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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Annaalfabet am 12.10.2023 11:30
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Hallo zusammen.
Ich bin Gruppenleiter bei einem Amtsgericht. Ich komme angeblich nicht in die Entgeltgruppe 9 b, da ich keine 10 AKA unter mir habe. Klagen möchte ich nicht, da ich keine Versicherung habe.
Bei uns ist es jetzt so, dass fast alle in die 9a kommen. Ich gönne es meinen Kollegen natürlich. Doch irgendwie muss die Leitung dann doch honoriert werden, oder? Ansonsten kann ich mir ne Menge an Stress sparen. Wie wird das bei euch gemacht?
Viele Grüße
LAURA
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Hier sind z. B. nur Beamte Gruppenleiter.
Honoriert werden muss gar nichts. Jeder erhält das Entgelt aus der Entgeltgruppe, in die er eingruppiert ist.
Die Kollegen, bei denen nun korrigiert wird, waren bereits alle in der E9a - erhielten aber nicht das korrekte Entgelt, was nun nachgezahlt wird, je nachdem wie es geltend gemacht wurde.
Und weil bei den Kollegen jetzt ein Irrtum korrigiert wird, bedeutet das nicht, dass die Arbeit anderer dadurch in ihrer Wertigkeit steigt oder fällt. Solange die Tarifvertragsparteien nichts neues vereinbaren für Gruppenleiter, gilt das aktuelle.
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Danke für die Antwort.
Bei uns sind viele TB Gruppenleiter und der Unmut ist groß. Dann werden wohl einige, die den Job gut machen, es nicht mehr machen. Den Ärger kann man sich sparen.
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Danke für die Antwort.
Bei uns sind viele TB Gruppenleiter und der Unmut ist groß. Dann werden wohl einige, die den Job gut machen, es nicht mehr machen. Den Ärger kann man sich sparen.
Den Ärger der Abmahnung, weil du nicht den Anweisungen des AGs folgst?
Wenn alle EG9a sind, sowohl Teamleiter als auch das Teammitglied, dann kann der AG dich einfach anweisen das du Teamleiter bist, ohne das du da was gegen machen kannst.
Direktionsrecht nennt man so was.
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Guck mal hier.
https://openjur.de/u/2473206.html
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Danke
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Danke für die Antwort.
Bei uns sind viele TB Gruppenleiter und der Unmut ist groß. Dann werden wohl einige, die den Job gut machen, es nicht mehr machen. Den Ärger kann man sich sparen.
Den Ärger der Abmahnung, weil du nicht den Anweisungen des AGs folgst?
Wenn alle EG9a sind, sowohl Teamleiter als auch das Teammitglied, dann kann der AG dich einfach anweisen das du Teamleiter bist, ohne das du da was gegen machen kannst.
Direktionsrecht nennt man so was.
Das ist schon klar. Ich weiß nur dann wie ich den Job zu machen habe.
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Das ist schon klar. Ich weiß nur dann wie ich den Job zu machen habe.
Weißt du es jetzt nicht?
Entsprechend deiner arbeitsvertraglichen vereinbarten Form.
Das du absichtlich Minderleistung machst ist dann natürlich was anderes.
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Das ist schon klar. Ich weiß nur dann wie ich den Job zu machen habe.
Weißt du es jetzt nicht?
Entsprechend deiner arbeitsvertraglichen vereinbarten Form.
Das du absichtlich Minderleistung machst ist dann natürlich was anderes.
Doch das weiß ich... Viele Überstunden, Geschäftsverteilungen werden grundsätzlich Zuhause gemacht, weil im Büro keine Zeit ist. Viele Gespräche mit Kollegen die überlastet sind. Ist nicht so, dass ich nichts mache. Also hör auf über Minderleistung zu labern und sieh die Realität....
