Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: LehrerinRLP am 19.10.2023 10:04
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Hallo in die Runde,
ab 2024 besoldet Hessen deutlich besser als RLP (und viele andere Bundesländer), ist teilweise - je nach Besoldungsstufe - auf dem Niveau von Bayern und Bund. Daraus resultiert auch, dass ab 2028 die hessische Grundschullehrkraft (hessisches A13, ledig, Erfahrungsstufe 1) monatlich netto 300 € mehr in der Tasche hat als der pfälzische Gymnasiallehrer (rheinland-pfälzisches A13, ledig, Erfahrungsstufe 1).
Mittlerweile beschweren sich darüber schon zukünftige Lehrkräfte beim Land: https://fragdenstaat.de/anfrage/besoldung-lehrkraefte-gymnasium-grundschule-rheinland-pfalz-hessen-1/#nachricht-842547
Was kann man tun, damit RLP sich Hessen wieder anpasst? RLP ist im Südwesten im Vergleich zu Bayern, Baden-Württemberg und Hessen völlig abgehängt. Ich persönlich habe nichts dagegen, dass Grundschullehrkräfte das Gleiche verdienen wie Gymnasiallehrkräfte, aber mehr? Das ist doch verrückt!
Was sagt die Community dazu?
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Solange die Landesregierung von RLP der Meinung ist, dass kein Handlungsbedarf besteht, weil beispielsweise weiterhin ausreichend viele Lehrkräfte den Lehrberuf ausüben wollen, kannst du eigentlich kaum etwas dagegen tun:
- Politisch aktiv werden und der Landesregierung klar machen, dass es wichtig ist, dass RLP die Besoldungen für Lehrkräfte per Gesetz nach oben korrigiert.
- Das Land RLP auf amtsangemessene Besoldung verklagen und da unter anderem das angesprochene Gefälle zwischen hessischen Grundschullehrern und RLP'schen Gymnasiallehrern angehen.
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Danke für die schnelle Antwort. Das Land meint also, dass es in RLP ausreichend Lehrkräfte gibt? Das sieht bei uns an der Schule anders aus. Ich frage mich eben auch perspektivisch, wenn ich nochmal die Wahl hätte, dann würde ich für diese Summe mehr lieber die kurze Strecke über den Rhein fahren. Weit ist der Weg nicht! Na, dann schreibe ich mal dem hiesigen Landtagsabgeordneten!
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Die ganzen Besoldungsordnungen sind komplett durcheinander. 300€ netto ist sicherlich noch nicht die Spitze des Eisberges. Bei einer ganzheitlichen Betrachtung (Stellenkegel zwecks Beförderungen, Besoldungstabelle, (Familien)Zulagen, Beihilfen, Erfahungsstufensysteme etc.) können bei identischer Tätigkeit und Erfahrung auch schnell mal 1000€ Unterschied zusammenkommen.)
Es gibt Länder die 120-450€ Kinderzuschlag je Kind zahlen und andere die bei gleichen Bedinungen 500-800€ je Kind zahlen. In einigen Ländern ist ein Lehrer A12 und ein identischer Lehrer A13, A13Z oder gar A14. Gleiches gilt für Polizisten/Finanzbeamte/Verwaltungsbeamte. Einige Länder haben überwiegend Stellen im Eingangsamt, andere im zweiten Beförderungsamt. Es gibt Zulagen die es nur in einigen Ländern gibt (zB Ministerialzulage). Die Beihilfeleistungen und Sätze können sich unterscheiden. Teilweise gibt es Weihnachtsgeld.
