verpflichtet, seinen Richtern und Beamten sowie ihren Familien einen amtsangemessenen Lebensunterhalt zu gewähren (vgl. wie a. i. F. die ersten drei Leitsätze von BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 04. Mai 2020 - 2 BvL 6/17 -, unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/05/ls20200504_2bvl000617.html). Von daher hat der Gesetzgeber die Anzahl der Kinder eines Beamten - anders als ein Arbeitgeber das hinsichtlich von Angestellten - bei der Beurteilung und Regelung der amtsangemessenen Besoldung zu beachten. Dabei geht das Bundesverfassungsgericht bis auf Weiteres davon aus, dass der Besoldungsgesetzgeber die Grundgehaltssätze so bemisst, dass sie zusammen mit den Familienzuschlägen bei zwei Kindern zu einer amtsangemessen Besoldung führen. Darüber hinaus kann es deshalb Richtern und Beamten nicht zugemutet werden, für den Unterhalt weiterer Kinder auf die familien-neutralen Bestandteile ihres Gehalts zurückzugreifen. Denn als Folge würden diesen familien-neutralen Besoldungsbestandteile von den Mehrbedarfen des dritten Kinds aufgezehrt werden, was zur Folge hätte, dass der kinderreiche Beamte mitsamt seiner Familie nicht mehr amtangemessenen alimentiert werden würde.
Da die sich fortlaufend wandelnden tatsächlichen Verhältnisse und die Entwicklung des Sozial- und Steuerrechts bedingen, dass die verfassungsrechtlichen Maßstäbe in ihren Einzelheiten von Zeit zu Zeit neu konkretisiert werden müssen, hat das Bundesverfassungsgericht die Bemessungsgrundlagen für die Beurteilung des sog. alimentativen Mehrbedarfs ab dem dritten Kid mit der o.g. Entscheidung vom 04. Mai 2020 neu bestimmt, um hier grundlegend und in Kontinuität seiner Rechtsprechung zum alimentativen Mehrbedarf zu wiederholen, dass der Besoldungsgesetzgeber bei der Bemessung des zusätzlichen Bedarfs, der für das dritte und jedes weitere Kind entsteht, von den Leistungen der sozialen Grundsicherung ausgehen darf, dabei aber beachten muss, dass die Alimentation etwas qualitativ Anderes ist als die Befriedigung eines äußersten Mindestbedarfs. Deshalb muss vom Besoldungsgesetzgeber der realitätsgerecht ermittelte grundsicherungsrechtliche Gesamtbedarf eines Kindes herangezogen werden und zur Gewährleistung einer amtsangemessenen Alimentation der alimentative Mehrbedarf um 15 % oberhalb jener Grundsicherungsleistung bemessen werden. Denn dieser Betrag lässt den qualitativen Unterschied zwischen dem Grundsicherungsempfängern geschuldeten Existenzminimum und der Beamten geschuldeten Alimentation hinreichend deutlich werden.
Als Folge dieser direktiven Regelung sind die Besoldungsgesetzgeber gezwungen, den Grundsicherungsbedarf eines Kindes realitätsgerecht zu bemessen und einem Beamten ab dem dritten Kind diesen Betrag um 15 % erhöht zur Befriedigung des alimentativen Mehrbedarfs zu gewähren. In der Besoldungsrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist die Rechtsprechung zum alimentativen Mehrbedarf ab dem dritten Kind aus den im ersten Absatz genannten Gründen gesondert zu betrachten.
-
Der Zeitplan sah von Beginn an vor, dass das Gesetz nicht mehr in diesem Jahr in zweiter Lesung im Landtag beschlossen wird. Der Gesetzentwurf soll Ende November im Kabinett beschlossen werden. Erst dann erfolgt bei normalen Besoldungsanpassungen (Tarifübertragungen) idR. ein Erlass zur Zahlbarmachung unter Vorbehalt des Beschlusses des Landtages. Ob dieses Jahr noch ausgezahlt wird, erscheint deshalb fraglich.
ok, hatte das hier anders heraus gelesen:
https://www.dokumentation.landtag-mv.de/parldok/dokument/55688/anpassung_der_beamtenbesoldung_infolge_der_anhebung_der_grundsicherungsleistungen.pdf
"Die Landesregierung beabsichtigt, nach den Gesprächen mit den Spitzenorganisationen der
Gewerkschaften und Berufsverbände sowie den kommunalen Landesverbänden einen Gesetz-
entwurf zu erarbeiten und dem Landtag im zweiten Halbjahr 2023 zuzuleiten."
