Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Jan88 am 27.10.2023 13:33
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Hi,
ich habe ein Angebot von einem Arbeitgeber (Bank) erhalten, nun wird wohl der Vertrag aufgesetzt und dass Ganze muss wohl noch durch den Betriebsrat o.ä. (Hab den genauen Wortlaut leider nicht mehr im Kopf, da ich so aufgeregt war).
Kann meine Einstellung noch abgelehnt werden oder darf ich mich freuen?
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Du darfst Dich vorsichtig freuen, aber der Betriebsrat ist bei so etwas mitbestimmungspflichtig und muss der Sache noch zustimmen.
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Der Betriebsrat überwacht das Verfahren, damit sichergestellt ist, dass nicht gemauschelt wird.
Wenn du also nicht der persönliche Liebling des Filialleiters bist, sondern objektiv der beste Bewerber, dann darfst du dich freuen.
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Ok, vielen Dank =)
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Guten Abend,
ich noch einmal!;)
Ich stehe aktuell vor der Herausforderung, dass ich zwar eine telefonische Zusage habe, die Aussage, dass HR am vorbehaltlichen Vertrag (Stichwort: Der Betriebsrat muss noch zustimmen) ist, die Vakanz mittlerweile auch online nicht mehr erreichbar ist ... aber ich im Hinblick auf meine Kündigungsfrist, welche leider 4 Wochen länger ist, als ich dies zunächst dachte, morgen noch kündigen müsste ...
Ich kenne das von Bekannten aus der freien Wirtschaft, da wurden auch schon einmal telefonische Zusagen gecanceled und es kam nie zu einer Anstellung.
Soll ich nun das "Risiko" (Ist es eins?) wagen oder kann man mit 99,99% Sicherheit davon ausgehen, dass alles klar geht?
Ich kann den Einfluss des Betriebsrates nicht einschätzen:
1.) Die Stelle wurde mit Sicherheit intern ausgeschrieben, es handelt sich um eine sehr große Einrichtung, den Prozess werden die wohl kennen?
2.) Noch werden aktuelle Mitarbeiter dadurch nicht negativ beinflusst
3.) Noch bin ich mit dem pot. Chef in irgendeiner Beziehung
4.) Noch geht von meiner Person keine Gefahr für den Betriebsfrieden aus
Ich weiß nicht, wie viel % der Betriebsrats-Freigaben crashen?
Lt. meinem pot. Chef, hat er sowas in 20 Jahren noch nie erlebt?
Ggf. habt ihr einen Rat?
VG
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Wenn das Verfahren objektiv sauber abgelaufen und dokumentiert ist, dann kann sich der BR gehackt legen.
Verzögern ja, verhindern? Wie denn und mit welcher Begründung, die er liefern muss.
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Das ist ein ganz klares Risiko das du da eingehst.
Mit sehr großer Wahrscheinlichkeit wird der BR zustimmen und es wird zu der Einstellung kommen, aber es besteht einfach ein Restrisiko, dass hier keiner Beurteilen kann.
Ich persönlich würde das so nicht machen und deinem pot. neuen Chef lieber ehrlich sagen was Sache ist, im Sinne von: wenn die endgültige Zusage mit Zustimmung BR nicht bis Zeitpunkt X vorliegt, kannst du nicht kündigen, deine Einstellung würde sich damit verschieben. Wenn die dich haben wollen, wir es auf einen Monat früher oder später nicht ankommen.
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Und mit dem altem AG kann man sich idR auf einen Auflösungsvertrag einigen.
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TVöD?
Schon beim Wort Betriebsrat Off-Topic und in einen anderen Bereich zu verschieben.
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TVöD?
Schon beim Wort Betriebsrat Off-Topic und in einen anderen Bereich zu verschieben.
Diese Äußerung verstehe ich nicht. Wieso Off-Topic beim Wort "Betriebsrat"?
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TVöD?
Schon beim Wort Betriebsrat Off-Topic und in einen anderen Bereich zu verschieben.
Diese Äußerung verstehe ich nicht. Wieso Off-Topic beim Wort "Betriebsrat"?
Puh, diese Rückfrage lässt mich zweifeln, dass man in einem Forum des öffentlichen Dienstes richtig ist.
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TVöD?
Schon beim Wort Betriebsrat Off-Topic und in einen anderen Bereich zu verschieben.
Diese Äußerung verstehe ich nicht. Wieso Off-Topic beim Wort "Betriebsrat"?
Puh, diese Rückfrage lässt mich zweifeln, dass man in einem Forum des öffentlichen Dienstes richtig ist.
