Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Thoth am 07.10.2023 12:36
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Hallo allerseits,
ich bin derzeit Tarifbeschäftigter in einer Bundesbehörde (E8) und werde im nächsten Jahr nebenberuflich ein Fernstudium (Public Management B.A.) beginnen, um mich auf Stellen für die 3. Qualifikationsebene, bzw. den gehobenen Dienst bewerben zu können.
In einem Jahr könnte ich im mittleren Dienst verbeamtet werden, das wäre während meines Studiums, welches ich privat organisiert habe.
In meiner Beschäftigungsbehörde ist es so, dass man nach einem Jahr Zugehörigkeit verbeamtet werden kann.
Nun stellen sich mir folgende Fragen ...
1. Kann ich nach meinem Studium in den gehobenen Dienst verbeamtet werden oder muss ich vorerst als TB eingestellt werden und "neue" Berufserfahrung zum Erwerb der Laufbahnbefähigung sammeln?
2. Verhält sich der Sachverhalt anders, wenn ich vorher im mittleren Dienst verbeamtet werde? Erlange ich dadurch nach dem Studium automatisch die Laufbahnbefähigung für den g.D.?
Viele Grüße
Thoth
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Zu 1. beides geht. Als Beamter im mD bleibt man statusrechtlich in seiner bisherigen Laufbahn und wird nach erfolgreichen Erwerb der Laufbahnbefähigung im gD zum RI ernannt.
zu 2. definitiv nein.
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1. es müssen 18 Monate Tätigkeit in der jeweiligen Laufbahn verbracht werden, um die Laufbahnbefähigung zu erlangen. In deinem Fall sehe ich da 18 Monate SB als TB bevor man in den gD verbeamtet würde
2. ich würde dringend davon abraten sich im mD verbeamten zu lassen und dann Richtung Laufbahnwechsel gen gD zu streben. Das kann sich als deutlich langwieriger herausstellen als Szenario eins
Mein Tipp: Studium beenden, 18 Monate als TB als Sachbearbeiter und dann erst verbeamten lassen.
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Zu 1. beides geht. Als Beamter im mD bleibt man statusrechtlich in seiner bisherigen Laufbahn und wird nach erfolgreichen Erwerb der Laufbahnbefähigung im gD zum RI ernannt.
zu 2. definitiv nein.
Zu 2. noch afaik behält man die Erfahrungszeit die man im mD gesammelt hat auch im gehobenen Dienst
während die Zeiten die man als Angestellter war nicht anerkannt werden
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Zu 1. beides geht. Als Beamter im mD bleibt man statusrechtlich in seiner bisherigen Laufbahn und wird nach erfolgreichen Erwerb der Laufbahnbefähigung im gD zum RI ernannt.
zu 2. definitiv nein.
Zu 2. noch afaik behält man die Erfahrungszeit die man im mD gesammelt hat auch im gehobenen Dienst
während die Zeiten die man als Angestellter war nicht anerkannt werden
Also wäre es schon vorteilhaft, vorher in den m.D. verbeamtet zu werden um die Erfahrungsstufen mitzunehmen?
Zu 1. beides geht. Als Beamter im mD bleibt man statusrechtlich in seiner bisherigen Laufbahn und wird nach erfolgreichen Erwerb der Laufbahnbefähigung im gD zum RI ernannt.
zu 2. definitiv nein.
Ich habe auf der Seite einer Hochschule gelesen, dass diese Laufbahnbefähigung nach 12 Monaten erlangt wird, woanders habe ich 18 Monate gelesen. Welche Information ist korrekt?
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1. es müssen 18 Monate Tätigkeit in der jeweiligen Laufbahn verbracht werden, um die Laufbahnbefähigung zu erlangen. In deinem Fall sehe ich da 18 Monate SB als TB bevor man in den gD verbeamtet würde
2. ich würde dringend davon abraten sich im mD verbeamten zu lassen und dann Richtung Laufbahnwechsel gen gD zu streben. Das kann sich als deutlich langwieriger herausstellen als Szenario eins
Mein Tipp: Studium beenden, 18 Monate als TB als Sachbearbeiter und dann erst verbeamten lassen.
Danke für die Antwort!
Derzeit bevorzuge ich fast, mich im m.D. verbeamten zu lassen, um die Erfahrungsstufen mitzunehmen.
Wieso kann sich das Procedere als langwidriger herausstellen? Hast du so einen Fall in der Praxis bereits beobachtet?
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Laufbahnwechsel müssen durch die Behörde angeboten werden. Bei Beamten habe ich das schon öfter scheitern sehen. Viel einfacher war der Wechsel als TB um sich anschließend in der gewünschten Laufbahn verbeamten zu lassen. Sind aber nur persönliche Erfahrungen ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit.
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Laufbahnwechsel müssen durch die Behörde angeboten werden. Bei Beamten habe ich das schon öfter scheitern sehen. Viel einfacher war der Wechsel als TB um sich anschließend in der gewünschten Laufbahn verbeamten zu lassen. Sind aber nur persönliche Erfahrungen ohne Anspruch auf Allgemeingültigkeit.
