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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: MarieH am 01.11.2023 15:33
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Hallo Zusammen,
eine Tarifbeschäftigte beantragt Sonderurlaub nach §28 TV-L für 5 Jahre, beginnend mit dem 01.11.2023.
Es besteht ein Resturlaubsanspruch von 12 Tagen. Vor der Beurlaubung wird die Beschäftigte jedoch krank. Besteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung?
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Nein, es ist gesetzlich nicht erlaubt Urlaub auszuzahlen, solange ein AV besteht.
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Nein, es ist gesetzlich nicht erlaubt Urlaub auszuzahlen, solange ein AV besteht.
Steht das im TV-L? Vielen Dank für die Antwort
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Nein. Das Bundesurlaubsgesetz regelt, dass Erholungsurlaub genommen werden muss. (Siehe §7 Absatz (3) BUrlG) Eizige Ausnahme ist, dass dieser wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann. Dann -- und nur dann -- besteht die Möglichkeit und auch die Pflicht der Abgeltung.
Wenn ein Hinweis vom AG an die Beschäftigte erfolgt, dass der Resturlaub verfällt, dann kann dieser -- auch dann, wenn aus Krankheitsgründen dieser bisher nicht genommen wurde, nach 18 Monaten verfallen. Die Frist dürfte bei dem geplanten Sonderurlaub leicht überschritten werden.