Forum Öffentlicher Dienst

Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: gutheil am 20.09.2023 19:52

Titel: Wie transparent muss ein befristeter Arbeitsvertrag sein
Beitrag von: gutheil am 20.09.2023 19:52
Servus,

ist ein befristeter Arbeitsvertrag mit einer Zweck- und Zeit-Doppelbefristung und folgendem Wortlaut für den Arbeitnehmer transparent genug:

X § 14 Abs. 1 TzBfG.

Versorgung und vorübergehende Unterbringung von Geflüchteten, längstens für zwei Jahre befristet.

Müsste "längstens für zwei Jahre befristet", da dies auch die Höchstgrenze für eine sachgrundlose Befristung ist, nicht z. B. mit "hilfsweise nach § 14 Abs. 2 TzBfG" versehen sein, damit der Arbeitsvertrag nach dem AGB-Recht auch wirklich transparent ist oder reicht der vorliegende Wortlaut bzgl. Transparenz aus?

Danke.

Grüße
Titel: Antw:Wie transparent muss ein befristeter Arbeitsvertrag sein
Beitrag von: Faunus am 20.09.2023 21:41
Auch hier gilt @kommi - Verzeihung @gutheil oder doch @randyandy? - sollte die Antwort von einem Antwalt für Arbeitsrecht erfolgen.

Du musst nicht für jede Frage einen neuen Thread eröffnen und schon garnicht unter neuem Nick!
Danke.
Titel: Antw:Wie transparent muss ein befristeter Arbeitsvertrag sein
Beitrag von: gutheil am 20.09.2023 22:12
 :o
Titel: Antw:Wie transparent muss ein befristeter Arbeitsvertrag sein
Beitrag von: Max am 22.09.2023 05:47
Eine "Doppelbefristung" geht natürlich.  Der Arbeitsvertrag ist nach Angabe des AG mit Sachgrund befristet. Warum sollte er dann auf Absatz 2 verweisen? Den Sachgrund für die 2 Jahre muss er nicht in den Arbeitsvertrag schreiben.