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Du hast eine tarifvertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit von -- je nach Bundesland -- irgendwas zwischen 38,7 und 40,1 Stunden für eine volle Stelle. Weiterhin bist du tarifvertraglich verpflichtet, in dieser Zeit Arbeit "mittlerer Art und Güte" abzuliefern. Nicht mehr und nicht weniger. Sollten die dir übertragenen Aufgaben in dieser Zeit nicht sinnvoll zu erledigen sein, stellst du eine Überlastanzeige und forderst von deinem Dienstvorgesetzten eine Priorisierung der zu erledigen Aufgaben ein; das, was weniger wichtig eingeschätzt wird, bleibt dann liegen. Müssen die Dinge dennoch getan werden, kann der Arbeitgeber Überstunden anordnen, mit allen Konsequenzen, die das dann hat (inkl. Vergütungspflicht bzw. Freizeitausgleich). Sollte dies dennoch nicht reichen, muss er mehr Personal dafür einstellen. Aber das ist ja nicht dein Problem, sondern das des Arbeitgebers.
Da dein Arbeitgeber dir gegenüber auch eine Vorsorgepflicht hat, müsste er dich bei der Übernahme unbezahlter Überstunden sogar abmahnen, da du damit deine Gesundheit gefährdest und damit langfristig ausfallen könntest.
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Überlastungsanzeigen sind bei uns schon einige gestellt worden. Es gibt kein Personal..... Es kommt nix nach. Seiteneinsteiger kommen, werden angelernt und kündigen nach spätestens 10 Monaten, weil die Pensen einfach zu hoch sind.
Danke für alle Antworten. Wünsche euch einen schönen Abend
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Überlastungsanzeigen sind bei uns schon einige gestellt worden. Es gibt kein Personal..... Es kommt nix nach. Seiteneinsteiger kommen, werden angelernt und kündigen nach spätestens 10 Monaten, weil die Pensen einfach zu hoch sind.
Danke für alle Antworten. Wünsche euch einen schönen Abend
und mit einer Bezahlung nach EG1x wird das ganze plötzlich kein Problem mehr🤓
Schönes Restleben Noch.
Und ansonsten, schönen Dank an die, die die EGO so ausgestaltet haben.
Und natürlich an die, die nicht mehr für die Mehrleistenden bezahlen wollen, sei es durch Zulagen nach 16.5
oder üT
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Überlastungsanzeigen sind bei uns schon einige gestellt worden. Es gibt kein Personal..... Es kommt nix nach. Seiteneinsteiger kommen, werden angelernt und kündigen nach spätestens 10 Monaten, weil die Pensen einfach zu hoch sind.
Danke für alle Antworten. Wünsche euch einen schönen Abend
und mit einer Bezahlung nach EG1x wird das ganze plötzlich kein Problem mehr🤓
Schönes Restleben Noch.
Und ansonsten, schönen Dank an die, die die EGO so ausgestaltet haben.
Und natürlich an die, die nicht mehr für die Mehrleistenden bezahlen wollen, sei es durch Zulagen nach 16.5
oder üT
Moin.
Doch es ist und bleibt ein Problem. War ja klar, dass so ein Kommentar kommt. ;)
In der Justiz wird der 16.5 nicht genutzt. Das haben schon viele probiert.
Wünsche auch noch ein schönes Restleben...
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In der Justiz zu arbeiten macht wirklich selten Spaß. Bei uns am AG (sehr großes AG) ist die Stimmung eher schlecht. Viele sind demotiviert , der Krankenstand zu hoch und die Rückstände stapeln sich. Ich denke allein das Wort Pensen führt bei Vielen zum akuten Herzversagen :). Bin mehr als froh, dass Gericht nur noch für Postabholung betreten zu müssen 😀.
TB gibt es bei uns nur im mD. Im ghD sind es ausschließlich Rechtspfleger als Beamte.
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Moin.
So ist das bei uns auch.... Viele kündigen, von oben gibt es immer mehr Druck. Da sind viele Ratschläge hier theoretisch gut gemeint, aber halt realistisch nicht umsetzbar. Es gibt kein Personal.... So genug gestöhnt.
Wünsche allen ein schönes Wochenende.
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Dann wird es Zeit, dass von Unten der Druck nach oben weitergereicht wird.
Nicht nur Überlastungsanzeigen, sondern ein dauerhaftes in die Pflicht nehmen, das die Führung zu entscheiden hat, was nicht geschafft werden soll.
Denn:
Zuwenig Personal ist alleinig die Schuld der da Oben, denn mit mehr Gehalt und Wertschätzung gibt es auch mehr Personal.
