Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Rheini am 27.09.2023 14:59

Titel: [NW] A13 ROAR - RR
Beitrag von: Rheini am 27.09.2023 14:59
Sachverhalt.

Ein Beamter A12 geh. Dienst im Land NRW wird befördert. Er soll das Amt A13 geh. Dienst ROAR erhalten. In der Urkunde wird er zum Regierungsrat A13 h. D. ernannt.

Was sind die Folgen?

Danke für sinnvolle Kommentare.

Text in der Urkunde:

"Herr Regierungsamtsrat ....... wird zum Regierungsrat ernannt."

Natürlich mit Behörde, Siegel Unterschrift und Datum ....
Titel: Antw:A13 ROAR - RR - NW
Beitrag von: oorschwerbleede am 27.09.2023 15:05
Spontan: Die Ernennung ist nichtig nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 8 Abs. 2 Nr. 3 Beamtenstatusgesetz. Die Nennung der korrekten Amtsbezeichnung, die verliehen werden soll, ist zwingender Teil der Urkunde.
Titel: Antw:A13 ROAR - RR - NW
Beitrag von: was_guckst_du am 27.09.2023 15:14
...ist diese Urkunde auch ausgehändigt worden?
Titel: Antw:A13 ROAR - RR - NW
Beitrag von: Rheini am 27.09.2023 15:15
...ist diese Urkunde auch ausgehändigt worden?

Ja.
Titel: Antw:A13 ROAR - RR - NW
Beitrag von: was_guckst_du am 27.09.2023 15:22
...dann handelt es sich um eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakt, der nur unter den in den im VwVerfG genannten Voraussetzungen zurückgenommen werden kann...

..hier ist der Vertrauensschutz zu beachten..nach dem SV durftest du nicht darauf vertrauen, eine Beförderungsurkunde für den hD zu erhalten...die Urkunde kann zurückgenommen werden...
Titel: Antw:A13 ROAR - RR - NW
Beitrag von: was_guckst_du am 27.09.2023 15:25
...in NRW gibt es die Bezeichnung OAR nicht mehr...hier gibt es den Rat im gD und im hD...
Titel: Antw:A13 ROAR - RR - NW
Beitrag von: Rheini am 27.09.2023 15:26
...in NRW gibt es die Bezeichnung OAR nicht mehr...hier gibt es den Rat im gD und im hD...


Ahhhhhh, das könnte die Lösung sein.
Titel: Antw:A13 ROAR - RR - NW
Beitrag von: was_guckst_du am 27.09.2023 15:28
..Laufbahn 2.1 (ehem. gD) u Laufbahn 2.2 (ehem. hD)
Titel: Antw:A13 ROAR - RR - NW
Beitrag von: Rheini am 27.09.2023 15:29
..Laufbahn 2.1 (ehem. gD) u Laufbahn 2.2 (ehem. hD)

Danke.....
Titel: Antw:A13 ROAR - RR - NW
Beitrag von: oorschwerbleede am 27.09.2023 17:31
...dann handelt es sich um eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakt, der nur unter den in den im VwVerfG genannten Voraussetzungen zurückgenommen werden kann...

Nein, es handelt sich zwar um einen Verwaltungsakt. Dieser ist aber gesetzlich formgebunden an die Ernennung mittels Urkunde. Die Ernennung ist aus o. g. Grund nichtig, damit ist die Form des VA nicht mehr eingehalten und §44 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG greift - die Nichtigkeit des VA insgesamt. Auch wenn in der Urkunde nur das h. D. mit dem g. D. vertauscht wurde ist es ein gravierender Formfehler. Es bedarf in jedem Fall einer neuen Urkunde.
Titel: Antw:A13 ROAR - RR - NW
Beitrag von: NWB am 27.09.2023 20:47
Der OAR in NRW ist im Zuge einer Dienstrechtsmodernisierung zum RR geworden. Ist bestimmt schon mehr als 8 Jahre her.
Titel: Antw:A13 ROAR - RR - NW
Beitrag von: AR76 am 27.09.2023 21:37
Sachverhalt.

Ein Beamter A12 geh. Dienst im Land NRW wird befördert. Er soll das Amt A13 geh. Dienst ROAR erhalten. In der Urkunde wird er zum Regierungsrat A13 h. D. ernannt.

Was sind die Folgen?

Danke für sinnvolle Kommentare.

Text in der Urkunde:

"Herr Regierungsamtsrat ....... wird zum Regierungsrat ernannt."

Natürlich mit Behörde, Siegel Unterschrift und Datum ....


Ganz sicher steht nicht hD bei dir...bin vor drei Jahren in dieselbe Falle getappt und habe den Amtsleiter angeschaut...äh, muss das nicht Oberrat stehen? Nö. Seit ein paar Jahren Regieeungsrat - egal ob gD oder hD. Laufbahn 2.1 und 2.2 macht den Unterschied. Bezüge sind ja sowieso identisch.
Titel: Antw:A13 ROAR - RR - NW
Beitrag von: was_guckst_du am 28.09.2023 06:55
Die Ernennung ist aus o. g. Grund nichtig, damit ist die Form des VA nicht mehr eingehalten und §44 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG greift - die Nichtigkeit des VA insgesamt. Auch wenn in der Urkunde nur das h. D. mit dem g. D. vertauscht wurde ist es ein gravierender Formfehler. Es bedarf in jedem Fall einer neuen Urkunde.
..wir haben doch schon festgestellt, dass die Urkunde ok ist 8)
Titel: Antw:[NW] A13 ROAR - RR
Beitrag von: 10481178 am 28.09.2023 08:43
Hallo,

ich welche Planstelle wurde den eingewiesen?

A13 BA (Beförderungsamt)
A13 EA (Eingangsamt)

?
Titel: Antw:A13 ROAR - RR - NW
Beitrag von: Rheini am 28.09.2023 13:05
...dann handelt es sich um eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakt, der nur unter den in den im VwVerfG genannten Voraussetzungen zurückgenommen werden kann...

Nein, es handelt sich zwar um einen Verwaltungsakt. Dieser ist aber gesetzlich formgebunden an die Ernennung mittels Urkunde. Die Ernennung ist aus o. g. Grund nichtig, damit ist die Form des VA nicht mehr eingehalten und §44 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG greift - die Nichtigkeit des VA insgesamt. Auch wenn in der Urkunde nur das h. D. mit dem g. D. vertauscht wurde ist es ein gravierender Formfehler. Es bedarf in jedem Fall einer neuen Urkunde.

Text der Urkunde siehe Eingangsposting. Da steht kein H. D. - g. D. drin.

Beitrag von "was_guckst_du" hat sich als korrekt herausgestellt. Danke allen für Ihre Beiträge.

Titel: Antw:[NW] A13 ROAR - RR
Beitrag von: oorschwerbleede am 28.09.2023 14:09
Na wenn das so ist - ich war davon ausgegangen, dass auch das h. D. drin steht ;)