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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Hanno am 29.09.2023 11:04

Titel: Auszahlung Resturlaubstage u. Überstunden nach Kündigung
Beitrag von: Hanno am 29.09.2023 11:04
Moin zusammen,
Anfang Juli habe ich mein Arbeitsverhältnis zum 30.09.2023 gekündigt und in dem Kündigungsschreiben um Auszahlung von Resturlaub und Überstunden gebeten. Seit Juli 2022 bin ich wegen Mobbing und Depressionen arbeitsunfähig. Eine Kündigungsbestätigung habe ich bekommen.

Wie sind eure Erfahrungen mit der Auszahlung von Überstunden und Resturlaub. Erhalte ich das Geld diesen Monat oder erst Ende Oktober? Bisher habe ich nix bekommen.
Titel: Antw:Auszahlung Resturlaubstage u. Überstunden nach Kündigung
Beitrag von: MoinMoin am 29.09.2023 13:41
Sind es Überstunden oder Gleitzeitstunden?

Urlaub wird im Folgemonat ausgezahlt, da es gesetzlich nicht erlaubt ist es vorher zu zahlen.
Titel: Antw:Auszahlung Resturlaubstage u. Überstunden nach Kündigung
Beitrag von: Hanno am 29.09.2023 13:45
Danke für deine Information.

Es sind Überstunden aus dem letzten Jahr, die ich aufgrund der Arbeitsunfähigkeit nicht abfeiern konnte.
Titel: Antw:Auszahlung Resturlaubstage u. Überstunden nach Kündigung
Beitrag von: MoinMoin am 29.09.2023 13:53
Danke für deine Information.

Es sind Überstunden aus dem letzten Jahr, die ich aufgrund der Arbeitsunfähigkeit nicht abfeiern konnte.
Also vom AG angeordnete Stunden, die auch mit Aufschlag gebucht worden sind.
Die müssen dann je nach Dienstvereinbarung ausgezahlt werden.
Titel: Antw:Auszahlung Resturlaubstage u. Überstunden nach Kündigung
Beitrag von: Hanno am 29.09.2023 14:05
Ok, danke.
Wie würde sich das bei Gleitzeittagen verhalten, wenn man aufgrund zu viel Arbeit Plusstunden angesammelt hat? Da ist eine Freundin gerade am überlegen sich diese auszahlen zu lassen, wenn sie zum 31.12. kündigt und sie vorher nicht abfeiern kann.
Titel: Antw:Auszahlung Resturlaubstage u. Überstunden nach Kündigung
Beitrag von: MoinMoin am 29.09.2023 14:19
Ok, danke.
Wie würde sich das bei Gleitzeittagen verhalten, wenn man aufgrund zu viel Arbeit Plusstunden angesammelt hat? Da ist eine Freundin gerade am überlegen sich diese auszahlen zu lassen, wenn sie zum 31.12. kündigt und sie vorher nicht abfeiern kann.
Das hängt von Dienstvereinbarung ab, die die Gleitzeit regelt.
Wenn jemand freiwillig Gleitzeit in größerem Maße anhäuft, dann kann es passieren, dass diese Zeit halt verfällt.

Wenn diese Stunden angeordnet sind, weil zu viel Arbeit da ist, dann wird sie einerseits besser bezahlt und andererseits kann diese Zeit nicht verfallen.
Titel: Antw:Auszahlung Resturlaubstage u. Überstunden nach Kündigung
Beitrag von: Hanno am 29.09.2023 14:28
Vielen Danke für die Informationen   :)
Da rate ich meiner Freundin besser die Überstunden vorher abzufeiern. Man muss dem Arbeitgeber ja nix schenken.