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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Roland80 am 16.10.2023 17:40
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Für wie realistisch haltet ihr die geforderte Stadtstaatenprämie?
Wird diese abgeschmettert oder wird man sich zumindest auf einen kleinen Betrag verständigen?
Hat eine solche Prämie nicht auch einen Austritt aus der TdL zur Folge?
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Wenn die Stadtstaatenprämie zum Gegenstand des Tarifvertrages werden würde, müsste einen Austritt aus der TdL nicht in Betracht gezogen werden. Denn sie wäre ja legitimer Gegenstand des Tarifvertrages.
Ich bin mir nur nicht ganz sicher, ob sie kommt und wenn sie kommt, ob sie dann wie gedacht kommt. Ja, es gibt für Stadtstaaten die Problematik, dass die Beschäftigten, die in Flächenländern im TVöD mit entsprechenden Goodies arbeiten würden, unter den Bedingungen des TV-L leiden müssten und das einen Missstand darstellen würde.
Allerdings würde es entweder einen Haufen Arbeit erzeugen, wenn man genau die Tätigkeitsgruppen, die woanders im TVöD wären, herausfinden muss und mit entsprechender Wortwahl sorgfältig im TV-L bedenken muss, um auch ja niemandem, der woanders nicht im TVöD arbeiten würde, versehentlich die Prämie zu gönnen. Um sich diese Arbeit zu sparen, könnte man natürlich auch einfach generell eine Stadtstaatenzulage für alle dort im TV-L Beschäftigten gewähren.
Da hast du nur das nächste Problem, dass es keinen Sinn macht, wieso Tarifbeschäftigte in Bremen wegen hoher Lebenshaltungskosten eine Stadtstaatenzulage kriegen sollen, die in Düsseldorf aber nicht, nur weils ein Flächenland ist. Da kommt noch dazu, dass das Düsseldorfer Umland ebenfalls sau teuer ist, gefühlt die Hälfte aller in Bremen arbeitenden Menschen aber sowieso eigentlich günstig aufm Land in Niedersachsen wohnen.
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Ich empfinde ein Stadtstaatenprämie als BullShit.
Wenn man das Problem der regionalen höheren Lebenshaltungskosten angehen will (was durchaus schon via §16.5 möglich wäre), dann doch nicht nur für die Stadtstaaten, denn Bremerhaven hat sicherlich nicht die gleichen Probleme wie München, Frankfurt oder Leipzig.
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Bremen zahlt nach TV-L. Bremerhaven zahlt nach TVöD.
Ich habe im Bereich Allgemeines einen Thread "Einschätzung zur Hamburg Zulage", wo ich genau dieses Thema seit über einem Jahr sehr regelmäßig füttere. Es geht hier auch um einen Strategiewechsel innerhalb der Ver.di sowie Kräfte und Mehrheitsverhältnisse in hiesiger, wie auch um eine sehr erfolgreiche Hamburg-Zulagen Kampagne, die nun in die Stadtstaaten-Zulage gemündet ist.
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Da hast du nur das nächste Problem, dass es keinen Sinn macht, wieso Tarifbeschäftigte in Bremen wegen hoher Lebenshaltungskosten eine Stadtstaatenzulage kriegen sollen, die in Düsseldorf aber nicht, nur weils ein Flächenland ist. Da kommt noch dazu, dass das Düsseldorfer Umland ebenfalls sau teuer ist, gefühlt die Hälfte aller in Bremen arbeitenden Menschen aber sowieso eigentlich günstig aufm Land in Niedersachsen wohnen.
Fände es fair, wenn man nur denen die Stadtstaatenzulage einräumt, die auch tatsächlich in der Stadt arbeiten. Auch in HH leben gefühlt viele in SH/NI, um günstiger zu wohnen.
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Bremen zahlt nach TV-L. Bremerhaven zahlt nach TVöD.
