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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Unwissend am 27.09.2023 10:25

Titel: Nach Abordnung ins Ministerium keine Berförderung möglich?
Beitrag von: Unwissend am 27.09.2023 10:25
Hallo,
meine Frau wechselte im Nov. 22 vom Bundespolizeipräsidium (BPOLP) zu einem Ministerium (im geh. Dienst mit einer A10) im Rahmen einer Abordnung. Im letzten Monat der Beschäftigung bei der BPOLP bekam sie von dort eine Beurteilung.

Nun fragte Sie nach Übernahme, wann als nächstes die Möglichkeit einer Beförderung für sie sein würde. Hier wurde ihr mitgeteilt (vom Chef und der Personalabteilung), da sie Ende Nov. 22 nicht zum Zeitpunkt der Regelbeurteilungen dort beschäftigt war und die der BPOLP für das Ministerium keine Gültigkeit hat, sie erst einmal die nächste Regelbeurteilung Ende 2024 abwarten müsste und daher frühestens 2025 befördert werden könnte.

Wir haben nunmehr überlegt das ganze schriftlich anzufragen und zu bentragen, dass die Beurteilung der BPOLP entsprechend "umgewandelt" werden soll.

Daher meine Fragen
1. Stimmt die Aussage der Personalabteilung / des Vorgesetzten?

2. Hätte so ein hilfsweiser Antrag Sinn?

Vielen Dank.
Titel: Antw:Nach Abordnung ins Ministerium keine Berförderung möglich?
Beitrag von: clarion am 27.09.2023 18:01
Da es kein Recht auf Beförderung gibt, wird die Anfrage wohl nichts nützen.
Titel: Antw:Nach Abordnung ins Ministerium keine Berförderung möglich?
Beitrag von: Unwissend am 27.09.2023 19:05
Da es kein Recht auf Beförderung gibt, wird die Anfrage wohl nichts nützen.

Naja es geht ja viel um mehr die Problematik der Beurteilung, dass die keine Aktzeptanz findet, was ich mir einfach nicht vorstellen kann. Es geht ja nicht darum, dass sie zwangsweise befördert werden soll.


Titel: Antw:Nach Abordnung ins Ministerium keine Berförderung möglich?
Beitrag von: flip am 27.09.2023 19:42
Die Regelbeurteilung (eröffnet im Nov. 22 vom Bundespolizeipräsidium?) hat offenbar nicht für eine Beförderung ausgereicht, sonst hätte ja eine Beförderung stattgefunden. Die nächste Regelbeurteilung abwarten ist wohl unumgänglich.
Titel: Antw:Nach Abordnung ins Ministerium keine Berförderung möglich?
Beitrag von: Neuling2016 am 27.09.2023 20:49
Hallo,
meine Frau wechselte im Nov. 22 vom Bundespolizeipräsidium (BPOLP) zu einem Ministerium (im geh. Dienst mit einer A10) im Rahmen einer Abordnung. Im letzten Monat der Beschäftigung bei der BPOLP bekam sie von dort eine Beurteilung.

Nun fragte Sie nach Übernahme, wann als nächstes die Möglichkeit einer Beförderung für sie sein würde. Hier wurde ihr mitgeteilt (vom Chef und der Personalabteilung), da sie Ende Nov. 22 nicht zum Zeitpunkt der Regelbeurteilungen dort beschäftigt war und die der BPOLP für das Ministerium keine Gültigkeit hat, sie erst einmal die nächste Regelbeurteilung Ende 2024 abwarten müsste und daher frühestens 2025 befördert werden könnte.

Wir haben nunmehr überlegt das ganze schriftlich anzufragen und zu bentragen, dass die Beurteilung der BPOLP entsprechend "umgewandelt" werden soll.

Daher meine Fragen
1. Stimmt die Aussage der Personalabteilung / des Vorgesetzten?

2. Hätte so ein hilfsweiser Antrag Sinn?

Vielen Dank.

Bei AO < 1 Jahr fordert die Dienststelle grds. lediglich einen Beurteilungsbeitrag an, welcher dann in die Regelbeurteilung einfließen.
Titel: Antw:Nach Abordnung ins Ministerium keine Berförderung möglich?
Beitrag von: 2strong am 27.09.2023 22:39
Handelt es sich um eine Abordnung mit Ziel der Versetzung oder eine Abordnung ohne Ziel der Vesetzung? Deine Frau ist jetzt als Sachbearbeiterin im BMI tätig, darf ich annehmen?
Titel: Antw:Nach Abordnung ins Ministerium keine Berförderung möglich?
Beitrag von: Eukaryot am 01.10.2023 15:13
Die Regelbeurteilung richtet sich an die abstrakt-funktionellen Anforderungen des Statusamtes und hat somit Berücksichtigung zu finden, wenn sie sich auf dieselbe Laufbahn bezieht, z.B. nichttechnischer Verwaltungsdienst.
Titel: Antw:Nach Abordnung ins Ministerium keine Berförderung möglich?
Beitrag von: TheOffice am 01.10.2023 20:48
Die RBU ist zu berücksichtigen.
Und sollte ein Grudn vorliegen, dass sie es nicht ist, ist eine ALB (ANlassbeurteilung) zu erstellen. Auf jeden Fall ist betreffende Person in das Ranking aufzunehmen und dies geht nur mit einer Beurteilung.
Und jede Person hat auch das Recht, bei anstehenden Beförderungen, seinen Platz im Ranking zu erfragen.

Freundliche aber sachlich bestimmte, schriftliche Anfrage bei der Personalabteilung und den Personalrat in Cc.

Neu zugeordnete/abgeordnete werden gerne außen vor gelassen und das bisherige Ranking nicht durcheinander zu bringen und sie werden dann für das nächste mit eingeplant.
Titel: Antw:Nach Abordnung ins Ministerium keine Berförderung möglich?
Beitrag von: Unwissend am 02.10.2023 06:36
Die RBU ist zu berücksichtigen.
Und sollte ein Grudn vorliegen, dass sie es nicht ist, ist eine ALB (ANlassbeurteilung) zu erstellen. Auf jeden Fall ist betreffende Person in das Ranking aufzunehmen und dies geht nur mit einer Beurteilung.
Und jede Person hat auch das Recht, bei anstehenden Beförderungen, seinen Platz im Ranking zu erfragen.

Freundliche aber sachlich bestimmte, schriftliche Anfrage bei der Personalabteilung und den Personalrat in Cc.

Neu zugeordnete/abgeordnete werden gerne außen vor gelassen und das bisherige Ranking nicht durcheinander zu bringen und sie werden dann für das nächste mit eingeplant.

Vielen Dank für die Hinweise / die Antworten. Das hat uns schon mal weitergeholfen.
Das mit dem Personalrat CC werden wir mal berücksichtigen.