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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Krissi123 am 07.11.2023 12:34

Titel: SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: Krissi123 am 07.11.2023 12:34
Hallo liebe Mitglieder,
sorry falls dieses Thema schon mal kam.
Ich habe momentan zwei Anliegen. Ich bitte euch nur zu antworten, wenn ihr es 100% ig wisst, bestenfalls schon selbst die Erfahrung gemacht habt oder jemanden kennt.

Derzeit bin ich noch in Elternzeit und fange ab Januar wieder im SuE an.
Hier sind meine Fragen:
1.
Habe ich in Elternzeit Anspruch auf die Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld) im Dezember oder ist das komplett dem Arbeitgeber überlassen? Evtl auch eine verkürzte Zahlung?
2.
Habe ich noch Anspruch auf die Inflationsprämie von Juni oder zumindest eine Teil davon, wenn ich ab Januar wieder arbeite?

Ich bin euch sehr dankbar für jede Antwort. Zum Ende der Elternzeit wird das Geld schon echt knapp und ich möchte einfach wissen, ob ich mich auf eine kleine Erleichterung freuen kann.

Liebe Grüße
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: ISN am 07.11.2023 12:46
Zu 1. Wenn dein Kind im Jahr 2023 geboren wurde, hast du Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, sofern du am Tag vor Beginn der Elternzeit Anspruch auf Entgelt hattest.
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: McOldie am 07.11.2023 12:51
Zu 2: für die rückwirkende Zeit gibt es kein Anspruch. Für die Monate Januar u. Febr. 2023 besteht ein ein Anspruch auf die monatl. Zahlung soweit  an mindestens 1 Tag in diesem Monat Anspruch auf Entgelt besteht.
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: Krissi123 am 07.11.2023 13:43
Zu 1. Wenn dein Kind im Jahr 2023 geboren wurde, hast du Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, sofern du am Tag vor Beginn der Elternzeit Anspruch auf Entgelt hattest.

Das Kind ist 2022 geboren. Also wahrscheinlich dann keine Jahressonderzahlung?
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: andi1504 am 07.11.2023 14:33
Zu 1. Wenn dein Kind im Jahr 2023 geboren wurde, hast du Anspruch auf eine Jahressonderzahlung, sofern du am Tag vor Beginn der Elternzeit Anspruch auf Entgelt hattest.

Das Kind ist 2022 geboren. Also wahrscheinlich dann keine Jahressonderzahlung?

