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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: taube24 am 19.09.2023 16:50
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Guten Tag,
ich steh kurz vor einem AG-Wechsel (TVL zu TVöD VKA). Nun habe ich noch so viel Urlaub übrig, den ich nicht mehr nehmen kann aufgrund der betrieblichen Situation. Wsl. werden es 3 Tage sein.
Gibt es eine rechtliche Grundlage oder wie verfahren die Kommunen im TVöD VKA. Also kann ich diese 3 Tage zum neuen AG mitnehmen?
Danke für eine Antwort.
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Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage
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Deinen Urlaub zu nehmen geht normalerweise vor der betrieblichen Situation. Nur ggf kann der AG dir den Urlaub auch auszahlen.
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Deinen Urlaub zu nehmen geht normalerweise vor der betrieblichen Situation. Nur ggf kann der AG dir den Urlaub auch auszahlen.
Nicht ggfls., der AG muss den Urlaub auszahlen, wenn da bei Beendigung des AV noch was über ist.
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Die Übernahme des Resturlaubs war in meinem Fall immer unproblematisch. Unter bestimmten Umständen sollte aber die jeweilige Rechtsgrundlage (z.B. Urlaubsverordnung bei Bundeslandwechsel) beachtet werden.
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Die Übernahme des Resturlaubs war in meinem Fall immer unproblematisch. Unter bestimmten Umständen sollte aber die jeweilige Rechtsgrundlage (z.B. Urlaubsverordnung bei Bundeslandwechsel) beachtet werden.
Wir bewegn uns hier im Bereich des Tarifrechts. Dort gilt keine Urlaubsverordnung
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Die Übernahme des Resturlaubs war in meinem Fall immer unproblematisch. Unter bestimmten Umständen sollte aber die jeweilige Rechtsgrundlage (z.B. Urlaubsverordnung bei Bundeslandwechsel) beachtet werden.
Wir bewegn uns hier im Bereich des Tarifrechts. Dort gilt keine Urlaubsverordnung
Tatsächlich. Wer lesen kann... mea culpa.
Ich denke dennoch sollte, in Absprache mit den personalverwaltenenden Stellen, eine Übernahme unter Beachtung der tarifrechtlichen Bestimmungen möglich sein.