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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: KKraemer am 22.09.2023 17:14

Titel: [Allg] Höheres Amt bei Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: KKraemer am 22.09.2023 17:14
Hallo ihr Lieben,

Ich bin aktuell bei einer Kommune beschäftigt mit A11 und habe nun eine Stelle bei einem Kreis mit A12 gesehen, für die ich gut qualifiziert wäre.

Intern müsste ich bei einer A12 Stelle ja 6 Monate warten bis zur Beförderung.
Wäre das bei einem Arbeitgeberwechsel auch so? Oder könnte ich dort direkt mit A12 eingestellt werden?

Hat da zufällig jemand Erfahrung?
Titel: Antw:Höheres Amt bei Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: 2strong am 22.09.2023 22:49
Wenn Du bisher keinen A 12-Dienstposten wahrgenommen hast, wirst Du (mindestens) die sechs Monate Erprobung ableisten müssen.
Titel: Antw:Höheres Amt bei Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: Kleeblatt am 26.09.2023 17:09
Beamte haben keinen Arbeitgeber
Titel: Antw:Höheres Amt bei Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: smiteme am 26.09.2023 17:40
@kleeblatt
Gibt's von Ihnen eigentlich auch mal qualifizierte Antworten?
Titel: Antw:Höheres Amt bei Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: Tagelöhner am 26.09.2023 17:45
Die Antwort war qualifiziert, da es zutreffend ist. Wer im Beamtenverhältnis ist und seinen Dienstherr Arbeitgeber nennt, hat sich offensichtlich durch die Bestenauslese gemogelt  ;D.

Zum Thema: Wenn der Dienstherr eine freie A12-Stelle im Haushaltsplan hat, kann er dich nach einer Mindestwartezeit befördern. Wenn es keine freie Stelle gibt, und der Dienstposten eine A12-Bewertung hat wirst du so lange warten müssen, bis bei deinem Dienstherr alle Voraussetzungen erfüllt sind um dich befördern zu können.
Titel: Antw:[Allg] Höheres Amt bei Arbeitgeberwechsel
Beitrag von: Schmitti am 27.09.2023 09:47
...und wenn der Dienstherr dann kann, muss er obendrein dazu gerade Lust und Laune haben.

Wenn nach Erfahrungen gefragt wird: Bei einem Kreis hat er die womöglich schneller/leichter, als bei einer Kommune.