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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: ca2510fl am 02.10.2023 08:54

Titel: Jahressonderzahlung trotz Kündigung zum Endes des Jahres
Beitrag von: ca2510fl am 02.10.2023 08:54
Hallo, ich wurde von einer bekannten Person darauf hingewiesen, das wenn ich den Status gekündigt habe, es sein kann, das mir die Jahressonderzahlung im November nicht ausgezahlt wird, obwohl ich noch bis Ende des Jahres angestellt bin.

Hat jemand damit schon Erfahrung gemacht?

Wäre es sinnvoll die Kündigung so spät wie möglich abzugeben, in meinem Fall wäre das mitte November. So sind die Bearbeitungen für die Lohnauszahlung für November evtl schon abgeschlossen?
Titel: Antw:Jahressonderzahlung trotz Kündigung zum Endes des Jahres
Beitrag von: troubleshooting am 02.10.2023 09:43
Der einzige Status, welcher damit was zu tun hat ist, ist zum Stichtag beschäftigt ja/nein.

Maximal kann noch eine Quotenregelung sein, wenn man nur x/12 Monate im Jahr angestellt ist, was bei dir mit Kündigung zum Jahresende nicht der Fall ist.
Titel: Antw:Jahressonderzahlung trotz Kündigung zum Endes des Jahres
Beitrag von: Marie Kreutz am 02.10.2023 10:26
Wer am 01.12.2023 im öff. Dienst beschäftigt ist, hat nach §20 TV-L Anspruch auf die JSZ. Zugrundegelegt wird das Entgelt der Monate Juli, August, September. Auszahlung erfolgt Ende November 2023.

https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/jahressonderzahlung.html
Titel: Antw:Jahressonderzahlung trotz Kündigung zum Endes des Jahres
Beitrag von: FearOfTheDuck am 02.10.2023 11:31
Die dir bekannte Person redet Blödsinn.

Und mit dem Zeitpunkt der Abgabe der Kündigung hat das auch rein gar nichts zu tun. Wichtig ist, wie Marie bereits sagte, dass du am 01.12.23 noch dort beschäftigt bist.