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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Nutzerin2022 am 24.10.2023 16:37
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Hallo zusammen
Meine Kollegin arbeitet als Heilerziehungspfleger in einer WfbM und wird nach S7, Erfahrungsstufe 6 bezahlt.
Nun hat sie sich intern auf eine andere Stelle beworben die mit S8b ausgeschrieben ist.
Sofern sie die neue Position bekommen sollte. Was passiert mit der Erfahrungsstufe?
Arbeit war bisher mit Menschen mit geistigen Behinderungen. Neue Stelle wäre Beim gleichen Arbeitgeber, aber in einer anderen Werkstatt für psychisch Behinderte Menschen...
Vielen Dank schonmal
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Wie genau meinen Sie das?
Wie verhält sich denn das zur Erfahrungsstufe??
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hickjaded ist eine Werbungsbot!
und kein Mensch!!
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nein, wenn du nur Höhergruppiert wirst.
Eine HG ist immer eine neue Tätigkeit 8)
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nein, wenn du nur Höhergruppiert wirst.
Eine HG ist immer eine neue Tätigkeit 8)
Also wie gesagt, es geht um eine andere Funktion im selben Unternehmen.
Ich bin sehr irritiert, da ich in Sb8-3 deutlich weniger verdienen würde, mit deutlich schwierigeren Aufgaben.
Also ist das falsch von Seiten des AG?? Hab ich richtig verstanden?
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Es heißt Entgelt
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nein, wenn du nur Höhergruppiert wirst.
Eine HG ist immer eine neue Tätigkeit 8)
Also wie gesagt, es geht um eine andere Funktion im selben Unternehmen.
Ich bin sehr irritiert, da ich in Sb8-3 deutlich weniger verdienen würde, mit deutlich schwierigeren Aufgaben.
Also ist das falsch von Seiten des AG?? Hab ich richtig verstanden?
Ja, der AG irrt oder betrügt.
Bei deiner Höhergruppierung behältst du deine Stufe, Stufenlaufzeit beginnt von vorne.