Langfristig sollte es perspektivische überall wieder ähnliche Gehälter geben. Einige Unterschiede sind auch darin begründet dass einige Bundesländer mehr und andere weniger versuchen amtsangemessen zu alimentieren. Langfristig werden sich sicherlich alle Länder an der Untergrenze einer verfassungskonformen Alimentation tummeln, denn diese wurde bisher eher noch von keinem Dienstherrn rechtssicher erreicht. Um die Ansprüche zu wahren -> Widerspruch einlegen
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Zum aktuellen Haushalt in RLP hatte die CDU den Antrag gestellt, Grundschullehrer auf A13 anzuheben: https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/5079-18.pdf
CDU und Freie Wähler stimmten dafür, alle anderen dagegen: https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/plenarprotokolle/b-35-P-18.pdf (Seite 69)
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Danke, es ist interessant, dass gerade die CDU diesen Antrag gestellt hat und die SPD (u.a.) ihn abgelehnt hat. Trotzdem wird hier aufgrund der Besoldungsunterschiede ja ein zweites Fass aufgemacht, denn selbst wenn RLP Grundschullehrkräfte nach A13 besoldet, verdienen die ebenso besoldeten Gymnasiallehrkräfte weiterhin weniger als die Grundschullehrkräfte in Hessen. Fragwürdig, wenn Ministerinnen dann das Wort Wertschätzung in den Mund nehmen. Das gilt für den gleichen Unterschied im Übrigen auch im Vergleich zu Bayern. Erst mit pfälzischem A14 erhält man netto ca. das gleiche wie in Hessen und Bayern mit A13 (...).
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Danke, es ist interessant, dass gerade die CDU diesen Antrag gestellt hat und die SPD (u.a.) ihn abgelehnt hat. Trotzdem wird hier aufgrund der Besoldungsunterschiede ja ein zweites Fass aufgemacht, denn selbst wenn RLP Grundschullehrkräfte nach A13 besoldet, verdienen die ebenso besoldeten Gymnasiallehrkräfte weiterhin weniger als die Grundschullehrkräfte in Hessen. Fragwürdig, wenn Ministerinnen dann das Wort Wertschätzung in den Mund nehmen. Das gilt für den gleichen Unterschied im Übrigen auch im Vergleich zu Bayern. Erst mit pfälzischem A14 erhält man netto ca. das gleiche wie in Hessen und Bayern mit A13 (...).
Grundschullehrer*innen mit A13 im Eingangsamt zu besolden halte ich auch für etwas fragwürdig. Das würde den Mangel aus den Grundschulen in den Gymnasialbereich verschieben. Oder man muss konsequenterweise Gymnasialkräfte mit A15 eingruppieren, was gleichzeitig aber dazu führt, dass in anderen Verwaltungen Probleme auftauchen, da es schlichtweg ein Affront gegenüber Juristen mit Eingangsamt A13 wäre. Oder man muss konsequenterweise auch diese mit der A15 beglücken, was widerum in diesen Verwaltungen intern zu Verwerfungen im gehobenen Dienst führen dürfte, in welchem die Eingangsämter meist bei A9 liegen.
Kurz gesagt: Nicht zu Ende gedacht.
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Danke, es ist interessant, dass gerade die CDU diesen Antrag gestellt hat und die SPD (u.a.) ihn abgelehnt hat. Trotzdem wird hier aufgrund der Besoldungsunterschiede ja ein zweites Fass aufgemacht, denn selbst wenn RLP Grundschullehrkräfte nach A13 besoldet, verdienen die ebenso besoldeten Gymnasiallehrkräfte weiterhin weniger als die Grundschullehrkräfte in Hessen. Fragwürdig, wenn Ministerinnen dann das Wort Wertschätzung in den Mund nehmen. Das gilt für den gleichen Unterschied im Übrigen auch im Vergleich zu Bayern. Erst mit pfälzischem A14 erhält man netto ca. das gleiche wie in Hessen und Bayern mit A13 (...).
Grundschullehrer*innen mit A13 im Eingangsamt zu besolden halte ich auch für etwas fragwürdig. Das würde den Mangel aus den Grundschulen in den Gymnasialbereich verschieben. Oder man muss konsequenterweise Gymnasialkräfte mit A15 eingruppieren, was gleichzeitig aber dazu führt, dass in anderen Verwaltungen Probleme auftauchen, da es schlichtweg ein Affront gegenüber Juristen mit Eingangsamt A13 wäre. Oder man muss konsequenterweise auch diese mit der A15 beglücken, was widerum in diesen Verwaltungen intern zu Verwerfungen im gehobenen Dienst führen dürfte, in welchem die Eingangsämter meist bei A9 liegen.
Kurz gesagt: Nicht zu Ende gedacht.