-
gibts in der Sache was neues?? oder muss man vorsichtshalber Widerspruch einlegen...
-
Im Kabinett ist es noch nicht gewesen. Voraussichtlich nächste Woche. Das Gesetz wird aber dieses Jahr sehr wahrscheinlich nicht mehr verabschiedet werden. Es dürfte deshalb sinnvoll sein, beim Widerspruch sowohl auf die geltende als auch die mögliche künftige Rechtslage abzustellen. Hinsichtlich letzterer sollte man sich vorsichtshalber vorbehalten, den Widerspruch zu konkretisieren und ggf. eine Begründung zu liefern, wenn das Gesetz im Landtag verabschiedet worden ist.
Das Problem ist die Notwendigkeit der haushaltsnahen Geltendmachung. Ich weiß nicht, ob es Gerichtsentscheidungen dazu gibt, inwieweit Widersprüche im neuen Haushaltsjahr gegen die Besoldung des vergangenen Haushaltsjahres zulässig sind, wenn die Besoldung für das vergangene Haushaltsjahr rückwirkend im neuen Haushaltsjahr geändert wird. Deshalb vorsichtshalber schon jetzt auch Widerspruch gegen künftige Änderungen der alten Besoldung erheben.
-
Einen Widerspruch scheint hier eine Chance auf Erfolg eingeräumt zu werden.
Sehe ich das richtig?
-
https://www.gdp.de/gdp/gdpmp.nsf/id/DE_GdP-MV--Amtsangemessene-Alimentation-Besoldungsstrukturgesetz-wird-im-Dezember-im-Kabinett-besc?open&ccm=000
Das neue Besoldungsstrukturgesetz geht voraussichtlich am 19.12.23 zur Beschlussfassung in den Landtag.
-
Danke! Ich hatte mich schon gewundert, warum es noch nicht im Landtag ist, obwohl der ursprüngliche Zeitplan das so vorsah. Nun ist klar, warum.
Aber was schreibt denn die GdP da? :o
Müssen nun Anträge auf amtsangemessene Alimentation gestellt werden?
Durch die Einführung des Bürgergeldes und die Anhebung des Regelsatzes für die Sozialhilfe zum 1. Januar 2023 wird ab dem Jahr 2023 das Mindestabstandsgebot in den untersten Besoldungsgruppen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr eingehalten werden können. Eine amtsangemessene Alimentation wäre damit für das Jahr 2023 in allen Besoldungsgruppen nicht gewährleistet. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird rückwirkend zum 1. Januar 2023 eine amtsangemessene Alimentation hergestellt.
Aufgrund der Zusage der Landesregierung, den Gesetzesentwurf noch im Dezember 2023 im Kabinett zu beschließen, rufen der DGB und seine Gewerkschaften nach dem aktuellen Stand im Jahr 2023 nicht zu Anträgen auf amtsangemessene Alimentation in Mecklenburg-Vorpommern auf.
Da fragt man sich, womit die Gewerkschaften geködert wurden.
-
Das Gesetz ist einzig ein Witz!
Ab A13 aufwärts bringt es keine 40€ mehr in die Kasse..
Aber gut, MV halt!
-
Der Landtag tagt vom 11.12 -15.12. Am 19.12. soll das Kabinett beschließen. Eine Landtagsbeteiligung erfolgt dann wohl erst in 2024.
-
Das Beste an dem Gesetzesentwurf ist, dass der nächste Tarifabschluss wirkungs- und zeitgleich auf die Beamten übernommen wird.
-
das war doch vorher schon irgendwo festgeschrieben...ich werd trotzdem Widerspruch einlegen, 1Prozent Erhöhung scheint mir etwas zu niedrig....Thüringen hat rückwirkend 3,25 Prozent gemacht zum 01.01.23...