Es kommt darauf an, wann im Jahr 2022 das Kind geboren wurde bzw. wann die Mutterschutzfrist nach der Entbindung endete. Wenn ein Teil der Mutterschutzfrist nach der Entbindung noch in das Jahr 2023 reichte, dann hast Du für diesen Monat bzw. diese Monate ebenfalls Anspruch auf anteilige Jahressonderzahlung im November 2023.
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: Nikolett am 26.11.2023 14:14
, eine frage hätte ich über Jahressonderzahlung.
Ich befinde mich in der Elternzeit. Mein Sohn bekam ich am 31.01.2023. Ich habe eine Anspruch auf Jahressonderzahlung aber mein Arbeitgeber hat es vergessen und musste ich sie darauf aufmerksam machen dass sie es mir auch bezahlen müssen. Priblem ist dass sie gasagt haben dass sie schon Abrechnungen für NNovember gemacht haben und ich war nicht dabei. So werde ich mein Jahressonderzahlung erst ende Dezember erhalten. Mein Frage wäre ob sie es so machen dürfen? Oder kann/darf ich sagen dass ich mein Geld gern früher als ende Dezember bekommen würde? Ich finde es jetzt bisschen unrecht dass nur weil sie es vergessen haben werde ich es jetzt vor Weihnachten nicht bekommen
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: ISN am 26.11.2023 17:04
Du hast Anspruch darauf, die Jahressonderzahlung Ende November zu bekommen. Wie dein Arbeitgeber das managt, ist sein Problem. Bitte freundlich um einen Abschlag auf die Jahressonderzahlung. Das könnte bis Ende November noch klappen. Wenn der alternative Zahlungsweg nicht gut organisiert ist, sollte es aber trotzdem bis Ende nächster Woche klappen. Wenn es keinen alternativen Zahlungsweg gibt, ist dein Arbeitgeber schlecht organisiert.
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: Nikolett am 26.11.2023 21:15
Danke fürs Antwort. Ich versuche morgen anzurufen und freundlich nachzufragen. Sie sagen immer dass sie schon Abrechnungen für November gemacht haben und so geht es jetzt nicht mehr, aber ich kapiere es nicht...dann muss sie halt mein Abrechnung extra machen und fertig oder?
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: ISN am 26.11.2023 22:15
Vermutlich wird mit einem Abrechnungsprogramm gearbeitet, bei dem der Abrechnungstermin für November bereits Mitte November war. Aber das Programm sollte in der Lage sein, im jetzt laufenden Abrechnungsmonat Dezember die Höhe der Nachzahlung zu berechnen. Und dein Arbeitgeber sollte in der Lage sein, dir außerhalb des Abrechnungsprogramms eine Abschlagszahlung in Höhe der zuständigen Nachzahlung zu überweisen. Bei der freundlichen Nachfrage solltest du notfalls in der Lage sein, die Dringlichkeit der Zahlung zu begründen.
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: Nikolett am 27.11.2023 09:08
Und was könnte ich sagen falls sie weiterhin sagen würde dass es nicht geht? Muss ich es dann akzeptieren?
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: McOldie am 27.11.2023 09:24
u könntest Verzugszinsen geltend machen. der AG wird dieses vermutlich aber nicht berücksichtigen. Insgesamt lohnt sich ein derartiger Streit nicht.
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: ISN am 27.11.2023 09:27
Und was könnte ich sagen falls sie weiterhin sagen würde dass es nicht geht? Muss ich es dann akzeptieren?
Dann bleibt dir nur eine Klage vor dem Arbeitsgericht.
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: Nikolett am 29.11.2023 20:39
Hallo, ich könnte diese ganze Situatio mit meinem AG klären und sogar heute habe ich meiner Jahressonderzahlung erhalten. Jetzt würde mich aber interesieren wie ich es selbe ausrechnen könnte wie hoch soll meiner Jahressondezahlung sein. Ganz kurz ich war an 02.2021 im Beschäftigingsverbot danach hab Eltergeld erhalben seit 19.12.2022 bin wieder im Beschäftigingsverbot mit Babynummer 2 und er kam am 31.01.2023 auf Welt. Es ist bei mir bisschen kompliziert, darum weiß ich jetzt nicht wie ich mein Sonderzahlung ausrechnen kann.
Danke im Voraus und schönen Abend noch
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: ISN am 29.11.2023 21:04
Basis ist das Entgelt des letzten Kalendermonats, in dem an allen Tagen Anspruch auf Entgelt bestand.
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: ISN am 29.11.2023 22:13
Lob für deinen Arbeitgeber. Wenn er tatsächlich erst aufgrund deines Anrufs die Zahlung angewiesen hat, war das blitzschnell. Die Höhe der Bruttojahressonderzahlung kannst du natürlich erst in der nächsten Gehaltsmitteilung sehen. Ich vermute aber, dass das Brutto und das Netto nahezu identisch sind, da du in diesem Kalenderjahr kein laufendes Entgelt und auch keine SV-Tage hattest.