Also gehe ich falsch in der Annahme, ich könne mich als m.D. Beamter und einem abgeschlossenen Studium einfach auf eine g.D. Stelle bewerben und würde dann das oben genannte Szenario durchlaufen? Dass ich die Stelle antrete und mein m.D. Statusamt bis zum Erwerb der Laufbahnbefähigung behalte?
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Ich bin kein Personaler und kenne die genauen Voraussetzungen nicht. Ich meine aber das in der Ausschreibung der Aufstieg nach Paragraf 24 BLV vorgesehen sein muss. Vielleicht haben wir hier ja jemanden der das besser weiß.
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@xap
Das muss in der Ausschreibung nicht vorgesehen sein, da es sich bei dem Verfahren nach § 24 BLV nicht um ein Aufstiegsverfahren (im engeren Sinne) handelt, sondern um eine "reguläre" Einstellung im (statushöheren) Beamtenverhältnis mit gesonderten Verfahrensvorschriften für Personen, die bereits in einem Beamtenverhältnis stehen (und hier dann eben ihren Status nicht aufgeben müssen).
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@xap
Das muss in der Ausschreibung nicht vorgesehen sein, da es sich bei dem Verfahren nach § 24 BLV nicht um ein Aufstiegsverfahren (im engeren Sinne) handelt, sondern um eine "reguläre" Einstellung im (statushöheren) Beamtenverhältnis mit gesonderten Verfahrensvorschriften für Personen, die bereits in einem Beamtenverhältnis stehen (und hier dann eben ihren Status nicht aufgeben müssen).
Hallo,
ist eine solche Einstellung denn problemlos möglich und üblich, denn die würde für mich natürlich viele Vorteile bieten
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Es gibt mehrere Möglichkeiten.
Man kann sich im mD verbeamten lassen und das Studium berufsbegleitend durchziehen. Anschließend bewirbt man sich als Externer auf einen Dienstposten im gD. Bekommt man den Zuschlag, kann man, wenn die Personalführung mitspielt, den Vorbereitungsdienst im derzeitigen Statusamt absolvieren.
Ebenso könnte man im Rahmen eines Aufstiegsverfahrens das Studium als Tarifbeschäftiger absolvieren und bei Erfolg verbeamtet werden, wobei der TE wohl nicht an einem Aufstiegsverfahren teilnimmt.
Finanziell am lukrativsten ist die Verbeamtung im mD. Anschließend die Laufbahnbefähigung absolvieren und danach wird man zum Regierungsinspektor ernannt.
Da vom TE die Behörde nicht genannt wurde, ist es schwierig ihm den bestmöglichsten Tipp zu geben. Ich würde jedoch die Verbeamtung annehmen und nach Beendigung des Studium mich auf Dienstposten im gD bewerben.
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Es gibt mehrere Möglichkeiten.
Man kann sich im mD verbeamten lassen und das Studium berufsbegleitend durchziehen. Anschließend bewirbt man sich als Externer auf einen Dienstposten im gD. Bekommt man den Zuschlag, kann man, wenn die Personalführung mitspielt, den Vorbereitungsdienst im derzeitigen Statusamt absolvieren.
Ebenso könnte man im Rahmen eines Aufstiegsverfahrens das Studium als Tarifbeschäftiger absolvieren und bei Erfolg verbeamtet werden, wobei der TE wohl nicht an einem Aufstiegsverfahren teilnimmt.
Finanziell am lukrativsten ist die Verbeamtung im mD. Anschließend die Laufbahnbefähigung absolvieren und danach wird man zum Regierungsinspektor ernannt.
Da vom TE die Behörde nicht genannt wurde, ist es schwierig ihm den bestmöglichsten Tipp zu geben. Ich würde jedoch die Verbeamtung annehmen und nach Beendigung des Studium mich auf Dienstposten im gD bewerben.
Hallo, korrekt, ich habe das Studium privat organisiert, es handelt sich nicht um ein Aufstiegsverfahren.
Danke für die Antwort, ich sehe für mich persönlich diese Option ebenfalls als am vorteilhaftesten an.
Es handelt sich um eine Bundesoberbehörde, falls das hilft.
Ist ein solches Verfahren denn üblich und problemlos möglich? Oder ergeben sich hier irgendwelche Besonderheiten bei der Einstellung im gleichen Statusamt auf einen g.D. Posten?
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@Thoth
Im Bereich des Bundes problemlos möglich und üblich
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Du musst dich nach dem Bachelor als Externer auf eine passende Ausschreibung bewerben, weil immer noch Art. 33 Abs. 2 gilt. Sollte das Einstellungsverfahren erfolgreich sein, wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit dein derzeitiges Statusamt behalten. Spielt die Einstellungsbehörde da nicht mit, so gehst du halt zu einer anderen. Bei einigen Bundesbehörden ist die Personalnot mittlerweile so hoch im gD, dass die jeden Externen mit Kusshand nehmen.