Ich habe im Bereich Allgemeines einen Thread "Einschätzung zur Hamburg Zulage", wo ich genau dieses Thema seit über einem Jahr sehr regelmäßig füttere. Es geht hier auch um einen Strategiewechsel innerhalb der Ver.di sowie Kräfte und Mehrheitsverhältnisse in hiesiger, wie auch um eine sehr erfolgreiche Hamburg-Zulagen Kampagne, die nun in die Stadtstaaten-Zulage gemündet ist.
Ui, dann gibt es in Bremerhaven keine Menschen, die bei Ihrem Land über TV-L beschäftigt sind? Also ich bin in NRW, wir haben Liegenschaften in Düsseldorf und Köln, aber auch in Paderborn und Arnsberg. Und ja: Da wohnen und arbeiten Mitarbeiter nach TV-L. Völlig verrückt, oder? :o ;D
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Bremen zahlt nach TV-L. Bremerhaven zahlt nach TVöD.
Also die Bremer Landesbehörden, die in Bremerhave sind (Finanzamt etc ) zahlen nach TVöD?
krass
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Bremen zahlt nach TV-L. Bremerhaven zahlt nach TVöD.
Also die Bremer Landesbehörden, die in Bremerhaven sind (Finanzamt etc ) zahlen nach TVöD?
krass
Nein eigentlich ist es umgekehrt. Bürgerämter, Standesämter etc bekommen in Bremen TV-L und in Bremerhaven TVÖD. Landesämter mit Sitz in Bremerhaven bekommen auch TV-L. Es gibt allerdings auch diverse Einrichtungen in Bremen selbst die nach TVÖD bezahlen (VHS fällt mir da grad ein). Hab aber das Gefühl, dass die Stellen im TV-L höher dotiert sind (zumindest im IT-Bereich).
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Für wie realistisch haltet ihr die geforderte Stadtstaatenprämie?
Wird diese abgeschmettert oder wird man sich zumindest auf einen kleinen Betrag verständigen?
Ich gehe davon aus, dass die Stadtstaaten-Zulage bei um und bei 200€ landen wird. Mit 150€ wäre die Berlin Zulage überführt in die Stadtstaaten-Zulage und tarifiert, wodurch die TdL Mitgliedschaft nicht mehr auf Eis liegen muss. Und darauf dann noch eine kleine Erhöhung, damit nicht nur Hamburg und Bremen effektiv mehr durch die Stadtstaaten-Zulage haben, sondern alle drei Stadtstaaten.
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Worüber ich bisher noch gar nicht nachgedacht habe: Warum wird die Stadtstaaten-Prämie eigentlich wieder als Sockel-Betrag gefordert? Der Hamburger EG 1/2'ler kommt doch aus dem Lachen nicht mehr raus, wenn er die allgemeine Sockel-Erhöhung um 300€ und dann die Stadtstaatenzulage von 200€ erhält, also mal eine saftige Erhöhung um 25%... (Und das sind nicht einmal die Forderungen, sondern nur halbwegs realistische Schätzungen ans Ergebnis.)
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Fände es fair, wenn man nur denen die Stadtstaatenzulage einräumt, die auch tatsächlich in der Stadt arbeiten. Auch in HH leben gefühlt viele in SH/NI, um günstiger zu wohnen.
Fände es eher fair nur an die zu bezahlen, die in der Stadt arbeiten + wohnen. Dann gäbe es möglicherweise auch einen Grund in die Stadt zu ziehen und seine Steuern in einem der Stadtstaaten zu entrichten.
Ein entfernter Verwandter hat von einem GdP-ler gehört, dass die Prämie wohl nur für Erzieher kommen soll? Habe dazu noch gar nichts gelesen. Der Sinn erschließt sich mir auch nicht.
Ich gehe davon aus, dass die Stadtstaaten-Zulage bei um und bei 200€ landen wird
Hm. Ich bin da wirklich gespalten. Kann mir kaum vorstellen, dass die Länder hier noch Geld locker machen werden..
wenn er die allgemeine Sockel-Erhöhung um 300€ und dann die Stadtstaatenzulage von 200€ erhält, also mal eine saftige Erhöhung um 25%..
Irgendwie muss ja auch in den unteren Gruppen die Inflation aufgefangen werden. Würdest du es lieber Prozentual regeln ohne Sockelbetrag?