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: Nikolett am 29.11.2023 22:28
Also dann wenn ich es richtig verstanden habe, wäre es bei mir Dezember.2022? Oder? Aber dort war ich auch bis 18.12 im BV und ab 19.12 in der Mutterschutz. Es ist bei mir echt interessant und komplizirt weil ich noch wärend mein Elterzeit wieder Schwanger geworden und kam gleich nach 1 Jahr Elternzeit wieder ins BV.
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: ISN am 29.11.2023 23:38
Nein, sondern der letzte Kalendermonat, in dem du an allen Tagen Anspruch auf Entgelt hattest. Dieser Kalendermonat kann auch vor der Mutterschutzfrist für dein erstes Kind liegen.
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: Nikolett am 30.11.2023 07:33
Ach okay, ich kapiere schon. Dann habe ich aber viel zu wenig bekommen, weil ich immer im Vollzeit war und habe ein Entgeldgruppe 7/5 und so habe ich gestern 1600 Euro erhalten. Und früher war mein Bruttojahressomderzahlung über 3000 Euro, darum habe ich jetzt so viel Fragen gestellt weil ich denke dass es nicht Stimmen kann aber Gehaltsabrechnung habe ich noch nicht bekommen.
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: ISN am 30.11.2023 13:25
Dann warte die Gehaltsmitteilung ab oder frage nach, auf welcher Badis die Jahressonderzahlung berechnet wurde. Hast du zwischenzeitlich Teilzeitbeschäftigung beantragt?
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: Nikolett am 30.11.2023 13:56
Ja, habe ich aber erst ab April. Würde ab April 60%arbeiten aber schriftliches hab noch nichts bekommen. Kann es was ausmachen?und zwischen meinem 2 Kindern habe nicht gearbeitet war ca 20 Tage im BV und dannach kam eh gleich ins Mutterschutz wieder.
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: ISN am 30.11.2023 16:15
Während du im Beschäftigungsverbot warst, hättest du ja eigentlich gearbeitet. Hattest du dafür Teilzeit beantragt?
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: Nikolett am 30.11.2023 19:09
Nein Nein, ich bin ja noch immer in der Vollzeit so zu sagen. Ich hoffe dass ich mein Abrechnung bis morgen bekomme und dann wird mir endlich klarer oder vll werde ich dich morgen wieder mit meiner Fragen stören  ;D danke für deine Hilfe und Antworten
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: ich1974 am 01.12.2023 12:34
lt. Tabelle ist die JSZ bei 7/5 ca. 2840 € abzüglich 20% Sozialversicherung ca. 2200 € abzüglich Steuer (Klasse 1-5) könnten 1600 € netto rauskommen.
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: ISN am 01.12.2023 12:55
Keine SV-Beiträge, da im ganzen Jahr keine SV-Tage vorhanden sind. Vermutlich auch keine oder nur geringe Steuern, da im ganzen Jahr kein steuerpflichtiges Entgelt vorhanden war. Ausnahme Steuerklasse 6.
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: ISN am 01.12.2023 13:06
Brutto dürften es eher ~2740 € sein, da das Entgelt vor den Elternzeiten maßgebend ist, aber der aktuelle Bemessungssatz.
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: Nikolett am 01.12.2023 18:06
Danke fürs Antworten. Bleib die Sache Spannend, weil heute auch keine Abrechnung bekommen habe. Ich bin schon.echt sehr gespannt. Ich hab steuerklasse 4, finde 1667 Euro schon wenig.
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: ISN am 01.12.2023 18:43
Wenn du mit Abrechnung die Gehaltsmitteilung meinst, dauert das noch. Für November bekommst du keine oder eine ohne die Jahressonderzahlung. Die für Dezember kann eigentlich erst gegen Mitte des Monats eintreffen, da der Abrechnungsmonat noch läuft. Über die Berechnung der Abschlagszahlung wird es vermutlich keine separate Abrechnung geben. Wenn du meinst, das ist falsch berechnet worden, ruf an und erkundige dich.
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: Nikolett am 04.12.2023 09:49
Hallo, gerade habe ivh nachgefragt und sie haben von mein "letzte Entgeld ausgerechnet was ich von denen bekommen habe und das war mein Mutterschaftgeld von Monat 03.23 von ich nicht mal im ganze Monat in Mutterschutz war. Und so war mein basis bloß 1980 Euro. Ist es so korrekt?
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: ISN am 04.12.2023 12:33
Nein. Basis ist das Entgelt des letzten Kalendermonats, in dem an allen Tagen Anspruch auf Entgelt bestand.