Zitat GDP TH: "Rückwirkend zum 01.01.2023 wird die Besoldung um 3,25 % erhöht. Zudem ist eine monatliche Sonderzahlung mit einem Grundbetrag in Höhe von 83,33 € für alle aktiven Beamten beschlossen. Diese kann sich um denselben Betrag für den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner sowie um 41,67 € für das erste bzw. zweite Kind, welches im Familienzuschlag zu berücksichtigen ist, erhöhen."
Warum dort so "viel" und hier zu "wenig"?
-
Kannst du den Widerspruch hier hochladen?
Meine Gewerkschaft kriegt das nicht hin..
Und der Personalrat ist auch nur symbolisch existent.
-
Hmm ja doll ist nicht.
Wie durch 1% mehr Gehalt eine amtsangemessene Besoldung hergestellt wird, ist mir auch schleierhaft. Man hätte zudem die Erhöhung der Besoldung um denselben Betrag wie beim Bürgergeld festlegen müssen.....
naja alle warten auf BVG, was einfach zu lange brauch.
-
Hmm ja doll ist nicht.
Wie durch 1% mehr Gehalt eine amtsangemessene Besoldung hergestellt wird, ist mir auch schleierhaft. Man hätte zudem die Erhöhung der Besoldung um denselben Betrag wie beim Bürgergeld festlegen müssen.....
naja alle warten auf BVG, was einfach zu lange brauch.
Die amtsangemessene Besoldung wird nur durch den Wechsel zur "Mehrverdiener-Familie" erreicht. Gibt es diesbezüglich eigentlich schon laufende Klagen? Eine solche Regelung haben ja scheinbar alle nördlichen Bundesländer...
Über einen Musterwiderspruch für MV wäre ich auch dankbar...
-
Zur Mehrverdiener Familie: diese Art der Berechnungsgröße kann nur eingeführt werden, wenn der Dienstherr viele Pflichten des Beamten aufgibt. Also auch keine Versetzungen etc. mehr, da ja das Gesamteinkommen nunmehr den Faktor "Partnereinkommen" berücksichtigt und die Erweiterung damit nicht mehr zulässig ist.
Für diese Aussage die ich eben getätigt habe wird es sicher 3-4 Jahre dauern. Aber so wird es dann im Urteil eines Verfassungsgerichts stehen.
Davon gehe ich zu 99.9 Prozent aus. Alles andere wäre reine Spekulation.
-
Außerdem hat das BVerwG festgestellt, dass die Alimentation unabhängig von sonstigem Einkommen oder Vermögen gewährt wird (Urteil vom 24.01.2012 - BVerwG 2 C 24.10)
-
[Die amtsangemessene Besoldung wird nur durch den Wechsel zur "Mehrverdiener-Familie" erreicht. Gibt es diesbezüglich eigentlich schon laufende Klagen? Eine solche Regelung haben ja scheinbar alle nördlichen Bundesländer...
SH hat im Mai 2022 mit § 45a SHBesG in seinem Landesrecht die "Mutter aller Familienergänzungszuschläge" geschaffen und wurde im Gesetzgebungsverfahren von praktisch allen angehörten Verbänden und Juristen sowie des wissenschaftlichen Dienst des Landtages auf die sich aufdrägende Verfassungswidrigkeit hingewiesen. Prof. Färber als Ökonomin fand das Modell wohl als einzige sinnvoll. Sie betrachtet das Besoldungsrecht ganz offensichtlich als Spezialgebiet des Sozialrechts.
Der DBB SH hat daher Musterfälle aus verschiedenen Besoldungsgruppen und Fallkonstellationen für eine direkte Verfassungsbeschwerde gem. § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG ausgewählt.
https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/verfassungsbeschwerde-gegen-das-land-eingelegt/
Entsprechende Klagen gibt es beim VG Schleswig auch im höheren dreistelliger Zahl. Diese sind dort aber bis zur Entscheidung des BVerfG über die (eventuelle Nicht-)Annahme der o.g. Verfassungsbeschwerde ruhend gestellt.
-
https://www.gdp.de/gdp/gdpmp.nsf/id/CYJ8WY-DE_GdP-MV--Amtsangemessene-Alimentation?open&ccm=150010
-
Ist das die Entlastung der Verwaltung, von der alle sprechen? Mal eben paar tausend Widersprüche provozieren? ;D
-
Für welche Partei macht Geue nochmal Politik?
