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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Monodon am 29.09.2023 18:04

Titel: [NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Monodon am 29.09.2023 18:04
Hallo zusammen,

falls bei meinem Amtsarzttermin am 10.10. alles rund läuft, werde ich wohl bald als Lehrer verbeamtet. Bislang habe ich gut 2 Jahre als Quereinsteiger als Lehrer gearbeitet (ink. 1,5 Jahre Qualifizierungsmaßnahme).

Da ja damit auch der Wechsel in die PKV ansteht, bin ich auf der Suche nach einer guten Versicherungsberatung.
Wegen Vorerkrankungen (Hautkrebs (geheilt), Krampfadern (wurden entfernt)) muss ich wohl über die Öffnungsaktion rein und jemand müsste für mich anonyme Voranfragen stellen.

Hat vlt. jemand einen Tipp für mich, wo man vernüftig beraten wird? Gerne auch per PM, falls Links hier nicht erlaubt sind.

Leider habe ich noch ein paar Fragen:)

Sollte ich vlt. auch darüber nachdenken, die wohl bald kommende pauschale Beihilfe in Anspruch zu nehmen? Oder wäre die PKV als 42-Jähriger mit Vorerkrankungen auch über die Öffnungsaktion die bessere Wahl?

Wie läuft das praktisch mit dem Wechsel in die PKV ab? Falls ich zum Beispiel zum 1.11. verbeamtet werde und noch keine PKV habe, muss ich dann erst einmal die GKV alleine bezahlen, bis ich in die PKV wechsel?

Habe ich trotzdem anteiligen Anspruch auf die im November ausgezahlte Sonderzahlung aus meiner Zeit als Angesteller oder verfällt die?

Vielen Dank und beste Grüße!
Titel: Antw:(NI) Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: clarion am 29.09.2023 21:08
Hallo,

anonyme Voranfragen kannst Du über einen unabhängigen Versicherungsberater stellen. Ich bin mir aber nicht sicher ab die beiden großen Beamtenversicherer HUK und Debeka anonyme Voranfragen beantworten. M.E ist der Preis nur das Zweitwichtigste. Die Leistung muss stimmen! Du bindest Dich den Rest des Lebens.

Die pauschale Beihilfe  lohnt sich mit A13 normalerweise nicht,  es sei denn Du hast sechs Kinder und eine kranke Frau.

Du musst Deiner GKV die anstehende Verbeamtung mitteilen, bist dann vorerst freiwillig versichert. Dann hast Du sechs Monate Zeit in die PKV zu wechseln.

Von der Jahressonderzahlung kriegst Du gar nichts, da Du am 01.12. nicht tarifbeschäftigt sein wirst. Da die NLBV nicht von der schnellen Truppe ist, kann es sogar sein, dass die Jahressonderzahlung zwar ausgezahlt, aber mit dem Dezembersold verrechnet wird. Also die Jahressonderzahlung nicht ausgeben! Beamte bekommen aber auch ein kleines " Weihnachtsgeld" von 500 Euro. Ich weiß nicht, ob nur anteilig für November Dezember oderfür das ganze Jahr.
Titel: Antw:(NI) Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Monodon am 30.09.2023 13:50
Vielen Dank!

Hat jemand vlt. noch ein paar Tipps für einen unabhängigen Versicherungsberater? Irgendwie ist es gar nicht so leicht einen zu finden, der sich auf Beamten spezialisiert hat oder sich da gut auskennt.

Sowas wie www.fairbeamtet.de ist ja ein Makler. Wäre ein Weg über so ein Angebot auch in Ordnung?

Ich habe jetzt für Ende Oktober noch einen Termin bei der Verbraucherzentrale gebucht, das ist sicher auch hilfreich.

Beste Grüße!
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: clarion am 01.10.2023 09:55
Der Makler  denkt vermutlich  erst an sich und dann und Dich und er wird Dir nicht die HUK und die Debeka anbieten,  beides sind große Beamtenversicherer. Und bei der Öffnungsaktion sind Makler eher nicht zu gebrauchen.

Ich wusste auch, dass die Öffnungsaktion  notwendig wurde, habe die Kollegen gefragt,  wo sie versichert sind und ob sie zufrieden sind und habe mich direkt mit der Debeka in Verbindung gesetzt. Bei der Verbraucherzentrale war ich vorher und habe mir Tipps geben lassen.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Saxum am 02.10.2023 10:38
Was die Vorerkrankungen angeht, dass welche vorhanden sind bedeutet nicht automatisch, dass damit der Weg über "nur" die Öffnungsaktion möglich ist. Diese sollte erst als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen werden.

Jetzt kommt es natürlich spezifisch auf den Fragenkatalog der Krankenversicherer an, pauschal werden grob 3 Jahre ambulante Arztbesuche, 5 Jahre stationäre Besuche, 10 Jahre Psyche/Krebs abgefragt. Wobei die Fragen natürlich von Versicherer zu Versicherer sich differenzieren.

Wenn ausgeheilt, es durch ärztliches Attest bestätigt werden kann und es mehr als 3 oder sogar 5 Jahre zurückliegt dann sehe ich persönlich als Laie recht gute Chancen für dich - natürlich ohne Gewähr. Optimal natürlich 10 Jahre, aber liegst vermutlich noch drinnen oder? Ein guter Versicherervermittler würde hier sich bemühen die Daten aufzubereiten und die Punkte mit Erklärungen hinterlegen, sofern diese in den Abfragezeitraum fallen.

Um einen Risikozuschlag wirst du vermutlich - je nachdem wie gefahrerhebend der Umstand ist - nicht ganz umhin kommen, hier bewerten aber die Versicherer die Risiken tatsächlich oft sehr stark unterschiedlich.

Der "größte Beamtenversicherer" mag vielleicht ok sein, aber meinen Erfahrungen nach haben die direkt die vollen 30% veranschlagt wo andere dann zwischen 5% - 15% es moderat bewerteten. Dies konnte ich auch von anderen in Erfahrung bringen.

Der beste Weg wäre in jedem Fall anonyme/pseudotypisierte Risikovorabfragen zu stellen, das kann man entweder selbst machen indem man die Versicherer direkt bittet den Fragebogen zukommen zu lassen oder man lässt es über einen Makler/Vermittler/Vertreter machen.

Hier kann man dann bei verschiedenen Versicherern anfragen, "ob" und wenn ja "zu welchen" Konditionen die einen nehmen würden - ohne die Öffnungsaktion. Der zweite Vorteil an anonymen Risikovorabfragen ist, dass man nicht in die "Öffnungsaktion-Falle" tappt, wo man dann (versehentlich) einen Antrag stellt und der erste Versicherer der die Öffnungsaktion anbietet, dort "muss" man dann rein, wenn man tatsächlich nur diese ziehen kann. Denn es gibt Versicherer, die vielleicht anstelle der vollen Beihilfeergänzungstarifs zumindest einen guten abgespeckten anbieten.

Anonym / Pseudotypisierte bedeutet in diese Sinne, dass man alle Gesundheitsfragen und relevanten Angaben wie z.B. Größe, Gewicht, etc. wahrheitsgemäß angibt, aber beim Namen nur einen Kürzel oder nur den Vornamen ohne den Nachnamen verwendet. Darüber hinaus schreibt man auf das Blatt "Probeantrag" und keine Unterschrift!

Selbst wenn man auf einen Makler setzt, hier nicht automatisch darauf verlassen, dass der Makler anynome/pseudotypisierte Vorabfragen stellt - sondern explizit darauf bestehen.

Siehe hierzu auch Merkblatt des PKV Verbandes: Nummer 8. (https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/2020_06_merkblatt-fuer-beamtenanfaenger-mit-vorerkrankungen-oder-behinderungen.pdf)
Titel: Antw:(NI) Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: was_guckst_du am 02.10.2023 16:11
Beamte bekommen aber auch ein kleines " Weihnachtsgeld" von 500 Euro. Ich weiß nicht, ob nur anteilig für November Dezember oderfür das ganze Jahr.
..was man nicht weiß, sollte man auch nicht erklären!

...diese pauschale Aussage stimmt nämlich so nicht...in NRW z.B. und auch beim Bund erhalten Beamte kein Weihnachtsgeld...
Titel: Antw:(NI) Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: oorschwerbleede am 02.10.2023 16:30
...diese pauschale Aussage stimmt nämlich so nicht...in NRW z.B. und auch beim Bund erhalten Beamte kein Weihnachtsgeld...

in Sachsen auch nicht...
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: N8 am 02.10.2023 19:09
es geht doch hier im thread um niedersachsen, clarion hat sich auf den post des threaderstellers bezogen, und in niedersachsen gibt es 500 € weihnachtsgeld
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Monodon am 02.10.2023 19:11
Besten Dank für Eure Hilfe!

Was ist von dieser Seite zu halten? schlemann.com

Die bieten auch eine pauschale Bezahlung für Kunden an, die über die Öffnungsaktion rein müssen. Am liebsten wäre mir ein Berater, der auch anonyme Risikovoranfragen bei den größeren Versicherungen stellt, die keine Provision zahlen.

Folgende gesundheitlichen Diagnosen/Behandlungen werden bei mir wahrscheinlich negativ bewertet werden, davor hatte ich gesundheitlich eigentlich nie Probleme. Hatte leider einen etwas negativen Lauf in den letzten Jahren:)

11/2018 - Depressive Anpassungsstörung aufgrund miserabler Arbeitsbedingungen (Hatte da ein Jahr lang auf ein Gespräch mit dem Geschäftsführer gewartet, der dann trotz massiv gestiegener Verantwortung in meinem Job nicht mal zu einer Gehalterhöhung von 100 € bereit war:) Nach meinem Jobwechsel kurz danach geht es mir in dieser Hinsicht aber super, hatte auch keine Therapie. Das war halt nur den Umständen geschuldet.)

1/2021 - Entfernung einer Krampfader (Danach habe ich nur noch ein paar kleinere Besenreißer dazubekommen.)

2/2022 - Da war ich wegen Rückenschmerzen nach langen Spaziergängen beim Orthopäden (Habe nach
             Abnehmen/Rehasport/Einlagen keine Probleme mehr.)

1/2023 - Entfernung eines Melanoma in situ (Keine weiteren Befunde, soll damit geheilt sein, muss halt nur zur
              Vorsorge und die Sonne meiden)

Ansonsten habe ich Normalgewicht (vlt. 3-4 Kilo drüber), treibe 3-4 in der Woche Sport, ernähre mich gesund und rauche nicht.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: clarion am 02.10.2023 21:34
Hallo,

Meine Aussagen bezogen sich auf Niedersachsen, und da gibt es Weihnachtsgeld.

Monodon, Du hast vielleicht Glück, und es klappt auch ohne Öffnungsaktion. Frage diesen Schlemann doch an, ob er in Deinem Sinne tätig wird.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: BTH am 03.10.2023 12:56
Wirklich unabhängige Berater findest Du (neben dem Verbraucherschutz) zum Beispiel hier (https://bvvb.de/beratersuche/). Die nehmen ein recht hohes Honorar, haften dann aber auch für Ihre Empfehlungen und leben nicht davon, mit aller Macht Verträge an den Mann oder die Frau zu bringen. Makler, die kostenlos beraten, werden in der Regel ein Interesse daran haben, Dich zu möglichst teuren Konditionen irgendwo unterzubringen, denn davon leben sie. Hier mehr zum Unterschied von Beratern (https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsberater) und Vermittlern (https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsvermittler)
Zu Deiner Ursprungsfrage: Mit pauschaler Beihilfe dürfte sich der finanzielle Unterschied zwischen GKV (ca. 450€ monatlich beim Höchstbetrag) und Beihilfe + PKV für Dich in Grenzen halten. Wie sich die Beiträge in PKV und GKV über die nächsten 30 Jahre entwickeln, kann niemand seriös vorhersagen, daher wäre es meines Erachtens verfehlt, auf Einsparungen hier oder dort zu spekulieren. Bei der GKV hast Du die Sicherheitsplanke der Orientierung am Gehalt, bei der PKV gibt es gewisse Mechanismen, die die Steigerungen im Alter reduzieren sollen und Du hast als Beamtin natürlich immer die Behilfe als Sicherheitsanker. Teuer kann es trotzdem werden, wenn der Beitrag schon am Anfang sehr hoch ist.
Um herauszufinden, ob Du bei den großen Beamten-PKV-Anbietern (Debeka, Allianz, HUK...) "hereinkommst", lass Dir - wie oben erwähnt - von Deinen Ärzten Gutachten erstellen, anonymisere sie und hole Dir von zwei bis drei Anbietern unverbindliche Angebote ein. Dann wirst Du schnell merken, ob und zu welchen Konditionen Du eine Chance hast.
Wenn Du kein brauchbares Angebot bekommst, bleibt die Option der Öffnungsaktion. Da kannst Du Dir im Detail anschauen, was die Beihilfe leistet (denn nur die wird dann von der PKV "aufgefüllt") und das mit dem Leistungskatalog der GKV vergleichen. Der Unterschied dürfte insgesamt nicht all zu dramatisch sein. Ggfs. muss man auch nochmal schauen, ob die Öffnungsaktion irgendwelche Haken enthält, die wichtig sind.
Zuletzt kannst Du Dir überlegen, wie Du Dich zu den Privilegien der PKV (kürzere Wartezeiten, Zugang zu Privatärzten etc.) verhältst vs. den Nachteilen (Bürokratie, potenziell nervige Nachfragen zu Rechnungen von Beihilfe oder der Versicherung).
 
