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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Urlaubsvogel am 11.10.2023 16:01
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Hallo,
weiß zufällig jemand, ob man Anspruch auf die Jahressonderzahlung hat und wie hoch die ist?
Situation:
Ausbildung von 1.10.2020 bis 30.9.2023 TVöD-P
Die Jahressonderzahlung wurde im ersten Ausbildungsjahr Anteilig, im 2 Lj voll (im November) gezahlt. Das dritte Ausuldungsjahr endete am 30.9.2023.
Festanstellung im selben Betrieb zum 1.10.2023 TVöD-P. Bekommt man die Jahressonderzahlung demnach nur Anteilig 3/12 oder komplett?
Vielen Dank für die Antworten
Urlaubsvogel
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Der Ex-Auszubildende erhält eine anteilige Jahressonderzahlung aus dem Ausbildungsverhältnis mit Auszahlung der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis (vgl. § 14 Abs. 4 TVAöD).
In der beschriebenen Situation bedeutet dies, dass der Mitarbeiter 9/12 von 90 % des Ausbildungsentgelts sowie 3/12 von X % (gem. jeweiliger Eingruppierung) des Arbeitsentgelts mit dem Gehalt für November ausgezahlt bekommt. Die Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2 TVöD dürfte analog auch im TVAöD anzuwenden sein.
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Vielen lieben Dank :)