-
Na der scholzt. :o
-
So, heute ist der 19.12…..
Bin ja gespannt!
-
Der Landtag tagt vom 11.12 -15.12. Am 19.12. soll das Kabinett beschließen. Eine Landtagsbeteiligung erfolgt dann wohl erst in 2024.
Siehe oben
-
Ich bezweifle, dass wir heute etwas erfahren.
-
Hier die Info
https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1665542 (https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1665542)
-
Hier die Info
https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1665542 (https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1665542)
Alle in der A4 sollen in die A5 befördert werden. Wo bleiben Eignung, Befähigung, fachliche Leistung?! Und das BVerfG hat geurteilt, dass es für die Feststellung der Mindestalimentation auf die niedrigste ausgewiesene Besoldungsgruppe ankommt, nicht auf die niedrigste, nach der jemand besoldet wird.
-
Hier die Info
https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1665542 (https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1665542)
Alle in der A4 sollen in die A5 befördert werden. Wo bleiben Eignung, Befähigung, fachliche Leistung?! Und das BVerfG hat geurteilt, dass es für die Feststellung der Mindestalimentation auf die niedrigste ausgewiesene Besoldungsgruppe ankommt, nicht auf die niedrigste, nach der jemand besoldet wird.
Vielleicht bedeutet das, dass die A4 abgeschafft wird?
-
Alle in der A4 sollen in die A5 befördert werden. Wo bleiben Eignung, Befähigung, fachliche Leistung?! Und das BVerfG hat geurteilt, dass es für die Feststellung der Mindestalimentation auf die niedrigste ausgewiesene Besoldungsgruppe ankommt, nicht auf die niedrigste, nach der jemand besoldet wird.
Zur Überleitung der Beamtinnen und Beamten aus A 4 nach A 5 wird wohl eine Regelung parallel zu SH getroffen werden. Dort wurde auch 2020 von A 4 nach A 5 und 2022 von A 5 nach A 6 "übergeleitet". Dabei handelte es sich gerade nicht um eine echte Beförderung mit Bestenauslese. Dass solch eine pauschale Streichung ohne ausführliche Begründung verfassungswidrig ist, hat Prof. Battis in seinem Gutachten für den sächsischen Beamtenbund präzise herausgearbeitet.
Zur Feststellung der Mindestalimentation wird jedoch tatsächlich die niedrigste Besoldungsgruppe herangezogen, welche laut dem Besoldungsgesetz (nicht Haushaltsgesetz oder Stellenplan) besetzt ist. Unberücksichtiogt bleiben nach Rechtsprechung des BVerfG Besoldungsgruppen, welche ohne konkrete Ämter sind und nur noch als Berechnungsgrundlage für die Mindestalimentation (z.B. 65 % der Endstufe von A 4) dienen.
-
Guten Morgen wertes Forum,
sonst habe ich nur mitgelesen, aber diese Nachricht erreichte mich gerade und möchte diese hier teilen:
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-MV-Landesregierung-legt-Gesetzesentwurf-zur-Besoldung-und-Versorgung-vor?open&ccm=000 (https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-MV-Landesregierung-legt-Gesetzesentwurf-zur-Besoldung-und-Versorgung-vor?open&ccm=000)
Inhalt:
- Die jeweils ersten Erfahrungsstufen der A-Besoldung sowie der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 werden um 3 % erhöht, die jeweils zweiten Erfahrungsstufen um 2 %, alle anderen Erfahrungsstufen steigen um 1 % („3,2,1-Modell“). Dies wirkt sich auch entsprechend auf die Versorgung aus. Nach dem Willen der Landesregierung wird dies nicht für die höheren Ämter der R-Besoldung und nicht für die B-Besoldung gelten.
- Die Prozentsätze der jährlichen Sonderzahlung werden von 38,001 %, 33,300 % und 29,382 % auf 40 % in A 1 bis A 9, 35 % in A 10 bis A 12 und 30 % ab A 13 erhöht („Glättung der Sonderzahlung“). Dies wirkt als soziale Komponente und gilt auch für die Versorgung.
- Der Kinderzuschlag wird von 124,06 Euro auf 175 Euro je Kind erhöht (zuzüglich 60 Euro in A 4, 55 Euro in A 5 und 40 Euro in A 6).