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: clarion am 03.10.2023 17:51
Auch wenn man über die Öffnungsaktion in die PKV reinkommt, ist es eine Versorgung über das GKV Niveau. Die Beihilfe zahlt den 2,3 flachen Satz, die PKV bis zum 3,5 fachen Satz. Beim Arzt ist man auch mit Öffnungsaktion gern gesehen.

Öffnungsaktion heißt,  dass man mehr für die gleiche Leistung bezahlt (derzeit aber noch keine 450 Euro) und ggf. keinen oder nur einen abgespeckten Beihilfeergänzungstarif bekommt.

Der Verwaltungsaufwand ist dank Apps tolerabel, meine ich.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Beamter am 03.10.2023 19:27
Auch wenn man über die Öffnungsaktion in die PKV reinkommt, ist es eine Versorgung über das GKV Niveau. Die Beihilfe zahlt den 2,3 flachen Satz, die PKV bis zum 3,5 fachen Satz. Beim Arzt ist man auch mit Öffnungsaktion gern gesehen.

Öffnungsaktion heißt,  dass man mehr für die gleiche Leistung bezahlt (derzeit aber noch keine 450 Euro) und ggf. keinen oder nur einen abgespeckten Beihilfeergänzungstarif bekommt.

Der Verwaltungsaufwand ist dank Apps tolerabel, meine ich.

Muss man den Hero-Member mal berichtigen.

Die Beihilfe zahlt auch den 3,5-fachen Satz und den Arzt interessiert es nicht, ob man über eine Öffnungsaktion in die PKV gekommen ist. Denn das ist kein Tarif, wie zum Beispiel der Basistarif, sondern nur ein freiwilliger Zugang, zu den grundsätzlich gleichen Tarifen, mit einem maximalen Zuschlag i. H. v. 30 Prozent.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: N8 am 03.10.2023 20:12
meine erfahrung in niedersachsen ist, dass der 3,5fache satz von der beihilfe nicht (oder zumindest nicht immer) übernommen wird
aber das hat nichts mit der öffnungsaktion zu tun, da bekommt man, wie clarion schon richtig schrieb, das gleiche wie alle anderen (mit ausnahme der ergänzungstarife je nach versicherer)
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: BTH am 03.10.2023 20:20
meine erfahrung in niedersachsen ist, dass der 3,5fache satz von der beihilfe nicht (oder zumindest nicht immer) übernommen wird
aber das hat nichts mit der öffnungsaktion zu tun, da bekommt man, wie clarion schon richtig schrieb, das gleiche wie alle anderen (mit ausnahme der ergänzungstarife je nach versicherer)
Wie ich geschrieben habe, genießt man selbstverständlich die Privilegien eines PKV-Mitglieds, darunter die höheren Abrechnungssätze. Das hat aber mit dem Leistungskatalog, der einem zur Verfügung steht, nichts zu tun, und der ist dann eben genau jener der Beihilfe. Meines Wissens sind die Leistungen der Beihilfe alleine aber nicht viel umfassender als jene der GKV, aber da lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: clarion am 03.10.2023 21:54
Hallo,

hier und da ist die Beihilfe schon besser. Für Brillen gibt es etwas, in der GKV nicht. Bei Hörgeräten wird in Etwa die doppelte Summe von der Beihilfe anerkannt. Bei Zahnersatz gibt es neuerdings auch etwas mehr. Damit sind schon einige Lebensrisiken, die sehr viele Menschen treffen, etwas besser abgedeckt.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Monodon am 03.10.2023 22:30
Nochmals vielen Dank für Eure Beiträge, das hilft mir sehr!!!

Hier wurde ja auch erwähnt, dass Debeka, HUK und ein paar andere nicht mit Maklern (und wie es mir scheint auch nicht mit einigen "Beratern"?) zusammenarbeiten.

Wie mache ich denn selbst so eine Debeka, Allianz, HUK... anonymisierte Risikovoranfrage? Nicht das ich das schon vorhabe, aber wie bekomme ich denn dann das Ergebnis zurück? Über eine anonyme E-Mail-Adresse?

Leider bekomme ich bei dem Orthopäden, den ich wegen meiner Rückenschmerzen gesehen habe, erst Ende Februar einen Termin. Da wäre ein Gutachten wahrscheinlich schon sehr gut. Das ist natürlich etwas blöd, aber vlt. geht da ja noch früher etwas. Als Privatversichterter kann man online schon einen Termin für den 12.10. buchen:)

Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Monodon am 03.10.2023 22:31
Hallo,

hier und da ist die Beihilfe schon besser. Für Brillen gibt es etwas, in der GKV nicht. Bei Hörgeräten wird in Etwa die doppelte Summe von der Beihilfe anerkannt. Bei Zahnersatz gibt es neuerdings auch etwas mehr. Damit sind schon einige Lebensrisiken, die sehr viele Menschen treffen, etwas besser abgedeckt.

Gilt das so für Niedersachsen? Gibt es vlt. irgendwo eine Übersicht mit einem Vergleich zur GKV, wo das auch für Laien klar wird, wo die Unterschiede sind?
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: clarion am 04.10.2023 06:48
Das gilt für Niedersachsen.  Eine vergleichende Tabelle ist mir nicht bekannt. Was die Beihilfe übernimmt, ergibt sich aus der Beihilfeverordnung.

Ich denke, es reicht auch, wenn Du vom Orthopäden und den übrigen Ärzten eine Kopie der Patientenakte anforderst. Ausführliche Arztberichte tun nicht not. Die Debeka hat bei mir seinerzeit keine Arztberichte angefordert, sondern sich mit den von mir genannten Diagnosen zufrieden gegeben.
Titel: Antw:(NI) Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Deadpool am 04.10.2023 08:41
Vielen Dank!

Hat jemand vlt. noch ein paar Tipps für einen unabhängigen Versicherungsberater? Irgendwie ist es gar nicht so leicht einen zu finden, der sich auf Beamten spezialisiert hat oder sich da gut auskennt.

Sowas wie www.fairbeamtet.de ist ja ein Makler. Wäre ein Weg über so ein Angebot auch in Ordnung?

Ich habe jetzt für Ende Oktober noch einen Termin bei der Verbraucherzentrale gebucht, das ist sicher auch hilfreich.

Beste Grüße!

Als ich vor ein paar Jahren verbeamtet wurde, habe ich fairbeamtet.de, HUK, Debeka und Concordia kontaktiert und habe letztlich das Angebot von fairbeamtet.de genutzt.

Die Beratung war deutlich besser und transparenter als bei den Beratern der Versicherungen und vor allem der Vergleich der unterschiedlichen Leistungen der Tarife hat mir sehr geholfen. Ich bin sehr zufrieden und kann fairbeamtet nur empfehlen. Ich bin übrigens ohne Öffnungsklausel und mit kleinem Risikoaufschlag bei der Barmenia versichert.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Saxum am 06.10.2023 08:48
Nochmals vielen Dank für Eure Beiträge, das hilft mir sehr!!!

Hier wurde ja auch erwähnt, dass Debeka, HUK und ein paar andere nicht mit Maklern (und wie es mir scheint auch nicht mit einigen "Beratern"?) zusammenarbeiten.

Wie mache ich denn selbst so eine Debeka, Allianz, HUK... anonymisierte Risikovoranfrage? Nicht das ich das schon vorhabe, aber wie bekomme ich denn dann das Ergebnis zurück? Über eine anonyme E-Mail-Adresse?

Hierzu ein Hinweis von meiner Seite, meinem persönlichen Empfinden nach gibt es in den Versicherungsbedingungen der HUK gewisse Leistungseinschränkungen, d.h. es sind z.B. Kataloge vorhanden und der Beihilfeergänzungstarif ist nunja. Bei der Debeka kann es ok sein, zumindest bei der neuen Tarifgeneration und wenn man den BC Tarif erwischen kann. Salopp gesagt, im Rahmen der Beihilfefähigen Aufwendungen sollte man 100% erstattet bekommen. Ansonsten bitte auch die anderen Versicherer vergleichen.

Zu den Risikovorabfragen, damit ist jetzt nicht automatisch gemeint, dass du dir eine separate E-Mail Adresse dafür anlegen musst. Aber wenn du einen Alias hast, kann man diesen natürlich gerne verwenden. Damit ist vielmehr gemeint, dass man explizit darauf achtet, dass man

a) nichts unterschreibt
b) auf den Antrag schreibt "unverbindlicher Probeantrag" und
c) Adressdetails wie z.B. Straßennamen und den vollen Namen weglässt.

Alle Gesundheitsfragen und relevanten Angaben wie z.B. Größe, Gewicht, etc. gibt man wahrheitsgemäß an.

Das kann man entweder selbst machen indem man die Versicherer direkt über die allgemeine Kontakt-E-Mail-Adresse bittet den Fragebogen zukommen zu lassen oder man lässt es über einen Makler/Vermittler/Vertreter machen.

Selbst wenn man auf einen Makler setzt, hier nicht automatisch darauf verlassen, dass der Makler anonyme/pseudotypisierte Vorabfragen stellt - sondern explizit darauf bestehen bzw. so formulieren und auch nicht dazu überreden lassen, dass man das doch unterschreiben muss oder ähnliches (siehe Punkte a-c).

Alle Fragebogen unbedingt speichern, damit man beim finalen Antrag nicht nochmals alles ausfüllen muss und zudem die gleichen Daten vorhanden sind.

Das Ergebnis bekommst du dann ganz normal über deine E-Mail Adresse zurück, bei den meisten Versicherern zusammen mit einer Chiffre-Nummer mit denen du dann, solltest du dich doch für einen Versicherer entscheiden, dann mittels des Chiffre Nummer auf das jeweilige Angebot verweisen kannst.

Für den finalen Antrag dann den gespeicherten Fragebogen vollständig ergänzen, unterschreiben und abschicken entweder selbst direkt an den Versicherer oder via Vertreter, Makler, Vermittler etc.


Leider bekomme ich bei dem Orthopäden, den ich wegen meiner Rückenschmerzen gesehen habe, erst Ende Februar einen Termin. Da wäre ein Gutachten wahrscheinlich schon sehr gut. Das ist natürlich etwas blöd, aber vlt. geht da ja noch früher etwas. Als Privatversichterter kann man online schon einen Termin für den 12.10. buchen:)

Wegen deinem Orthopäden, wenn du diesen Termin tatsächlich als wirklich notwendig erachtest bzw. es nur darum geht dir Beschwerdefreiheit zu attestieren, dann solltest du das später im Fragebogen entsprechend erklären im Sinne von "Besuch beim Orthopäden zwecks Bescheinigung zur Beschwerdefreiheit für die PKV".

Einen Privattermin kannst du auch selbst schon jetzt vereinbaren, dazu erklärst du gegenüber der Praxis bei der Terminvereinbarung, dass du einen Selbstzahler-Termin wünschst. Dort legst du deine Versichertenkarte nicht vor, sondern unterschreibst dann in der Regel eine Erklärung, dass deine Daten an einen Anbieter gehen der dir dann die Rechnung übermittelt (Abrechnungsstelle).

Irgendwann in den nächsten Wochen würdest du dann die Rechnung bekommen, wenn du nur darauf achtest dass es tatsächlich nur ein "kurzes Arztgespräch" ist mit dem ein Attest ausgestellt werden soll, dann sollte es nach GOÄ 1, 7, 75 und dem 2,3 fachen Satz in etwa 10,72 € + 21,45 € und 17,43 € dann so rund 49,60 Euro kosten vielleicht auch je nach anderen abgerechneten Ziffern bis zu 55-65 €, aber höher höchstwahrscheinlich nicht.

Da kannst du dich auch vorher beim Arzt bzw. der Praxis nach den voraussichtlichen Kosten erkundigen / besprechen.

Dieses bezahlst du dann selbst aus der eigenen Tasche.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Monodon am 07.10.2023 12:49
Wow, vielen Dank für Deine unglaubliche Mühe!!!

Ich tendiere jetzt dazu, den Makler Dr. Schlemann zu wählen. Müsste ich dann selbst noch anonyme Risikovoranfragen bei Versicherungen machen, die nicht von dem Makler vertrieben werden - wie z.B. Debeka und HUK.

Oder bekomme ich dann da schon eine gute Auswahl an Versicherungen?

Einen ausgewiesenen Versicherungsberater, der sich sehr gut mit Beihife auskennt, habe ich nicht gefunden. Sonst würde ich da auch gerne etwas mehr für bezahlen.

Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Max am 14.10.2023 16:50
Der TE hat noch sein halbes Leben in der pkv vor sich. Da ist doch abzusehen,  dass der 3,5 fache Satz nicht ausreichen wird, wenn es so weiter geht das die Gebührenordnung die Sätze nicht richtig anpasst.

