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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Zwillingsherzal am 25.10.2023 11:35
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Hallo,
sind hier Chefarztsekretärinnen, die mir Ihre Eingruppierung mitteilen würden?
Ich wurde Mit der Entgeltgruppe 5 Stufe 4 eingruppiert, meinen Erkundigungen nach, wäre diese Eingruppierung leider falsch.
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Man ist immer korrekt eingruppiert, da die Eingruppierung automatisch per Tarifvertrag erfolgt und niemand jemanden aktiv eingruppiert. Sollten Deine Rechtsmeinung zu Deiner Eingruppierung und die Rechtsmeinung Deines Arbeitgebers voneinander abweichen, wäre die Eingruppierungsfeststellung durch ein Gericht möglich.
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Ohne weitere Unterfütterung des Sachverhaltes steht auch nichts einer korrekten Eingruppierung in EG 5 entgegen.
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Ich war vorher als MFA im KH tätig, seit der Umsetzung, hat sich allerdings nichts geändert, das ist normal?
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Ich war vorher als MFA im KH tätig, seit der Umsetzung, hat sich allerdings nichts geändert, das ist normal?
Wenn die bisherige Tätigkeit so eingruppiert war, wie die aktuelle Tätigkeit, dann ja. Kannst ja mal in die für dich zutreffende Entgeltordnung schauen und prüfen, welche Tätigkeitsmerkmale erfüllt sein könnten.
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Welche höherwertigen Aufgaben sprechen denn deiner Meinung nach gegen die EG 5?
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Welche höherwertigen Aufgaben sprechen denn deiner Meinung nach gegen die EG 5?
Sie hat nicht gesagt, ihre Eingruppierung sei zu niedrig ;)
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Durchaus üblich ist die Entgeltgruppe 8 für Chefarztsekretärinnen.
@FearOfTheDuck
Dafür brauch man keine höherwertigen Tätigkeiten. In der Klinik kommt es (auch) auf Die Ausbildung an:
5: Pflegehelfer:innen ohne Ausbildung
6: Pflegehelfer:innen mit einjähriger Ausbildung
7: Gesundheits- und Krankenpfleger:innen mit dreijähriger Ausbildung
9: ständige Vertreter:innen von Gruppenleiter:innen bzw. Teamleiter:innen
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@IrisT Danke für den Hinweis! Das K am TVÖD ist an mir vorbeigehuscht.
Dann wäre die Frage zur Zusatzzahl die nach der Ausbildung.
@Opa implizit schon. ;)
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PS: @IrisT: Wo siehst du die Chefarztsekretärin in der EGO angesiedelt? Und hat diese dann auch weitere pflegerische/medizinische Aufgaben?
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PS: @IrisT: Wo siehst du die Chefarztsekretärin in der EGO angesiedelt? Und hat diese dann auch weitere pflegerische/medizinische Aufgaben?
Wie bereits geschrieben ist die EG 8 durchaus üblich, darunter eher nicht. Es kann auch bis EG 12 gehen, bei weiteren Mitarbeitern im Sekretariat größerer Kliniken. Die Bezeichnung "Sekretärin" ist leider weit verbreitet für Schreibkraft und hier völlig unzutreffend. In der Geschäftswelt wäre die Bezeichnung "Assistenz der Leitung", doch der Begriff Assistenz ist für den Assistenzarzt verbraucht.
Medizinische Aufgaben beschränken sich i.d.R. auf die medizinischen Kenntnisse und klinischen Abläufe, die für die Tätigkeit unumgänglich sind.