Dieses Forum gilt gilt doch für den TVöD, oder? Genauso gilt es auch für den TV-V und TV-N. Wir sind mit unseren GmbH´s sämtlich Mitglieder im Kommunalen Arbeitgeberverband und wenden dementsprechend den TVöD (z. B. bei einer Bädergesellschaft) bzw. den TV-V (bei einem Versorgungsunternehmen) an. Und natürlich haben GmbH´s als juristitsche Personen des Privatrechts einen Betriebs- und keinen Personalrat.
Wenn man hier im Forum keine Beiträge haben möchte, die Unternehmen betreffen, die dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen, dann sollte man das in der Betitelung des Forums entsprechend kenntlich machen.
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TVöD?
Schon beim Wort Betriebsrat Off-Topic und in einen anderen Bereich zu verschieben.
Diese Äußerung verstehe ich nicht. Wieso Off-Topic beim Wort "Betriebsrat"?
Puh, diese Rückfrage lässt mich zweifeln, dass man in einem Forum des öffentlichen Dienstes richtig ist.
Dieses Forum gilt gilt doch für den TVöD, oder? Genauso gilt es auch für den TV-V und TV-N. Wir sind mit unseren GmbH´s sämtlich Mitglieder im Kommunalen Arbeitgeberverband und wenden dementsprechend den TVöD (z. B. bei einer Bädergesellschaft) bzw. den TV-V (bei einem Versorgungsunternehmen) an. Und natürlich haben GmbH´s als juristitsche Personen des Privatrechts einen Betriebs- und keinen Personalrat.
Wenn man hier im Forum keine Beiträge haben möchte, die Unternehmen betreffen, die dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen, dann sollte man das in der Betitelung des Forums entsprechend kenntlich machen.
Ergänzung:
TV-V § 1 Abs. 1 Geltungsbereich
Zitat: Dieser Tarifvertrag gilt für Arbeitnehmer in rechtlich selbstständigen Versorgungsbetrieben, die dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen.....
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Natürlich gibt es im Bereich TVöD tarifgebundene Arbeitgeber die dem Betriebsverfassungsgesetz unterliegen.
Warum Off Topic?
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TVöD?
Schon beim Wort Betriebsrat Off-Topic und in einen anderen Bereich zu verschieben.
Diese Äußerung verstehe ich nicht. Wieso Off-Topic beim Wort "Betriebsrat"?
Im TVÖD gibt es keinen Betriebsrat, sondern Personalräte.
Blödsinnige Aussage. Mein AG ist eine privater großer Klinkkonzern. Es gibt natürlich Betriebsräte. Trotzdem wendet mein AG den TVöD vollumfänglich an. Das eine hat doch mit dem anderen nichts zu tun.
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Und wo steht im TVÖD was zu Betriebsräten?
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An mehreren Stellen wie z.B. Geltungsbereich, Arbeitszeit. Einfach mal reinschauen.
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Und wo steht im TVÖD was zu Betriebsräten?
Z.B. in der Protokollerklärung zu § 18 Abs. 6. Zitat: Besteht in einer Dienststelle/in einem Unternehmen kein Personal- oder Betriebsrat, hat der Dienststellenleiter/Arbeitgeber die jährliche Ausschüttung der Leistungsentgelte im Umfang des Vomhundertsatzes der Protokollerklärung Nr. 1 zu Absatz 4 sicherzustellen, solange eine Kommission im Sinne des Absatzes 7 nicht besteht.
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Und das hat mit der Frage was zu tun? Im übrigen regeld der TVÖD auch keine Einstellungsverfahren der einzelnen Behörden, schon deshalb ist das off topic.
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Und das hat mit der Frage was zu tun? Im übrigen regeld der TVÖD auch keine Einstellungsverfahren der einzelnen Behörden, schon deshalb ist das off topic.
DEINE Frage war: "Und wo steht im TVÖD was zu Betriebsräten?".
Und diese wurde von andi1504 und mir beantwortet.
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Gähn
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regeld
Ist Regeld das neue Entgeld?
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Nein. Da fehlt ein (h). Rehgeld zahlt die Versicherung, wenn es mal wieder in Wald und Flur gerummst hat. Nicht zu verwechseln mit Wildschweingeld. ;)
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Wir fassen zusammen, brian und Beamter wollten den "Spid" machen und haben verkackt. Zur Ablenkung gabs dann:
Gähn
und
Und das hat mit der Frage was zu tun? Im übrigen regeld der TVÖD auch keine Einstellungsverfahren der einzelnen Behörden, schon deshalb ist das off topic.
Man kann sich auch einfach eingestehen, dass man die Breite der TVÖD Anwender nicht auf dem Schirm hatte ;-).
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Ich vermisse ihn/sie. Wenn man eine korrekte Frage gestellt hat, dann hat man auch eine rechtlich korrekte Antwort erhalten. Und das ist ja auch ein Hauptanliegen in diesem Forum.
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Tina, da bin ich voll bei dir.