Wobei die Qualifikation, die für Grundschul- und Gymnasiallehramt benötigt wird ja im Grunde die selbe ist, oder? Also Bachelor, Master, Ref.
Daneben bin ich mir auch nicht ganz sicher, ob das heutzutage wirklich so viel einfacher ist, eine Grundschullehrkraft zu sein als im Gymnasium zu unterrichten. Vom Stoff her sicher etwas anspruchsvoller. Aber gerade in der Grundschule gibts zunehmend Sprachbarrieren, die für Lehrkräfte vermutlich das größte Problem darstellen. Und Schüler, die es aufs Gymnasium geschafft haben, verstehen offenbar zumindest einigermaßen, was der Lehrer von ihnen will. Stelle mir das super anstrengend vor wenn man im Studium nicht gelernt hat, wie man Sprache vermittelt.
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Danke, es ist interessant, dass gerade die CDU diesen Antrag gestellt hat und die SPD (u.a.) ihn abgelehnt hat. Trotzdem wird hier aufgrund der Besoldungsunterschiede ja ein zweites Fass aufgemacht, denn selbst wenn RLP Grundschullehrkräfte nach A13 besoldet, verdienen die ebenso besoldeten Gymnasiallehrkräfte weiterhin weniger als die Grundschullehrkräfte in Hessen. Fragwürdig, wenn Ministerinnen dann das Wort Wertschätzung in den Mund nehmen. Das gilt für den gleichen Unterschied im Übrigen auch im Vergleich zu Bayern. Erst mit pfälzischem A14 erhält man netto ca. das gleiche wie in Hessen und Bayern mit A13 (...).
Grundschullehrer*innen mit A13 im Eingangsamt zu besolden halte ich auch für etwas fragwürdig. Das würde den Mangel aus den Grundschulen in den Gymnasialbereich verschieben. Oder man muss konsequenterweise Gymnasialkräfte mit A15 eingruppieren, was gleichzeitig aber dazu führt, dass in anderen Verwaltungen Probleme auftauchen, da es schlichtweg ein Affront gegenüber Juristen mit Eingangsamt A13 wäre. Oder man muss konsequenterweise auch diese mit der A15 beglücken, was widerum in diesen Verwaltungen intern zu Verwerfungen im gehobenen Dienst führen dürfte, in welchem die Eingangsämter meist bei A9 liegen.
Kurz gesagt: Nicht zu Ende gedacht.
Wobei die Qualifikation, die für Grundschul- und Gymnasiallehramt benötigt wird ja im Grunde die selbe ist, oder? Also Bachelor, Master, Ref.
Daneben bin ich mir auch nicht ganz sicher, ob das heutzutage wirklich so viel einfacher ist, eine Grundschullehrkraft zu sein als im Gymnasium zu unterrichten. Vom Stoff her sicher etwas anspruchsvoller. Aber gerade in der Grundschule gibts zunehmend Sprachbarrieren, die für Lehrkräfte vermutlich das größte Problem darstellen. Und Schüler, die es aufs Gymnasium geschafft haben, verstehen offenbar zumindest einigermaßen, was der Lehrer von ihnen will. Stelle mir das super anstrengend vor wenn man im Studium nicht gelernt hat, wie man Sprache vermittelt.
Unter sehr ähnlichen Situationen leiden aber zB auch Erzieher, die werden nach EG S8 eingruppiert was ca. A6 entspricht.
Anstelle andauernd die Stellen zu heben sollte man einfach mal vernünftig und verfassungskonform besolden. Dann würde eine Lehrkraft mit A12 jetzt auch locker das (oder gar mehr) verdienen was es heute in A13 gibt. Die Dienstposten einfach immer höher zu bewerten und teilweise alle Besoldungsgruppen bis A7 oder gar A8 abzuschaffen ist einfach viel zu kurz gedacht. Irgendwann fängt man dann an neue Besoldungsgruppen A17, A18 etc. einzuführen oder man fängt direkt in der B-Besoldung an.
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Oder vielleicht gewinnt irgendwann die Ansicht nochmal Überhand, dass man auch im Erziehungs- und Bildungsbereich die Anforderungen an die Lehrkräfte überdenkt, die an die Kinder gleich mit, alles mit ein bisschen mehr Leistungsprinzip und gerne auch spezielle Förderung für die, die es nötig haben.