Ziel sollte sein einen umfangreichen Beihilfeergänzungstarif mit abzuschließen. Deshalb nicht gleich mit der Öffnungsaktion ins Haus fallen,  sondern erstmal die Makler machen lassen. Wenn du nimmst ist fast egal,  denn alle bieten die gleichen Tarife an und du brauchst die nur um die Risikoanfragen zu machen.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Max am 14.10.2023 18:40
Hatte bei meinen Post gar nicht gemerkt,  dass es schon eine 2. Seite gibt.
Um doch noch etwas möglicher Weise hilfreiches beizutragen möchte ich dir für deine eigene Recherche noch den PKV Vergleich auf der Internetseite kvfux mitgeben (https://www.kv-fux.de/private-krankenversicherung/?gclid=CjwKCAjw-KipBhBtEiwAWjgwrNOG1bqC6_DNt_eefaI0oHKOKFHq12q0YDlk-0XhlWfQXZWdBvzN1RoCjQ8QAvD_BwE)

Das ist das beste Tool das ich damals finden konnte und es hat sehr gut mit den Vergleichen der Makler zusammengepasst. Es hatte mir geholfen im Beratungsgespräch schon eine Idee zu haben was es gibt und welche Leistungen mir wichtig waren.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Monodon am 28.10.2023 17:38
Hallo zusammen!

Ein kleiner Zwischenstand:

Beim Amtsarzt war alles ok, ich werde in ein paar Tagen verbeamtet:)

Der Amtsarzt meinte, dass wir uns vor meiner Lebenszeitverbeamtung vlt. noch einmal wiedersehen müssen. Für ihn war das Melanom in situ etwas problematisch, wobei die Hautärzte alle meinten, dass ich zu "99%" nie wieder etwas mit dem Problem zu tun haben werde.

Der Makler sieht die Depressive Anpassungsstörung als größtes Problem. 3 Krankenversicherungen haben mich leider auch schon abgelehnt. Weiß nicht genau, ob das an der Sache liegt. Ich war damals - ist jetzt fast genau 5 Jahre her - einmal beim Hausarzt und einmal bei einem Neurologen. Das ist für mich schon etwas verwunderlich, dass das so ein Problem sein soll. Mir geht es mental bestens:)

Ich werde bis zu meiner Verbeamtung keine PKV finden können. Habe ich das richtig verstanden, dass ich dann nach einem Monat als Beamter freiwillig gesetzlich versichert werde? Ändert sich dadurch die Kündigungsfrist bei der GKV?

Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: clarion am 28.10.2023 21:12
Du solltest die Öffnungsaktion im Hinterkopf behalten.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Max am 29.10.2023 12:48
Wenn es der Fragebogen der Versicherung hergibt,  also dass Arztbesuche und Beschwerden demnächst wegen einem Abfragezeitraum von 3, 5, X Jahre wegfallen,  dann warte das noch ab. Immer besser wenn man etwas nicht mehr angeben muss als das man Genesung belegen muss.

Deine Gesundheitsdaten und Diagnosen bekommst du auch von den Abrechnungsdaten der Krankenkasse. Einfach dort anfordern. Das spart meist den Ärzten hinterherzurennen.

Wenn du nicht zum Kündigungstermin deiner gkv eine pkv hast,  bleibst du in der gkv. Du musst dann neu kündigen,  denn es ist nicht automatisch dein nächstmöglicher Wechselzeitpunkt.

Falls die Gefahr besteht,  dass du nicht auf Lebenszeit verbeamtest wirst ist zu überlegen, ob du nicht so lange noch in der GKV bleibst. Der Nachteil ist,  dass du damit die Öffnungsaktion verpasst.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Monodon am 29.10.2023 15:30
Wenn es der Fragebogen der Versicherung hergibt,  also dass Arztbesuche und Beschwerden demnächst wegen einem Abfragezeitraum von 3, 5, X Jahre wegfallen,  dann warte das noch ab. Immer besser wenn man etwas nicht mehr angeben muss als das man Genesung belegen muss.

Deine Gesundheitsdaten und Diagnosen bekommst du auch von den Abrechnungsdaten der Krankenkasse. Einfach dort anfordern. Das spart meist den Ärzten hinterherzurennen.

Wenn du nicht zum Kündigungstermin deiner gkv eine pkv hast,  bleibst du in der gkv. Du musst dann neu kündigen,  denn es ist nicht automatisch dein nächstmöglicher Wechselzeitpunkt.

Falls die Gefahr besteht,  dass du nicht auf Lebenszeit verbeamtest wirst ist zu überlegen, ob du nicht so lange noch in der GKV bleibst. Der Nachteil ist,  dass du damit die Öffnungsaktion verpasst.

Das mit dem Abwarten meinte der Makler auch. Ist ja jetzt nur noch knapp ein Monat, bis die 5 Jahre bei der Anpassungsstörung rum sind. Die meisten PKV fragen aber 10 Jahre ab.

Meine Gesundheitsdaten hab ich über meine Krankenkasse und die Kassenärztliche Vereinigung recht gut aufgearbeitet. Auch einige Befunde/Berichte sind vorhanden.

Bei der Lebenszeitverbeamtung mache ich mir wenig Sorgen, aber was würde denn im schlimmsten Fall passieren: Es ist doch nicht so, dass ich dann schon in der PKV "gefangen" bin und dann ohne Beihilfe sogar 100% absichern muss, oder?


Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Monodon am 29.10.2023 15:41
Du solltest die Öffnungsaktion im Hinterkopf behalten.

Das mache ich, aber ich würde gerne ohne die Aktion in die PKV. Ein Beihilfeergänzungstarif wäre schon schön, wenn das irgendwie machbar ist.

Wie sieht es eigentlich in etwa mit den Kosten bei der Öffnungsaktion im Vergleich zu den "normalen" Tarifen aus?

Ich hatte erst auf die Tarife bei kvfux einfach 30% dazugerechnet, um einen ungefähren Überblick zu bekommen.

Das dürfte aber falsch sein, oder? Der Tarif, zu dem die bis zu 30% Risikozuschlag draufgeschlagen werden, ist doch zunächst etwas billiger, da nicht so umfangreich/gut (fehlende Beihilfeergänzung etc.).

Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: clarion am 29.10.2023 20:04
Die 30% werden natürlich  vom vom Grundtarif genommen. Ich bin vor einigen Jahren im Alter von 40 Jahren über die Öffnungsaktion in PKV reingekommen und zahle derzeit  ca. 350 Euro im Monat.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Max am 30.10.2023 06:18
Bei der Lebenszeitverbeamtung mache ich mir wenig Sorgen, aber was würde denn im schlimmsten Fall passieren: Es ist doch nicht so, dass ich dann schon in der PKV "gefangen" bin und dann ohne Beihilfe sogar 100% absichern muss, oder?
Ich schätze deine Schule würde dich dann als Angestellten behalten. Wenn du dann über der Versicherungspflichtgrenze verdienst,  wovon ich ggf. fälschlicherweise Weise ausging,  bleibst du prinzipiell in der PKV mit normalen 100% Tarif, ansonsten kannst du wählen.
Wenn du einfach ausscheidet,  also kein Angestelltenvertrag angeboten wird wartet je nach Familienkonstellation und Geld auf der hohen kante ggf. der PKV Basistarif womit man sich als Patient Dritter Klasse einordnen darf.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Saxum am 30.10.2023 09:02
Erstmal solltest du vor allem anonyme Risikovorabfragen bei allen in Frage kommenden Versicherern ableisten bzw. machen lassen, denn die Versicherer bewerten das Risiko tatsächlich sehr unterschiedlich und nicht pauschal gleich. Es kommt natürlich auch darauf was man alles angeben musste, es vernünftig erklären kann und bestenfalls behandlungsfreiheit / vollständige Genesung besteht. Selbst wenn man die Öffnungsaktion ziehen muss, die Aussage ist ja nur "bis zu 30%" und nicht automatisch "immer 30%".

Aber ja grundsätzlich werden die 30% auf den Grundtarif (ambulant und stationär) darauf geschlagen.

Selbst wenn du die Öffnungsaktion ziehen musst, gleich ob 30% oder weniger als 30%, und keinen Beihilfeergänzungstarif bekommst, ist das nicht die schlechteste Wahl, denn du erhält ja bestenfalls immer noch die gleichen "Beihilfe/PKV Leistungen" wie die Kolleg*in am nächsten Tisch.

Denn der Beihilfeergänzungstarif sichert bei den meisten Versichern grundlegend vor allem "Material- und Laborkosten", "Heilpraktiker" und "Auslandskrankenversicherung".

Natürlich gibt es einige bessere Beihilfeergänzungstarife, die darüber hinaus gehen können und etwa beispielsweise über Höchstsatz erstatten, Einbettzimmer darauf legen und ggf. 100 € für die Brille zusätzlich bezuschussen und mEn am Sinnvollsten die Restkosten bei Hilfsmittel mit übernehmen, sofern vorhanden.

Den fehlenden Beihilfeergänzungstarif kannst du anderweitig absichern, beispielsweise gibt es eine "Zahnzusatzversicherung für privat Krankenversicherte" die bei Zahnersatz bei Privatversicherten den Eigenbehalt bis zu glaube ich 20% absichern kann womit man den Eigenbeteiligung weiter vermindern kann. Auslandskrankenschutz kann man mit den bekannten Anbietern auch gut absichern, etwa beispielsweise mit dem "großen Automobilclub".

Damit hättest du auch anderweitig einen separaten einfachen "Beihilfeergänzungstarif" der auf dem üblichen Grundabsicherungsniveau bewegt bzw. kannst auch bei den Versichern anfragen / nachschauen ob die einen "abgespeckten" Beihilfeergänzungstarif anbieten.

Ob du doch einen "besseren" Beihilfeergänzungstarif bekommst der mehr Leistungen absichert, kannst du nur mittels der anonymen Risikovorabfragen herausfinden.

Sofern deine Beihilfevorschriften auch Wahlleistungen zulassen, hast du im übrigen auch über die Öffnungsaktion Anspruch auf einen Wahlleistungstarif (idR Zweibett + Privatarzt bis Höchstsatz). Bzw. kannst du auch den Wunsch nach einem Zwei- / Einbettzimmer auch über die "Krankenhaustagegeldverischerung" abschließen oder eben es von der laufenden Besoldung bezahlen.

Jedoch werden deine Grundlegenden Leistungen im sinne der Beihilfevorschriften, auch mit Öffnungsaktion, nicht schlechter als die deiner Kolleg*innen sein.

Was den Fall angeht, dass du aus der Beihilfe fällst, da gibt es vereinfacht gesagt sieben Optionen:

- Aufnahme einer beliebigen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit die über der Mindestjobgrenze liegt
- Einkommen unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze drücken, z.B. durch Teilzeit / Ansparkonto o.ä.
- Familienversicherung nach § 10 SGB V wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
- Erstmalige Schwerbehinderung bis ca max. 45 mit einem GdB von mind. 50
- Arbeitslosengeld I (nicht Arbeitslosengeld II bzw. "Hartz 4")
- Umzug / Beschäftigung im EU Ausland
- GKV Versicherung bestand noch innert der letzten 5 Jahre

Die Aufnahme einer "beliebigen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit" ist etwa beispielsweise das, was Max geschrieben hat, für den Fall dass die Schule dich als Angestellten weiter behält und dein Einkommen unter der JAEG liegt - wovon wohl auszugehen ist, ansonsten kann man es etwa durch Teilzeit entsprechend reduzieren.

Vom Wechsel in den Basistarif sollte man nach aktuellem Stand eher abraten, auch wenn die Möglichkeit natürlich besteht.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Saxum am 30.10.2023 09:54
Als Nachtrag zum Post eben noch:

Online habe ich nachfolgende Übersicht gefunden, in denen auch Versicherer aufgelistet werden, die bei "Psyche" nur 5 Jahre abfragen sollen. Allerdings ist hier anzumerken, dass die Liste wohl mit Stand vom 30.11.2017 nicht zu den aktuellsten zählt und man das natürlich selbst nachprüfen sollte.

https://www.pkv.wiki/cms/pkv/info/abgefragte-zeitraeume-in-den-antraegen-zur-krankenvollversicherung-2018

Laut der Liste (von 2017) wären das also unter anderem z.B. Allianz, Axa, Central, Continentale, DBV, DKV, Gothaer, Hallesche, Hanse Merkur, LKH, LVM, Münchener Verein.

Wie Max es treffend erklärt hat, wäre es vorteilhafter den Tag +1 abzuwarten, wo die 5 Jahre um wären. Dann würde zumindest "dieser Punkt" bei den Gesundheitsfragen bei den entsprechenden Versicherern entfallen. Also diesen einen Monat würde ich für die dafür in Frage kommenden Gesellschaften noch abwarten um ein "besseres Risikobild" darzustellen.

Für alle anderen gilt, den Arztbesuch und die Beweggründe bestmöglich zu erläutern, erklären bzw. Genesung / Behandlungsfreiheit bescheinigen zu lassen oder sogar dass nie eine Behandlung erforderlich war. Ein beliebtes Beispiel ist etwa die vorübergehende begleitende "Trauerbewältigung". Da der Tod eines nahen Angehörigen für viele Menschen einen Schock darstellen kann und daher ein Besuch hilfreich sein könnte.

