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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: apo am 22.09.2023 19:07

Titel: Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: apo am 22.09.2023 19:07
Hallo!
Heute gab es Post aus der Personalabteilung: der Resturlaub von 2023 sei bis zum 31.12.23 zu nehmen. Es sei auch nicht ausreichend, ihn bis zum 31.12. anzutreten.
Andernfalls würde der Resturlaub verfallen. Geht das ?
Danke
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: Luchaz am 22.09.2023 19:33
Witzig, kam bei mir heute auch an. Zufällig eine Behörde aus München?
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: Umlauf am 22.09.2023 20:54
Sehr strenge Regeln bei euch…
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: FearOfTheDuck am 22.09.2023 21:22
Finde ich auch!
Aber gehen tut das...
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: skiveren am 22.09.2023 23:54
Wir kennen das im öffentlichen Dienst so:
Resturlaub aus 2022 muss spätestens am 30.09.23 beginnen.
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: Umlauf am 23.09.2023 00:38
Wir kennen das im öffentlichen Dienst so:
Resturlaub aus 2022 muss spätestens am 30.09.23 beginnen.

„Wir kennen das im öffentlichen Dienst so:“
Resturlaub aus 2022 muss spätestens am 31.12.23 genommen worden sein.

Es gibt einen bunten Strauß an Regeln.
Daher ist das „Wir kennen“ äußerst unpassend.

Daher gilt meinen Regel nur für einen bestimmten Bereich des ÖD.
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: aronzo am 23.09.2023 07:33
Hallo!
Heute gab es Post aus der Personalabteilung: der Resturlaub von 2023 sei bis zum 31.12.23 zu nehmen. Es sei auch nicht ausreichend, ihn bis zum 31.12. anzutreten.
Andernfalls würde der Resturlaub verfallen. Geht das ?
Danke
Das ist Abbild der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie des Umstandes, dass ein tatsächlicher Verfall mit der aktuellen Rechtsprechung immer seltener tatsächlich eintritt.
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: Umlauf am 23.09.2023 11:33
Hallo!
Heute gab es Post aus der Personalabteilung: der Resturlaub von 2023 sei bis zum 31.12.23 zu nehmen. Es sei auch nicht ausreichend, ihn bis zum 31.12. anzutreten.
Andernfalls würde der Resturlaub verfallen. Geht das ?
Danke
Das ist Abbild der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie des Umstandes, dass ein tatsächlicher Verfall mit der aktuellen Rechtsprechung immer seltener tatsächlich eintritt.

Ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass die Informationsplicht allgemein bekannt sein sollte. Immerhin habe ich diesen Hinweis mindestens das 3. Mal bekommen. D.h., die gibt es schon ein paar Jahre.
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: Tagelöhner am 23.09.2023 11:39
Vielleicht kommen so manche öffentliche Arbeitgeber langsam auf den Trichter, was in der freien Wirtschaft schon länger der Standard ist. Für aufgehäufte Urlaubsansprüche müssen dort üblicherweise Rücklagen gebildet und bilanziert werden, was bei einer kontrahierenden Wirtschaft bzw. einem Rückgang der Steuermittel bzw. der aktuellen Ausgabenexplosion womöglich dazu führt.
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: BA1657 am 23.09.2023 12:08
Hallo in die Runde!

Ich meine mal einen Artikel gelesen zu haben, dass der Urlaub tatsächlich verfällt, wenn der Arbeitgeber darauf hingewiesen hat. Nur bei Arbeitsunfähigkeit und dienstlichen/betrieblichen Gründen, kann der Urlaub bis zum 31.05. des Folgejahres genommen werden (laut TVöD). Ansonsten verfällt dieser auch.

Wenn die Arbeitgeber einen drängen, dann sollten sie den Urlaub auch geben. Ich kann nur aus dem Bereich Krankenhäuser sagen, dass viel Druck gemacht wird, aber wenn man dann Urlaub nehmen will, es dann immer heißt, dass kein Personal da sei.

Gruß

B.
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: Umlauf am 23.09.2023 20:30
Da habe ich es beim Bund richtig gut. Dort wurde die Übertragbarkeit in mehreren Schritten auf 12 Monate ausgedehnt. Der kommende Jahreswechsel wird der erste seit etlichen Jahren seit, bei dem ich nicht 30 Tage mit rübernehme.
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: RsQ am 23.09.2023 22:51
Hallo!
Heute gab es Post aus der Personalabteilung: der Resturlaub von 2023 sei bis zum 31.12.23 zu nehmen. Es sei auch nicht ausreichend, ihn bis zum 31.12. anzutreten.
Andernfalls würde der Resturlaub verfallen. Geht das ?
Danke
"Resturlaub" bezieht sich hier aber auf den Resturlaub von 2022, der bis Ende 2023 zu nehmen ist? 2023 kann man bis zum 31.12. ja gar keinen "Resturlaub" haben, weil der ja auch regulär noch problemlos nutzbar wäre.