Wenn wir von Grundschullehrern erwarten, dass sie dreisprachigen Unterricht vor 30 Kindern halten, von denen dann noch 2-3 aufgrund eher träumerischer Inklusionsgedanken in dieser Klasse sitzen, und nicht in einem gezielt sie unterstützenden Förderumfeld profitieren, und am Ende der 4. Klasse sollen die alle wegen der super Vorbildung quasi automatisch bis zum Abitur durchflutschen... Dann ist die Besoldung dieser Lehrer eigentlich nicht die Stellschraube im System.
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Naja, also wenn das Grundschullehramt gleich oder sogar höher angesehen sein sollte als das Gymnasiallehramt, dann gerade nicht in RLP (So Frau Hubig zur Begründung, dass RLP weiterhin nach A12 besoldet). Aber wie gesagt: Mal sehen, wie viel Grundschullehrkräfte RLP in den nächsten Monaten und Jahren mit dieser Politik einstellen kann. Für den Gymnasialbereich gilt das, wie dargestellt, ja ebenso. Im Südwesten ist RLP im Vergleich zu BawÜ, Hessen und Bayern ziemlich am Ende. Ich bin auch gespannt, wie sich das auf Polizisten, Richter, Staatsanwälte, etc auswirkt ... !
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Naja, also wenn das Grundschullehramt gleich oder sogar höher angesehen sein sollte als das Gymnasiallehramt, dann gerade nicht in RLP (So Frau Hubig zur Begründung, dass RLP weiterhin nach A12 besoldet). Aber wie gesagt: Mal sehen, wie viel Grundschullehrkräfte RLP in den nächsten Monaten und Jahren mit dieser Politik einstellen kann. Für den Gymnasialbereich gilt das, wie dargestellt, ja ebenso. Im Südwesten ist RLP im Vergleich zu BawÜ, Hessen und Bayern ziemlich am Ende. Ich bin auch gespannt, wie sich das auf Polizisten, Richter, Staatsanwälte, etc auswirkt ... !
BW stellt bei der Polizei seit kurzem im g.D. direkt in A 10 ein. Nur mal so als Denkanstoß. Und in RLP jammert man über einbrechende Bewerberzahlen. Woher das wohl kommen mag...
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Ja, RLP scheint der Anschluss zu verlieren. Im ganzen Justizbereich stellt sich das ja ähnlich dar: Polizei, Staatsanwaltschaft, Richter, ... Schade, dass man nichts machen kann. Was mich persönlich am meisten ärgert ist, dass RLP immer noch kein Altersgeld hat. Man kann seine Pensionsansprüche also nicht wie in BaWü oder Hessen (die aber besser besolden), portabel machen und einfach kündigen. Noch ein Nachteil! Wer sich freiwillig für RLP entscheidet, ist selbst schuld. Wer schon da ist, kommt leider nur schlecht weg! Da sollte RLP aber endlich mal nachbessern und auch Altersgeld einführen. Wenn man im Wettbewerb mit den anderen Ländern und dem Bund schon den kürzeren zieht, dann sollte man dies nicht auf dem Rücken der Arbeitnehmer tun und diesen die Möglichkeit geben, zu gehen!
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[/quote]BW stellt bei der Polizei seit kurzem im g.D. direkt in A 10 ein. Nur mal so als Denkanstoß. Und in RLP jammert man über einbrechende Bewerberzahlen. Woher das wohl kommen mag...
[/quote]
Und die Kollegen gehen dann mit A11 in den Ruhestand?
Das ist doch schon am Anfang demotivierend!
Nicht die Besoldungsstufen sollen wegfallen, die Tabelle muss grundlegend renoviert werden.
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Noch demotivierender ist es, wenn man jahrelang auf A9 herumgammelt.
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Offensichtlich hat RLP das Ziel, das demotivierendste Bundesland im Südwesten zu werden! Kann man denn was machen bezüglich des Altersgelds? Ich habe online nichts gefunden, dass das im Landtag oder Finanzausschuss je überhaupt debattiert wurde in der letzten und dieser Legislatur. Wenn ich Altersgeld bekäme, wär ich sofort in Hessen oder BaWü!