Das etwa wird "positiver" bewertet, wenn es abgeschlossen ist, als etwa beispielsweise eine "Störung" die natürlich "negativer" im Sinne der Risikobetrachtung ausfällt und nichts über den Menschen an sich aussagt aber versicherungsmathematisch wohl so kalkuliert wird.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Monodon am 30.10.2023 16:46
Der Makler hat nun Voranfragen bei einigen Versicherern gemacht und meint, dass ich wohl nur über die Öffnungsaktion reinkomme. Er hat mich nun schon nach einem Auftrag zur Honorarberatung gefragt.

Ist es nicht eher üblich, gleich bei allen bzw. vielen Versicherern Voranfragen zu stellen?

Kann ich die Zusammenarbeit eigentlich so abbrechen und über einen anderen Makler "neu starten". Ich bin grad etwas unzufrieden mit der Zusammenarbeit und überlege, ob das vlt. die bessere Wahl wäre.

Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: EvtlAnwärter am 30.10.2023 21:55
@Monodon:
Mir geht es leider ähnlich wie Dir, ich habe noch nicht mal einen Studienplatz, aber gucke gerade deshalb frühzeitig nach ner PKV die mich überhaupt nimmt.
5 haben mich schon abgelehnt.
Ich würde Dir fairbeamtet.de empfehlen. Die sollen super sein.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Saxum am 31.10.2023 09:31
Dass der Makler nach einer Honorarberatung anfragt, hat wohl damit zu tun, dass er "auf Nummer sicher gehen will" und im Falle einer Öffnungsaktion dann trotzdem für seine Leistung Geld erhalten würde.

Das ist an und für sich nicht verwerflich und verständlich, jedoch lässt sich leider echt schlecht voraussehen wie der Makler nach dem Unterschreiben der Honorarvereinbarung arbeitet. Ob er da tatsächlich dann weiterhin alle Versicherer anonym und in der bestmöglichen Form und Weise für den Kunden angefragt hat oder eher versucht die Sache schnell mit der Öffnungsaktion abzuschließen und das Honorar dann einzusacken.

Grundsätzlich, solange du jetzt keine Exklusiv-Vereinbarung eingegangen bist die im Falle eines Scheiterns auch Geld kostet und unzufrieden fühlst, kannst du jederzeit natürlich einen anderen Fachmenschen suchen, der gegebenenfalls besser zu dir passt. Die andere Möglichkeit ist sich selbst einzulesen in die Versicherungsbedingungen, sich die geläufigen Begriffe/Unterschiede zu eigenen machen und gegebenenfalls bei spezifischen Fragen ein Fachforum für PKV Versicherungen zu konsultieren und dann eigenständig die anonymen Risikovorabfragen vorzunehmen. Ob es ein Makler, ein Honorarberater oder man es selbst macht, der monatliche Beitrag (+ ggf. Risikozuschlag) bleibt der gleiche.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Monodon am 31.10.2023 12:12
Ich kann es nicht oft genug sagen: Besten Dank für Eure Hilfe!!!

Ich habe den Makler wohl falsch verstanden. Er sucht weiter nach einem Anbieter, der mich regulär aufnimmt. 6 von 8 haben mich schon abgelehnt. 2 Antworten stehen noch aus. Bald stellt er neue Anfragen. Sieht aber natürlich eher schlecht aus für mich. Das Honorar ist sehr viel geringer als die Provision, von daher ist das wohl auch sehr in seinem Interesse, mich regulär versichern zu lassen.

Komischerweise ist der Termin bei der Kassenärztlichen Vereinigung und meiner Versicherung bezüglich der Anpassungsstörung auf den März 2019 datiert, obwohl ich im November 2018 das Problem hatte. Im März 2019 hatte ich lediglich noch einen kurzen Bericht für die Arbeitsagentur bekommen. Daher müsste ich jetzt noch bis März 2024 warten, damit ich das nicht bei den PKVen mit 5-Jahres-Frist angeben muss.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Saxum am 31.10.2023 12:21
Da du hier wohl evtl. bis März 2024 wartest, gestatte ich mir den Hinweis dich dran zu erinnern, dass die Öffnungsaktion nur 6 Monate lang gilt. Würdest du also etwa beispielsweise zum 01.11.2023 verbeamtet werden, wäre die letzte Möglichkeit im April 2024.

Sofern du bist dahin freiwillig gesetzlich versichert bleiben würdest, kann das natürlich unter Umständen teurer sein durch den wegfallenden Arbeitgeberanteil. Natürlich könntest du auch versuchen deine Ernennung bis April 2024 zu verschieben, aber ob man hier mitmacht bleibt offen.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Monodon am 31.10.2023 15:00
Ich bekomme meine Urkunde morgen:) Daher wäre das jetzt echt blöd, der Schulleitung und der Behörde morgen zu sagen, dass ich noch Zeit brauche.

Wäre natürlich bitter, 5 Monate lang den vollen GKV-Beitrag zu zahlen, aber wenn man wüsste, dass das höchstwahrscheinlich zum Erfolg führt, würde ich das wohl machen.

Kann der Makler denn überhaupt mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit sagen, woran die Nichtaufnahme ohne Öffnungsaktion liegt? Leider hatte ich ja noch ein paar andere gesundheitliche Baustellen, die vlt. auch nur Nichtaufnahme führen.

Kann man dann eigentlich ohne Gefahr erneute Risikovoranfragen stellen. Meine Gesundheitsfragen werden dann ja ziemlich ähnlich beantwortet werden. Mit Größe und Alter bin ich dann ja ziemlich leicht als "Wiederholungstäter" zu identifizieren.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Saxum am 31.10.2023 16:02
Ich kann natürlich nicht für die Versicherungen sprechen, aber ich würde behaupten dass anynome Risikovorabfragen, auch bei gleichen Fragestellungen, spätestens nach 6 Monaten nicht mehr vergleichbar sind, da ich mich dran erinnere dass in den E-Mails immer stand, dass das Angebot 6 Monate gilt und danach es gelöscht werden würde. Ich glaub aber dass Versicherungen nicht täglich die anynomen Risikovorabfragen vergleichen, ob der denn schonmal was geschrieben hat.

Es hält aber dich keiner ab, nochmals gleiche Vorabfragen zu stellen. Der Makler kann in jedem Falle nachfragen, woran es denn liegt, eine "Antwortpflicht" gibt es wohl seitens der Versicherung nicht. Meistens werden die was wohl was verklausuliertes sagen im Sinne von "aufgrund versicherungsmathemathematischer Gründe". Aber Fragen kostet nichts.

Und Herzlichen Glückwünsch zur Ernennung vorab, für morgen.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Monodon am 01.11.2023 19:12
Und Herzlichen Glückwünsch zur Ernennung vorab, für morgen.

Besten Dank:)
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Monodon am 07.11.2023 14:52
Hallo zusammen,

leider ist die Zahl der Ablehnungen jetzt auf 13 gestiegen. Die Hauptursache ist wohl das Melanom in situ, das erst Anfang dieses Jahres entfernt wurde. Der Makler sieht keine Chance, mich "normal" zu versichern.

Über die Öffnungsaktion würde ich bei der Barmenia die Bausteine GK20, GK30 und PVB für 403 € (inklusive 30% Risikozuschlag) bekommen. Das wäre seine Empfehlung. Wäre das ein guter Tarif über GKV-Niveau, obwohl der  ohne Beihilfeergänzungstarif ist?

Er meinte, ich könnte selbst noch mal bei der Debeka eine anonyme Risikovoranfrage stellen. Aber er sieht hier auch wenig Hoffnung. Zudem habe ich schon viel Gutes über die Barmenia gelesen, da dort viele Leistungen im Haupttarif abgedeckt sein sollen.

Was würdet ihr an meiner Stelle tun?

Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Max am 08.11.2023 08:00
Ein Angebot von der Debeka einholen und dann ggf. mit Hilfe eines Honorarberaters genau vergleichen womit man besser bedient ist.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Saxum am 08.11.2023 09:45
Es schadet jedenfalls nicht bei der Debeka, meinetwegen auch der HUK, probiert anonyme Risikovorabfragen zuzusenden, wobei bei erstem ich davon ausgehe dass es auch die vollen 30% sind. Lass dich aber bitte davon nicht abhalten, sondern Frag nach - als nie gefragt haben obwohl man es vielleicht bekommen hätte. Ggf. ja sogar mit "abgespecktem Beihilfeergänzungstarif".

Darf ich Fragen welche Versicherungen bisher alle abgefragt worden sind?

Wurde z.B. auch die Continentale, SDK, Mecklenburgische, Generali, LVM, VRK, oder andere Versicherungen probiert die nicht unbedingt auf den Vergleichsportalen auftauchen?

Zur Barmenia, ich würde sagen, hat man nur den Grundtarif (+ ggf. Wahltarif) ist der Tarif der Barmenia grundsätzlich sehr gut vergleichbar mit den anderen Versicherern. Auch wenn der gut ist, hier würde ich dann tatsächlich eher strikt Vergleichen wenn andere Versicherer für Ihren Grundtarif einen geringeren Risikozuschlag verlangen.

Anderseits, man hat nach § 41 VVG das Recht auf Herabsetzung des Risikozuschlags, wenn der ursprünglich als gefahrerhebene Zustand nach einer Zeit nicht mehr so gefahrerhebend ist.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: EvtlAnwärter am 08.11.2023 12:34
Frage: Gibt's das Recht zur Herabsetzung des Risikozuschlags nach § 41 VVG auch für PKVen die im Rahmen der Öffnungsaktion abgeschlossen wurden?
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Monodon am 08.11.2023 15:23
Ich muss zugeben, dass ich mich nicht so wohl dabei fühle, selbst Risikovoranfragen zu stellen. Wie soll ich zum Beispiel bei der Debeka folgende Frage beantworten:

Bestehen Krankheiten, Unfallfolgen, körperliche oder geistige Schäden bzw. Anomalien (wie z. B. Herzfehler, psychische Störungen, Nervenerkrankungen, Augenerkrankungen, Schädigung des Bewegungsapparates, Stoffwechselstörungen usw.), die zu den bisherigen Gesundheitsfragen noch nicht angegeben wurden?

Da kann man als Laie doch nur verlieren, oder?

Mir wurde von meinem Hauptberater und auch von einem anderen dazu geraten, erst einmal den Öffnungsaktion in Anspruch zu nehmen und dann Mitte 2024 eine neue Risikovoranfrage zu stellen um dann die Chance zu haben, 2025 ohne Öffnung in eine PKV zu wechseln.

Was haltet ihr von dieser Idee? Wäre es total dumm jetzt einfach für 403 € in die Barmenia zu gehen?

Als Alternative würde ich vlt. einen Versicherungsberater in Anspruch nehmen, der das für mich klärt. Kann mir da jemand einen empfehlen? Ich alleine fühle mich da einfach zu unsicher.

@Saxum: Die Ablehnungen, von denen ich weiß, sind von der Barmena, BBKK, Alte Oldenburger, HanseMerkur, Hallesche. Ich habe von dem Makler nie eine Übersicht oder so erhalten.

Der andere meinte, dass die Anpassungsstörung ein K.o.-Kriterium ist. Laut meinem Hauptberater führt allein der Hautkrebs zum Ausschluss.

Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Saxum am 09.11.2023 10:26
@EvtlAnwärter
Meines Erachtens nach: Ja, denn § 41 VVG schließt zum einen nicht die Öffnungsaktion aus und bezieht sich nur alleine auf die "bestimmten gefahrerhöhenden Umstände" und zum anderen die Öffnungsaktion wiederum bezieht sich nur auf eine Aufnahme im Grundtarif und hat auch keinen Ausschluss von § 41 VVG geregelt (was ohnehin nicht zulässig wäre).

Ob der Versicherer trotz Öffnungsaktion einen Wahl- und/oder Beihilfeergänzungstarif anbietet und darauf auch einen Risikozuschlag erhebt ist seine eigene Sache, hier würde aber dann auch ebenfalls § 41 VVG greifen. Also auf alle Tarife Grund-, Wahl- und Beihilfeergänzungstarife.

@Monodon
Ja das ist eine äußert fiese und ist eine übertriebene offene Fragestellung. Hier will der Versicherer "alles" wissen und per se könnte das "Tür und Tor" für eine vorvertragliche Anzeigeverletzung öffnen. Ich würde als Laie behaupten, dass diese Fragestellung im Streitfall vielleicht nicht bestand haben würde, kann es aber natürlich nicht voraussagen. Denn der Versicherer will mit dieser Frage offenkundig übertriebenerweise auch wissen ob man vor 7 Jahren Kopfschmerzen hatte, zu dem man aber nicht zum Arzt gegangen ist.

Das beste was man bei "dieser Frage" machen kann, bzw. sollte man bei allen Fragen/Versicherer machen, ist zu allen Ärzt*innen zu gehen und einen Auszug der Krankenakte / Diagnosen verlangen. Darauf besteht ein Anspruch nach § 630g BGB (https://dejure.org/gesetze/VVG/41.html) nach EuGH ist im übrigen die erste Kopie der Patientenakte kostenfrei (Urt. v. 26.10.2023, Az. C-307/22) (https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eugh-c30722-vorlage-patientenakte-kopie-datenschutzgrundverordnung-dsgvo-vorabentscheidungsverfahren-bgh/).

