Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: NeuSifa am 03.10.2023 14:26

Titel: Höhergruppierung
Beitrag von: NeuSifa am 03.10.2023 14:26
Guten Mittag

Liebes Forum bei mir steht demnächst eine Höhergruppierung über mehrere Lohngruppen hinweg an. Muss ich dann zwingend in den Erfahrungsstufen zurückgestuft werden oder hat der Arbeitgeber Spielraum? Kann er meine Erfahrungsstufen einfach in der neuen Lohngruppe übernehmen? Ist es möglich die Erfahrungsstufe vorweg zu gewähren?

Vielen Dank für eure Antworten
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: E15TVL am 03.10.2023 15:03
Erfolgt eine Höhergruppierung über mehrere Entgeltgruppen (nicht Lohngruppen), so erfolgt die Stufenzuordnung schrittweise, als ob faktisch eine Eingruppierung in jede der einzelnen Entgeltgruppen stattgefunden hätte. Nachzulesen ist das in § 17 Abs. 4 TV-L. „Durchspielen“ kannst du das ganze hier: http://hg-tvl.bplaced.net/

Spielraum für die Arbeitsvertragsparteien besteht nicht. Zulagen können nach § 16 Abs. 5 TV-L gewährt werden.