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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Hanibal am 07.11.2023 09:43

Titel: Kündigungsfrist TV-L bei Wechsel in den TVÖD
Beitrag von: Hanibal am 07.11.2023 09:43
Hallo Zusammen,

gelten die normalen Kündigungsfristen des TV-L bei einem Wechsel in den TVÖD?
Wie verhält es sich dann mit der VBL?

Danke Euch vorab :-)
Titel: Antw:Kündigungsfrist TV-L bei Wechsel in den TVÖD
Beitrag von: cyrix42 am 07.11.2023 09:46
Moin,

deine Kündigungsfrist ergibt sich aus §30 (befristete Arbeitsverhältnisse) bzw. §34 (unbefristet) TV-L. Dabei zählt nur die Zeit, die du bisher bei deinem aktuellen Arbeitgeber -- zum Zeitpunkt der Kündigung -- zurückgelegt hast. Wer dein neuer Arbeitgeber ist, ist dafür irrelevant.

Das Versicherungsverhältnis mit der VBL endet mit Ausscheiden aus deinem aktuellen Arbeitsverhältnis. Es lebt jedoch wieder auf, wenn du bei einem (anderen) Arbeitgeber, der sich dort einbringt, eine neue Arbeitstätigkeit aufnimmst.
Titel: Antw:Kündigungsfrist TV-L bei Wechsel in den TVÖD
Beitrag von: Hanibal am 07.11.2023 10:07
Vielen Dank.
Verstehe ich richtig- auch wenn man im öffentlichen Dienst bleibt , muss man dennoch offiziell kündigen, da es sich um einen anderen AG handelt Land  / Kommune.

Danke nochmals
Titel: Antw:Kündigungsfrist TV-L bei Wechsel in den TVÖD
Beitrag von: E15TVL am 07.11.2023 10:55
Richtig verstanden