Forum Öffentlicher Dienst

Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Johnny92 am 11.10.2023 16:21

Titel: [HB] Tarifautonomie für Beamte nach höherer Eingruppierung der Tarifangestellten
Beitrag von: Johnny92 am 11.10.2023 16:21
Hallo zusammen,

in unserer Bremer Abteilung wurden aktuell alle Stellen der Tarifangestellten von EG11 auf EG12, nach eine neuen Eingruppierung, gehoben. Initial wurden dazu vor zwei Jahren Anträge von den Tarifangestellten gestellt.
Äquivalent gibt es mehrere A11 Beamtenstellen mit derselben Tätigkeitsbeschreibung. Laut unserem Abteilungsleiter kann die Anhebung der Beamtenstellen "noch" nicht erfolgen.
Kennt sich jmd in diesem Bereich aus oder hat es bereits selber erlebt? Ich frage mich, wie nun auch die Beamtenstellen zeitnah gehoben werden können oder ob dies komplett ausgeschlossen ist?

Viele Grüße!
Titel: Antw:"Tarifautonomie" für Beamte nach höherer Eingruppierung der Tarifangestellten
Beitrag von: FGL am 11.10.2023 16:56
Die Tätigkeitsmerkmale für die Eingruppierung von Tarifbeschäftigten und die Bewertungskriterien für Dienstposten der Beamten sind zwei vollkommen unterschiedliche Dinge. Dass bei den Tarifbeschäftigten ein Eingruppierungsirrtum bestand und korrigiert wird, bedeutet nicht, dass die Bewertung der Dienstposten von Beamten angehoben werden muss.
Titel: Antw:"Tarifautonomie" für Beamte nach höherer Eingruppierung der Tarifangestellten
Beitrag von: BalBund am 11.10.2023 22:39
Allerdings KÖNNTE sich eine rechtliche Prüfung hier lohnen, ob es sich um eine dem Amt angemessene Tätigkeit handelt.

Nicht, dass Beamte nicht grundsätzlich auch ohne Beförderung auf eine höherwertige Tätigkeit abkommandiert werden könnten, aber bei den zuständigen Haushaltsstellen lässt sich hier eventuell eine Dienstpostenhebung erwirken, so dass man quasi auf dem DP hochbefördert werden kann. Eine E12 entspricht aber üblicherweise einer A13g und wird daher ein zäher Fall.