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LehrerinRLP ich muss dich leider enttäuschen! Das demotivierendste Bundesland im Südwesten ist das Saarland! Schlimmer geht immer!
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"Bundesland"
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Und weiter gehts: Hier stellt jemand dieselbe Frage: https://fragdenstaat.de/anfrage/besoldung-hessische-und-bayrische-grundschullehrkraft-im-verhaeltnis-zu-rheinland-pfaelzischen-gymnasiallehrkraeften/
Und der SWR berichtet heute: https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kuendigungen-polizei-rlp-100.html
Das sieht nicht gut aus für RLP! :(
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Eine unglaubliche Antwort:
Sehr geehrter Herr ...,
die Besoldung der Landesbeamtinnen und -beamten unterliegt der originären Gesetzgebungskompetenz des jeweiligen Landes, so dass sich die Zahlbeträge in den Ländern naturgemäß ebenso unterscheiden können, wie die dahinterstehende besoldungsrechtliche Systematik. Gleichfalls obliegt es jedem Land, die Lehrämter bestimmten Besoldungsgruppen zuzuweisen, so dass sich auch insofern Unterschiede – etwa bezogen auf das Lehramt für Grundschulen – ergeben können. Da es insgesamt einerseits auf die konkreten Umstände des Einzelfalls (z.B. berufliche Qualifikation, Zeitpunkt der Ernennung, hauptberufliche Tätigkeiten, Familiensituation, Wohnort, usw.) und andererseits bei der von Ihnen angeführten Nettobetrachtung auf die individuellen steuerlichen Verhältnisse ankommt, bitte ich um Verständnis, dass Ihre pauschalen Fragestellungen leider nur ebenso pauschal mit vorgenannten Ausführungen beantwortet werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Pascal Klöckner
Bleibt also dabei, dass das Grundschullehramt demnächst höher bewertet wird als der pfälzische Oberstudienrat!
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Genau das ist eben der Nachteil, wenn man Beamter wird. Der Dienstherr kann tun und lassen was er will, sofern er sich verfassungsgemäß auf dem Boden befindet. Wenn RLP sagt eine Lehrkraft ist nur A8 wert, während Bayern sagt, Bildung ist wichtig und deshalb A15 vergibt, hat man in RLP eben die Arschkarte.
Als Angestellter würdest du einfach deine sieben Sachen packen und von RLP nach Bayern ziehen.
Als Beamter ist das zwar nicht unmöglich, aber doch wesentlich aufwändiger.
Bei den Bestandslehrern wird sich daher vermutlich nicht viel in Richtung Abwanderung tun. Sehr wohl aber mit Sicherheit bei den Lehrern, die fertig von der Uni kommen. Da reichts schon, wenn jeder 5. die Besoldung in RLP unter aller Sau findet und daher einfach direkt das Bundesland wechselt, noch bevor das Ref anfängt, damit RLP langfristig Schwierigkeiten in der Bildung kriegt.
Ist eigentlich eine Sache, die in der RLP'schen Bevölkerung viel breiter getreten werden müsste. Immerhin fängt in der Bildung der Wohlstand überhaupt erst an. Daher sollte Bildung der Allgemeinheit auch wichtig sein. Wenn die Landesregierung da anders denkt, sollte sie bei der nächsten Wahl entsprechend durch eine Regierung ersetzt werden, die den Fokus anders setzt.
Das Problem ist halt, dass solcherlei Entscheidungen super träge Auswirkungen haben. Erst merkt man eigentlich keine Auswirkungen außer, dass die Kassenlage gut aussieht. Die Probleme kommen erst viel später und dann dauert es Ewigkeiten, das wieder umzukehren, sobald die Einsicht gekommen ist.
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Bildung ist nur ein Thema für Sonntagsreden.
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Genau das ist eben der Nachteil, wenn man Beamter wird. Der Dienstherr kann tun und lassen was er will, sofern er sich verfassungsgemäß auf dem Boden befindet. Wenn RLP sagt eine Lehrkraft ist nur A8 wert, während Bayern sagt, Bildung ist wichtig und deshalb A15 vergibt, hat man in RLP eben die Arschkarte.
