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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: nunu am 02.11.2023 00:28
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Hallo,
Umzug, viele Unterlagen weg, darunter alle Arbeitszeugnisse.
Die Scans, die ich hatte, waren auf einer externen Festplatte, die nicht mehr lesbar ist und sich auch nicht wiederherstellen lässt.
Nun möchte ich bei den Behörden und Privatfirmen um die Zeugnisse bitten.
Die werden sicherlich noch alle die qualifizierten Arbeitszeugnisse in den PAs haben, aber habe ich auch das Recht, mir nachträglich quasi nur einfache Arbeitszeugnisse austellen zu lassen?
Danke.
Gruß
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Kommt drauf an, wie lange die Arbeitsverhältnisse her sind.
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Bis zu 20 Jahre.
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Ein Anspruch besteht nicht mehr. Insoweit kannst de nur hoffen, dass deine alte Personalakte noch vorhanden ist und dein Arbeitgeber so freundlich ist und die ein altes Zeugnis heraussucht.
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Die Aufbewahrungsfrist für Arbeitszeugnisse beim Arbeitgeber richtet sich nach §195 BGB und beträgt somit 3 Jahre. Danach sind sie zu vernichten.
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Die Aufbewahrungsfrist für Arbeitszeugnisse beim Arbeitgeber richtet sich nach §195 BGB und beträgt somit 3 Jahre. Danach sind sie zu vernichten.
Aha, danke.
D. h., die AGs dürfen die Zeugnisse gar nicht mehr haben!? Und wenn doch?
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Dann hast Du Glück gehabt.
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Dann hast Du Glück gehabt.
Achso. xD
Dachte, dass "Danach sind sie zu vernichten." bedeutet, dass dann vielleicht ein Rechtsverstoß vorliegen würde.
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Am besten das Arbeitszeugnis für die eigenen Unterlagen anfordern und danach den AG verklagen weil er es noch hatte. Deutschland at it's best
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Am besten das Arbeitszeugnis für die eigenen Unterlagen anfordern und danach den AG verklagen weil er es noch hatte. Deutschland at it's best
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage denn bitte?
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Ich finds immer interessant, wie die Bedeutung von Zeugnissen überhöht wird. Für mich haben die Dinger maximal einen einzigen Zweck: Als Nachweis der Beschäftigung. Inhaltlich sind sie das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt sind.
Ich hatte mal einen Mitarbeiter, der eine unserer FSJlerinnen im Schritt angefasst und bei einem zweiten Mal gewürgt hat. Nachdem wir ihn rausgeschmissen haben, haben wir ihm ein Zeugnis ausgestellt, gegen dass er vorgegangen ist.
Fazit: Das Zeugnis musste mindestens die Note „befriedigend“ (man beachte das Wortspiel“) haben und wir durften nicht mal reinschreiben, dass sein Verhalten gegenüber den Kollegen vorbildlich war, da man rauslesen konnte, dass das bei den Kolleginnen nicht so war.
Insofern geht mir weg mit Zeugnissen.
Sorry, hat nichts mit der Frage des Kollegen oben direkt zu tun, aber das Thema triggert mich.
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Es kann aber durchaus iRd Bewerbungsprozesses, Stichwort AGG, Klage, (vorgeschobene) Gründe bei Nichteinladung .... eine Rolle spielen.
Aber ja, ganz ehrlich, wer Zeugnisse überhaupt liest, verschwendet seine Zeit.
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Am besten das Arbeitszeugnis für die eigenen Unterlagen anfordern und danach den AG verklagen weil er es noch hatte. Deutschland at it's best
Aufgrund welcher Rechtsgrundlage denn bitte?
DSGVO, weil unnötige Dateien gelöscht werden müssen?!