Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: m0nkeyy am 09.10.2023 16:14
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Hallo zusammen,
ich nehme zeitnah eine Stelle im öffentlichen Dienst auf und habe mich gefragt, ob mein duales Studium als Berufserfahrung anrechenbar ist? Ein Dozent erwähnte dies im letzten Semester, und ist der Meinung, dass die Zeit anrechenbar ist. Allerdings wurde bei einem Kommilitonen die Zeit nicht angerechnet (gleiche Stelle, anderes Bundesland).
Ich war während der Studienzeit von 3,5 Jahren jeweils 20h/Woche in der Vorlesungszeit und 40/Woche in den Semesterferien bei meinem Praxispartner angestellt.
Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen, bzw. weiß, wie das mit dualen Studenten gehandhabt wird die während des Studiums im ÖD angestellt sind?
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einstellung führt, Einschlägige Berufserfahrung, die zu einer höheren stufe als 1 bei der ist eine berufliche Erfahrung in der übertragenen oder einer auf die Aufgabe bezogen entsprechenden Tätigkeit.
Nach der Rechtsprechung handelt es sich nur dann um eine „einschlägige“ Berufserfahrung, wenn die frühere Tätigkeit im Wesentlichen unverändert fortgesetzt wird oder zumindest gleichartig war. Das setze grundsätzlich voraus, dass der Beschäftigte die Berufserfahrung in einer Tätigkeit erlangt habe, die in ihrer eingruppierungsrechtlichen Wertigkeit der Tätigkeit entspreche, die er nach seiner Einstellung auszuüben habe.
Ob diese Voraussetzungen hier vorliegen, kann ich nicht beurteilen.
Allenfalss kann mit dem Arbeitgber überdie Anerkennung von förderlichen Zeiten sprechen. dieses muss aber vor Vertragsabschluss verhandelt werden.
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Einstellung in Stufe 1.
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Unter den §§ findest du alles dazu:
Neufassung der TdL-Durchführungshinweise zu §§ 16 und 17 TV-L