Wenn also jemand geht mit den Worten oder in es einfach als AufNimmerWiedersehen Email an alle inkl. Hausspitze schreibt:
Ich wäre gerne geblieben, wenn man die tariflichen Möglichkeiten ausgeschöpft hätte. So dass das auch ganz oben ankommt und permanent bei jedem Abgang vom PR thematisiert wird, dann können die da oben nicht mehr behaupten, sie könnten nichts dafür.
Und diese Theorie wird von einigen in der Praxis gelebt, mit Erfolg.
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Gruppenleitung hört sich toll an und könnte der Weg "nach oben" sein. Ist es aber oftmals nicht. Häufig werden diejenigen für diesen Job ausgesucht, die ihren Job gerne erledigen, gut mit Kolleginnen und Kollegen auskommen und fit im Kopf sind. Eine Schmeichelei hier und eine Schmeichelei da und schon sitzt man in der Falle.
Diverse Besprechungen, Dienstanweisung, Druck/Anfragen von "oben", weil etwas nicht läuft, genöle der MitarbeiterInnen von "unten". Selbst wenn eine Gruppenleitung mit einer höheren Entgeltgruppe verbunden wäre, würde ich heute so einen Job nicht mehr annehmen. Es ist das Geld nicht wert.
Okay, bin aber auch schon über 60 und habe mit 30 völlig anders gedacht.
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Du gibst es auf den Punkt wieder. Genöle von unten, Kritik von oben. Man kann es keinem recht machen und steht immer zwischen den Stühlen..... Und das jetzt für das gleiche Entgelt.
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Du gibst es auf den Punkt wieder. Genöle von unten, Kritik von oben. Man kann es keinem recht machen und steht immer zwischen den Stühlen..... Und das jetzt für das gleiche Entgelt.
Also bei uns ist der Gruppenleiter eine Gehaltsgruppe über uns. Aber wir alle wissen ja, wie gering die Differenz im TVL ist. Dieser Gruppenleiter will auch schon seit langer Zeit weg von diesem Posten, allerdings findet sich keiner, der den Job für das Geld machen möchte.
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Zinc, niemand muss einen Job machen, den er nicht mag. Wenn sich keiner findet für den Job, sollte der Arbeitgeber einmal in sich gehen und fragen, woran das liegen könnte.
Derzeit ist der Arbeitsmarkt gut aufgestellt und ich würde mich wegbewerben.
Das Leben ist zu kurz für schlechte Jobs und unfähige Vorgesetzte.
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Hallo.
Ich bin bei uns im Gericht auch Gruppenleiterin. Für die 9b läuft meine Klage vor dem Arbeitsgericht... Nach den Änderungen bei meinen Kollegen, die jetzt alle in die 9a gekommen sind, ist es so, dass 4 Kollegen mehr verdienen wie ich, da ich einige Jahre jünger bin. Ich habe das meiner Geschäftsleiterin vorgetragenen und gefragt, ob sich da was machen lässt,aber dies würde natürlich verneint. Wollte den Job dann abgeben, was mir aber untersagt wurde.
Das kann es nicht sein..... Man hat Leitung und wird dafür nicht entlohnt. Da muss sich mal was ändern.
Wollte ich nur mal schildern....
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Also zum Einen wird im TV-L nicht nach Alter bezahlt. Insofern ist deine vorgebrachte Anmerkung irrelevant und nicht zielführend. Als Nächstes besitzt der Arbeitgeber ein Direktionsrecht und kann innerhalb diesem Aufgaben an die Angestellten zuweisen, solang dies nicht zu einer eingruppierungsrelevanten Änderung führt. (Eine solche bedarf immer der beiderseitigen Zustimmung.) Da die Eingruppierung nach dauerhaft auszuübender Tätigkeit erfolgt, verschiedene Arbeitsvorgänge zwar Merkmale verschiedener Entgeltgruppen erfüllen können, aber im Normalfall relevant ist, zu welchen Gruppen die Arbeitsvorgänge im Umfang von min. 50% der Zeit führen, kann ein hochwertiger(er) Arbeitsvorgang, der aber nur 10% der Arbeitszeit in Anspruch nimmt, durchaus auch übertragen werden, ohne, dass sich die Entgeltgruppe ändert. Schlussendlich steht es dir aber natürlich frei, zu kündigen, und dir einen anderen Job auszuüben.