Darüber hinaus flankierend noch die (elektronische) detaillierte Patientenquittung bei deiner Krankenkasse. Die erhält man in der Regel gut über das Kundenportal der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse und gegebenenfalls optional wenn man möchte bei Bedarf eine Abfrage bei der Kassenärztlichen Vereinigung deines Bundeslandes ggf. auch anderer falls man woanders noch gewohnt hat.

Dann kann man alles, soweit es nach eigenen Kräften möglich ist, mit bestem Wissen und Gewissen beantworten ohne hoffentlich dem Vorwurf der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung nach § 19 VVG (https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__19.html) ausgesetzt zu sein.

Gerade diese Gesundheitsfrage schmeckt mir bei dieser Versicherung echt nicht. Also ich würde sagen, fülle dort alles nach bestem Wissen und Gewissen mittels der Kriterien der anonymen Risikovorabfrage aus und schau dann was Sie dir anbieten, naja.

Du könntest den Makler ja mal erbitten welche Versicherungen er denn alle angeschrieben hat, ob es dann denn noch mehr gibt, wo man probieren kann (er aber evtl keine Provision daraus erhält). Ich hoffe nur so sehr, dass dein Maklere/Berater/Fachmensch anonyme Risikovorabfragen stellt.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Monodon am 11.11.2023 17:38
Habe jetzt mal nach nachgefragt, wer mich genau abgelehnt hat. Es waren:

Signal, DBV, LKH, ARAG, Allianz, DKV, Barmenia, BBKK, Alte Oldenburger, HanseMerkur und Hallesche

Ich habe morgen noch einen Termin mit einem anderen Makler vlt. kann der mir noch helfen. Man findet zwar einige Berater im Internet, aber es schwer zu sagen, ob die so auf Beihilfe/Beamten spezialisiert sind.

Die Daten der Krankenkasse usw. hab ich schon.

Falls der Makler auch meint, dass es nur mit Öffnungsaktion geht, würde ich wohl in die Barmenia gehen (Bausteine GK20, GK30 und PVB für 403 €).

Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Max am 11.11.2023 20:04
Dann bleiben ja noch Debeka, HUK, R+V, Universa und Concordia.
Ob ein weiterer Makler mehr Glück hat glaube ich nicht. Zum einen haben die wegen der Provision ein echtes Interesse dich regulär unterzubringen und zum anderen würde ich schätzen, dass die Grundlegenden Kriterien aller Versicherer ähnlich sind für einen Ausschluss.
Sowohl Hautkrebs als auch die Anpassungsstörung sind aber 2 Hammer die normaler Weise eine Annahme verhindern.

Die Debeka kam für mich wegen der offenen Gesundheitsfrage nicht in Frage. Bei der Öffnungsaktion ist das aber ggf. weniger wichtig.

Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Saxum am 13.11.2023 09:51
Unter anderem Continentale, Ottonova, VRK und SDK würden mir noch einfallen an dieser Stelle zu Max's Beitrag. Falls es doch trotz aller Bemühungen es in die Richtung der Öffnungsaktion gehen sollte, dann wäre es an dieser Stelle wichtig zu wissen was die anderen Versicherer, neben der Barmenia, dann im Rahmen der Öffnungsaktion anbieten würden:


Ein abgespeckter Beihilfeergänzungstarif leistet in der Regel zumindest für "Zahn" und "Ausland", den haben aber nicht alle im Angebot. Auch bei der Öffnungsaktion können hier Unterschiede auftreten, da - wie erwähnt - Versicherer die Risiken tatsächlich ganz unterschiedlich bewerten und kalkulieren. Daher sollte man auch "mit Öffnungsaktion" unverbindlich mittels anonymer Risikovorabfragen vergleichen. Die Barmenia hat natürlich auch mit einen hervorragenden Grundtarif, aber wie erwähnt kann schon alleine der Risikozuschlag unterschiedlich ausfallen - da könntest du dann den Grundtarif der Barmenia mit den anderen vergleichen.

Bedenke aber jedenfalls, dass zumindest Beihilfe + Grundtarif in der Regel 100% ausmachen, also wenn z.B. die Beihilfe sagt, Zahn, Hilfs oder Heilmittel bekommst du 60% dann wird trotzdem eine "Lücke" bleiben auch wenn die PKV 100% berücksichtigen würde. Daher ist ja zumindest so, dass im Sinne auf dem Level der Beihilfevorschriften die Grundtarife in der Regel zusammen mit der Beihilfe 100% leisten sollten bzw. diese Minimum spiegeln.

Teilnehmende Versicherungen an der Öffnungsaktion sind bisher: Allianz, Debeka, Barmenia, DKV, BBKK, Generali, DBV, Hallesche, HUK, Münchener Verein, inter, ottonova, LKH, Signal Iduna, SDK, Union, VRK.

Die Aufzählung ist ohne Bewertung/Reihenfolge, entnommen aus der Broschüre des PKV Verbandes (https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/Publikationen/Beamte_Brosch%C3%BCre-%C3%96ffnungsaktion.pdf). Diese würden alle dich im Rahmen der Öffnungsaktion nehmen, jedoch bitte vorher anonym und unverbindlich mit Verweis auf die Öffnungsaktion vergleichen.

Im Merkblatt zur Öffnungsaktion des PKV Verbandes (https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/2020_06_merkblatt-fuer-beamtenanfaenger-mit-vorerkrankungen-oder-behinderungen.pdf) wird auch in Nr. 8 darauf hingewiesen, dass man bestenfalls, wenn man die Öffnungsaktion ziehen müsste, bei unterschiedenen Versicherern anynome Risikovorabfragen zum Vergleich stellen sollte.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Sasaeng am 20.11.2023 19:36
Ich erdreiste mich, diesen Thread für eine Verständnisfrage zu missbrauchen nutzen... werden Versicherte, die über die Öffnungsaktion Zugang zu einer privaten Krankenversicherung erhalten, in den normalen Tarifen untergebracht oder in speziellen Tarifen eben für Versicherte mit Zugang über die Öffnungsaktion? Gibt es eine Statistik, welchen Anteil Versicherte, die über die Öffnungsaktion Zugang erhalten haben, am Versichertenstamm ausmachen?

Aktuell zeichnet sich wohl ab, dass gesellschaftsübergreifend künftig eher mit mehr und maßgeblicheren Beitragsanpassungen zu rechnen sein könnte. Nach meiner Vorstellung wäre das statistisch umso eher der Fall bei Tarifen, die nur oder zumindest überwiegend Personen mit ansonsten wohl nicht versicherungsfähigen Vorerkrankungen ohne Leistungsausschlüsse aufnehmen. Im Laufe der Jahre und Jahrzehnte könnte sich da gut etwas auftürmen, zumal bei einem Einstieg mit dem 1,3fachen Beitragsniveau.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: clarion am 20.11.2023 20:03
Hallo,

ja es sind die normalen Tarife, zu denen man Zugang hat: Sie sind halt teurer, unterscheiden sich von der Leistung her aber nicht.

Mit ist nicht bekannt, dass es eine Statistik gibt, welcher Versicherung besonders viele Versicherte mit der Öffnungsaktion hat. Es gibt aber Versicherer, die bei der Öffnungsaktion nicht mitmachen. Die größeren Versicherer scheinen mir aber alle dabei zu sein (Allianz, Debeka, DKV, HUK, Barmenia usw.)

Nun ja die Krankenkassenbeiträge steigen und steigen, die Beiträge der GKVen steigen bei den Länderbeschäftigten im Übrigen schon bald wegen des zu erwartenden Tarifabschlusses der Länder.

Zu dem Thema gibt es folgenden Link:
https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen/studie-beitraege-in-der-pkv-steigen-langfristig-weniger-als-in-der-gkv/

Bei den PKVen ist es so, dass die Beiträge mehrere Jahre stabil bleiben und dann einen happigen Spung um 30 und mehr Euro nach oben machen. Bei den GKVen passieren Beitragssteigerungen kontinuierlicher, da die GKVen von jeder Lohnerhöhung profitieren, zudem sind dieses Beitragssteigerungen in den Köpfen weniger präsent

Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Saxum am 20.11.2023 20:40
Was clarion geschrieben hat, dem kann ich mich anschließen. Ergänzend, ich habe vernommen, konnte es aber nicht verifizieren ob es tatsächlich so ist. Teilnehmende Versicherer an der Öffnungsaktion „sollen“ wohl bei Beträgen die eine bestimmte Summe im Jahr hinausgehen dan kollektiv dafür aufkommen. Damit soll wohl gewährleistet werden, dass die Aktion keinen Versicherer in den Ruin treibt.

Ja Beitragssteigerungen gibt es „hie wie drüben“, wie erläutert worden ist. Man muss die prozentuell Steigerung der jeweiligen PKV halt in Relation setzen zum Zeitpunkt der letzten Steigerung. Zudem hat die derzeitige Situation bzw. deren Nachwehen, etwa Finanzmärkte, Inflation, medizinische Kostensteigerungen, Zinsphasen, Pandemie, etc. eben unkalkuierbare Ereignisse geschaffen die man zum Zeitpunkt der ursprünglichen Kalkulation nicht voraussehen konnte.

Beitragserhöhungen geschehen im übrigen nicht „hoppla einfach so nach Gusto der PKV“ sondern nach den spezifischen Regelungen die u.a. in § 203 VVG festgelegt sind. Demnach müssen bestimmte Ereignisse eintreten die festgelegte Schwellen überschreiten.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Sasaeng am 20.11.2023 23:40
Vielen Dank!

Als Zahlenmensch habe ich gewissermaßen einen mathematischen Zugang zum Thema (wie es ja auch die Versicherungsmathematiker haben...). Auch wenn niemand in die Glaskugel schauen kann und die Gleichungen zahlreiche Unbekannte beinhalten, finde ich es hilfreich, einige Parameter an bestimmte Rechengrößen anzulegen. Tarifabschlüsse etwa spielen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze eine Rolle, die gesetzlich bestimmt und deren Steigerungsraten gut dokumentiert und verarbeitbar ist. Bereits jetzt liegt man im hD quasi sofort über dieser Grenze. Die rechtlichen Vorgaben für Beitragsanpassungen in den PKV sind mir bekannt. Offen ist für mich, ob die Voraussetzungen für Änderungen der Rechnungsgrundlagen nach dem VVG tendentiell öfter erfüllt und Beitragsanpassungen (durchaus auch mal mit sprunghafter Qualität) damit häufiger werden. Die absolute Zahl und der relative Anteil der über die Öffnungsaktion Versicherten könnte in bestimmten Tarifen ein Faktor sein.

Die verlinkte "Studie" des PKV-Verbands beziehungsweise dessen wissenschaftlichen Instituts (nun ja) ist in meinen Augen nicht seriös gerechnet und ernst zu nehmen.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: clarion am 21.11.2023 06:21
Wenn ich mir die Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze  anschaue, ist aber die Beitragsbemessungsgrenze  zwischen 2016 und 2024 um fast 1000 Euro  gestiegen,  dass heißt  der Beitrag zur GKV stieg schätzungsweise um 130 bis 140 Euro.. Meine PKV ist trotz Öffnungsaktion in dem Zeitraum weniger angestiegen.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Saxum am 21.11.2023 06:36
Kein Problem, Versicherer sind aber angehalten gegebenenfalls ihre Berechnungsgrundlagen offen zu legen, etwa in einem Streitfall - freiwillig von sich aus macht es aber wohl kein Versicherer weil deren Kalkulationen wohl deren „Kerngeschäft“ bzw. „Betriebsgeheimnis“ wären.

Die Studie des PKV Verbandes kann man sehen wie man mag, man kennt es ja: Statistiken sind immer Auslegungssache bzw. was man reinnehmen möchte. Jedoch abseits dieser Studie ist es von der Logik her schon alleine so, dass die Beitragssteigerungen dann auf die Jahre zur letzten Steigerung glatt gezogen werden müssen. Nur der Zeitraum 2020-2023 ist wohl sehr starken Schwankungen unterworfen, wie erwähnt all die Ereignisse

Gleichzeitig musste die GV hier auch starke Anpassungen vornehmen, die aber kalkulatorisch nicht so einfach zu erfassen sind. Neben den üblichen Beitragssteigerungen müsste man auch die indirekte Beitragssteigerung durch ungünstige Leistungsänderungen mit einbeziehen und den Bundeszuschuss rausnehmen, um die Kosten annäherungsweise abzubilden. Zudem kriegt man ja derzeit oft genug mit, dass hier in Zukunft noch massivere Änderungen erforderlich wären und/oder der Bundeszuschuss weiter hoch gesetzt werden muss.

Der kritische Punkt wird wohl weniger die Öffnungsaktion an sich sein, man betrachte ja, dass quasi zum PKV Zugang via Beamtenstatus ja noch die Amtsärztliche Einschätzung vor der Verbeamtung dazu kommt und das ja auch sozusagen eine weitere indirekte Gesundheitsprüfung für die PV darstellen. Kritischer ist meines Erachtens nach eher der Versichertenstamm. Hat man (immer wieder) viele neue Versicherungsnehmer ist es besser als wenn der Bestand nur „vergreist“.