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Du musst dich nach dem Bachelor als Externer auf eine passende Ausschreibung bewerben, weil immer noch Art. 33 Abs. 2 gilt. Sollte das Einstellungsverfahren erfolgreich sein, wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit dein derzeitiges Statusamt behalten. Spielt die Einstellungsbehörde da nicht mit, so gehst du halt zu einer anderen. Bei einigen Bundesbehörden ist die Personalnot mittlerweile so hoch im gD, dass die jeden Externen mit Kusshand nehmen.
Danke für die Aufschlüsselung :-)
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Ich empfehle, dich im mD verbeamten lassen: Vorteile: Mitnahme der Erfahrungszeiten, je älter man wird, desto wahrscheinlicher werden gesundheitliche Probleme, die ein Problem bei der gesundheitlichen Eignung werden könnten. Die Wartezeit für Dienstunfähigkeit wird bei späterer Verbeamtung später erfüllt. Du hast jetzt eine relativ sichere Perspektive. Später weiß man nie, wenn sich hausintere Verfahren und Anforderungen in der Behörde ändern bzgl. der Verbeamtung im gD.
Auf interne Stellenausschreibungen für gD wird man sich regelmäßig nicht bewerben können, wenn man im mD ist, aber einen Bachelorabschluss hat. Der Weg wäre hier die Bewerbung auf externe gD-Stellenausschreibung unter Nutzung von § 24 BLV, wie hier bereits angesprochen. Zwei Jahre nach Antritt der Stelle würde man dann in den gD wechseln; bis dahin erfüllt man gD-Tätigkeiten, bleibt aber im mD (mit entspechend niedrigerer Besoldung).
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Ich empfehle, dich im mD verbeamten lassen: Vorteile: Mitnahme der Erfahrungszeiten, je älter man wird, desto wahrscheinlicher werden gesundheitliche Probleme, die ein Problem bei der gesundheitlichen Eignung werden könnten. Die Wartezeit für Dienstunfähigkeit wird bei späterer Verbeamtung später erfüllt. Du hast jetzt eine relativ sichere Perspektive. Später weiß man nie, wenn sich hausintere Verfahren und Anforderungen in der Behörde ändern bzgl. der Verbeamtung im gD.
Auf interne Stellenausschreibungen für gD wird man sich regelmäßig nicht bewerben können, wenn man im mD ist, aber einen Bachelorabschluss hat. Der Weg wäre hier die Bewerbung auf externe gD-Stellenausschreibung unter Nutzung von § 24 BLV, wie hier bereits angesprochen. Zwei Jahre nach Antritt der Stelle würde man dann in den gD wechseln; bis dahin erfüllt man gD-Tätigkeiten, bleibt aber im mD (mit entspechend niedrigerer Besoldung).
Vielen Dank für die Antwort, wird denn für die Zeit der Übertragung der gD Tätigkeit auf das mD Statusamt eine Ausgleichgszulage gezahlt?
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Nein, es wird keine Ausgleichszulage gezahlt. Die Zeit dient dem Erwerb der Laufbahnbefähigung (1,5 Jahre hauptberufliche Tätigkeiten, die nach Art und Schwierigkeit der Laufbahn entsprechen) sowie eine 6-monatige Bewährungszeit (siehe § 24 BLV).
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Hallo allerseits,
ich bin derzeit Tarifbeschäftigter in einer Bundesbehörde (E8) und werde im nächsten Jahr nebenberuflich ein Fernstudium (Public Management B.A.) beginnen, um mich auf Stellen für die 3. Qualifikationsebene, bzw. den gehobenen Dienst bewerben zu können.
In einem Jahr könnte ich im mittleren Dienst verbeamtet werden, das wäre während meines Studiums, welches ich privat organisiert habe.
In meiner Beschäftigungsbehörde ist es so, dass man nach einem Jahr Zugehörigkeit verbeamtet werden kann.
Nun stellen sich mir folgende Fragen ...
1. Kann ich nach meinem Studium in den gehobenen Dienst verbeamtet werden oder muss ich vorerst als TB eingestellt werden und "neue" Berufserfahrung zum Erwerb der Laufbahnbefähigung sammeln?
2. Verhält sich der Sachverhalt anders, wenn ich vorher im mittleren Dienst verbeamtet werde? Erlange ich dadurch nach dem Studium automatisch die Laufbahnbefähigung für den g.D.?
Viele Grüße
Thoth
Ich bin ebenfalls Tarifbeschäftig in E8 und plane ein Fernstudium. Wo wirst du dieses absolvieren? Ich tendiere zur IU Hochschule. Im Grunde habe ich nur die Auswahl zwischen IU und Euro - FH. Mehr gibt es meines Wissens nicht als Fernstudium Public Management. Bei der IU könnte ich sofort beginnen.