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Also zum Einen wird im TV-L nicht nach Alter bezahlt. Insofern ist deine vorgebrachte Anmerkung irrelevant und nicht zielführend. Als Nächstes besitzt der Arbeitgeber ein Direktionsrecht und kann innerhalb diesem Aufgaben an die Angestellten zuweisen, solang dies nicht zu einer eingruppierungsrelevanten Änderung führt. (Eine solche bedarf immer der beiderseitigen Zustimmung.) Da die Eingruppierung nach dauerhaft auszuübender Tätigkeit erfolgt, verschiedene Arbeitsvorgänge zwar Merkmale verschiedener Entgeltgruppen erfüllen können, aber im Normalfall relevant ist, zu welchen Gruppen die Arbeitsvorgänge im Umfang von min. 50% der Zeit führen, kann ein hochwertiger(er) Arbeitsvorgang, der aber nur 10% der Arbeitszeit in Anspruch nimmt, durchaus auch übertragen werden, ohne, dass sich die Entgeltgruppe ändert. Schlussendlich steht es dir aber natürlich frei, zu kündigen, und dir einen anderen Job auszuüben.
Das ist alles korrekt was du schreibst.... Aber wenn eine Führungskraft weniger bekommt wie die unter ihr angesiedelten Arbeitskräfte, dann kann was nicht passen. Da passt dann irgendwas nicht.
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Warum sollte mein Gehalt davon abhängen, wie alt meine Untergebenen sind? Jedenfalls wäre dies ja offenbar Konsequenz der Forderung, die Lilith2023 implizit in den Raum stellt…
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Das ist alles korrekt was du schreibst.... Aber wenn eine Führungskraft weniger bekommt wie die unter ihr angesiedelten Arbeitskräfte, dann kann was nicht passen. Da passt dann irgendwas nicht.
Doch, im Einzelfall kann so etwas sein und wurde auch sogar schon gerichtlich bestätigt (alter Lehrgeselle bekam genauso viel oder mehr als jüngerer vorgesetzter Meister, Klage erfolglos).
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3 Sa 680/22 LAG Hamm
Hier wurde die E9b abgelehnt, da die Leitung einer "großen Serviceeinheit" 10 unterstellte Mitarbeiter erfordert.
Wenn keine 10 vorliegen, liegt auch nicht die E9b vor.
Da kann der Arbeitgeber auch nichts dran ändern. Wenn es jetzt Schieflagen gibt, weil sich die Tarifvertragsparteien bei der Auslegung des "Arbeitsvorgangs" geirrt haben, können auch nur die Tarifvertragsparteien das ändern, indem sie bei der EntgO etwas ändern würden für den Bereich Justiz.
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Dass junge Vorgesetzte weniger als altgediente Mitarbeiter bekommen, ist doch so ungewöhnlich nicht.
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Klar kann man jetzt hier so antworten und sich auch auf die Seite der Arbeitgeber stellen (vlt zurecht), dann braucht man sich aber auch nicht wundern, wenn die Mitarbeiter bei Zusatzaufgaben schneller U-Boot spielen, als man gucken kann. Danken tut es einem keiner und mehr Kohle gibts also auch nicht. Top für Motivation. Bei Geschäftsstellen ergibt sich zum Beispiel noch die witzige Situation zwischen Beamten und TBs: Einstieg junger Beamter A6 Stufe 1. TB Einstieg E9a.
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dann braucht man sich aber auch nicht wundern, wenn die Mitarbeiter bei Zusatzaufgaben schneller U-Boot spielen, als man gucken kann.
Ich sehe das Problem nicht: Entweder, es handelt sich nicht um höherwertige Aufgaben. Dann liegt es im Direktionsrecht des Arbeitgebers einfach irgendwem die Aufgabe aufzudrücken. Oder aber diese führen zu einer Höhergruppierung. Dann gibt es auch mehr Geld…
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Es ist ganz einfach, wenn einen der AG nicht schützt, muss man sich selbst schützen. Tätigkeiten mit heim nehmen, ist in meinen Augen der völlig falsche Weg. Wenn keine Leute da sind, muss halt Arbeit liegen bleiben - fertig! Solange die (zu) wenigen es immer irgendwie regeln, ist beim AG kein Druck auf Verbesserungen.
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dann braucht man sich aber auch nicht wundern, wenn die Mitarbeiter bei Zusatzaufgaben schneller U-Boot spielen, als man gucken kann.
