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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: alla am 19.10.2023 11:07
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Hallo,
ich hätte die Möglichkeit, bei einem anderen AG zu hospitieren. Ich arbeite aber zzt. noch bei einem AG.
Ist das dann arbeitsvertraglich und rechtlich allgemein ok?
Reicht es, wenn ich einen Tag Urlaub nehme und dann einfach hospitiere oder muss ich meine Hospitation beim aktuellen AG anmelden?
Danke.
Gruß
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Was sagt Dein Arbeitsvertrag dazu?
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Finde nichts.
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Natürlich darfst du woanders hospitieren.
Du bist ja nicht verheiratet mit deinem aktuellen AG.
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Ich darf also zugucken, aber nicht anfassen?! Und dafür Urlaub nehmen?!
Wenn das alles passt, dann ok?!
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Natürlich darfst du woanders hospitieren.
Du bist ja nicht verheiratet mit deinem aktuellen AG.
Da der Urlaub idR zur Erholung gewährt wird und nicht zum hospitieren, könnte das Folgen haben.
Aber wenn man sowieso geistig sich verabschiedet hat, dann können einen diese Folgen auch wurscht sein.
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Was sind denn dann bitte Voraussetzungen fürs Hospitieren, damit man keine Folgen fürchten muss?
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Es muss erholsam für dich sein. ;)
Ich sehe es nicht so eng hier (in der Praxis) wie MoinMoin. Danach müsste der AG jeden Urlaubstag kritisch sehen, der für praktische/stressige Dinge genutzt wird (Umzug, Ämtergang, Notartermin etc.).
Da müsste schon im Nachgang deine reguläre Arbeit darunter leiden, damit der AG überhaupt ein Interprätationsargument in diese Richtung hätte. Wenn du also beim Rettungsdienst hospitierst, beim Spargelstechen oder als Möbelpacker und du pennst dann am nächsten Tag im Büro ein... Ansonsten, welche Folgen sollten das schon sein?
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Was sind denn dann bitte Voraussetzungen fürs Hospitieren, damit man keine Folgen fürchten muss?
Also ich sehe da eher auch nur theoretische Folgen.
Das ein AG nicht begeistert ist, wenn sich ein An bei einem anderem AG umschaut ist das eine.
Man kann auch offen damit umgehen und den AG sein Interesse an Veränderung mitteilen, vielleicht hat der aktuelle AG ja was nettes für dich.