- Es wird ein einheitlicher Betrag für dritte und weitere Kinder geschaffen (bisher abhängig von der Besoldungsstufe, die bisherige Erlassregelung wird abgelöst).
- Der Sonderbetrag der Sonderzahlung wird von 25,56 Euro je Kind auf 300 Euro je Kind erhöht.
- Es wird künftig bei der Prüfung der amtsangemessenen Alimentation von einem mitverdienenden Ehepartner (6.240 Euro/ Jahr) ausgegangen und ein „Familienergänzungszuschlag eingeführt werden („Wechsel zur Mehrverdienerfamilie“).
- Der nächste Tarifabschluss soll zeit- und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden.
Ich bin Laie, daher meine Frage ob das durch kompetentere Foristen hier bewertet werden kann?
Danke
Tja, von der eingangs erwähnten Forderung (weiter oben) ist der Kabinettsbeschluss aber weit entfernt.
-
Das Finanzministerium rühmt sich in seiner Pressemitteilung damit: „Trotz der geplanten system- und zeitgerechten Übertragung des
Tarifabschlusses der Länder vom 9. Dezember 2023 auf den
Beamtenbereich“ den Lohnabstand zum Bürgergeld in den Schritten:
• Die Eingangsbesoldung wird für Nachwuchskräfte attraktiver.
Hierfür werden die Beträge in der jeweils ersten Stufe um 3 Prozent, in
der jeweils zweiten Stufe um 2 Prozent und der jeweils dritten Stufe
um 1 Prozent angehoben.
• Für Beamtinnen und Beamte mit Kindern werden ebenfalls
Verbesserungen geschaffen. Im Mittelpunkt steht die Anhebung des
Familienzuschlags um ca. 50 Euro je Kind. Zusätzlich soll mit dem
Weihnachtsgeld für jedes Kind ein Sonderbetrag in Höhe von 300 Euro
gezahlt werden.
wiederherzustellen.
Weiterhin verkauft Herr Dr.Geue (seine Promotionsarbeit möchte ich mal lesen)
diese Maßnahme als: „ Wertschätzung für die
Arbeit der Beamtinnen und Beamten in unserem Land.“
Mehr Hohn geht nicht.
Aber vielleicht fühlen sich die Mecklenburger ja von ihm angesprochen?
-
Les ich falsch oder sollen die Stufen 4 und weitere tatsächlich nicht erhöht werden?
-
Les ich falsch oder sollen die Stufen 4 und weitere tatsächlich nicht erhöht werden?
Ich lese das auch so raus.
Das ist wirklich beschämend. Die Glättung der Sonderzahlung scheint wohl auch zu entfallen.
Nach den "großen" Ankündigen weiß man gar nicht ob man lachen oder weinen soll.
-
Es ist mal wieder ein Meisterwerk der volksnahen SPD!
-
Frau Pooth (DGB Nord) scheint nach dem Besoldungsdialog auch nicht gerade amused über das Ergebnis zu sein.
Es wird jetzt wieder zu Widersprüchen gegen die Besoldung aufgerufen.
https://nord.dgb.de/presse/++co++9996903e-9e6d-11ee-a09c-001a4a160123
-
Frau Pooth (DGB Nord) scheint nach dem Besoldungsdialog auch nicht gerade amused über das Ergebnis zu sein.
Es wird jetzt wieder zu Widersprüchen gegen die Besoldung aufgerufen.
https://nord.dgb.de/presse/++co++9996903e-9e6d-11ee-a09c-001a4a160123
„Monatelange Gespräche und Vereinbarungen, die am Ende an einer wichtigen Stelle nicht eingehalten werden. Das Vertrauen der Gewerkschaften in das Wort des Finanzministers ist beschädigt“
Hat die Gewerkschaft etwa etwas anderes von der SPD erwartet?