Ich sehe das Problem nicht: Entweder, es handelt sich nicht um höherwertige Aufgaben. Dann liegt es im Direktionsrecht des Arbeitgebers einfach irgendwem die Aufgabe aufzudrücken. Oder aber diese führen zu einer Höhergruppierung. Dann gibt es auch mehr Geld…
Ist mir klar, dass du kein Problem siehst. Damit hast du dich als Teil des Problems qualifiziert.
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Oho, jeder, der nicht meiner Meinung ist, „ist Teil des Problems“. Ach, wie einfach die Welt doch manchmal sein kann…
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Es ist ganz einfach, wenn einen der AG nicht schützt, muss man sich selbst schützen. Tätigkeiten mit heim nehmen, ist in meinen Augen der völlig falsche Weg. Wenn keine Leute da sind, muss halt Arbeit liegen bleiben - fertig! Solange die (zu) wenigen es immer irgendwie regeln, ist beim AG kein Druck auf Verbesserungen.
Man hat eine tarif-vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit (bzw. entsprechend einzelvertraglich, wenn man in Teilzeit ist). Während dieser ist man zur Tätigkeit „mittlerer Art und Güte“ verpflichtet. Reicht dies nicht, müssen Aufgaben priorisieren werden — oder Überstunden mit samt ihren Folgen dienstlich angeordnet werden. Alles andere ist weder im Sinne der Arbeitnehmer, noch Arbeitgeber (da diese auch an der langfristigen Gesunderhaltung ihrer Arbeitnehmer interessiert sein müssen, siehe Fürsorgepflicht).
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Ja oder man fängt mal an praktisch zu denken. Das Theorie Gesülze ist schön, aber wenn die Vorgesetzten streng Dienst nach Vorschrift machen und ihre Mitarbeiter demotivieren und zur Klage gegen den Arbeitgeber zwingen, muss man sich natürlich nicht wundern, wenn die Angestellten einem davonlaufen. Wir haben uns festgefahren, können nicht von der Norm abweichen (Zulage 16.5 als Beispiel) und werden somit unattraktiv als Arbeitgeber. Ich bin Zwar Beamter, habe aber 2 Angestellte. Die konkurrieren mit dem normalen Arbeitsmarkt. Wenn ich die so vor den Kopf stoßen würde, wären sie längst weg und ich würde dumm aus der Wäsche gucken und mein Büro nicht mehr organisieren können.
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Auch in der Privatwirtschaft wird man typischerweise nicht nach Alter der Untergebenen bezahlt… o.O Ich wüsste auch nicht, warum es für eine junge Führungskraft demotivierend sein sollte, wenn sie nicht so viel erhält wie eine altgediente Person, die in der Ebene unter ihr arbeitet.
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Wenn man meint, zu schlecht bezahlt zu werden, kann man sich doch auch einen besser bezahlten Job suchen.
Ich bin im übrigen auch gegangen - weg von der Justiz (ebenfalls Geschäftsstelle) und trotz der E9a mittlerweile.
Es gibt ja deutlich bessere Entgelttabellen im öD ;) man hat doch als TB jederzeit die Möglichkeit seine Arbeitskraft einem anderen zu schenken...
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Wenn man meint, zu schlecht bezahlt zu werden, kann man sich doch auch einen besser bezahlten Job suchen.
Ich bin im übrigen auch gegangen - weg von der Justiz (ebenfalls Geschäftsstelle) und trotz der E9a mittlerweile.
Es gibt ja deutlich bessere Entgelttabellen im öD ;) man hat doch als TB jederzeit die Möglichkeit seine Arbeitskraft einem anderen zu schenken...
Klar kann man das machen. Aber da wir in Zeiten des Fachkräftemangels sind, sollte auch endlich mal Personalbindung durch gute Vorgesetzte stattfinden. Leider hat man halt im Öffentlichen Dienst kaum gutes Führungspersonal. Klein halten ist die Devise. Kein Wunder , dass die Verfahrensdauer in der Justiz stetig ansteigt. Und da in der Justiz die Masse verbeamtet ist, ist es dann eben doch nicht so einfach mal eben den Dienstherren zu wechseln. Besserung ist nicht in Sicht, ein dummes Beurteilungssystem, übernimmt den Rest.
