Wieso soll die Personalchefin nicht wissen, ob Du schwerbehindert bist.? Das kund zu tun bringt keine Nachteile, sondern bewirkt viel mehr, dass Du Nachsausgleiche in Anspruch nehmen kannst.
Paragraph 4 TV ÖD passt auch nicht, um einen Versetzungswunsch zu begründen. Da geht es vielmehr darum, dass der Arbeitgeber Personal aus betrieblichen Gründen vorübergehend anderswo einsetzen kann.