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Es gibt schon Pro- und Kontra-Argumente. Fakt ist jedoch, dass die Lebenshaltungskosten wohl nicht einheitlich um X€ angestiegen sein dürften, unabhängig davon, wie viel man bisher ausgegeben hat...
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Ein entfernter Verwandter hat von einem GdP-ler gehört, dass die Prämie wohl nur für Erzieher kommen soll? Habe dazu noch gar nichts gelesen. Der Sinn erschließt sich mir auch nicht.
wenn er die allgemeine Sockel-Erhöhung um 300€ und dann die Stadtstaatenzulage von 200€ erhält, also mal eine saftige Erhöhung um 25%..
Irgendwie muss ja auch in den unteren Gruppen die Inflation aufgefangen werden. Würdest du es lieber Prozentual regeln ohne Sockelbetrag?
Hat er wohl mit der SuE Angleichung verwechselt.
Und jetzt stell dir mal vor du bist Sozialarbeiter in einem Stadtstaat. Da liegt die Forderung ja sogar bei knapp 1.000,-€ :D (Grundforderung 500€ + Stadtstaaten-Zulage 300€ + SuE Angleichung 180€ = 980,-€)
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Es gab früher einmal den örtlichen Sonderzuschlag (zumindest bei Beamten), um die erhöhten Lebenshaltungskosten in den Großstädten auszugleichen.
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Ein entfernter Verwandter hat von einem GdP-ler gehört, dass die Prämie wohl nur für Erzieher kommen soll? Habe dazu noch gar nichts gelesen. Der Sinn erschließt sich mir auch nicht.
wenn er die allgemeine Sockel-Erhöhung um 300€ und dann die Stadtstaatenzulage von 200€ erhält, also mal eine saftige Erhöhung um 25%..
Irgendwie muss ja auch in den unteren Gruppen die Inflation aufgefangen werden. Würdest du es lieber Prozentual regeln ohne Sockelbetrag?
Hat er wohl mit der SuE Angleichung verwechselt.
Und jetzt stell dir mal vor du bist Sozialarbeiter in einem Stadtstaat. Da liegt die Forderung ja sogar bei knapp 1.000,-€ :D (Grundforderung 500€ + Stadtstaaten-Zulage 300€ + SuE Angleichung 180€ = 980,-€)
Soll die SuE Angleichung, also die Zulage, nur für die Angestellten in den Stadtstaaten zählen?
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Und jetzt stell dir mal vor du bist Sozialarbeiter in einem Stadtstaat. Da liegt die Forderung ja sogar bei knapp 1.000,-€ :D (Grundforderung 500€ + Stadtstaaten-Zulage 300€ + SuE Angleichung 180€ = 980,-€)
Für TV-L S2/1 in Hamburg, Berlin oder Bremen belaufen sich damit die Forderungen auf schlappe 39,7%. Na dann...
@Zinc: Die Erwartung der SuE-Angleichung gilt bundeseinheitlich, also auch in den Stadtstaaten, und zur dortigen Forderung additiv.
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keine sozialarbeiter ist in gruppe 2 was fuer ein posting
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Ich empfinde ein Stadtstaatenprämie als BullShit.
Wenn man das Problem der regionalen höheren Lebenshaltungskosten angehen will (was durchaus schon via §16.5 möglich wäre), dann doch nicht nur für die Stadtstaaten, denn Bremerhaven hat sicherlich nicht die gleichen Probleme wie München, Frankfurt oder Leipzig.
In südlichen Bundesländern sind die Wohnkosten größtenteils problematischer als z.B. in Bremen, wo man wie angedeutet hat problemlos ins Umland abwandern kann. Ebenso in Hamburg oder Berlin. Es dürfte ein Großteil der TVLer bereits außerhalb der Stadtstaaten wohnen, auch wenn diese dort angestellt sind.
Absolute Partikularinteressen, die hier von Gewerkschaften vertreten werden. Wer hat sich das überlegt und wie kam das im Gremium zustande, das müsste man mal transparent aufarbeiten.