Mittels diesem internen Tarifwechsels nach § 204 VVG kann man zumindest vom „vergreisten Tarif“ in einen „frischeren Tarif“ hüpfen. Andere Versicherer, wie die AO oder die Universa, glaube ich zumindest - haben bisher stur nur den einen Tarif seit anno dazumal (2009) oder so. Derzeit sind mit vor allem die „größten“ Versicherer damit beschäftigt ihre Tarife zu „bereinigen“ bzw. haben mit Altbeständen zu kämpfen (Vergreisung oder Risiken) die sie entweder falsch kalkuliert oder eingeschätzt haben.

Etwa erkennbar an den strengeren Aufnahmerichtlinen/Prüfungen wie etwa beispielsweise bei der AO, Universa oder Barmenia, die Fraglos einen sehr guten Tarif hat wenn man „BeihilfeErgänzung Plus“ ergattern kann ansonsten geht auch exht jeder andere für den Beamten. Oder eben die DeBeKa die direkt die vollen 30% auferlegt und ggf. Leistungen ausschließt.

Das ist jetzt kein Pro/Contra GKV oder PKV sondern so wohl Stand der Dinge, nüchtern betrachtet.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Karsten am 21.11.2023 12:24
Wenn ich mir die Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze  anschaue, ist aber die Beitragsbemessungsgrenze  zwischen 2016 und 2024 um fast 1000 Euro  gestiegen,  dass heißt  der Beitrag zur GKV stieg schätzungsweise um 130 bis 140 Euro.. Meine PKV ist trotz Öffnungsaktion in dem Zeitraum weniger angestiegen.

Die wenigsten Beamten verdienen dauerhaft über der Beitragsbemessungsgrenze.
Zudem sollte man immer beachten, das eine Großteil der Menschen in Altersteilzeit gehen und das Einkommen sinkt. Entsprechend sinken dann auch die Kosten der GKV im Gegensatz zur PKV. im Übrigen sind die Beiträge in der GKV unterhalb der BBG im Zeitraum 2016-2024 nahezu konstant geblieben.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: BeamtinInSpe am 21.11.2023 14:58
Hallo Monodon,

mit Interesse habe ich Deinen Beitrag (und die zahlreichen, schon mal sehr hilfreichen Antworten der anderen Forenmitglieder) gelesen.

Ich befinde mich derzeit in einer sehr vergleichbaren Situation, werde auch im Januar auf Probe verbeamtet (allerdings beim Bund) und befürchte, dass ich wegen einiger Vorerkrankungen (Skoliose, Auge, Psyche) wohl nur über die Öffnungsaktion reinkommen kann.

Du sprichst davon, dass Du Makler kontaktiert hast. Darf ich fragen wen? Gerne auch als Mitteilung direkt an mich (wenn ich das richtig verstanden habe, geht das...). Es ist wirklich ein schwer zu durchdringender Dschungel und ich würde mich sehr über einen Austausch freuen.

Danke und Grüße!
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: clarion am 21.11.2023 21:00
@ Karsten, Beamte die nicht über der Beitragsbemessungsgrenze besoldet werden und freiwillig gesetzlich oder über die pauschale Beihilfe versichert sind, zahlen bei jedem Stufenaufstieg, bei jeder Beförderung und bei jeder Besoldungserhöhung mehr für die GKV, nicht zu vergessen die gelegentliche Anpassung der Zusatzbeiträge der GKV.

Die Beiträge der GKV Versicherten sind generell nicht konstant geblieben,  weil seit 2016 die Einkommen und Renten gestiegen sind.

Bei der Pensionierung sinken die PKV Beiträge, weil die Beihilfe steigt.  Rein monetär lohnt sich die GKV für Beamte nur bei ganz bestimmten Familienkonstellationen und nur dann wenn die pauschale Beihilfe gewählt werden kann.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Monodon am 21.11.2023 21:34
Hallo Monodon,

mit Interesse habe ich Deinen Beitrag (und die zahlreichen, schon mal sehr hilfreichen Antworten der anderen Forenmitglieder) gelesen.

Ich befinde mich derzeit in einer sehr vergleichbaren Situation, werde auch im Januar auf Probe verbeamtet (allerdings beim Bund) und befürchte, dass ich wegen einiger Vorerkrankungen (Skoliose, Auge, Psyche) wohl nur über die Öffnungsaktion reinkommen kann.

Du sprichst davon, dass Du Makler kontaktiert hast. Darf ich fragen wen? Gerne auch als Mitteilung direkt an mich (wenn ich das richtig verstanden habe, geht das...). Es ist wirklich ein schwer zu durchdringender Dschungel und ich würde mich sehr über einen Austausch freuen.

Danke und Grüße!

Hast ne PM:)
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Coucou am 21.11.2023 21:54
Hallo Monodon,

mit Interesse habe ich Deinen Beitrag (und die zahlreichen, schon mal sehr hilfreichen Antworten der anderen Forenmitglieder) gelesen.

Ich befinde mich derzeit in einer sehr vergleichbaren Situation, werde auch im Januar auf Probe verbeamtet (allerdings beim Bund) und befürchte, dass ich wegen einiger Vorerkrankungen (Skoliose, Auge, Psyche) wohl nur über die Öffnungsaktion reinkommen kann.

Du sprichst davon, dass Du Makler kontaktiert hast. Darf ich fragen wen? Gerne auch als Mitteilung direkt an mich (wenn ich das richtig verstanden habe, geht das...). Es ist wirklich ein schwer zu durchdringender Dschungel und ich würde mich sehr über einen Austausch freuen.

Danke und Grüße!

Hast ne PM:)



Hallo. Ich habe einen ähnlichen Fall und habe dir eine PN geschrieben.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Monodon am 11.12.2023 08:13
Hallo!

Der zweite Makler hat es jetzt nochmal mit einer Eigenerklärung versucht und auch mit Risikoprüfern telefoniert. Leider meint er auch, dass ich nicht regulär in die PKV komme.

Er schlägt jetzt vor, es noch mal bei der Debeka zu versuchen.

Könnte ich da theoretisch - ohne meinen Namen zu nennen - in das Debeka-Büro spazieren und eine "anonyme Risikovoranfrage" mit dem Vertreter ausfüllen?

Falls das bei der Debeka nicht klappt, würde ich wohl die Öffnungsaktion bei der Barmenia in Anspruch nehmen.

Vielen Dank und beste Grüße!

Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Coucou am 11.12.2023 08:29
Hallo
Also ich habe danach auch explizit gefragt und ihm die Lage erklärt. Der Berater sagte mir dass es ohne Unterschrift etc. nicht geht. Aber ein Probeantrag bei Nichtannahme verworfen wird und man dann auch woanders anfragen kann. Ich habe mir das schriftlich gegeben und hoffe dass es so stimmt. Komme ich nämlich nur mit der Öffnungsklausel rein also bekomme ich eine Ablehnung dann will ich auch jeden Fall zur Barmenia.
Da ich noch nicht die Urkunde habe kann es neuerdings so sein, dass der Antrag erst abgelehnt wird und es dauert zur Zeit 4-6 Wochen bis alles bearbeitet wird.

Viel Erfolg.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Saxum am 11.12.2023 10:16
Das mit der "Pflicht" zur Unterschrift ist mEn kompletter Quatsch und wird auch nicht so verworfen werden, sollte man doch sich dazu genötigt werden / fühlen eine Unterschrift "leisten zu müssen", dann schreibt zumindest klar und unvermissverständlich hin dass es ein Probeantrag ist. Entweder zu Beginn des Dokuments und/oder am Unterschriftenfeld. Meinetwegen kritzele auch einen Kreisel hin, der nicht deine reguläre Unterschrift ist und schreib daneben Probeantrag.

Du bist die/der Herr*in deiner eigenen Daten.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Monodon am 12.12.2023 19:50
Mein Makler erstellt mir jetzt als letzten Schritt noch einen Vergleich der Debeka, Barmenia und bbkk im Rahmen der Öffnungsaktion zurecht.

Habt jemand eine Meinung zum Vergleich der Debeka und Barmenia im Rahmen der Öffnungsaktion?

Der Makler findet die Debeka nicht schlecht, ich hab aber leider oft gelesen, dass die Leistungen im Vergleich zur Barmenia schlechter sind.

Eigentlich wollte ich über ein anonyme Risikovoranfrage noch prüfen lassen, ob die Debeka mich vlt. doch regulär aufnehmen würde. Laut Makler akzeptiert die Debeka aber oft auch keine Risikovoranfragen und ich müsste einen Antrag stellen. Dann bin ich natürlich bei der Öffnungsaktion auch auf die Debeka angewiesen -  das ist mir leider etwas zu unsicher.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Saxum am 13.12.2023 09:53
Ich würde, entgegen des Rats des Maklers, es dann zumindest ohne Unterschrift und mit dem Satz "Probeantrag" machen. Die DeBeKa ist grundsätzlich keine schlechte Versicherung, bis auf diese für mich gefühlt problematische viel zu offene Abfrage bei den Gesundheitsfragen "ob jemals im ganzen Leben sonst noch Krankheiten bestanden, die nicht abgefragt worden sind". Vermutlich sind damit alle "erschwerten Krankheiten" gemeint, aber durch diese offene Formulierung kommt auch im Streitfalle theoretisch ein Schnupfen infrage der nicht abgefragt worden ist oder eine Behandlung die ggf. über dem Behandlungszeitraum lag.

Ich persönlich als Laie finde im direkten Vergleich die Barmenia besser als die Debeka, mal unter der Annahme dass eine Annahme nur via Öffnungsaktion möglich ist bzw. nur der Grundtarif und ggf. + Wahltarif (sofern das Bundesland es in der Beihilfe hat) angeboten wird.

Um nochmals zur grundsätzlichen Beruhigung darauf hinzuweisen der Grundtarif (ggf. Wahltarif) + Beihilfe sind schon dem Grunde nach eine sehr solide 100% PKV Absicherung, auf Beihilfeniveau. Da müssen wir nicht darüber disikussieren. Der Eintritt via Öffnungsaktion stellt keinen im Versicherungsschutz schlechter, nur wird eben gegebenenfalls die Beihilfeergänzungstarife verweigert - was man aber ja entweder anderweitig kompensieren kann (MediClinic, Kurtagegeld, Krankenhaustagegeld, o.ä.) oder eben dafür Rücklagen bildet.

Darüber hinaus sind die verbliebenden "krankheitsbedingten Mehrausgaben" ja von der Steuer absetzbar, sofern die Belastungsgrenze überschritten wird und Erstattungen von der Beihilfe und PKV erhalten hat und keine Beitragsrückerstattung.

Daher, wenn du auf dem Niveau der Beihilfeleistungen bewegst, solltest du bei beiden Versicherern für mich als Laie auf den ersten Blick keinen erheblichen Nachteile haben und 100% erstattet bekommen. Hie und da gibt es natürlich gefühlt marginale Einschränkungen. Die +/- Angabe ist keine abschließende Wertung von mir sondern nur ein Hinweis auf die "Unterschiede", die mir persönlich spontan aufgefallen sind.

Wie immer zum prozentualen Satz! Also vom Rechnungsbetrag z.B. 50% oder 30%.

Debeka:
- bis Höchstsatz (< 3,5)
- Analogberechnungen werden ggf. nicht bzw. "freiwillig" erstattet
+ Hilfsmittel offen sofern "diagnostisch oder therapeutisch bzw. lebenserhaltend"
+ Sehhilfen bis 1.000 € Rechnungsbetrag (= z.B. bei 50% max. 500 €)
- Hörgeräte bis 1.500 € (= z.B. bei 50% max. 750 € pro Ohr)
- Heilmittel entsprechend Beihilfe
- Vorsorgeuntersuchung gesetzlichen Programmen (ohne Altersbeschränkung)
- wenn man mag: keine Naturheilverfahren explizit erwähnt
- Haushaltshilfe für 50 € / Tag (=50%: 25 €) bis zu 21 Tagen
+ Augen-Laser-OP: ohne Begrenzung
+ HIV PrEP explizit aufgeführt
- Kuren nach Leistungstabelle bis zu 28 Tagen und "bis zu Betrag": 30% = max. 15 €/Tag, 50% = max. 25 €/Tag, ohne Unterbringungskosten

Barmenia:
+ über Höchstsatz (> 3,5), Achtung aber: der Beihilfeteil natürlich nicht.
+/- Analogberechnungen nicht explizit aufgeführt, kann evtl. erstattet werden wenn "üblich"
+ Hilfsmittel offen schließt alltägliche Dinge wie z.B. "Blutmessgeräte", "Ergometer" oder "Fieberthermometer" aus
- Sehhilfen bis 400 € Rechnungsbetrag (= z.B. bei 50% max. 200 €)
+ Hörgeräte bis 2.000 € (= z.B. bei 50% max. 1.000 € pro Ohr)
+ Heilmittel bis 1,1 fachen Bundessatz
+ Vorsorgeuntersuchungen aller Art (ohne Beschränkungen)
+ wenn man mag: Naturheilverfahren mit aufgeführt
+ Haushaltshilfe für 50 € / Tag (=50%: 25 €) bis zu 50 Tagen
- Augen-Laser-OP: bis 2.000 € Rechnungsbetrag
+/- HIV PrEP nicht explizit aufgeführt (aber wohl der PrEP Rahmenvereinbarung beigetreten)
+ Kuren ohne Begrenzung, ohne Unterbringungskosten

Beide Versicherer leisten im tariflichen Umfang unbegrenzt außerhalb Europas (zum tariflichen Prozentsatz), solange der Aufenthalt "vorübergehender Natur" ist, also keine Verlegung des Wohnsitzes außerhalb Europas vorgenommen wird.