Ja, und er befindet sich nicht auf verfassungsgemäßenm Boden.
Denn der Lehrer in RLP wir ja nach Gymmilehrer wird ja nach A13 besoldet und bekommt dafür aber nur 4222.- Grundgehalt.
Ein A13er beim Bund bekommt 4592.-
Dadurch bekommt der Beamte in RLP 8,7 % weniger als der gleichwertige Beamte beim Bund.
Dies ist verfassungswidrig, da die Grenze bei 5% laut Bundesverfassungsgericht liegen darf.
Ab dem März liegt der Unterschied sogar bei 19,51!
Das dürfte eklatant verfassungswidrig sein.
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Dann sollte jeder Lehrer in RLP Widerspruch gegen seine Besoldung einreichen und klagen. Ich hoffe eh, dass jeder Beamte eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hat.
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Hätte Rheinland-Pfalz Altersgeld, wäre ich schon längst weg! Aber natürlich hat Rheinland-Pfalz das auch nicht ... Eine Freundin (Grundschullehrerin) geht jetzt mit Altersgeldmitnahme von BaWü nach Hessen. Wenn die Bundesländer schon in den Wettbewerb gegeneinander treten, sollten sie auch den dort arbeitenden Menschen die Möglichkeit geben, diesen Wettbewerb mitzumachen!
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Sorry…was für ein Deutsch 🙈
Meinte natürlich, dass ein Gymmilehrer in RLP nach A13 besoldet wird.
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Wenn die Bundesländer schon in den Wettbewerb gegeneinander treten, sollten sie auch den dort arbeitenden Menschen die Möglichkeit geben, diesen Wettbewerb mitzumachen!
Den einzigen Wettbewerb den die machen ist: Wer spart am meisten bei seinem Personal. Was denkst du, weshalb die Reform des BAT usw. kam?
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Schauen wir uns mal den Vergleich zwischen Hessen und RLP bei Richtern und Staatsanwälten an:
R1 Stufe 1 RLP: 4523, 95 Euro brutto
R1 Stufe 3 Hessen: 4751, 43 Euro brutto
Wieso Stufe 3? Weil Hessen die ersten zwei Stufen wegen Personalmangel gestrichen hat und die Problematik im Ansatz erkannt hat. Da ist im Gegensatz zu RLP wieder mehr Wertschätzung im Spiel. Alle anderen, die bereits im Dienst sind, wurden zwei Stufen nach oben gestuft in Hessen…
Zudem gibt es in Hessen ab Januar 2024 nochmal 3 Prozent Erhöhung, ohne die Vereinbarungen, die aufgrund der kommenden Tarifrunde noch ggf. on top kommen…
Ferner hat Hessen auch keine Kostendämpfungspauschale …
Viele Kollegen und Kolleginnen waren wirklich geschockt und überrascht, dass es in der 2. Tarifrunde nicht mal ein Angebot der Arbeitgeber gab… der Frust ist riesig …und die fehlende Wertschätzung in RLP (aber auch anderen Bundesländern natürlich) unfassbar …
Für die eigenen Mitarbeiter und Beamten ist (wie immer) kein Geld da
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Ich kann das nur untermauern. Auch in Lehrerzimmern wächst der Frust in RLP! Das ist unfassbar. RLP sollte das Altersgeld einführen (muss es das nicht sowieso?), damit die Leute die Konkurrenzsituation zwischen den Ländern auch nutzen können.
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Ich bin nicht als Nicht-Lehrer nicht so in der Thematik drin, was hat das Altersgeld damit zu tun? Ich hätte unterstellt, dass in den meisten Fällen verbeamtete Lehrer aus RLP gerne ihren Lehrerberuf in einem anderen Bundesland ebenfalls im BeamtenV ausüben wollen würden. Oder ist es doch so, dass viele gerne das Beamtenverhältnis verlassen möchte, aber nur durch das fehlende Altersgeld diesen Schritt nicht tun?