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Niemandem wird erwehrt einen Antrag auf Entlassung zu stellen bzw. einzureichen, stattdessen wird ein Leben lang nur gejammert bei jeder Gelegenheit. Offensichtlich überwiegen dann trotzdem noch die Vorteile und so schlimm kann es dann nicht sein. Wenn jeder konsequent seine Rechte in Anspruch nehmen würde, so würde es in vielen Dienststellen anders aussehen. Erst muss es richtig knallen und es muss trotz Warnung voll was gegen die Wand gefahren werden und dann wird auch erst was passieren, aber es wird eher gejammert als das man sich einsetzt und Verbesserungen anstrebt.
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Das Problem wird doch auch hier recht deutlich. Anstatt darüber zu reden wie man einfachste Dinge verbessern kann, wird der schwarze Peter lieber zurück gespielt und gesagt , man soll doch kündigen oder sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lassen. Wenn das die Lösung des Problems sein soll, dann gute Nacht. Leider möchte niemand was verbessern. Am Ende jammert aber wieder der Dienstherr, dass es nicht läuft. Beide Seiten müssen endlich zusammen arbeiten, statt permanent gegeneinander. Selbst hier fällt vielen diese Sichtweise extrem schwer, aufgrund welchen Tatsachen auch immer.
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Noch mal: Es gibt doch das beschriebene Problem (im Bereich der Tarif-Beschäftigten; und in diesem Subforum bewegen wir uns hier ja) gar nicht. Entweder die Aufgabe ist nicht höherwertig, dann wird sie einfach zugewiesen, oder sie ist es, dann gibt es mehr Geld. Der hier beklagten Fall, dass man für höherwertige Aufgaben nicht auch mehr Geld bekommt, und sich deshalb niemand findet, der diese übernimmt, kann qua Tarif-Automatik gar nicht eintreten…
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Scheinbar waren die Gruppenleiter als höherwertige Tätigkeit zu den Geschäftsstellen in E9a eingruppiert. Mit der allgemeinen Höherstufung der Geschäftsstellen auf E9a, ist kein Abstand mehr vorhanden zwischen Gruppenleiter und einfacher Geschäftsstelle. Wenn der ältere Kollege also in Erfahrungsstufe 5 ist und die Gruppenleiterin in Stufe 4, verdient Sie jetzt weniger, obwohl höherwertige Aufgaben erledigt werden. Da kann ich den Frust durchaus verstehen.
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Es liegt also offenbar keine höherwertige Tätigkeit vor und kann im Rahmen des Direktionsrechts des Arbeitgebers einfach übertragen werden. Er muss also nicht auf die Suche nach Freiwilligen gehen…
Im Übrigen heißt das auch nur, dass Personen mit entsprechender Tätigkeit (und es besteht also dabei kein eingruppierungsrelevanter Unterschied zwischen den verglichenen Personen) danach bezahlt werden, welche Stufe sie erreicht haben. Dass jemand, der schon länger seine Arbeit gut macht (und also keine verlängerten Stufenlaufzeiten aufgebrummt bekommen hat), hier also durch eine höhere Stufe mehr erhält, ist jetzt nicht weiter verwunderlich.
Wenn es ein Problem gibt, dann doch nicht, dass eine junge Führungskraft weniger erhält als ein altgedientes Team-Mitglied, sondern höchstens, dass hier die Meinung vorherrscht, eine Tätigkeit sei eigentlich höher einzugruppieren. Das war und ist aber völlig unabhängig davon, in welcher Stufe nun die verglichenen Personen sind.
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Du zeigst perfekt auf, warum der Frust so hoch ist. Gratulation.
Es liegt also offenbar keine höherwertige Tätigkeit vor
Doch liegt sie. Nur hat das BArbG das ganze torpediert.
Ein wenig Einlesen hilft hier.
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Das BAG hat lediglich klargestellt, wie der Arbeitsvorgang richtig zu bewerten ist, mehr nicht. Das war ein hausgemachtes Problem der TdL. Die Konsequenz der richtigen Bezahlung folgt nunmal daraus! Diese Sache hat 2018 begonnen und endete 2022 mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde der TdL und Berlin. Wenn sich jetzt daraus Schieflagen ergeben oder Gerechtigkeitsbedenken von Gruppenleitern auftun, mögen diese doch auch klagen, wenn nach ihrem Dafürhalten die Bezahlung nicht stimmt oder sie müssen solange warten, bis sich bei der EntGO was ändert. Die Geschäftsstellen, die ihr korrektes Entgelt 2018 einforderten, haben teilweise erst 2023 (nach 5 Jahren!) ihr Geld erhalten, wenn überhaupt!