Nachtrag: Satz 4 der Protokollerklärung zu § 20 Abs. 2 TVöD lautet:
Besteht während des Bemessungszeitraums an weniger als 30 Kalendertagen Anspruch auf Entgelt, ist der letzte Kalendermonat, in dem für alle Kalendertage Anspruch auf Entgelt bestand, maßgeblich.
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: Nikolett am 04.12.2023 13:25
Alles klar, also in diesem Fall kommt Februar auch nicht in der Frage weil Februar doch auch weniger als 30 Kalendertagen hat. So wäre dann bei mir Januar zu berechnen, oder?
Ich kapiere es echt jetzt langsam nicht mehr.... :'( Schade weil die jenige die mein Abrechnung macht blickt es auch nicht wirklich durch, sie sagt immer...."Es tut mir leid Frau...ich weiß es selbe nicht genau, ich muss nachfragen, rufen sie mich in 2 Tage wieder an" ...... :-\
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: ISN am 04.12.2023 13:29
Doch, Februar ist der richtige Monat, wenn an allen Tagen des Monats Entgeltanspruch bestand.
Die Formulierung in der Protokollerklärung bezieht sich darauf, dass im Regelbemessungszeitraum Juli, August, September an weniger als 30 Tagen Anspruch auf Entgelt bestand.
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: Nikolett am 04.12.2023 13:38
Aber weiterhin verstehe ich es nicht ganz, können sie wirklich von mein Mutterchaftsgeld den JSZ berechnen? Mutterschaftsgeld gilt zwar als Entgelt aber bedecht mein vorherige Monatseinkommen nicht vollständig.
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: ISN am 04.12.2023 14:01
Nein, das dürfen sie nicht, sondern aus dem Entgelt aus dem letzten Kalendermonat, in dem an allen Tagen Anspruch auf Entgelt bestand.
Genau für derartige Situationen gibt es den Satz in der Protokollerklärung, die bei Ansprüchen nach § 20 TVöD bindend ist.
Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gilt nur insoweit als Entgelt, wie am Tag vor Beginn der Elternzeit Anspruch auf Entgelt bestanden haben muss, um Anspruch auf die JSZ zu haben.
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: ISN am 04.12.2023 14:40
Die entsprechende Passage aus den Durchführungshinweisen lautet:
Im Fall des Ruhens wegen Elternzeit gilt dies (die nicht anzuwendende Kürzung nach der Zwölftelungsregelung) allerdings nur
- für die Jahressonderzahlung in dem Kalenderjahr, in dem das Kind geboren ist. Ist der Beschäftigte in dem Kalenderjahr nach der Geburt des
Kindes weiterhin in Elternzeit, wird die Jahressonderzahlung in diesem
Jahr für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit gekürzt.
- wenn der Beschäftigte am Tag vor dem Antritt der Elternzeit einen Entgeltanspruch hatte, wobei auch der Zuschuss des Arbeitgebers zum
Mutterschaftsgeld nach § 14 MuSchG als Entgelt i. S. d. Vorschrift anzusehen ist


Es ist rechtlich unzulässig, eine derartige Ausnahmeregelung auf andere Passagen der Vorschrift anzuwenden, hier auf den Ersatzbemessungszeitraum "letzter Kalendermonat, in dem an allen Tagen Anspruch auf Entgelt bestand".
Titel: Antw:SuE Elternzeit Jahressonderzahlung/Inflationsprämie
Beitrag von: Nikolett am 04.12.2023 14:46
Danke dir 1000 mal für Unterstützung.  :)Ich habe für Personalabteilung ein email geschrieben und nach meiner Meinung nach sollen sie als Bemessungszeitraum Monat September 2021 wahrnehmen. Diese Monat war den letzte kalendermonat wo ich vollen Anspruch auf Entgelt gehabt. (Dannach war ich mit Baby nummer 1 schon im Mutterschutz und bei Baby 2 kam ich gleich nach 1 Jahr Elternzeit ins Mutterschutz)
Also ganz genau so soll es sein wie du mir schon vor Tagen geschrieben hast dass den Bemessungsmonat wird vor Geburt von 1 Baby liegen. Bin gespannt auf Antwort von Personalabteilung.....