Dass Urlaubstage mit Ablauf des gleichen Kalenderjahres verfallen, wäre sehr, sehr ungewöhnlich. Und für den AG auch riskant - dann, wenn plötzlich alle AN im Dezember noch ihren Urlaub nehmen ...
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: MoinMoin am 24.09.2023 10:02
"Resturlaub" bezieht sich hier aber auf den Resturlaub von 2022, der bis Ende 2023 zu nehmen ist? 2023 kann man bis zum 31.12. ja gar keinen "Resturlaub" haben, weil der ja auch regulär noch problemlos nutzbar wäre.

Dass Urlaubstage mit Ablauf des gleichen Kalenderjahres verfallen, wäre sehr, sehr ungewöhnlich. Und für den AG auch riskant - dann, wenn plötzlich alle AN im Dezember noch ihren Urlaub nehmen ...
Es ist aber gesetzlich so geregelt, dass der Urlaub im Kalenderjahr zu nehmen ist und wenn der AN ihn nicht nimmt, dann verfällt er halt (wenn der AG ihn rechtszeitig darauf hingewiesen hat, das er noch ungeplanten Resturlaub hat)
Da verdrehst du die Situation.
Es ist eher ungewöhnlich, dass man den Urlaub mitnehmen kann.
Auch wenn es schlechte betriebliche Übung von An und AG ist, dieses zu machen, so kenne ich sehr viele die vom AG dazu angehalten werden, den Urlaub auch zu nehmen und nur in echten Ausnahmen es bewilligt wird den Urlaub "rüber" zu nehmen.
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: RsQ am 24.09.2023 10:35
Es ist eher ungewöhnlich, dass man den Urlaub mitnehmen kann.
Ist das so? Ich hätte - ganz subjektiv - eher vermutet, dass es in 80 % aller Unternehmen gelebte Praxis ist, Resturlaub ins Folgejahr mitzunehmen. Wurde nicht kürzlich sogar der gesetzliche Rahmen dafür erweitert?
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: MoinMoin am 24.09.2023 11:49
Es ist eher ungewöhnlich, dass man den Urlaub mitnehmen kann.
Ist das so? Ich hätte - ganz subjektiv - eher vermutet, dass es in 80 % aller Unternehmen gelebte Praxis ist, Resturlaub ins Folgejahr mitzunehmen. Wurde nicht kürzlich sogar der gesetzliche Rahmen dafür erweitert?
Nein! Da ist deine subjektive Meinung sehr in einer (öD?) Blase.
Und der gesetzliche Rahmen wurde mWn nicht erweitert.
Und in meiner subjektiven Blase ist es eben genau umgekehrt, dass diese gelebte Praxis beendet wurde, wg. Rücklagenbildung, Planbarkeit etc.
Und stringenter auf jährliche Urlaubsplanung gepocht wird.

Es steht gesetzlich niemanden zu, dass der Urlaub einfach so und grundlos mitgenommen werden kann.
§7 BUrlG sagt da was ganz anderes:
"Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen."

Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: RsQ am 24.09.2023 12:40
Und stringenter auf jährliche Urlaubsplanung gepocht wird.
... was ich ja total richtig finde! Man könnte ketzerisch ja sagen: "Wer seinen Urlaub nicht nimmt, braucht auch keinen."

Allerdings ist es bspw. bei uns (übrigens: pW  ;D) so, dass in einem kleinen Team gar nicht alle Urlaubswünsche zu realisieren sind. Da bleibt immer jemand übrig, der nicht alle Urlaubstage (sinnvoll) nehmen kann. Da verschiebt sich das Problem zwangsläufig. Regulär ist hier die Vorgabe "bis 31.03. des Folgejahres" (samt striktem Hinweis zum Jahreswechsel), aber auch darüber hinaus ist es möglich. Eine Kollegin hat JETZT erst ihren Resturlaub 2022 abgebaut und sucht nach einem Zeitfenster für die ersten Urlaubstage des 2023-Budgets ...  :(
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: MoinMoin am 24.09.2023 14:34
Und? Natürlich kann es so sein, heißt aber nicht, dass man darauf einen Anspruch hätte.

Das liegt doch zu 90% daran, dass man seinen Urlaub nicht langfristig plant, sondern spontan macht und dann sich sehr stark nach den Bedürfnissen der Projekte richtet und nicht umgekehrt.
wenn die Kollegin 3 Wochen weg ist und ein Meeting angesetzt wird, wo sie bei sein muss, dann richtet sich das Meeting nach ihrem Kalender und nicht umgekehrt.

