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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: schlossquelle am 31.10.2023 21:19

Titel: [NW] Wechsel eines Lehrers in die Kommunalverwaltung / Zweiter Bildungsweg
Beitrag von: schlossquelle am 31.10.2023 21:19
Hallo in die Runde,

ist folgendes möglich, ich habe dazu die Einschätzungen unseres Personalamtes – nein – und die einer Nachbarkommune -ja-, Bundesland NRW, sehr rudimentär überliefert bekommen und weiss nun nicht, wie ich das selber prüfen kann...ich find den Einstieg nicht ...  :-[ vielleicht ja jemand einen Tip:

Kann eine Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe I oder II im Rahmen eines Laufbahnwechsels in eine Kommunalverwaltung wechseln unter Beibehaltung ihres statusrechtlichen Amtes? Und was wäre hier die Rechtsgrundlage …? Die Person wäre dann zB nicht mehr Studienrat sondern Städtischer Amtsrat? Leider habe ich keinen wirklichen Plan und suche einen Einstieg in das Thema … .
Die Person mit der entsprechenden Quali wird "benötigt".

Danke ;-)
Titel: Antw:Wechsel eines Lehrers in die Kommunalverwaltung / Zweiter Bildungsweg
Beitrag von: Organisator am 01.11.2023 08:49
Hallo in die Runde,

ist folgendes möglich, ich habe dazu die Einschätzungen unseres Personalamtes – nein – und die einer Nachbarkommune -ja-, Bundesland NRW, sehr rudimentär überliefert bekommen und weiss nun nicht, wie ich das selber prüfen kann...ich find den Einstieg nicht ...  :-[ vielleicht ja jemand einen Tip:

Kann eine Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe I oder II im Rahmen eines Laufbahnwechsels in eine Kommunalverwaltung wechseln unter Beibehaltung ihres statusrechtlichen Amtes? Und was wäre hier die Rechtsgrundlage …? Die Person wäre dann zB nicht mehr Studienrat sondern Städtischer Amtsrat? Leider habe ich keinen wirklichen Plan und suche einen Einstieg in das Thema … .
Die Person mit der entsprechenden Quali wird "benötigt".

Danke ;-)


Als Einstieg empfehle ich die die für das Land zutreffenden Beamtengesetze und die Laufbahnverordnungen. Daraus ergibt sich schon z.B., dass die von dir beschriebenen Ämter (Rat und Amtsrat) nicht gleichwertig sind (A13h vs. A12)
Titel: Antw:[NW] Wechsel eines Lehrers in die Kommunalverwaltung / Zweiter Bildungsweg
Beitrag von: was_guckst_du am 02.11.2023 07:06
...nur, wenn man sich erfolgreich auf eine A13 Stelle bewirbt, die als Voraussetzung einen pädagogischen Hochschulabschluss erfordert...
Titel: Antw:[NW] Wechsel eines Lehrers in die Kommunalverwaltung / Zweiter Bildungsweg
Beitrag von: Saxum am 03.11.2023 16:52
Vereinfacht gesagt, gibt es mWn grundlegend zwei Fragestellungen.

Es ist es eine Lehrdienst-Stelle? z.B. "Pädagogische*r Sachbearbeiter*in".
Falls nicht, kann diese als Lehrdienst-Stelle ausgebracht werden bzw. dies der Stelle beigeordnet werden?

-> Stellenplanmaßnahme

Welche Qualifikationsebene hat die Stelle?
Erfüllt die Lehrkraft den Zugang zu dieser Qualifikationsebene?

Den Lehrberufen ist die Befähigung für das Lehramt an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Sonderschulen oder für die Sekundarstufe I, die an einer Pädagogischen Hochschule oder Universität erworben wird, in der Regel dem gehobenen (Schul-) Dienst zugeordnet darüber hinausgehend dem höheren Dienst.

-> Qualfikationszulassung