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Dann lese dir doch bitte den Thread im Bereich Allgemeines zur Hamburg Zulage durch. Diese "Partikular"- Interesse arbeitet und rödelt nämlich seit über einem Jahr an ihrer Durchsetzung und ist Bestandteil der strategischen Neuausrichtung, über die ich schon häufig geschrieben habe. Stichwort: bedingungsgebundene Forderung.
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Wenn es kommt schön für euch, ist dann aber insgesamt ein Phyrrussieg.
Da wäre es 10mal besser aus dem TV-L auszutreten und wie Hessen selber zu verhandeln, wenn man unbedingt solche Extras haben möchte. Insgesamt missbraucht man aus meiner Sicht das Gewerkschaftsmandat der Tarfverhandlungen bei solchen Partikularinteressen.
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keine sozialarbeiter ist in gruppe 2 was fuer ein posting
Niemand hat behauptet, dass ein Sozialarbeiter in Gruppe 2 sei. Insofern bringt deine Aussage recht wenig bis keinen Erkenntnisgewinn...
Ich habe nur in die TV-L S-Tabelle nach dem geringsten Eintrag gesucht, da mir nicht klar ist, für welches Personal die SuE-Angleichung gefordert wird. Auf wen bezieht sich diese denn? Was ist das geringste Tabellenentgelt des betroffenen Personenkreises?
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Wenn es kommt schön für euch, ist dann aber insgesamt ein Phyrrussieg.
Da wäre es 10mal besser aus dem TV-L auszutreten und wie Hessen selber zu verhandeln, wenn man unbedingt solche Extras haben möchte. Insgesamt missbraucht man aus meiner Sicht das Gewerkschaftsmandat der Tarfverhandlungen bei solchen Partikularinteressen.
Wo fangen bei dir denn Partikularinteressen an? Wie groß ist denn der Anteil der Stadtstaaten TVL Beschäftigen? 10%? Ich weiß es nicht, aber Partikularinteressen sehe ich eher bei einem Betroffenengrad von 1-2%.
War die Tabelle für die Pflege oder die S Tabelle dann auch Partikularinteressen? Ist dann jede Änderung nur eine Berufsgruppe betreffend zB in der EGO dann auch ein Partikularinteressse?
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Bremen zahlt nach TV-L. Bremerhaven zahlt nach TVöD.
Also die Bremer Landesbehörden, die in Bremerhaven sind (Finanzamt etc ) zahlen nach TVöD?
krass
Nein eigentlich ist es umgekehrt. Bürgerämter, Standesämter etc bekommen in Bremen TV-L und in Bremerhaven TVÖD. Landesämter mit Sitz in Bremerhaven bekommen auch TV-L. Es gibt allerdings auch diverse Einrichtungen in Bremen selbst die nach TVÖD bezahlen (VHS fällt mir da grad ein). Hab aber das Gefühl, dass die Stellen im TV-L höher dotiert sind (zumindest im IT-Bereich).
Die Angestellten bei der Polizei in Bremerhaven werden auch nach TVÖD bezahlt.
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Worüber ich bisher noch gar nicht nachgedacht habe: Warum wird die Stadtstaaten-Prämie eigentlich wieder als Sockel-Betrag gefordert? Der Hamburger EG 1/2'ler kommt doch aus dem Lachen nicht mehr raus, wenn er die allgemeine Sockel-Erhöhung um 300€ und dann die Stadtstaatenzulage von 200€ erhält, also mal eine saftige Erhöhung um 25%... (Und das sind nicht einmal die Forderungen, sondern nur halbwegs realistische Schätzungen ans Ergebnis.)
was ihr immer mit den eg 1 und2 habt das niedrigste hier sind neu
instellungen in der poststelle mit eg 3
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Was in deiner Behörde passiert, ist ja wohl nicht stellvertretend für den gesamten TV-L. Oder wird nur ein Haustarif-Vertrag für eben deine Behörde hier verhandelt?
Im Bereich des TV-L+TV-H gab es 2021 insgesamt 725 VZÄ in der EG 1 sowie knapp 10.000 in der EG 2.