Denn auch in einem kleinem Team ist das realisierbar.
Einfach die Vorgabe: Ende Januar sind 20 Urlaubstage fix und eingereicht und 10 fürs spontane.
Das tut ein Jahr weh und dann ist man im flow.

Die Kollegin, könnte doch jetzt schon für 2023 und 2024 45 Urlaubstage planen und einreichen, dann ist das kein Problem mehr, dass sie mal nicht da ist.
 Ich glaube, wenn man denen sagt: Zeitfenster musste du finden, weil ohne Begründung, wird kein Urlaub ins neue Jahr übernommen, dann finden die auch Urlaubstage.
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: apo am 24.09.2023 15:55
Danke für die Rückmeldungen! Jetzt weiß ich mehr über die rechtliche Lage.
Bis jetzt war es bei uns anders, man konnte bis Ende März  des Folgejahres noch ohne Probleme den Resturlaub nehmen. Danach noch auf begründetem Antrag bis Ende Mai.
Dieses Mal wird es halt für die Abteilung sportlich, wenn noch alle ihren verbleibenden Urlaub diese Jahres nehmen wollen. Das nennt man dann wohl klassisch : Pech gehabt 🙄
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: Umlauf am 24.09.2023 22:27
Und? Natürlich kann es so sein, heißt aber nicht, dass man darauf einen Anspruch hätte.

Das liegt doch zu 90% daran, dass man seinen Urlaub nicht langfristig plant, sondern spontan macht und dann sich sehr stark nach den Bedürfnissen der Projekte richtet und nicht umgekehrt.
wenn die Kollegin 3 Wochen weg ist und ein Meeting angesetzt wird, wo sie bei sein muss, dann richtet sich das Meeting nach ihrem Kalender und nicht umgekehrt.

Denn auch in einem kleinem Team ist das realisierbar.
Einfach die Vorgabe: Ende Januar sind 20 Urlaubstage fix und eingereicht und 10 fürs spontane.
Das tut ein Jahr weh und dann ist man im flow.

Die Kollegin, könnte doch jetzt schon für 2023 und 2024 45 Urlaubstage planen und einreichen, dann ist das kein Problem mehr, dass sie mal nicht da ist.
 Ich glaube, wenn man denen sagt: Zeitfenster musste du finden, weil ohne Begründung, wird kein Urlaub ins neue Jahr übernommen, dann finden die auch Urlaubstage.

Wenn es der Tarif hergibt oder der AG vom Tarif ausgehend übertarifliche Regelungen festlegt, hat man den Anspruch.
Siehe §13 BUrlG.
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: MoinMoin am 25.09.2023 04:06
Wenn es der Tarif hergibt oder der AG vom Tarif ausgehend übertarifliche Regelungen festlegt, hat man den Anspruch.
Siehe §13 BUrlG.
Absolut Korrekt: Im TVöD §37 ist aber keine grundsätzlich Übertragung vereinbart, so wie ich es bisher verstanden habe:

(2) Im Übrigen gilt das Bundesurlaubsgesetz mit folgenden Maßgaben:
a) Im Falle der Übertragung muss der Erholungsurlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres angetreten werden. Kann der Erholungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen/dienstlichen
Gründen nicht bis zum 31. März angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai
anzutreten.


d.h. formal muss man eine Übertragung nach BUrlG beantragen.

Das wird bisher (im öD) so aber nicht gemacht, sondern der Urlaub wird idR automatisch übertragen.
Rechtsanspruch hat man mMn dadurch aber nicht, darüber sollte man sich klar werden.

Auch kenne ich es, dass in vielen Dienststellen, die Angestellten mit den Beamten gleichgestellt per Verfügung sind und der Urlaub bis September angetreten werden kann.
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: Britta2 am 25.09.2023 08:22
Und wenn es sich bei der Start-Frage schlichtweg um einen Tippfehler gehandelt hat? Auch die Personale sind nur Menschen ... ---->  Resturlaub aus 2022 bis 31.12.2023 zu nehmen statt Restulaub 2023 bis 31.12.2023.
Kann doch passieren - sollte sich aber aufklären lassen. Tipp:  mal rückfragen.
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: tina92 am 25.09.2023 09:15
Die Sachlage ist doch eindeutig. Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr.
Andernfalls könnte man das Urlaubsjahr witzigerweise von 01.04. - 31.03. legen. Oder gleich so wie es jedem einzelnen gefällt. Wozu überhaupt Regeln?
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: aronzo am 25.09.2023 09:35
Hallo!
Heute gab es Post aus der Personalabteilung: der Resturlaub von 2023 sei bis zum 31.12.23 zu nehmen. Es sei auch nicht ausreichend, ihn bis zum 31.12. anzutreten.
Andernfalls würde der Resturlaub verfallen. Geht das ?
Danke
Das ist Abbild der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers sowie des Umstandes, dass ein tatsächlicher Verfall mit der aktuellen Rechtsprechung immer seltener tatsächlich eintritt.

