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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: azure90 am 02.11.2023 14:57
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Die Jahressonderzahlung TV-L wurde als Ergebnis der Tarifrunde 2019 auf dem Stand von 2018 eingefroren.
Hier (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/tr/2019/) in der Übersicht steht: Einfrieren der Jahressonderzahlung auf dem Niveau des Jahres 2018 für die Jahre 2019 bis einschließlich 2022.
Bedeutet wir bekommen dieses Jahr wieder die reguläre JSZ?
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Nein, das bedeutet, dass wir dieses Jahr die selbe JSZ kriegen wie die letzten 5 Jahre, solange die Tarifvertragsparteien sich nicht rückwirkend auf etwas anderes einigen.
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Eine alte Übersicht Dritter macht die Sachlage nicht einfacher zu durchschauen. Ein Blick direkt in den TV-L (https://www.tdl-online.de/fileadmin/downloads/TV-L/TV-L__i.d.F._des_%C3%84TV_Nr._12_VT_komprimiert.pdf) hätte die Frage geklärt:
(§ 20 Absatz 2 ab 1. Januar 2022:)
(2) 1Die Jahressonderzahlung beträgt bei Beschäftigten in den Entgeltgruppen
in den Entgeltgruppen ab dem Kalenderjahr 2022
1 bis 4 87,43 v.H.
5 bis 8 88,14 v.H.
9a bis 11 74,35 v.H.
12 und 13 46,47 v.H.
14 und 15 32,53 v.H.
der Bemessungsgrundlage nach Absatz 3. 2Für die Anwendung des Satzes 1
werden Beschäftigte der Entgeltgruppe 13 Ü bei einem Bezug des Tabellenent-
gelts aus den Stufen 2 und 3 der Entgeltgruppe 13, im Übrigen der Entgelt-
gruppe 14 zugeordnet.