Das heißt aber nicht, dass jetzt andere Bereiche dadurch automatisch mehr bekommen, weil angeblich irgendwas ungerecht erscheint. Damit wendet man sich dann bitte an die Parteien, die für die EntGO zuständig sind und Tarifverträge aushandeln! Und das sind nicht die Personalverantwortlichen in den Behörden, sondern die Finanzminister der Länder und die Gewerkschaften!
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Du zeigst perfekt auf, warum der Frust so hoch ist. Gratulation.
Also, wenn du frustiert bist, weil dich jemand darauf hinweist, dass dein Problem nur eingebildet ist, dann solltest du vielleicht mal hinterfragen, ob du tatsächlich im Recht bist...
Es liegt also offenbar keine höherwertige Tätigkeit vor
Doch liegt sie. Nur hat das BArbG das ganze torpediert.
Nein, liegt sie offenbar nicht. Denn sonst würde sie ja zu einer höheren Eingruppierung führen. o.O
Und das hat immer noch nichts damit zu tun, dass jemand in einer höheren Stufe mehr erhält als jemand in einer niedrigeren. Und dies war ja das, was hier manche als "ungerecht" empfinden...
Ein wenig Einlesen hilft hier.
Keine Sorge; ich habe den TV-L und auch den Anhang A dazu (die Entgeltordnung) durchaus gelesen. Und jetzt frage ich dich, weshalb du der Meinung seist, dass es ein Problem wäre, wenn jemand in einer höheren Stufe ein höheres Tabellenentgelt erhält als jemand in einer niedrigeren.
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Damit wendet man sich dann bitte an die Parteien, die für die EntGO zuständig sind und Tarifverträge aushandeln! Und das sind nicht die Personalverantwortlichen in den Behörden, sondern die Finanzminister der Länder und die Gewerkschaften!
Hier sollte man, auch im Sinne der Wertschätzung und Personalbindung, schnellstens eine Lösung finden. Denn Leute die weg sind, kommen in der Regel nicht wieder und die Arbeitsbelastung für den Rest wird noch höher.
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Also, wenn die Gruppenleitung, also Führungsaufgabe keinen Mehrwert im Sinne des TV-L darstellt, warum sollte sich dann überhaupt jemand dieses antun? Zeigt nur wieder, dass das weiter gelebte sture Festhalten einfach nur dämlich und ein ordentlicher teil des Problems fehlende Fachkräfte ist.
Aus eigener Vergangenheit hab ich eine Gruppenleitung dankend abgelehnt, weil das nur eine Änderung von TG 12 auf 13 gebracht hätte. Für 117€ brutto, wollte ich mir das def. nicht antun. Stelle wurde dann mit einer fachfremden Beamtin besetzt.
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Also, wenn die Gruppenleitung, also Führungsaufgabe keinen Mehrwert im Sinne des TV-L darstellt, warum sollte sich dann überhaupt jemand dieses antun?
Die Person, die vom Arbeitgeber im Rahmen von dessen Direktionsrecht diese Aufgaben übertragen bekommt. Dazu muss er nicht fragen, eben weil es keine eingruppierungsrelevante Änderung der Tätigkeiten darstellt.
Aus eigener Vergangenheit hab ich eine Gruppenleitung dankend abgelehnt, weil das nur eine Änderung von TG 12 auf 13 gebracht hätte. Für 117€ brutto, wollte ich mir das def. nicht antun. Stelle wurde dann mit einer fachfremden Beamtin besetzt.
Hier lag aber offenbar eine höherwertige Tätigkeit vor, denn sonst hätte es nicht zu einer Höhergruppierung geführt. Solche Tätigkeitsänderungen bedürfen der beiderseitigen Zustimmung, da sie eine Vertragsänderung darstellen. Insofern kann in einem solchen Fall auch die Übertragung dieser Tätigkeiten abgelehnt werden. Dies ist nur im hier diskutierten Fall nicht der Fall.