Schlussendlich habe ich mit den Leuten nicht mehr oder weniger zu tun wie mit allen anderen ca. 1 Million VZÄ Tarifbeschäftigter in diesem Bereich. Dennoch darf man feststellen, dass eine in absoluten Zahlen gleiche Entgelterhöhung für diejenigen mit niedrigerem Entgelt eine höhere prozentuale Erhöhung darstellt als solche mit höherem. Plastisch macht dies die Betrachtung der unteren Entgeltgruppen. Und so lang diese besetzt sind und tariflich abgebildet werden, haben sie durchaus Relevanz. Oder willst du den Beschäftigten dieser Entgeltgruppen absprechen, dass sie auch zu betrachten sind?
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Wenn es kommt schön für euch, ist dann aber insgesamt ein Phyrrussieg.
Da wäre es 10mal besser aus dem TV-L auszutreten und wie Hessen selber zu verhandeln, wenn man unbedingt solche Extras haben möchte. Insgesamt missbraucht man aus meiner Sicht das Gewerkschaftsmandat der Tarfverhandlungen bei solchen Partikularinteressen.
Verdi kann nicht aus dem TV-L austreten ( ebenso die Beschäftigten).Austreten könnten nur die Stadtstaaten aus der TDL was Sie nicht machen werden. Der TV-L ist für die Stadtstaaten deutlich günstiger als der TVÖD. In Hamburg fallen ungefähr 80 % der Beschäftigten grundsätzlich von der Aufgabe her in den Flächenländern in den TVÖD. Verhandlungen über die Angestellten in den Stadtstaaten können nur im Rahmen der allgemeinen Tarifverhandlungen stattfinden, ebenso Streiks etc. Im wesentlichen die Mitarbeiter der Stadtstaaten sind es überhaupt die bei Tarifverhandlungen Druck durch Streiks erzeugen können, denn sämtliche Verwaltung als auch alle für Bürger wichtige Bereiche fallen in den Stadtstaaten in den TV-L. Würden also nur die Beschäftigten in den Flächebländern streiken wäre das öffentliche Interesse und Drohpotential nahe Null. Das nun ausgerechnet Beschäftigte im TV-L aus den Flächenländern denen aus den Stadtstaaten Missbrauch und sonstiges vorwerfen zeigt nicht nur mangelnde Intelligenz sondern auch wie herunter gekommen Deutschland bereits ist. Das Verdi hier nichts zusammen gebracht hat und trotzdem zustimmt bewegt mich, welcher sich an den Warnstreiks beteiligt hat trotz diverser Kommentare ( insbesondere der verbeamteten Kollegen) und Nicht Gewerkschaftsmitglieder mitmobilisiert hat , nun dazu auszutreten und ich werde auch sicher nicht mehr mitstreiken!
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Worüber ich bisher noch gar nicht nachgedacht habe: Warum wird die Stadtstaaten-Prämie eigentlich wieder als Sockel-Betrag gefordert? Der Hamburger EG 1/2'ler kommt doch aus dem Lachen nicht mehr raus, wenn er die allgemeine Sockel-Erhöhung um 300€ und dann die Stadtstaatenzulage von 200€ erhält, also mal eine saftige Erhöhung um 25%... (Und das sind nicht einmal die Forderungen, sondern nur halbwegs realistische Schätzungen ans Ergebnis.)
Der Beschäftigte in Entgeltgruppe 1 erhält natürlich so viel Geld, dass er, in einer Großstadt lebend, aus dem Lachen nicht mehr raus kommt. In der Realität sieht das doch ganz anders aus. Meist sind dies Reinigungskräfte, Hilfskräfte o. Ä., die in Teilzeitgehalt arbeiten und eh noch Wohngeld erhalten. Also ist es ganz gleich, ob Wohngeld oder Stadtstaatenzulage, es zahlt in beiden Fällen der Steuerzahler.