Regulär ist 1 Monat, bei manchen Versicherern aber auch abweichend 1, 6 oder 12 Monate - zu berücksichtigen ist dabei aber dass es dabei um vorübergehende Aufenthalte "außerhalb der EU" (außereuropäisch) handelt.

Innerhalb der EU leisten in der Regel alle Versicherer ohne zeitliche Begrenzung, auch bei Verlegung des Wohnortes innerhalb der EU (manchmal mit manchmal ohne Schweiz). Der Unterschied ist dann ob nach deutschen Gebührenrahmen (deutsches Kostenniveau) erstattet wird oder nach ortsüblichen Preisen.

Die Barmenia verzichtet bei Verlegung innerhalb EU's wohl auf dieses "deutsche Kostenniveau" ohne zusätzlichen Beitragszuschlag, die Debeka kann einen Beitragszuschlag verlangen um dann auf das Kostenniveau zu verzichten.

Soweit von mir, ohne Gewähr. Die jeweiligen Tarifbedingungen und AVB sind ausschlaggebend.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Monodon am 13.12.2023 22:09
Besten Dank, das ist sehr hilfreich:)
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Saxum am 14.12.2023 07:56
Gerne, ansonsten kannst du dir ja mal das "KV-Fux" bemühen, was man über die Suchmaschine findet und dann wählt man hier bei den Ergebnissen den Reiter "Finanztest-Ergebnisse". Das sind die Ergebnisse ohne Beitragsergänzungstarife (aber wohl mit Wahlleistung) da kannst du dann auch nochmals die "Wunsch-Versicherer" vergleichen.

Wenn es doch die Barmenia oder die DeBeKa wird, kannst du ja trotzdem "lieb anfragen" (lassen) ob man dir eventuell die "abgespeckten Beihilfeergänzungstarife" gönnen würde. Bei der Barmenia ist es der "Genau-Für-Sie-Ergänzung" (ohne das "Plus") und bei der DeBeKa ist es der Tarif "BG".

Die sollten bestenfalls auch ggf. "mit Öffnungsaktion" zu bekommen sein, wenn man mag. Dann wären zumindest Restkosten Zahnersatz (und Auslandsreisen ohne zeitliche Begrenzung) bei der DeBeKa mit abgesichert bei der Barmenia zudem Restkosten LASIK, Sehhilfen, Zahnbehandlung und -ersatz.

Wie aber erwähnt sind Beihilfeergänzungstarife nicht die "Pflicht" für die reguläre 100% Absicherung und eher als "Zusatzversicherung" zu sehen. Wenn man die abgespeckten bekommt und es preislich passt, why not ansonsten Rücklagen bilden. Der Auslandskrankenschutz ist relativ zu sehen, kann man sich sparen und anderweitig für einen günstigen Betrag im Jahr absichern - insbesondere wenn man ohnehin die Familie mit absichern möchte.

Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Karsten am 14.12.2023 10:10

Sollte ich vlt. auch darüber nachdenken, die wohl bald kommende pauschale Beihilfe in Anspruch zu nehmen? Oder wäre die PKV als 42-Jähriger mit Vorerkrankungen auch über die Öffnungsaktion die bessere Wahl?


In jedem Fall nun die pauschale Beihilfe (wird zum 01.02.24 eingeführt) als Alternative in Betracht ziehen. Mit 42 noch in die PKV zu wechseln ist sportlich, da kaum noch Altersrückstellungen gebildet werden können. Das bedeutet, dass ihre Beiträge mit höherer Wahrscheinlichkeit im Alter steigen. Zudem gehe ich davon aus, dass Sie bisher in der GKV waren. Sofern der Beitrag der PKV aus den Angeboten sich bereits den Kosten der GKV annähert, würde ich in der GKV verbleiben. Insbesondere wenn sie einmal planen in 10 oder 15 Jahren verkürzt zu arbeiten. Im Gegensatz zur PKV sinkt der GKV Beitrag bei sinkendem Einkommen.

Als verbeamteter Lehrer verdient man sicherlich immer über der Beitragsbemessungsgrenze. Zudem braucht man als Beamter in der GKV sich nicht gegen Krankengeld absichern - es gilt also der allgemeine Beitragssatz.
Insofern liegt der Beitrag in 2024 für Beamte bei

Fiktives Rechenbeispiel:  A13 Beamter mit 1 Kind - Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro (5175 € mtl).

Allgemeiner Beitragssatz KV (14,6%) und PV 3,4% (1 Kind)
Über die pauschale Beihilfe erhält man 50% Zuschuss zur KV.

5175 €* 18,0% (KV+PV) = 931,50 € Beitrag
Zuschuss durch pauschale Beihilfe: 377,78 €

Effektiver Beitrag: 553,72 €  - dieser ist ein Richtwert zum Vergleich mit der PKV. Fordern Sie von der PKV in jedem Fall ein, das Leistungsniveau der GKV (insbesondere Rehabilitation und psychische Behandlungen) abzudecken. Ist als Lehrer nicht unwichtig.

Hinweis:
Diese 553,72 € GKV Beitrag können zu 100% als Sonderausgaben in der Steuererklärung eingetragen werden.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Saxum am 14.12.2023 11:26
Da ja tatsächlich die pauschalen Beihilfe, welche ja für Niedersachsen eingeführt wird, wäre das gegebenenfalls eine Überlegung. Hier würde ich aber nicht empfehlen den Basistarif der Privaten Krankenversicherung als Vergleich heran zu ziehen, in diesen sollte man bestenfalls gar nicht wechseln bzw. nur wenn tatsächlich absolut gar nichts anderes übrig bleibt - da dieser in der derzeitigen Ausgestaltung grob / vorsätzlich fahrlässig ist.

Wenn man es vergleichen möchte, dann sollte man die Beihilfeverordnung von Niedersachsen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichen. Dann bewegt man sich auf dem Niveau der Beihilfeleistungen. Reha und Pychotheraphie sind im übrigen bei der Barmenia und DeBeKa und den meisten Versicherern in den aktuellen Tarifen idR "mit dabei" - natürlich zum prozentualen Erstattungssatz. Wieviel die Beihilfe bei Ihrem Teil leistet ist bitte in den Beihilfeverordungen nachzusehen.

Um gleich vorneweg auszuhelfen:

Psychotherapie, ich glaube die GKV Erstattet wohl durchschnittlich 60 Sitzungen (?).

DeBeKa: bis zu 52 Sitzungen / Jahr und nach vorheriger Prüfung ggf. auch darüber hinaus.
Barmenia: ohne Begrenzung / Einschränkung.

medizinische Rehabilitation/Anschlussheilbehandlung

DeBeKa: medizinische Rehabilitation / AHB ohne Begrenzung
Barmenia: medizinische Rehabiliation / AHB ohne Begrenzung

Jedoch gestatte ich mir zu @Karsten einen wichtigen Hinweis, die Beiträge steigen nicht für den jeweiligen Versicherungsnehmer im individuellen Alter oder auch etwa wegen individueller Erkrankungen. Der "spätere Einstieg" wird ja durch einen entsprechend höheren Anfangsbeitrag kompensiert was ja auch zu "höheren monatlichen Altersrückstellungen" führt und so daher den späteren Einstieg ausgleicht.

Die Beitrage in der PKV steigen/sinken immer für das Versichertenkollektiv in dem gleichen Tarif nach Maßgabe des § 203 VVG (https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__203.html) im gleichen Maße und nicht etwa weil der eine Versicherungsnehmer später eingestiegen ist. Für diesen ist der Beitrag im Alter natürlich relativ gesehen höher als für einen frühen einsteiger und das liegt dann eben an dem höheren Erstbeitrag auf den dann alle künftigen regulären Beitragserhöhungen oder -senkungen + ggf. Risikozuschlag verrechnet werden.

Auch ist darüber hinaus zur vollständigen Information der Umstand zu berücksichtigen, dass Beamt*innen im Ruhestand in der Regel einen Beihilfesatz von 70% bekommen und daher der monatliche Beitrag geringer ausfällt entsprechend der verbliebenden 30%igen Absicherung. Plus der gesetzliche 10% Zuschlag fällt weg, was den monatlichen Beitrag nochmals um eben diese 10% verringert

Darüber hinaus, ist es auch nützlich zu wissen, dass im Gegensatz zu ggf. künftig verringerten oder wegfallenden Leistungen der GKV bei der PKV es möglich ist Leistungseinschränkungen oder -wegfall der Beihilfe gemäß § 199 VVG (https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__199.html) entsprechend auszugleichen. Bei Antrag innert 6 Monaten dann auch ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten. Natürlich erhöht sich der Beitrag entsprechend für den hier auszugleichenden Leistungsentfall (nicht den ganzen Tarif), aber der Versicherungsschutz bleibt eben bestenfalls immer bei 100% bei gleichbleibenden Leistungen.

Das soll aber bitte nicht davon abhalten ggf. die Option "GKV" zu prüfen oder bei anderen Versicherern umzuschauen.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: lumer am 14.12.2023 12:06
Fiktives Rechenbeispiel:  A13 Beamter mit 1 Kind - Verdienst über der Beitragsbemessungsgrenze von 62.100 Euro (5175 € mtl).

Allgemeiner Beitragssatz KV (14,6%) und PV 3,4% (1 Kind)
Über die pauschale Beihilfe erhält man 50% Zuschuss zur KV.

5175 €* 18,0% (KV+PV) = 931,50 € Beitrag
Eine Korrektur hinsichtlich des PV-Beitragssatzes: Der beträgt nur die Hälfte (zzgl. Kinderlosigkeitszuschlag, wenn zutreffend), § 55 I 3 iVm. § 28 II SGB XI.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Saxum am 14.12.2023 12:15
Nachtrag für die Interessierten bzgl. der Leistungseinschränkungen oder -entfall von einzelner Beihilfeleistungen, die man dann mit der Regelung des § 199 VVG (https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__199.html) wieder aufstocken kann. Es geht also nicht "nur" um Änderungen des Beihilfesatzes (50%, 70%, etc.) sondern darum, "dass auch bei einem nur teilweisen Entfallen eines Beihilfeanspruchs, beispielsweise wenn einzelne Leistungen aus dem Beihilfekatalog entfallen oder bestimmte in der Beihilfe bisher vollständig berücksichtigte Aufwendungen künftig nicht mehr oder nur noch der Höhe nach begrenzt berücksichtigt werden, ein Anpassungsrecht besteht. Andernfalls wäre das Interesse des Versicherten, seinen Versicherungsanspruch im bisherigen Umfang zu wahren, und damit der Normzweck, gefährdet". (RN 31, OLG Stuttgart Urteil vom 28.8.2014, 7 U 52/14 (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=18636)).

Hierzu gibt es genügend Urteile:

Etwa, wie eben zitiert aus OLG Stuttgart Urteil vom 28.8.2014, 7 U 52/14 (http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=18636) und dort weiter stützend auf LG Saarbrücken, Urteil vom 28.05.1997 - 12 O 214/96 - zitiert nach juris; LG Stuttgart, Urteil vom 24.04.2002, VersR 2003, 53; Präve aaO., Reinhard in Looschelders/Pohlmann, VVG-Kommentar, 2. Aufl. 2011, § 199 Rn. 7; Schwintowski/Brömmelmeyer, PK-VersR, 2. Aufl. 2011, § 199 VVG Rn. 7 etc.

Sofern man einen Beihilfeergänzungstarif, etwa hier beispielsweise für Zahnersatz, hat der ggf. diese wegfallenden Leistungen abdecken würde ist das vielleicht dann nicht so elementar. Jedoch ist es eine wichtige, nützliche Information, damit man sicherstellen kann dass mit dem Grundtarif seines Versicherers und der (veränderten) Beihilfe auch weiterhin der "100% Versicherungsschutz" bestehen bleibt - so wie es bisher abgeschlossen und für die Zukunft erwartet worden war.

Wichtig ist hierbei die Antragsfrist innert 6 Monaten nach Beihilfeänderung, da es dann ohne Risikoprüfung und Wartezeiten erfolgen kann.

Die Alternative dazu wäre ggf. der Tarifwechsel nach § 204 VVG (https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__204.html), jedoch zum Unterschied zu § 199 VVG (https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__199.html) können hier für "Mehrleistungen" dann eine Risikoprüfung und ggf. Mehrbeitrag erhoben werden. Daher wenn überhaupt wäre es sinnvoll bei solchen Fällen zuerst Eine Beihilfeanpassung nach 199 VVG (https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__199.html) zu ziehen um die Mehrleistungen ohne Risikoprüfungen zu "sichern" und ggf. erst dann 204 VVG (https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__204.html) zu beanspruchen - da die Leistungen ja gleichartig sein sollen.

Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Monodon am 14.12.2023 19:09
Ich habe jetzt einen Vergleich von dem Makler bekommen. Aus meiner laienhaften Sicht ist die Barmenia unter dem Strich von den Leistungen leicht besser. Die Barmenia würde mich 420 Euro und die Debeka 390 Euro kosten.

Für meine freiwillige GKV zahle ich im Moment 700 Euro (also mit pauschaler Beihilfe so rund 350). Bin im Moment in A12/Stufe 4.

Ab August steige ich als Oberschullehrer dann ja aber in A13 auf und ab September 2024 bin ich in A13/Stufe 5. Ich würde dann mit pauschaler Beihilfe etwa 450 € für meine freiwillige GKV zahlen. Dann wäre die Barmenia und die GKV preislich in etwa vergleichbar.

Die Entscheidung ist für mich nicht leicht, aber ich tendiere dazu, die Barmenia zu nehmen. Hat jemand noch einen abschließenden Rat vor meiner Entscheidung?
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Monodon am 17.12.2023 14:47
Ich werde jetzt in die PKV gehen.

Hauptsächlich habe ich Angst vor den Kosten. Wenn ich die 420 Euro als Anfangsbeitrag nehme, komme ich bei 3% Steigerung pro Jahr bei 854 Euro in 25 Jahren raus. Mit dem Ruhestand würde der Beitrag dann auf etwa 500 Euro sinken, aber dann ja auch wieder ansteigen. Wenn ich bis etwa 90 lebe, würde der Beitrag wohl bis dahin etwa auf 900 Euro ansteigen (nach meiner laienhaften Berechnung). Das ist natürlich übel, aber wenn ich 25 Jahre lang rund 150 Euro pro Monat spare, habe ich bei Pensionseintritt einen ziemlich guten Puffer, um die hohen Beiträge zu stemmen. Mein Sold wird bis dahin ja natürlich auch um einiges steigen. Sollte so also gut machbar sein.

Wenn ich in die GKV gegangen wäre, kommt bei einer Steigerung von 3% bei Pensionseintritt bei mir auch ein Betrag von etwa 1000 Euro raus. Könnte natürlich sein, dass das dann im Ruhestand etwas besser als der PKV-Beitrag wäre, aber wer weiß. Außerdem hätte ich dann wahrscheinlich Abzüge bei meinen Kapitalerträgen. Könnte sein, dass ich dann in diese Krankenversicherung für Rentner komme, aber wer weiß, was in 25 Jahren ist.

Ich habe auch mal mit sehr laienhaften Blick versucht einzuschätzen, wie sich die gesundheitlichen Leistungen der  PKV/Beihilfe und der GKV unterscheiden. Da ist die PKV/Beihilfe wohl leicht besser, denke ich. Schwer zu sagen. Großer Pluspunkt ist natürlich die schnellere Terminvergabe und die Abrechnung nach höheren Sätzen, aber sonst  dürfte das wohl einigermaßen gleich sein. Mir ist auch aufgefallen, dass die Beihilfe weniger zahlt als die PKV im Grundtarif. Da müsste man natürlich immer die Differenz zahlen.

Ich danke Euch nochmals vielmals für Eure Hilfe! Ich kann nur allen raten, die in einer ähnlichen Situation sind, sich gleich einen VersicherungsBERATER zu suchen, der einem hilft. Ich habe da vor ein paar Monaten leider niemanden gefunden, der sich auch gut mit Beihilfe etc. auskennt, aber irgendwo sollte es ja so jemanden geben.


 
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Saxum am 17.12.2023 17:20
Ich denke ich werde dich insoweit beruhigen können, dass du mit deiner Entscheidung definitiv nichts falsches gemacht hast. Das wichtigste ist dass du einen Krankenversicherungsschutz hast, egal wie dieser ausfällt. Darüber hinaus muss man auch berücksichtigen, dass falls die PKV Entscheidung tatsächlich durch die Bank so schlimm wäre wie es einige meinen, hätten das keineswegs die Beamt*innen das all die Jahrzehnte getragen. Subjektive Entscheidungen oder Situationen sind schlecht zu pauschalisieren.

Zudem musst du dann im Hinterkopf die Werkzeuge behalten, die dir zur Verfügung stehen. Wie etwa eben der interne Tarifwechsel nach §204 VVG. Wo man dann in einen neueren und ggf beitragsgünstigeren Tarif kommen würde.

Alles gut würd ich sagen. Durchdacht hast es ja allemal und wir können nur immer im „jetzt“ unsere entscheidungen treffen wie wir die Situation einschätzen. Ob das falsch oder richtig war sehen wir dann in xyz Jahren.

Dass die Beihilfe in einigen Situationen je nachdem (etwas) weniger zahlt ist nach Begründung der Beihilfe dem Umstand geschuldet, dass es beabsichtigt ist, dass Beamt*innen indirekt analog zu GKV versicherten einen Eigenanteil zu tragen haben und dass es nicht Sinn und Zweck der Beihilfe ist einen All-Inkl-Rundum-Flatrate-Schutz zu bieten. Das können dann entweder die Beihilfeergänzungstarife oder entsprechende seperate Zusatzversicherungen für privat Versicherte übernehmen.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Monodon am 17.12.2023 18:41
Sind denn 3% bei der PKV einigermaßen realistisch oder zu niedrig? Schwer da verlässliche Zahlen zu finden.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Saxum am 17.12.2023 18:53
Das passt mEn als „vernünftige Annahme,  es ist immer besser mehr zu kalkulieren als „zu wenig“. Laut Statistiken ist die Steigerung im durchschnitt ungefähr 2,8 %. Für die seperaten Beihilfetarife liegen diese mWn mutmaßlich ggf. sogar nochmals niedriger da eben nur anteilig abgesichert und erstattet wird, vielleicht so 2,3 - 2,5%? Also 3% ist jedenfalls vernünftig unter annahme der normalen Volltarife als Orientierung.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: HalloU2454 am 17.12.2023 22:34
Ich werde jetzt in die PKV gehen.

Hauptsächlich habe ich Angst vor den Kosten. Wenn ich die 420 Euro als Anfangsbeitrag nehme, komme ich bei 3% Steigerung pro Jahr bei 854 Euro in 25 Jahren raus. Mit dem Ruhestand würde der Beitrag dann auf etwa 500 Euro sinken, aber dann ja auch wieder ansteigen. Wenn ich bis etwa 90 lebe, würde der Beitrag wohl bis dahin etwa auf 900 Euro ansteigen (nach meiner laienhaften Berechnung). Das ist natürlich übel, aber wenn ich 25 Jahre lang rund 150 Euro pro Monat spare, habe ich bei Pensionseintritt einen ziemlich guten Puffer, um die hohen Beiträge zu stemmen. Mein Sold wird bis dahin ja natürlich auch um einiges steigen. Sollte so also gut machbar sein.

Wenn ich in die GKV gegangen wäre, kommt bei einer Steigerung von 3% bei Pensionseintritt bei mir auch ein Betrag von etwa 1000 Euro raus. Könnte natürlich sein, dass das dann im Ruhestand etwas besser als der PKV-Beitrag wäre, aber wer weiß. Außerdem hätte ich dann wahrscheinlich Abzüge bei meinen Kapitalerträgen. Könnte sein, dass ich dann in diese Krankenversicherung für Rentner komme, aber wer weiß, was in 25 Jahren ist.

Ich habe auch mal mit sehr laienhaften Blick versucht einzuschätzen, wie sich die gesundheitlichen Leistungen der  PKV/Beihilfe und der GKV unterscheiden. Da ist die PKV/Beihilfe wohl leicht besser, denke ich. Schwer zu sagen. Großer Pluspunkt ist natürlich die schnellere Terminvergabe und die Abrechnung nach höheren Sätzen, aber sonst  dürfte das wohl einigermaßen gleich sein. Mir ist auch aufgefallen, dass die Beihilfe weniger zahlt als die PKV im Grundtarif. Da müsste man natürlich immer die Differenz zahlen.

Ich danke Euch nochmals vielmals für Eure Hilfe! Ich kann nur allen raten, die in einer ähnlichen Situation sind, sich gleich einen VersicherungsBERATER zu suchen, der einem hilft. Ich habe da vor ein paar Monaten leider niemanden gefunden, der sich auch gut mit Beihilfe etc. auskennt, aber irgendwo sollte es ja so jemanden geben.

Bei deiner Situation (Besoldung A13, Alter, Einstiegsalter, Zeit bis zur Pension, etc.) sollte die deine Entscheidung PKV/Beihilfe eigentlich passen. Solltest du zukünftig evtl. in die A14 aufsteigen, umso besser. Wenn man das so liest, macht es bei dir Sinn.
Ich gebe immer zu bedenken, dass die PKV bei einer bestimmten Konstellation (Besoldung <12, Einstieg Alter (ab ca. 40), Anrechnung ruhegehaltsfähige Jahre etc.) nicht aufgeht. Mit dem im Alter ansteigenden PKV Beträgen und einer niedrigeren Pension ist das schon nicht angenehm, wenn die PKV Jahr für Jahr teurer wird. Altersrückstellungen hin und her, diese werden die gestiegenen Kosten keinesfalls stark/spürbar abfedern. Provisiongierige Versicherungsvertriebler werden natürlich das Gegenteil behaupten --> bitte nicht glauben "persönlich gesammelte Erfahrungen"
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Sasaeng am 17.12.2023 23:56
Sind denn 3% bei der PKV einigermaßen realistisch oder zu niedrig? Schwer da verlässliche Zahlen zu finden.
Verlässliche Zahlen kann es leider nicht geben, da der Betrachtungszeitraum in der Zukunft liegt. Annäherungen über zurückliegende Steigerungen und generelle Marktentwicklungen kann man machen (habe ich auch gemacht), aber auch das hat seine Grenzen. Die Zahl der privat Versicherten sinkt seit dem Rekordhoch von 2011 leicht, aber kontinuierlich (https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Gesundheitswesen/Datensammlung/PDF-Dateien/abbVI31.pdf). Gleichzeitig steigen die Verwaltungs- und Abschlussaufwendungen (https://www.vdek.com/content/dam/vdeksite/vdek/daten/b_versicherte/pkv_verwaltungs_abschlusskosten_anteil_an_beitraegen.jpg) - zwischen 2017 und 2022 um rund 24,0 Prozent - und machen einen größeren Teil am Umsatz aus (https://www.vdek.com/content/dam/vdeksite/vdek/daten/b_versicherte/anteil_verwaltungskosten_gkv_pkv_an_beitragseinnahmen_2014_2021_saeulen.jpg). Das dürfte in der Tendenz so bleiben. In meiner eigenen Kalkulation gehe ich von dauerhaft mehr als durchschnittlich drei Prozent Steigerung aus. Das kann sich natürlich immer noch rechnen, da auch die GKV-Beiträge (im hD insbesondere von der Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze abhängig) steigen werden und die in Anspruch zu nehmenden Leistungen es wert sein können - vorausgesetzt, die Beihilfe speckt nicht ab. Letztlich sind aber zu viele unabhängige und abhängige Variablen in der Gleichung, um auf dieser Basis eine wirklich belastbare Entscheidung treffen zu können. Dass das Thema von eigeninteressengeleiteten Vertrieblern besetzt wird, macht es auch nicht leichter.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: clarion am 18.12.2023 06:41
Deswegen muss man selbst überlegen und rechnen. Ich hatte als ich vor der Entscheidung stand,  die Steigerungen der Beitragsbemessungsgrenze und der PKV Beiträge angesehen. Das war ein leichter Vorteil der PKVen.

Jährliche Steigerung der PKV erscheint mir unplausibel. Beitragsanpassungen dürfen die PKVen nur erheben,  wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten sind. Mit dem Ergebnis,  dass es nur alle drei, vier Jahre  dann aber auch happige Beitragsanpassungen von bis zu 40 Euro im Monat gibt.
Titel: Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
Beitrag von: Saxum am 18.12.2023 09:11
Es sind ja auch keine tatsächlichen jährlichen Steigerungen, sondern dient auch eher als orientierungsmaßstab. Die dazu zugrundeliegenden Statistiken haben, wie es für einen fairen Vergleich passend ist, den Beitragssprung auf die Jahre verteilt bzw. geglättet. Ja, wann die Beitrage steigen dürfen ist Minimum in § 203 VVG (https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__203.html) festgelegt und geschieht auch nicht einfach so nach Laune des Versicherers. Jedoch kann es vorkommen, dass eine Gesellschaft dazu entscheidet die Beitragserhöhung etwa aufs nächste Jahr zu legen etc. Daher relativiert eine "Glättung" auf die Einzelnen Jahren eine Beitragssteigerung insoweit, dass etwa eine Steigerung von XY% nicht einen direkt umhaut. bzw. relativiert diesen Eindruck von "happigen Erhöhungen".