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Beamte und Soldaten => Beamte des Bundes und Soldaten => Thema gestartet von: Nemesis am 02.11.2023 17:05
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Ahoi!:),
mit einem Masterabschluss kann man sich im tvöd bund (höherer Dienst, A13) verbeamten lassen. Dies geht nach dem Masterabschluss mit einem Vorbereitungsdienst oder einer hauptberufliche Tätigkeit. Die hauptberufliche Tätigkeit muss dabei mindestens 2,5 Jahre betragen.
Ich habe einen Masterabschluss in Elektrotechnik (Schwerpunkt IT). Bei einem Bewerbungsgespräch habe ich gehört, dass es für Elektrotechniker, Informatiker und weitere Berufsgruppen aus dem MINT-Bereich Sonderregelungen gibt, die eine Verbeamtung schneller ermöglichen.
Stimmt das? Wenn ja, unter welchem Stichpunkt muss ich suchen?
Grüße
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Der TVöD trifft dazu naheliegenderweise keine Antwort.
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Wie kann man Antworten treffen?
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Wie kann man Antworten treffen?
Indem man genau zielt.
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Meinst du vielleicht mit leichter, dass die IT-ler mit bestimmten Voraussetzung (Stelle, Abschluss, etc.) im Eingangsamt A10 im gtD und A14 im htD (statt A9 und A13) verbeamtet werden können?
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htD geht doch nicht in A14 los?
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Wie kann man Antworten treffen?
Vielleicht sollte es einfach "Aussage" heißen?
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Wie kann man Antworten treffen?
Vielleicht sollte es einfach "Aussage" heißen?
Frag doch mal denjenigen der das Wort "Aussage" benutzt hat (TV15L), der muss es ja wissen.
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Das war während meines Vorstellungsgesprächs der Fall. Dort sprach ich die Möglichkeit der Verbeamtung an. Ich sagte, dass eine Verbeamtung nach 2,5 Jahren Berufserfahrung ein gutes Ziel für mich sei. Als Antwort darauf erklärte der Personalleiter, dass die Verbeamtung im Bereich Elektrotechnik (Master, A13, also höherer Dienst) schneller erfolgen könne.
Ob da etwas Wahres dran ist, weiß ich allerdings nicht, deshalb habe ich hier nachgefragt :P
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Wieso werden mittlerweile so viele Berufe, in denen keine hoheitliche Aufgaben getätigt werden, verbeamtet? Ich finde diese Entwicklung nicht so gut..
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Das ist ein Arbeitsmarktmodell.
Ist doch gut wenn man damit Arbeitskräfte an den Staat bindet.
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Du kannst nach einem Jahr verbeamtet werden. Verlierst dann aber ggf etwas in den "Zeit"stufen.
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Die 2,5 Jahre werden benötigt, um eine ausreichende adäquate Berufserfahrung nachzuweisen, um Dir die Laufbahnbefähugung zuzusprechen. Wenn Du frisch von der Uni kommst, wirst Du diese Frist "absitzen" müssen. Wenn Du schon hinreichend Berufserfahrung hast, steht theoretisch auch einer umgehenden Verbeamtung nichts im Wege. Wartezeiten von sechs bis zwölf Monaten sind beim Bund jedoch nicht unüblich.
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Ja, es gibt tatsächlich Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). In vielen Bundesländern gibt es spezielle Regelungen, die eine verkürzte Wartezeit für die Verbeamtung im höheren Dienst ermöglichen.
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Um genauere Informationen zu den spezifischen Regelungen für Elektrotechniker mit IT-Schwerpunkt zu erhalten, empfehle ich, die entsprechenden Landesgesetze oder Verordnungen zu durchsuchen. In der Regel werden solche Regelungen unter Begriffen wie "Besondere Einstellungsvoraussetzungen im MINT-Bereich" oder ähnlichem zu finden sein. Alternativ könnten auch die Personalabteilungen der relevanten Behörden oder Ämter Auskunft geben.
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Die Dienstherren müssen es halt zunehmend nötiger haben, Beamtenverhältnisse zu verschenken. Gründe können wie bereits angesprochen vielschichtig sein, in der Regel dient es aber nach wie vor (obwohl viele Beamte sich hier ja für unteralimentiert und benachteiligt halten) zur Attraktivitätssteigerung und Nutzung mittelfristiger Kosteneinsparungspotenziale. Die Finanzsituation verschlechtert sich ja zunehmend, gleichzeitig gehen die Boomerjahrgänge vermehrt in Ruhestand...da kann man in seinen Handlungen schon mal getrieben von äußeren Rahmenbedingungen sein ;D
Ob dieser Trend für das Beamtentum allgemein förderlich ist, ich bezweifle es stark. Im Gegenteil, er höhlt die Grundprinzipien des Berufsbeamtentums weiter aus und wird dem Ansehen von Beamten weiter schaden, wenn damit nicht zweifelsfrei staatliche hoheitliche Kernaufgaben und eine tatsächliche Bestenauslese mit charakterlich wirklich geeigneten Personen verbunden ist.