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Worüber ich bisher noch gar nicht nachgedacht habe: Warum wird die Stadtstaaten-Prämie eigentlich wieder als Sockel-Betrag gefordert? Der Hamburger EG 1/2'ler kommt doch aus dem Lachen nicht mehr raus, wenn er die allgemeine Sockel-Erhöhung um 300€ und dann die Stadtstaatenzulage von 200€ erhält, also mal eine saftige Erhöhung um 25%... (Und das sind nicht einmal die Forderungen, sondern nur halbwegs realistische Schätzungen ans Ergebnis.)
Der Beschäftigte in Entgeltgruppe 1 erhält natürlich so viel Geld, dass er, in einer Großstadt lebend, aus dem Lachen nicht mehr raus kommt. In der Realität sieht das doch ganz anders aus. Meist sind dies Reinigungskräfte, Hilfskräfte o. Ä., die in Teilzeitgehalt arbeiten und eh noch Wohngeld erhalten. Also ist es ganz gleich, ob Wohngeld oder Stadtstaatenzulage, es zahlt in beiden Fällen der Steuerzahler.
Wo gibt es den in Hamburg noch Reinigungskräfte die direkt bei der Stadt angestellt sind? Selbst die Hausmeister werden doch durch private Firmen gestellt.
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Nach einer anderen Diskussion gibt es im TV-L Bereich 745 VZÄ in EG1.
Mit anderen Worten! Eine Neiddebatte auf Basis der EG1 ist verschwendete Lebenszeit.
Bisher habe ich persönlich noch nie eine EG1 gesehen.
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Hallo alle miteinander,
weiß hier jemand, wie der folgende Satz aus dem Einigungspapier zu verstehen ist?:
"2. Inkrafttreten dieses Abschnitts V. am 1. Januar 2024.
VI. Hauptstadtzulage
Die vom Land Berlin bislang außertariflich gezahlte Hauptstadtzulage an Beschäftigte und auszubildende Personen (vergleiche Rundschreiben IV Nr. 75/2020 der Senatsverwaltung der Finanzen vom 9. September 2020) wird von der TdL und den Gewerkschaften tarifiert."
Werden dadurch jetzt alle öffentlich Bediensteten in Berlin, einschließlich Stiftungen, Hochschulen, Theater usw. diese Hauptstadtzulage bekommen?
Bisher wurde die (nicht tarifierte) Hauptstadtzulage ausschließlich an im unmittelbaren Berliner Landesdienst Beschäftigte gezahlt.
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Es hat sich für in Berlin Beschäftigte durch den Tarif-Abschluss nichts verändert: Die Zulage gibt es weiterhin für genau die gleichen Personen. Was sich verändert hat, ist, dass dies jetzt keine freiwillige Leistung des Landes Berlin mehr ist, die es jederzeit einseitig zurücknehmen kann, sondern nun Teil des Tarifvertrags geworden ist. Und: Die TdL schließt Berlin nicht mehr aufgrund dieser Zahlungen aus, sondern behält es als ordentliches Mitglied...
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Vielen Dank für deine Einschätzung, cyrix42.
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Hallo,
wie können die Gewerkschaften sowas verhandeln. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1. und 2. Klasse.
Ich bin bei der Uni beschäftigt und unsere Beamten bekommen die Zulage, aber eben keiner meiner angestellten Kolleginnen und Kollegen. Wo ist da Gerechtigung innerhalb aller Bediensteten in Berlin.
Gruß
Pombeer
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Hallo,
wie können die Gewerkschaften sowas verhandeln. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 1. und 2. Klasse.
Ich bin bei der Uni beschäftigt und unsere Beamten bekommen die Zulage, aber eben keiner meiner angestellten Kolleginnen und Kollegen. Wo ist da Gerechtigung innerhalb aller Bediensteten in Berlin.
Gruß
Pombeer
Wo ist die "Gerechtigung" aller anderen Mitarbeiter innerhalb des Tarifabschlusses, welche die Zulage ebenfalls nicht bekommen?
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Aber die Landeshauptstädte wie z.B. München und Düsseldorf bekommen so eine Zulage...
Insofern geht es um die Gerechtigkeit innerhalb Berlin aller Mitarbeiter.