-
„ Die Landesregierung hat entgegen der bestehenden Absprache darauf verzichtet, die Gesamttabelle um ein Prozent anzuheben. Pooth: „Wer länger dabei ist und keine unterhaltsfähigen Kinder (mehr) hat, der geht nun fast leer aus. Das war anders vereinbart.“
Supi… also für die „Alten“ gibt’s nix 😂
-
Finanzminister Geue verteidigt Entscheidung
Die Kritik weist Geue jedoch von sich. Er habe ein Problem damit zu erklären, wenn der Abstand unten hergestellt werden soll, dass auch die höheren Gruppen ein Prozent mehr bekommen, wo es jetzt doch auch den Tarifabschluss gebe. "Und deswegen meine Empfehlung, das herauszunehmen, dafür noch mal die, die am wenigsten verdienen, noch mal zu befördern und damit den Abstand herzustellen. Ich glaube, das ist jetzt ein gutes Paket", so Geue gegenüber NDR 1 Radio MV. Einen Widerspruch, wie sie die Gewerkschaften gefordert haben, hält Geue für unnötig. Das Gesetz wird voraussichtlich im März 2024 wirksam werden und die Zahlungen sollen dann rückwirkend bis zum 1. Januar 2023 erfolgen.
-
NDR1 MV entspricht auf jeden Fall dem Niveau Geues Kompetenz.
-
Auch wenn das Gesetz in rückwirkend in Kraft tritt bringt mir das doch nichts. Also warum soll ich keinen Widerspruch einlegen.
-
Also von meinem Kollegen haben es unter 10% mitbekommen.
Viele der restlichen 90% verstehen den Sachverhalt noch nicht einmal.
Also was soll einer Landespolitik schon passieren, wenn sie eigentlich für nahezu unmündige Bürger Politik macht und sich dabei von Stillstand bis Wortbruch alles erlaubt. Ich werde auch das Gefühl nicht los, dass sie genau deshalb über uns lachen.
-
Nunmehr auch Musterwidersprüche für MV verfügbar.
https://www.dbb-mv.de/aktuelles/news/antraege-auf-amtsangemessene-alimentation-noch-vor-jahresende-stellen/ (https://www.dbb-mv.de/aktuelles/news/antraege-auf-amtsangemessene-alimentation-noch-vor-jahresende-stellen/)
-
Herr Geue hat sich im Intranet des Landes in einem knapp 7 minütigen Beitrag nochmal zu dem 3-2-1 Gesetz geäußert.
Um es abzukürzen:
Tarifergebnis wird wie bekannt 1:1 übernommen (ausgenommen sind die Minister und Staatssekretäre)
Aus dem Besoldungsstrukturgesetz wird lediglich die 1%ige Erhöhung der nicht anfangsstufen gestrichen, da hier verfassungswidrige Bedenken bestehen. Stattdessen hat man entschieden die A4 Beamten in A5 umzuleiten ("befördern" laut Minister, kann man per Gesetz befördern?! Ich glaub nicht). Der Rest bleibt erhalten (wie bspw. Anpassung der Sonderzahlung).
Weitere Anpassungen sind für 2024 geplant. Unter anderem soll die Besoldung in MV Stück für Stück mit den restlichen norddeutschen Bundesländern standhalten können. Dafür werden im Kreise der Nordfinanzministerkonferenz Arbeitsgruppen gebildet um eine einheitliche und attraktive Besoldung herzustellen.
-
Bla bla und wir bekommen nichts!
-
Weitere Anpassungen sind für 2024 geplant. Unter anderem soll die Besoldung in MV Stück für Stück mit den restlichen norddeutschen Bundesländern standhalten können. Dafür werden im Kreise der Nordfinanzministerkonferenz Arbeitsgruppen gebildet um eine einheitliche und attraktive Besoldung herzustellen.
Die Absichtserklärung von Herrn Geue zur Bildung eines norddeutschen Bundes zur gemeinschaftlichen Schmuddelbesoldung klingt auch eher bedrohlich als verheißungsvoll.
-
Sein Problem ist nun, dass ihm nach diesem Vertrauensverlust niemand mehr auch nur irgendetwas glaubt.
Über Monate mit den Gewerkschaften auf Augenhöhe etwas gemeinsames erschaffen und das an einem Tag zerstört. Das muss man erst einmal schaffen.
Ich denke, es ist ihm danach auch aufgegangen, dass das eine ganz blöde Idee war. Deswegen ein 7minütiges Erklärvideo. Reicht nur nicht. Auch das ahnt er, deshalb gibt's nun ein neues Luftschloss für 2024.