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(obwohl viele Beamte sich hier ja für unteralimentiert und benachteiligt halten)
Es geht nicht um das "Gefühl"
Aber das verstehst du ja bis heute nicht!
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Doch das verstehe ich sehr gut...gerichtlich festgestellt wurde es für die unteren Besoldungsgruppen, die z.B. zusätzlich in teuren Ballungsräumen leben und eine Familie gegründet haben. Hieraus hat sich aber ein allgemeines Gefühlchen innerhalb der ganzen Beamtenschaft gebildet, und plötzlich fühlen sich auch die gut betuchten Beamten mit A12+ betroffen, da sie das Abstandsgebot in Gefahr sehen usw.
Das Urteil hat sozusagen einen Flächenbrand in der subjektiven Wahrnehmung der Gesamtheit der Beamtenschaft ausgelöst, das verstehst du aber scheinbar nicht.
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--Kann gelöscht werden--
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Doch das verstehe ich sehr gut...gerichtlich festgestellt wurde es für die unteren Besoldungsgruppen, die z.B. zusätzlich in teuren Ballungsräumen leben und eine Familie gegründet haben. Hieraus hat sich aber ein allgemeines Gefühlchen innerhalb der ganzen Beamtenschaft gebildet, und plötzlich fühlen sich auch die gut betuchten Beamten mit A12+ betroffen, da sie das Abstandsgebot in Gefahr sehen usw.
Das Urteil hat sozusagen einen Flächenbrand in der subjektiven Wahrnehmung der Gesamtheit der Beamtenschaft ausgelöst, das verstehst du aber scheinbar nicht.
Binnenabstandsgebot/Ämterwertigkeit/usw. sind keine "subjektiven Gefühlchen", sondern objektive hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums.
Die Dienstherren müssen es halt zunehmend nötiger haben, Beamtenverhältnisse zu verschenken.
Hatte der Dienstherr trotzdem kein Foto für dich..?
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Doch hatte er, habe dankend abgelehnt...jeder hat seine Prinzipien, der eine halt mehr der andere weniger. Und das war noch zu Zeiten, als er es nicht ganz so nötig hatte wie heute.
Zu deiner Anmerkung:
Es sind ja auch althergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums, sich mit voller Hingabe seinem Amt und seinen dienstlichen Pflichten zu widmen. Habe ich zumindest mal gelernt... ;D
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Wenn ich das lese... "Bestenauslese" ... "charakterlich geeignete Personen" ...
Also wenn es danach geht - wurde noch nie korrekt verbeamtet.
Schaue ich in den Behörden in denen ich war und in denen ich unterwegs bin in die Alterstrukturen... so stelle ich meist fest, dass die 55-67 Jährigen wirklich am schwächsten, schwierigsten und destruktivsten sind. Natürlich gibt es positive Ausnahmen. Allerdings sehe ich in diesen Spektrum wirklich das aktuelle Problem unserer Bürokratie, Festgefahrenheit und Behäbigkeit.
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Kann ich nicht bestätigen. Die Leistungsträger sind überwiegend die Älteren. Den Jüngeren fehlt es an Erfahrung und einigen auch an der Motivation. Das Mittelalter der 35 bis 55 Jährigen ist zahlenmäßig sehr schwach vertreten.
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Sehe ich nicht ganz so wie clarion.
Ich habe in allen Altersgruppen Topperformer und Minderleistende gesehen.
Auch echte bürokraten, die erstmal die zuständigkeit prüfen, damit sie nichts machen müssen und Problemorientierte, die einfch mal machen, auch wenn es eine grauzone ist.
Der Unterschied den ich zwischen den Generationen sehe ist das Selbstverständnis.
Die Jungen sehen den Dienstherr mehr als AG und ihr Beamtentum mehr als Job und nicht staatliche Aufgabe.
Und ich arbeite nicht in einem Bereich wo man weniger Beamte haben sollte, da echte staatliche Aufgaben.
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So verschieden sind halt die Behörde. Bei uns gibt es noch nicht mal alle Altersgruppen. Im Mittelalter gibt es vielleicht zwei Leutchen.