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Oder ist es doch so, dass viele gerne das Beamtenverhältnis verlassen möchte, aber nur durch das fehlende Altersgeld diesen Schritt nicht tun?
Das dürfte der unausgesprochene Hauptgrund sein, wieso man in manchen Ländern noch keins eingeführt hat.
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Mit Altersgeld können die Pensionsansprüche mitgenommen werden. Ohne verfallen sie, wenn man kündigt und eine Freigabeerklärung bekommt man zur Zeit nur schwer. Bzgl. der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU müsste RLP das Altersgeld eigentlich einführen (wie alle Länder). Der Bund, Hessen, BaWü oder NRW haben es bereits, aber da wollen weniger weg.
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Viel Bla, Bla Blaah . . .
** Bei Stufe 1 mag das noch stimmen....
Hier muss das gewichtete Querdifferential betrachtet werden, um eine objektive Aussage treffen zu können
** tempora mutantur: MP Koch hat zu seiner Zeit oft die Beuteernennung angewendet. hat man heute anscheinend nicht mehr nötig....
** Beamte können nicht kündigen, sie haben keinen Arbeitsvertrag!
** Hoffentlich sind Sie keine Mathelehrerin
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Viel Bla, Bla Blaah . . .
** Bei Stufe 1 mag das noch stimmen....
Hier muss das gewichtete Querdifferential betrachtet werden, um eine objektive Aussage treffen zu können
** tempora mutantur: MP Koch hat zu seiner Zeit oft die Beuteernennung angewendet. hat man heute anscheinend nicht mehr nötig....
** Beamte können nicht kündigen, sie haben keinen Arbeitsvertrag!
** Hoffentlich sind Sie keine Mathelehrerin
Ich sehe keine Konstruktivität in ihrem Beitrag, aber danke! :P
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Im Übrigen sehen das auch Personen, die in anderen Besoldungsgruppen sind so und im Polizeidienst ist die Differenz zwischen RLP und BaWü wohl noch größer (bis zu 500€): https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/kuendigungen-polizei-rlp-100.html
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So der neue Tarifvertrag ist und greift später als die hessischen 2x3%. Wenn Hessen im Februar ähnlich abschließt, bleibt die Lücke. Wenn es weniger abschließt, allerdings auch ... ! Hessen bleibt also in Sachen Besoldung besser als RLP. Wohne im Dreiländereck und werde jetzt zwei Versetzungsanträge stellen: Einen nach Hessen und einen nach BaWü! Kommt wer mit?
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Ich bin wirklich gespannt, ob RLP die Vereinbarung auch inhaltsgleich überträgt…
Die Ministerin sprach bislang von ‚systemgerecht‘ … wenn es nicht 1:1 übertragen wird, wäre das wirklich ein Affront … zumal die Besoldung aktuell sowieso nicht der amtsangemessenen Alimentation entspricht und es nach der Umsetzung auch noch nicht so wäre…einfach frustrierend wie wenig Wertschätzung da existiert.
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So der neue Tarifvertrag ist und greift später als die hessischen 2x3%. Wenn Hessen im Februar ähnlich abschließt, bleibt die Lücke. Wenn es weniger abschließt, allerdings auch ... ! Hessen bleibt also in Sachen Besoldung besser als RLP. Wohne im Dreiländereck und werde jetzt zwei Versetzungsanträge stellen: Einen nach Hessen und einen nach BaWü! Kommt wer mit?
Dienstherrenwechsel per Versetzungsantrag auf dem Dienstweg, geht das denn bei Lehrern im Landesdienst? Bei gewöhnlichen Landesbeamten muss man sich erst mal beim neuen Dienstherren erfolgreich bewerben und der muss dann im Zweifel auch noch zur Beuteernennung bereit sein, wenn einen der aktuelle Dienstherr nicht einfach so ziehen lassen will. Meine aktuelle Personalstelle würde sich vor Lachen nicht mehr einkriegen, wenn ich ein Versetzungsgesuch in ein BL mit besserer Besoldung stellen würde.