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Dies ist nur im hier diskutierten Fall nicht der Fall.
Ich bezog mich übrigens die ganze Zeit auf den Fall von Lilith und dort lag die höherwertige Aufgabe vor. Würde Sie nicht vorliegen, wäre Sie ja auch nicht ursprünglich mal besser bezahlt worden als die anderen Geschäftsstellen.
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Die normalen Geschäftsstellen sind laut der Urteile "von Anfang an" in der E9a eingruppiert gewesen, bekamen nur das entsprechende Entgelt nicht. Nur weil der Gruppenleiter "richtig" bezahlt wurde, die Unterstellten aber nicht, ändert das nichts daran, dass nach jetziger Tariflage beide nach E9a bezahlt werden müssen. Der Gruppenleiter hat Anspruch auf E9b nur dann, wenn ihm 10 Mitarbeiter unterstellt sind, sind es weniger, erhält er E9a. So die aktuelle Rechtsprechung. Somit hat der Gruppenleiter mit weniger als 10 das richtige Entgelt erhalten, die normalen Geschäftsstellen bis 2022 eben nicht, was nun korrigiert wurde.
Es ist nunmal so, dass das zustehende tarifliche Entgelt und das tatsächlich gezahlte nicht immer korrekt ist und hier ein Bewertungsirrtum vorlag.
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Und darum, sollte nach der gerichtlichen Klarstellung, flugs die Gewerkschaft sich dafür öffentlichkeitswirksam einsetzen, dass die EGO entsprechend angepasst wird.
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Der Gruppenleiter hat Anspruch auf E9b nur dann, wenn ihm 10 Mitarbeiter unterstellt sind, sind es weniger, erhält er E9a. So die aktuelle Rechtsprechung. Somit hat der Gruppenleiter mit weniger als 10 das richtige Entgelt erhalten, die normalen Geschäftsstellen bis 2022 eben nicht, was nun korrigiert wurde.
Das ist bei uns am AG eh ein theoretisches Problem, da alle Gruppenleiter ausnahmslos Beamte sind.
dass nach jetziger Tariflage beide nach E9a bezahlt werden müssen
Das stand nie zur Debatte, sondern das dieser Umstand Frust verursacht und korrigiert werden sollte, wie auch von MoinMoin geschildert. Passieren wird wahrscheinlich wie immer erst mal Jahre nichts.
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dass nach jetziger Tariflage beide nach E9a bezahlt werden müssen
Das stand nie zur Debatte
Ach nein? Es ging doch genau um
*) die Aussage, dass es Leute frustrierend finden, wenn sie in der gleichen Gruppe weniger erhalten als Leute mit höherer Erfahrungsstufe,
*) die Aussage, dass sich niemand finden würde, diese Aufgaben auszufüllen.
Ersteres ist Quatsch und zweiteres tritt nicht auf, da die Aufgabe einfach zugewiesen werden kann.
Wir stellen also fest, dass sich Lilith in ihrem Fall nicht zutreffend geäußert hat und du dies trotz wiederholter Behauptungen auch nicht richtigstellen konntest.
, sondern das dieser Umstand Frust verursacht und korrigiert werden sollte, wie auch von MoinMoin geschildert. Passieren wird wahrscheinlich wie immer erst mal Jahre nichts.
Wie ich auch schon weiter oben geschrieben habe, ist offensichtlich eher Unverständnis der Tarif-Automatik das Problem. Denn die Entgeltordnung hat weder etwas mit dem ersten noch zweiten vorgebrachten falschen Punkt zu tun... Natürlich kann man der Meinung sein, dass Aufgaben X und Y unterschiedlich bewertet werden sollten; aber dadurch wird weder verhindert, dass eine junge Führungskraft ggf. weniger Entgelt erhält als ein altgedienter Mitarbeiter, noch ändert es etwas daran, dass der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts Aufgaben aus der gleichen Entgeltgruppe einfach zuweisen kann, er also nicht auf die Suche nach Freiwilligen, die die Aufgabe übernehmen, gehen muss.
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Wie ich auch schon weiter oben geschrieben habe, ist offensichtlich eher Unverständnis der Tarif-Automatik das Problem
Das Thema ist längst erledigt und kann geschlossen werden.