Mal ein "kleiner" Überblick für die Interessierten:

https://www.cmshs-bloggt.de/arbeitsrecht/bag-zu-verfall-und-verjaehrung-von-urlaubsanspruechen-bei-unterlassenen-mitwirkungsobliegenheiten-des-arbeitgebers/
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: MoinMoin am 25.09.2023 10:45
heißt also, wenn der Ag (so wie in diesem Fall) dem An darauf hinweist (individualisiert, also: sie haben noch x Tage, bitte nehmen sie diese bis zum 31.12.), dass er seinen Urlaub zu nehmen hat,
der AN keinen ausreichenden Grund nennen kann, warum er ihn nicht genommen hat und ihn übertragen lassen will, dann verfällt der gesetzliche Urlaub am 31.12.
Aus 30 Tage werden dann 10 Tage (und aus 20 Tage 0 Tage)
Aber auch der tarifliche? mMn schon.
Falls ja wird dann daraus 0 Tage?
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: Dakmer am 26.09.2023 09:53
Hier ist mir gerade etwas dazu in die Hände gefallen:

Rechtsprechung des EuGH
und des BAG im Hinblick auf Verfall und Verjährung
von Urlaubsansprüchen und entsprechende
Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers
Bezug: Rundschreiben vom 3. September 2019 (Az.: D5-
31001/3#16, D2-20202/1#43) und vom 7. März
2022 (Az.: D2-30106/1#12)
– RdSchr. d. BMI v. 9.8.2023 – D5.31001/3#16,
D2.20202/1#43 –
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: RsQ am 26.09.2023 18:22
heißt also, wenn der Ag (so wie in diesem Fall) dem An darauf hinweist (individualisiert, also: sie haben noch x Tage, bitte nehmen sie diese bis zum 31.12.), dass er seinen Urlaub zu nehmen hat,
der AN keinen ausreichenden Grund nennen kann, warum er ihn nicht genommen hat und ihn übertragen lassen will, dann verfällt der gesetzliche Urlaub am 31.12.
Ich prophezeie, dass bei strikter Anwendung dieser Regel viele Unternehmen und Institutionen im Dezember quasi arbeitsunfähig sein, weil alle Arbeitnehmer den Urlaub verbraten.
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: aronzo am 26.09.2023 20:41
@RsQ
Das glaube ich nicht, da sicherlich betriebliche, und im Fall von Krankheit, dann auch persönliche Gründe vorliegen. Wenn ein Übertragungsgrund besteht, verschiebt sich die zeitliche Grenze des Urlaubsanspruchs automatisch vom 31.12. eines Jahres auf den 31.3. des Folgejahres. Ein Antrag ist also nicht nötig. Es ist aber besser, schon aus Beweisgründen, sich den Übertrag bestätigen zu lassen. Nichts anderes läuft in der betrieblichen Praxis. Der Unterschied im TVöD/TV-L liegt allein im Umstand, dass der Urlaub nicht bis Ende 31.03./31.05. (eventuell auch 30.09.) genommen, sondern nur angetreten werden muss.
Titel: Antw:Resturlaub bis Jahresende
Beitrag von: MoinMoin am 29.09.2023 07:36
heißt also, wenn der Ag (so wie in diesem Fall) dem An darauf hinweist (individualisiert, also: sie haben noch x Tage, bitte nehmen sie diese bis zum 31.12.), dass er seinen Urlaub zu nehmen hat,
der AN keinen ausreichenden Grund nennen kann, warum er ihn nicht genommen hat und ihn übertragen lassen will, dann verfällt der gesetzliche Urlaub am 31.12.
Ich prophezeie, dass bei strikter Anwendung dieser Regel viele Unternehmen und Institutionen im Dezember quasi arbeitsunfähig sein, weil alle Arbeitnehmer den Urlaub verbraten.
Der dann nicht genehmigt werden muss und sich verschiebt.
Und ich prophezeie, dass diese Problematik eine reine Übergangsprobematik ist, denn wenn die Leute kapieren, dass sie ihren Jahresurlaub im gleichen Jahr nehmen müssen, dann gehen sie da auch anders mit um.