Dessen unbenommen wie die Gewerkschaften das so einfach übernommen haben.
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Aber die Landeshauptstädte wie z.B. München und Düsseldorf bekommen so eine Zulage...
Insofern geht es um die Gerechtigkeit innerhalb Berlin aller Mitarbeiter.
Dessen unbenommen wie die Gewerkschaften das so einfach übernommen haben.
Wieso soll man nur in einer Landeshauptstadt so eine Zulage erhalten? Zumal man gar nicht in jeder Landeshauptstadt eine Zulage erhält. Was ist mit den Städten, die größer sind als eine Landeshauptstadt und wo es nachweilslich teurer ist zu leben? Da gibt es doch auch keine Zulage. Also von Gerechtigkeit braucht man da nicht reden.
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Aber die Landeshauptstädte wie z.B. München und Düsseldorf bekommen so eine Zulage...
Insofern geht es um die Gerechtigkeit innerhalb Berlin aller Mitarbeiter.
Dessen unbenommen wie die Gewerkschaften das so einfach übernommen haben.
In Düsseldorf? Die Beschäftigten nach TvöD womöglich, ich als Landesbeschäftigter ganz sicher nicht, das wäre mir nicht entgangen.
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Aber die Landeshauptstädte wie z.B. München und Düsseldorf bekommen so eine Zulage...
Insofern geht es um die Gerechtigkeit innerhalb Berlin aller Mitarbeiter.
Dessen unbenommen wie die Gewerkschaften das so einfach übernommen haben.
In Düsseldorf? Die Beschäftigten nach TvöD womöglich, ich als Landesbeschäftigter ganz sicher nicht, das wäre mir nicht entgangen.
Er hat vermutlich die Stadtstaaten mit den Landeshauptstädten verwechselt.
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Hallo in die Runde. Ich hätte auch noch eine Frage dazu.
Die Prämie ist ja nun in den TVL übernommen worden. Was ist mit AN die wie ich in Berlin wohnen und arbeiten, aber bei einem anderen Bundesland angestellt sind (z.B. MV). Können wir die nun auch beantragen?
Grüße :-)
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Hallo in die Runde. Ich hätte auch noch eine Frage dazu.
Die Prämie ist ja nun in den TVL übernommen worden. Was ist mit AN die wie ich in Berlin wohnen und arbeiten, aber bei einem anderen Bundesland angestellt sind (z.B. MV). Können wir die nun auch beantragen?
Grüße :-)
"Tarifeinigung unter Nr. 5
Zulage für bestimmte Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder Berlin, Bremen und Hamburg
(1) Die Regelungen dieser Nummer gelten nur für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst des Landes Berlin, der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg."
Ergo: Kannst du beantragen. Hilft aber nix...
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Ich empfinde ein Stadtstaatenprämie als BullShit.
Ich natürlich nicht, schließlich will auch meine Berliner Bestandsmiete in Höhe von knapp 5 € pro m² bezahlt werden ;-) ...
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Hallo in die Runde. Ich hätte auch noch eine Frage dazu.
Die Prämie ist ja nun in den TVL übernommen worden. Was ist mit AN die wie ich in Berlin wohnen und arbeiten, aber bei einem anderen Bundesland angestellt sind (z.B. MV). Können wir die nun auch beantragen?
Grüße :-)
"Tarifeinigung unter Nr. 5
Zulage für bestimmte Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder Berlin, Bremen und Hamburg
(1) Die Regelungen dieser Nummer gelten nur für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst des Landes Berlin, der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg."
Ergo: Kannst du beantragen. Hilft aber nix...
Aber in Punkt VI steht:
VI. Hauptstadtzulage
Die vom Land Berlin bislang außertariflich gezahlte Hauptstadtzulage an Beschäftigte und auszubildende Personen (vergleiche Rundschreiben IV Nr. 75/2020 der Senatsverwaltung der Finanzen vom 09. September 2020) wird von der TdL und den Gewerkschaften tarifiert.
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Trotzdem gibt es die Zulage nicht für Beschäftigte anderer Bundesländer, sondern nur für solche der von TV-Ler zitierten Länder.