Kann man alles nicht mehr ernst nehmen.
-
Angeblich gab es wohl Bedenken bzgl. der Verfassungsgemäßheit, da man im Entwurf die B-Tabelle komplett ausgelassen hatte (kann ja keiner vorher wissen ;) ) . Anstatt diese also nun mit zu bedenken, streicht man lieber aber Stufe 4 komplett die Anpassung.
Das Luftschloss "Nordbesoldung" beängstigt mich, da der Norden bereits jetzt kollektiv der Besoldung in vielen anderen Bundesländern und dem Bund hinterherhinkt.
-
Es wird in MV nur noch nach dem Motto agiert: Welcher Sold ist gerade noch so verfassungsgemäß? Nur den sind wir bereit (an der Basis) zu bezahlen.
Das kapieren auch immer mehr Bedienstete an der Basis und liefern Leistungen nach dem Motto: Wieviel bin ich gerade noch bereit für diesen AG zu geben?
Wundert das irgendjemand?
Gegenseitige "Wertschätzung" auf unterstem Niveau.
Parallel dazu hat man bei uns begonnen, die Altersabgänge nicht mehr 1:1 zu ersetzen. Von 3 Stellen fällt mind. eine weg. Man nennt das ganze MOK (Modernisierungskonzept). Einfach nur noch ein Elend.
Rette sich, wer kann.
-
Das Ärgerliche ist, dass es nicht den Verursachern der Misere teuer zu stehen kommt, sondern ihren Nachfolgern und uns! Das System wird den Geues dieser Welt schlussendlich Recht geben. Erbärmlich!
-
Gibt’s hier etwas Neues?
Ist Geue eingeknickt und wir kriegen noch die wahnsinnig spendablen 1%?
-
Der Innenminister war am 24.12. bei uns im Revier und hat einen Präsentkorb (der billigsten Art) vorbeigebracht.
Er kam alleine ohne jegliche Entourage.
Es wurden viele Dinge angesprochen, die bemängelt wurden (1% mehr für alle, verfassungsgemäße Alimentation usw. usw.).
Er hat sich zu KEINEM Punkt geäußert. Fragen diesbezüglich wich er gekonnt aus.
Als die älteren Kollegen ihren Fragen Nachdruck verliehen, hat er sich verabschiedet und uns noch einen ruhigen Dienst gewünscht.
Als Beamter ist die SPD absolut nicht wählbar >:(
-
Letzter Satz absolute Übereinstimmung!
Aber welche Partei ist uns zugeneigt?
-
Keine. Das Personal im öffentlichen Dienst wird nur als misslicher Personalkostenfaktor verstanden.
Zum Glück können viele nicht streiken, so läuft man nie Gefahr, daran erinnert zu werden, wofür die Leute eigentlich da sind.
-
... hat einen Präsentkorb (der billigsten Art) vorbeigebracht.
Das dürft ihr als besondere Wertschätzung verstehen.
In unsere Behörde hat es noch niemals ein Präsentkorb geschafft.
Zum 20jährigen Jubiläum gab es mal Verköstigung auf Steuerzahlerkosten - allerdings nur für die angereisten Damen und Herren aus der Landeshauptstadt. Der Pöbel musste draußen bleiben und sich auf eigene Kosten beim Caterer versorgen.
-
Schaut euch an, ob Herr Geue einer von uns ist, oder westlich der Elbe sozialisiert wurde.
Dann gleiche diese Erkenntnis mit dem dahinter stehenden Motiv ab.
Fällt der Grosche?
-
https://www.dbb-mv.de/aktuelles/news/landesregierung-legt-geaenderten-gesetzentwurf-vor/
Leider kann man den Gesetzentwurf nicht einsehen. Spannend ist jedoch, dass das Gesetz bereits zur ersten Lesung in der 4.KW dem Landtag zugeleitet werden soll.
-
Zum Glück können viele nicht streiken, so läuft man nie Gefahr, daran erinnert zu werden, wofür die Leute eigentlich da sind.
Der Großteil könnte streiken, zumindest gibt es deutlich mehr Beschäftigte als Beamte.
-
Nur sind die Beschäftigten vom Gesetzesentwurf nicht betroffen...