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Ja, das geht schon. Die Frage ist eher, ob man gehen gelassen wird. Im Allgemeinen sind Lehrkräfte gesucht und ich unterrichte mit Musik und Chemie zwei einigermaßen gesuchte Fächer. Ich muss mittlerweile ganz ehrlich sagen, dass ich maßlos enttäuscht bin vom pfälzischen Dienstherrn und seiner Winzerbesoldung, Abiturvorhaltestunde, dezentralem Abitur und Beteiligung an der Beihilfe. Wertschätzung sieht anders aus! Die Details wurden ja am Anfang dieses Threads bereits beschrieben. Das Nichtheranrücken an Hessen hat den Wechselwunsch bei mir endgültig bestätigt.
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Ich bin wirklich gespannt, ob RLP die Vereinbarung auch inhaltsgleich überträgt…
Die Ministerin sprach bislang von ‚systemgerecht‘ … wenn es nicht 1:1 übertragen wird, wäre das wirklich ein Affront … zumal die Besoldung aktuell sowieso nicht der amtsangemessenen Alimentation entspricht und es nach der Umsetzung auch noch nicht so wäre…einfach frustrierend wie wenig Wertschätzung da existiert.
Hi,
ich habe leider noch gar nichts gelesen von unserer FM..magst du mir was verlinken? :)
Danke!
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Ich bin wirklich gespannt, ob RLP die Vereinbarung auch inhaltsgleich überträgt…
Die Ministerin sprach bislang von ‚systemgerecht‘ … wenn es nicht 1:1 übertragen wird, wäre das wirklich ein Affront … zumal die Besoldung aktuell sowieso nicht der amtsangemessenen Alimentation entspricht und es nach der Umsetzung auch noch nicht so wäre…einfach frustrierend wie wenig Wertschätzung da existiert.
Hi,
ich habe leider noch gar nichts gelesen von unserer FM..magst du mir was verlinken? :)
Danke!
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-Rheinland-Pfalz-fordert-Kabinett-zur-zeit-und-inhaltsgleichen-Uebertragung-auf-die-Beamtinne?open&ccm=000
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/tarifeinigung-angestellte-bei-ministerien-und-landesbehoerden-in-rlp-bekommen-mehr-geld-100.html
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Oben geht es um die Beuteernennung (oder besser: Raub-e.). Die Abgebende Dienststelle muss nicht zustimmen, sonst wäre es ja kein Raub!
Bei Lehrern wird es aber, bis auf einige NichtlandDienstherren, nicht (mehr) praktiziert. MP Koch aus Hessen hat es früher oft so gemacht - und nicht nur das .... Er war auch nicht so pussyhaft drauf, wie die heutigen Politiker.
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Ich bin wirklich gespannt, ob RLP die Vereinbarung auch inhaltsgleich überträgt…
Die Ministerin sprach bislang von ‚systemgerecht‘ … wenn es nicht 1:1 übertragen wird, wäre das wirklich ein Affront … zumal die Besoldung aktuell sowieso nicht der amtsangemessenen Alimentation entspricht und es nach der Umsetzung auch noch nicht so wäre…einfach frustrierend wie wenig Wertschätzung da existiert.
Hi,
ich habe leider noch gar nichts gelesen von unserer FM..magst du mir was verlinken? :)
Danke!
https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-Rheinland-Pfalz-fordert-Kabinett-zur-zeit-und-inhaltsgleichen-Uebertragung-auf-die-Beamtinne?open&ccm=000
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland-pfalz/tarifeinigung-angestellte-bei-ministerien-und-landesbehoerden-in-rlp-bekommen-mehr-geld-100.html
Danke erstmal! Die Artikel habe ich auch gesehen und gelesen, aber da steht halt keine Aussage darüber, ob das Ergebnis für die Beamten übernommen wird...da müssen wir wohl noch abwarten bis die Damen und Herren es sich überlegt haben :)
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[...]Bzgl. der Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU müsste RLP das Altersgeld eigentlich einführen (wie alle Länder). Der Bund, Hessen, BaWü oder NRW haben es bereits, aber da wollen weniger weg.
Mit welcher Gesetzesänderung wurde zu welchem Stichtag das Altersgeld in NRW wie eingeführt?
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Stimmt. NRW hat es leider auch (noch) nicht. Hessen und BaWü aber, also da wo keiner weg, aber alle hin wollen ... !